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Mit der 0 € Clevergarantie können Sie ohne finanzielles Risiko Ihre Rechte als Arbeitnehmer verteidigen.
Wir helfen Ihnen, unabhängig davon, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Sollten sie nicht rechtsschutzversichert sein, übernehmen wir alle Anwalts- und Verfahrenskosten. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir Ihren Selbstbehalt bis zu einem Betrag von 150 €. Außerdem kümmern sich die cleverklagen Partneranwälte darum, für Sie eine Deckungszusage von Ihrer Versicherung zu erhalten.
1.Vertragsgegenstand
Die cleverklagen GmbH, Damaschkestraße 22, 10711 Berlin (nachfolgend auch “cleverklagen”) bietet seinen Nutzern*innen (nachfolgend “Nutzer“ oder “Sie“) über die webbasierende Plattform unter der Domain cleverklagen.de, zur schematischen, automatisierten und auf Algorithmen basierten Ermittlung von Informationen und ersten Einschätzung ihrer Rechte einen “Sofortcheck“ bzw. eine “kostenlose Ersteinschätzung” (nachfolgend “Sofortcheck“) durchzuführen – dazu a).
Weiterhin bietet cleverklagen seinen Nutzern die Möglichkeit, sich für benötigte Rechtsdienstleistungen einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt vermitteln zu lassen (auch “Vermittlungsdienstleistung”) – dazu b).
Außerdem bietet cleverklagen seinen Nutzern die Finanzierung von Anwalts- und Gerichtsgebühren im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten an (auch „Prozessfinanzierung“) – dazu c).
Im Rahmen der Vermittlungsdienstleistung und Prozessfinanzierung kommt es zur Kommunikation zwischen cleverklagen und den vermittelten Partneranwälten, bei der die vom Nutzer übermittelten Daten gegenseitig ausgetauscht werden– dazu d).
Durch die Beauftragung von cleverklagen erkennen Sie diese Nutzungsbedingungen an.
a) Sofortcheck
Die Darstellung des Inhalts auf der Domain cleverklagen.de – insbesondere der “Sofortcheck“ – stellt keine anwaltliche Beratungsdienstleistung über die Anwendbarkeit von Gesetzen, das Bestehen von Rechten oder einer möglichen Abfindungszahlung dar.
Bei den Ergebnissen des Sofortchecks – insbesondere bei der Angabe einer möglichen Abfindung oder der Mitteilung, dass der Service von cleverklagen nicht in Anspruch genommen werden kann – handelt es sich lediglich um unverbindliche Angaben.
Diese unverbindlichen Angaben, die keine anwaltliche Beratung ersetzen können, werden automatisiert und mithilfe von Algorithmen auf Basis der vom Nutzer eingegebenen Informationen berechnet. Dabei wird anhand von Daten und Faktoren errechnet, ob auf Grundlage der eingegebenen Informationen das die Möglichkeit auf den Erhalt einer Abfindungszahlung besteht.
b) Vermittlungsdienstleistung
Die Vermittlung mit einem Rechtsanwalt erfolgt nach erfolgreichem Abschluss des Sofortchecks. Dabei werden die von dem Nutzer eingegebenen Informationen einem ausgewählten und auf Arbeitnehmerschutz spezialisierten Rechtsanwalt (auch „Partneranwalt“ oder “Partneranwälte“) übermittelt.
Dieser Partneranwalt nimmt eine kostenlose Ersteinschätzung vor und tritt innerhalb von 24 Stunden mit dem Nutzer in Kontakt, um das Ergebnis der kostenlosen Ersteinschätzung mitzuteilen.
cleverklagen bietet keine anwaltlichen (Beratungs-)Leistungen an.
Rechtsberatung sowie außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen des Nutzers erfolgt ausschließlich durch einen Partneranwalt. Beauftragt der Nutzer einen Partneranwalt, kommt ein anwaltlicher Mandatsvertrag allein zwischen dem Nutzer und dem Partneranwalt auf Grundlage der jeweiligen Mandatsbedingungen zustande.
Das Angebot von cleverklagen ist auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt.
c) Prozessfinanzierung
Die Prozessfinanzierung erfolgt zum Zwecke der außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Verfolgung der arbeitsrechtlichen bereits entstandenen oder zukünftig entstehenden Ansprüche des Nutzers gegenüber seinem Arbeitgeber (auch “Forderung(en)”).
Im Rahmen der Prozessfinanzierung übernimmt cleverklagen die gesetzlichen Gebühren, die bei Durchsetzung der Forderungen des Nutzers durch die außergerichtliche und/oder gerichtliche Tätigkeit eines Partneranwaltes entstehen sowie die dabei anfallenden Gerichtsgebühren einer Kündigungsschutzklage. Die Prozessfinanzierung ist zunächst auf die gesamten gesetzlichen Kosten bis zum Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens beschränkt.
Verfügt der Nutzer über eine Rechtsschutzversicherung, welche die Anwalts- und Gerichtsgebühren für die Durchsetzung der Forderungen durch die Partneranwälte übernimmt, zahlt cleverklagen für den Nutzer einen gegebenenfalls mit der Rechtsschutzversicherung vereinbarten Selbstbehalt bis zu einem Betrag von 150 €. Eine darüber hinaus gehende Prozessfinanzierung findet nicht statt.
Voraussetzung für die Prozessfinanzierung ist jeweils, dass die Durchsetzung der Forderungen des Nutzers nach alleiniger Beurteilung durch cleverklagen Aussicht auf Erfolg hat.
d) Informationsübermittlung
Der Nutzer gestattet cleverklagen, dem Partneranwalt sämtliche von dem Nutzer an cleverklagen übermittelten Informationen und Unterlagen weiterzuleiten. Der Nutzer befreit den Partneranwalt gegenüber cleverklagen ausdrücklich von der anwaltlichen Pflicht zur Verschwiegenheit (§ 43a Abs. 2 BRAO). Cleverklagen verwendet die Informationen aus dem Mandatsverhältnis, um eine schnelle und effiziente Abwicklung zu gewährleisten und die Prozessfinanzierung für den Nutzer so einfach wie möglich zu gestalten. Die übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zwecke des Vertragsgegenstandes genutzt und keinesfalls Dritten übermittelt.
2. Vertragsschluss
a) Vertrag über die Vermittlungsdienstleistung
Mit Ausfüllen und Abschluss des Sofortchecks durch Anklicken des Buttons “Jetzt Ergebnis erhalten“ beauftragen Sie cleverklagen mit der Vermittlung eines Partneranwalts zum Zwecke einer kostenlosen Ersteinschätzung ihrer arbeitsrechtlichen Situation. Dem Partneranwalt werden die im Rahmen des Sofortchecks eingegebenen Informationen sowie die nach Abschluss des Sofortchecks unter “Dokumente & Angaben“ hochgeladenen Dokumente und Angaben zum Zwecke der Ersteinschätzung übermittelt. Nach Durchführung der Erstprüfung kontaktiert Sie der Partneranwalt unter Verwendung der von Ihnen angegebenen Kontaktdaten. Sie können vor Abschluss des Sofortchecks den Vorgang jederzeit abbrechen oder Ihre Angaben überprüfen und korrigieren.
b) Mandatsvertrag mit einem Partneranwalt
(1) | Der Nutzer kann einen Partneranwalt mit der Durchsetzung seiner Forderungen beauftragen. Zum Zwecke der Beauftragung übersendet cleverklagen dem Nutzer die Vertragsunterlagen des Partneranwalts per E-Mail. Um den Partneranwalt zu beauftragen, füllt der Nutzer die Vertragsunterlagen aus und übersendet diese an cleverklagen per E-Mail. Cleverklagen leitet die Vertragsunterlagen an den Partneranwalt weiter. |
(2) | Durch die Übermittlung der Vertragsunterlagen an cleverklagen und die Weiterleitung an den Partneranwalt kommt noch kein Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Partneranwalt zustande. Es handelt sich lediglich um ein Angebot des Nutzers auf Abschluss eines anwaltlichen Mandatsvertrages. Der Nutzer hat keinen Anspruch darauf, dass ein Partneranwalt das Angebot auf Abschluss des Mandatsvertrages annimmt. |
(3) | Nimmt der Partneranwalt das Angebot des Nutzers an, kommt der anwaltliche Mandatsvertrag auf Grundlage der jeweiligen Mandatsbedingungen zustande. Vertragsparteien des anwaltlichen Mandatsvertrages sind allein der Nutzer und der Partneranwalt. |
(4) | In dem anwaltlichen Mandatsvertrag wird der Nutzer den Partneranwalt anweisen, cleverklagen über alle Einzelheiten des Mandats zu unterrichten und ihn insoweit unwiderruflich von seiner gesetzlich bestehenden Verschwiegenheitspflicht gegenüber cleverklagen entbinden. Außerdem wird der Nutzer den Partneranwalt anweisen, alle Zahlungen des Arbeitgebers oder Dritten, die auf die Forderungen oder im Zusammenhang mit den Forderungen des Nutzers geleistet werden, entgegenzunehmen. Der Nutzer wird den Arbeitgeber oder einen Dritten, der die Zahlungen leistet, anweisen, Zahlungen ausschließlich an den Partneranwalt zu leisten. Zur Abwicklung der Ansprüche aus dem Prozessfinanzierungsvertrag wird der Nutzer den Partneranwalt anweisen, Abrechnungen von cleverklagen, die cleverklagen nach Eingang von Zahlungen dem Mandant stellt und dem Rechtsanwalt übermittelt, unmittelbar von dem Konto, auf dem die Zahlung eingegangen ist, zu begleichen. Der Mandant befreit den Rechtsanwalt von seiner Pflicht zur Prüfung der Richtigkeit der Abrechnung. |
c) Prozessfinanzierungsvertrag
(1) | Der Nutzer kann cleverklagen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Prozessfinanzierungsvertrages machen. Zum Zwecke des Vertragsschlusses übersendet cleverklagen dem Nutzer die entsprechenden Vertragsunterlagen per E-Mail. Der Nutzer gibt ein verbindliches Angebot gibt ab, indem er die Vertragsunterlagen ausfüllt und diese an cleverklagen per E-Mail übermittelt. | ||||||||
(2) | Durch die Übermittlung der Vertragsunterlagen an cleverklagen kommt noch kein Vertrag zwischen dem Nutzer und cleverklagen zustande. Es handelt sich lediglich um ein Angebot des Nutzers auf Abschluss Prozessfinanzierungsvertrages. Der Nutzer hat keinen Anspruch darauf, dass cleverklagen das Angebot auf Abschluss des Prozessfinanzierungsvertrages annimmt. | ||||||||
(3) | Mit der Übermittlung des Vertragsangebotes bestätigt der Nutzer, dass
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(4) | Cleverklagen prüft die vom Nutzer übermittelten Vertragsunterlagen sowie die relevanten Daten und Dokumente, die der Nutzer zur Einschätzung seiner arbeitsrechtlichen Situation übermittelt. Nimmt cleverklagen das Angebot an, kommt ein Prozessfinanzierungsvertrag zwischen dem Nutzer und cleverklagen zustande. Das Tätigwerden der mandatierten Partneranwälte nach Übermittlung des Angebotes durch den Nutzer gilt als konkludente Annahme des Angebotes durch cleverklagen. | ||||||||
(5) | Infolge eines Prozessfinanzierungsvertrages übernimmt cleverklagen die gesetzlichen Gebühren, die bei Durchsetzung der Forderungen des Nutzers durch die außergerichtliche und/oder gerichtliche Tätigkeit eines Partneranwaltes entstehen sowie die bei der Durchsetzung der Forderungen des Nutzer anfallenden Gerichtsgebühren einer Kündigungsschutzklage in erster Instanz. | ||||||||
(6) | Die Übernahme der Kosten gilt nur bei Vertretung durch einen cleverklagen Partneranwalt und Abschlusses eines Mandatsvertrages mit dem unter Ziffer 2 b) Abs. 4 beschriebenen Inhalt. Während der Vertragsdauer mit cleverklagen darf der Nutzer keinen anderen Rechtsanwalt oder sonstige Stellen mit der Durchsetzung der Forderungen beauftragen und/oder gerichtliche Schritte eigenständig einleiten oder über die Forderungen verfügen. | ||||||||
(7) | Nimmt der Nutzer eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch, welche die Anwalts- und Gerichtsgebühren für die Durchsetzung der Forderungen durch die Partneranwälte übernimmt, zahlt cleverklagen für den Nutzer einen gegebenenfalls mit Rechtsschutzversicherung vereinbarten Selbstbehalt bis zu einem Betrag von 150 €. Eine darüber hinaus gehende Prozessfinanzierung findet vorbehaltlich Ziffer 2 d) nicht statt. | ||||||||
(8) | Die Prozessfinanzierungspflicht von cleverklagen erlischt, wenn:
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d) Nutzer mit einer Rechtsschutzversicherung
(1) | Im Falle, dass der Nutzer der oben unter Ziffer 1. a.) b.) und d.) bezeichneten Dienstleistungen Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht ist bzw. mitversicherte Person nach den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen, übernehmen die cleverklagen Partneranwälte die Durchsetzung bestehender Ansprüche des Nutzers auf außergerichtliche und/oder gerichtliche Deckungszusage (nachfolgend „Deckungsansprüche“) gegenüber der jeweiligen Rechtsschutzversicherung unter der Voraussetzung des wirksamen Abschlusses des oben unter 2. b.) genannten Mandatsvertrages. |
(2) | Bei entsprechenden Erfolgsaussichten nach Einschätzung der cleverklagen Partneranwälten verfolgen diese die Deckungsansprüche des Nutzers auch gerichtlich. Die Kosten der Durchsetzung der Versicherungsansprüche, werden von cleverklagen übernommen. |
(3) | Erteilt die Rechtsschutzversicherung keinen Deckungsschutz und ist die klageweise Durchsetzung der Deckungsansprüche ohne Erfolgsaussichten nach der Einschätzung der cleverklagen Partneranwälte, besteht für den Nutzer die Möglichkeit, entsprechend Ziffer 2 c) einen Prozessfinanzierungsvertrag mit cleverklagen zum Zwecke der Durchsetzung seiner arbeitsrechtlichen Forderungen abzuschließen. |
(4) | Haben die cleverklagen Partneranwälte auf Wunsch des Nutzers bereits mit der Durchsetzung seiner arbeitsrechtlichen Forderungen begonnen, ohne dass eine Deckungszusage seiner Rechtsschutzversicherung vorlag, so kann der Nutzer für den Fall, dass die klageweisende Geltendmachung seiner Deckungsansprüche nach Einschätzung der cleverklagen Partneranwälte keine Aussicht auf Erfolg bietet, hinsichtlich der bereits entstandenen und gegebenenfalls zukünftig entstehenden Kosten der Rechtsdurchsetzung entsprechend Ziffer 2 c) einen Prozessfinanzierungsvertrag mit cleverklagen abzuschließen oder die Kosten der Rechtsdurchsetzung selbst tragen. |
(5) | Trägt die Rechtsschutzversicherung des Nutzers die Kosten der Rechtsdurchsetzung, entstehen für ihn keine Kosten durch die Beauftragung von cleverklagen, insbesondere fällt keine Erfolgsprovision an. |
3. Erfolgsprovision im Falle der Prozessfinanzierung
Cleverklagen definiert zu Beginn eines arbeitsrechtlichen Falls eine Vergütung (“Erfolgsprovision“), die vom Nutzer an Cleverklagen zu zahlen ist, sollte das Verfahren für den Nutzer erfolgreich ausgehen. Sollten die Bemühungen der Partneranwälte nicht erfolgreich sein, entstehen für eden Nutzer keine Kosten. Als “erfolgreich” im vorgenannten Sinne, werden nachfolgend Fälle bezeichnet, in denen
3.1 | der Arbeitgeber außergerichtlich nach Ausspruch einer Kündigung aufgrund der Tätigkeit der Partneranwälte eine Abfindung anbietet oder leistet, |
3.2 | der Arbeitgeber außergerichtlich eine Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung anbietet und die Partneranwälte eine höhere Abfindung außergerichtlich verhandeln, oder |
3.3 | im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses der Arbeitgeber eine Abfindung anbietet oder leistet, oder |
3.4 | durch die Partneranwälte die Weiterbeschäftigung des Nutzers erreicht wird, oder |
3.5 | der Arbeitgeber anbietet, eine fristlose Kündigung des Nutzers in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln und dies tatsächlich umsetzt. |
4. Höhe der Erfolgsprovision im Falle der Prozessfinanzierung
Die Höhe der an cleverklagen zu zahlenden Erfolgsprovision wird bei Abschluss eines Prozessfinanzierungsvertrags zwischen cleverklagen und dem Nutzer festgelegt. Cleverklagen wird dem Nutzer ein auf seine Situation abgestimmtes Angebot unterbreiten.
Steuerverpflichtungen der Parteien werden bei der Berechnung der Erfolgsbeteiligung nicht berücksichtigt, auf Realisierung der streitigen Ansprüche beruhende Steuerverpflichtungen trägt jede Partei selbst.
Die Erfolgsprovision bleibt unberührt davon, ob Kosten des Verfahrens dem Gegner auferlegt wurden oder der Gegner diese im Vergleichswege übernommen hat.
Wir weisen darauf hin, dass Abfindungen einkommensteuerpflichtig sind. Nähere Informationen hierzu erteilt Ihnen Ihr Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Die Erfolgsprovision wird mit Empfang der entsprechenden Leistungen auf die Forderung(en) fällig. Etwaige Kostenerstattungen für Anwalts- oder Gerichtskosten begründen keinen Provisionsanspruch. Der Vergütungsanspruch von cleverklagen besteht auch, sollte der jeweilige Schuldner der Forderungen direkt an den Nutzer leisten.
Der Nutzer wird unaufgefordert bzw. auf Verlangen von cleverklagen Auskunft darüber erteilen, ob, in welcher Form und in welchem Umfang aufgrund des von cleverklagen finanzierten Verfahrens Erlöse zugeflossen oder Vermögensvorteile eingetreten sind.
Etwaige Erstattungen von durch cleverklagen vorgeschossene oder geleistete Anwalts- und Gerichtskosten stehen cleverklagen zu.
5. Abrechnung
Die Zahlung eines Erlöses und die Auskehrung der Abfindung an den Nutzer sowie der Erfolgsprovision an cleverklagen erfolgt entsprechend Ziffer 2. b.) (4).
6. Vertragliche Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers
Soweit erforderlich, unterstützt der Nutzer den Partneranwalt bei seinen Durchsetzungsbemühungen. Dazu gehört insbesondere:
Der Nutzer entbindet den jeweils tätigen Partneranwalt unwiderruflich von seiner gesetzlich bestehenden Verschwiegenheitspflicht gegenüber Cleverklagen.
7. Gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche
Nach den Mandatsbedingungen ist der Partneranwalt im gerichtlichen Verfahren zum Abschluss eines widerrufbaren Vergleichs mit einer Widerrufsfrist von zwei Wochen in Bezug auf die Forderungen berechtigt, wenn die Vergleichssumme nach gewissenhafter Beurteilung eines sorgfältig handelnden Kaufmanns als angemessen erscheint. Cleverklagen wird den Nutzer unverzüglich über den Abschluss eines Vergleichs benachrichtigen.
8. Vertragsbeendigung
8.1 | Cleverklagen übernimmt das Prozesskostenrisiko so, wie es sich bei Vertragsschluss dargestellt hat. Sollten Umstände neu eintreten oder Cleverklagen erstmalig bekannt werden, aufgrund derer die Erfolgsaussichten des Prozesses erheblich schlechter zu bewerten sind als bei Vertragsschluss, ist Cleverklagen berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die weitere Finanzierung des Prozesses einzustellen. Entsprechend ist Cleverklagen auch zu einer Teilkündigung des Vertrages berechtigt mit der Folge, die Prozessfinanzierung nur hinsichtlich eines Teiles der Forderungen fortzuführen. In diesem Sinne kommt eine Kündigung des Vertrages seitens Cleverklagen insbesondere in Betracht bei |
8.2 | In jedem Falle ist cleverklagen berechtigt, den Vertrag nach Abschluss jeder Instanz ganz oder teilweise zu kündigen und die weitere Prozessfinanzierung einzustellen. |
8.3 | Im Falle der Kündigung des Vertrages durch cleverklagen zahlt cleverklagen die bis dahin entstandenen Kosten, wie sie bei einer sofortigen, möglichst kostengünstigen (teilweisen) Beendigung des Verfahrens anfielen. Dem Nutzer steht es frei, das Verfahren auf eigene Kosten weiterzuverfolgen und die streitigen Forderungen weiter auf eigene Kosten durchzusetzen. Realisiert der Nutzer dann Erlöse, ist er lediglich verpflichtet, cleverklagen die aufgewendeten Auslagen zu erstatten. Die Erlösbeteiligung entfällt. |
8.4 | Der Nutzer kann diesen Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. |
9. Haftung
9.1 | Im Hinblick auf die in diesen Nutzungsbedingungen beschriebenen entgeltlichen und unentgeltlichen Leistungen haftet cleverklagen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Pflichten, deren Erfüllung die Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt. |
9.2 | Vermittlungsdienstleistungen: Cleverklagen haftet nicht für das Zustandekommen oder die Durchführung des Anwaltsvertrags und für im Zuge der Leistungen des Partneranwalts entstehende Schäden des Nutzers |
10. Datenschutz
Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden sich in der Datenschutzerklärung.
11. Schlussbestimmungen
Auf Verträge zwischen cleverklagen und dem Nutzer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts ist auf diesen Vertrag anwendbar. Haben Sie die Beauftragung als Verbraucher abgegeben und zum Zeitpunkt Ihrer Beauftragung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, sind zusätzlich die zwingenden Rechtsvorschriften anwendbar, die in diesem Staat gelten.
12. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung bei Verbrauchern
Bitte beachten Sie die folgende Widerrufsbelehrung
12.1 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der cleverklagen GmbH, Damaschkestraße 22, 10711 Berlin , Telefonnummer: +49(0) 30 233 2051 00, E-Mail: widerruf@cleverklagen.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
12.2 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
12.3 Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
__________
(*) Unzutreffendes streichen.
Datenschutzerklärung
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich Ihres Besuchs auf unserer Website ist uns ein wichtiges Anliegen. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt. In der nachfolgenden Datenschutzerklärung finden Sie Informationen, welche Daten während Ihres Besuchs auf der Website bzw. der mit ihr verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als “Onlineangebot” oder “Website”) erfasst und wie diese genutzt werden.
Die Datenschutzerklärung von cleverklagen.de (nachfolgend „cleverklagen“ oder „Wir“) beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Nutzer und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, erläutern wir im Folgenden die angewendeten Begriffe.
Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.
Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.
Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.
Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.
Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.
Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.
Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.
Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist
cleverklagen GmbH i.Gr., Geschäftsführer Luca Rößler, Damaschkestraße 22, 10711 Berlin
Tel: (+49) 30 233205100
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Die Internetseite von cleverklagen erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.
Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht cleverklagen keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch cleverklagen daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:
die Verarbeitungszwecke
die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person
Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei CK gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter bei cleverklagen wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.
Wurden die personenbezogenen Daten von cleverklagen öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft cleverklagen unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter von cleverklagen wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei cleverklagen gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter von cleverklagen wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter von cleverklagen wenden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
cleverklagen verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei cleverklagen zu wissenschaftlichen oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt jeden Mitarbeiter von cleverklagen oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft cleverklagen angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Eine formlose E-Mail an support@cleverklagen.de ist ausreichend.
Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen.
Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unser Kunden.
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann.
Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte.
Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
Bei Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail, Telefon werden die von der betroffenen Person mitgeteilten Daten (z.B. E-Mail-Adresse, Name, Telefonnummer oder auch Inhalt der Anfrage) von uns verarbeitet, um Fragen zu beantworten und/oder Anliegen zu bearbeiten.
Die Datenverarbeitung zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit uns erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO.
Betroffene Personen können auf unserer Webseite den Sofortcheck nutzen. Im Rahmen dieses Prozesses erhebt cleverklagen und verarbeitet die folgenden Daten:
E-Mail-Adresse sowie Vor- und Nachnamen, Informationen darüber, ob die betroffene Person gekündigt wurde, wie viele Mitarbeiter sein Arbeitgeberunternehmen hat, seit wann er beim Arbeitgeber beschäftigt ist, wie hoch sein Bruttogehalt ist, ob eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, sein Geschlecht sowie optional seine Telefonnummer und Anschrift, optional den Arbeitsvertrag, optional seinen Gehaltsnachweis und optional das Kündigungsschreiben selbst als Dokument sowie optional Name der Rechtsschutzversicherung und Versicherungsnummer sowie optional Anschrift, Adresse und Postleitzahl, Geburtsdatum, Familienstand, Anzahl unterhaltspflichtiger Kinder, Vorliegen besonderen Kündigungsschutzes.
Rechtgrundlage für die Verarbeitung der beim Sofortcheck eingegebenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung). Ihre Daten bleiben so lange gespeichert, wie es nach rechtlichen Aufbewahrungsfristen notwendig ist.
cleverklagen übermittelt diese Daten und Informationen für die Zwecke der Vermittlung von Anwaltsdienstleistungen an solche Kanzleien, die u.a. aufgrund ihrer Qualifikation zur Leistungserbringung und ihrer sonstigen Angaben als Erbringer von Anwaltsdienstleistungen in Betracht kommen.
Über die vorstehend beschriebene Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten verarbeitet und nutzt cleverklagen diese nur, soweit dies zur Vermittlung und nachfolgenden Betreuung von anwaltlichen Dienstleistungen zwischen Ihnen und einem Partneranwalt erforderlich ist, oder ein weitergehende Nutzung durch die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen gestattet oder angeordnet ist.
Rechtgrundlage für die Verarbeitung der bei der Nutzung des Sofortchecks eingegebenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung). Die Daten der betroffenen Personen bleiben so lange gespeichert, wie Ihr Profil besteht und/oder diese aus Abrechnungsgründen benötigt werden (z.B. rechtliche Aufbewahrungsfristen).
Wenn die betroffene Person auf der Plattform den Sofortcheck nutzt und sodann nach erfolgter Einwilligung weitere Dienstleistungen durch cleverklagen in Anspruch nimmt erhebt cleverklagen folgenden personenbezogenen Daten und Informationen zu den von den betroffenen Personen beauftragten Leistungen und speichert diese in Auftragsdatenbanken.
Ihre Kontaktdaten werden von uns streng vertraulich behandelt und unter keinen Umständen an unbefugte Dritte weitergeleitet oder zu gewerblichen Zwecken verwendet.
Ihre Daten werden lediglich den cleverklagen Partneranwälten übermittelt, damit diese Ihnen das Ergebnis der kostenlosen Ersteinschätzung mitteilen können.
Ihre Kontaktdaten werden von uns streng vertraulich behandelt und unter keinen Umständen an unbefugte Dritte weitergeleitet oder zu gewerblichen Zwecken verwendet.
Ihre Daten werden lediglich den cleverklagen Partneranwälten übermittelt, damit diese Ihnen das Ergebnis der kostenlosen Ersteinschätzung mitteilen können.
Mit einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag will Ihr Arbeitgeber das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis auflösen. Dazu ist Ihr Arbeitgeber jedoch oftmals gar nicht berechtigt. Das Kündigungsschutzgesetz sieht weitereichende Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmern vor.
Viele Kündigungen sind mangels Kündigungsgrund unwirksam und daher angreifbar. Daher lohnt es sich anwaltlich gegen die Kündigung vorzugehen – gerade auch finanziell.
Viele Arbeitgeber sind bereit, eine Abfindung an den Arbeitnehmer zu zahlen, um eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden. Liegt eine solche Konstellation nicht vor, sind Arbeitgeber oft bereit einen Geldbetrag, die sogenannte Abfindung, an den Arbeitnehmer zu zahlen, um zu vermeiden, dass dieser gegen die Kündigung klagt.
Sie haben nur wenig Zeit, um gegen Ihre Kündigung vorzugehen. Nach Erhalt der Kündigung haben Sie genau 3 Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage gegen Ihren Arbeitgeber zu erheben. Sollten Sie die Frist verstreichen lassen wird die Kündigung engültig wirksam – selbst, wenn sie ungerechtfertigt war.
Das Kündigungsschutzgesetz bietet Arbeitnehmern Schutz vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Voraussetzung ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Kündigung bereits mehr als 6 Monate für Ihren Arbeitgeber gearbeitet haben.
Darüber hinaus ist die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit ein entscheidender Faktor für die Höhe Ihrer Abfindung.
Ihr Bruttomonatsgehalt ist ein entscheidender Faktor für die Höhe Ihrer Abfindung.
Diese Information benötigen wir um zu wissen, ob Sie Kündigungsschutz genießen. Dabei kommt es auf die Gesamtzahl der Vollzeitbeschäftigten im ganzen Unternehmen an, nicht nur in einer Filiale oder Zweigstelle. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob diese Voraussetzungen auf Sie zutreffen.