Kündigungsfrist zwei Wochen? So musst Du kündigen! | cleverklagen
Ratgeber

Kündigungsfrist - 2 Wochen

Kündigungsfrist zwei Wochen? So musst Du kündigen!

Eine Kündigungsfrist von zwei Wochen gibt es nur in der Probezeit! Außerhalb der Probezeit ist die Kündigungsfrist mindestens vier Wochen lang. Wenn Dein Chef etwas anderes behauptet – lügt er!

In der Probezeit ist die kurze Frist ein großer Vorteil. So kannst Du schnell raus aus dem ungeliebten Job.

1.

Die zweiwöchige Kündigungsfrist - einfach erklärt!

Wenn Du kündigst, kannst Du leider nicht einfach so den Tisch räumen und abdampfen. Du musst die Kündigungsfrist einhalten. Deine Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen. Also ist Dein letzter Arbeitstag zwei Wochen, nachdem Du die Kündigung übergeben hast.

Hinweis

Eine Kündigungsfrist von zwei Wochen darf es nur in der Probezeit geben. Sobald die Probezeit abgelaufen ist, beträgt Deine Kündigungsfrist mindestens vier Wochen (zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats). Und zwar automatisch – das ist gesetzlich geregelt.

2.

Wann musst Du kündigen?

Wenn Du weißt, dass Dein gewünschter letzter Arbeitstag ein Freitag ist, dann musst Du auch am Freitag kündigen - nur zwei Wochen vorher!


Es gilt der Tag, an dem Dein Chef die Kündigung erhält. Nicht der Poststempel oder das Datum auf dem Schreiben.

Ein Beispiel:

Hannah schreibt ihre Kündigung am 29. Mai. Das Schreiben ist also auch auf den 29. Mai datiert. Zwei Tage später überreicht sie die Kündigung ihrem Chef: am 31. Mai. Ihr letzter Arbeitstag ist also der 14. Juni.

3.

Du bist gar nicht in der Probezeit?

Du bist nicht in der Probezeit? Dann darfst Du keine Kündigungsfrist von zwei Wochen haben. Wenn das in Deinem Vertrag steht, ist das schlichtweg falsch. Denn nach der Probezeit gilt für Dich eine längere Kündigungsfrist! Sie beträgt mindestens vier Wochen.

4.

Dein Chef kündigt Dir? Er muss die Frist einhalten!

Auch für Deinen Chef gilt die Kündigungsfrist. Während der Probezeit ist die Frist ebenfalls 2 Wochen. Wenn er sich nicht an die Frist hält, oder zu kurze Fristen vereinbart, kannst Du Dich dagegen wehren


Hast Du die Vermutung, dass Dein Chef nicht aufgepasst hat? Melde Dich bei uns. Hier kannst Du eine kostenlose telefonische Erstberatung vereinbaren! Wir haben erstklassige Arbeitsrechtsanwälte, die gerne Deine Situation einschätzen.

Fazit

Die zweiwöchige Kündigungsfrist ist nur in der Probezeit erlaubt und bietet Dir die Möglichkeit, schnell aus einem Job auszusteigen. Außerhalb der Probezeit ist eine kürzere Frist als vier Wochen verboten – falls Dein Chef anderes behauptet, ist das schlichtweg falsch. Denke daran, dass die Frist erst mit der Übergabe Deiner Kündigung beginnt. Bei Unklarheiten oder Konflikten unterstützen wir Dich gerne.

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