“Vier Wochen zum Monatsende” - Wann muss ich kündigen? | cleverklagen
Ratgeber

Kündigungsfrist - Vier Wochen zum Monatsende

“Vier Wochen zum Monatsende” - Wann muss ich kündigen?

Kündigungsfristen sind verwirrend formuliert. In Deinem Vertrag steht, Du musst mit einer Frist von “vier Wochen zum Monatsende” kündigen? Wir erklären Dir, was das bedeutet!

1.

Was bedeutet “zum Ende des Monats”?

Diese Formulierung bedeutet: Du musst so kündigen, dass Dein letzter Arbeitstag auf den letzten Tag eines Kalendermonats fällt. Daraus folgt, dass es nur zwölf mögliche Termine im Jahr gibt, zu denen Du Dein Arbeitsverhältnis beenden kannst: den 31. Januar, den 28. Februar, den 31. März, und so weiter. So weit so gut. In Deinem Vertrag steht aber, Du kannst nur mit “vier Wochen” zum Monatsende kündigen. Wir erklären Dir, was das bedeutet:

2.

Wie berechne ich die vier Wochen?

Bei dieser Formulierung musst Du spätestens vier Wochen vor Monatsende kündigen. Vier Wochen sind im Arbeitsrecht genau 28 Tage.

  • Wenn Du diese Frist verpasst, und später als 28 Tage vorm Monatsende kündigst, dauert Deine Arbeit noch bis zum Ende des nächsten Monats!
  • Wenn Du früher als 28 Tage vor Monatsende kündigst, läuft die Frist trotzdem bis zum Monatsende. (Du kannst also nicht ein paar Tage früher aufhören)
Eine Eselsbrücke

Wenn der letzte Tag des Monats auf einen Montag fällt, dann ist Dein spätmöglichster Kündigungstermin ein Montag - nur vier Wochen früher. Das gilt natürlich für jeden möglichen Wochentag. Gehe einfach im Kalender genau vier Wochen zurück. Das ist Dein Stichtag.

3.

Wann muss ich spätestens kündigen?

Du musst nicht selber rechnen. Wir haben für Dich aufgeschrieben, wann Du spätestens kündigen musst. Je nachdem, wie lang der Monat ist, in dem Du kündigst, ist dein letztmöglicher Tag ein wenig anders:

Länge des Monats in Tagen spätestes Kündigungsdatum
28 31. des Vormonats
29 1. des selben Monats
30 2. des selben Monats
31 3. des selben Monats

Ein Beispiel

Du willst nach dem 30. Juni nicht mehr arbeiten. Deine Kündigung musst Du also spätestens am 2. Juni abgeben. Solltest Du Deine Kündigung nur einen Tag später, am 3. Juni überreichen, läuft deine Kündigungsfrist bis Ende Juli!

Achtung!

Die Frist beginnt erst in dem Moment, an dem Du die Kündigung an Deinen Chef gegeben hast. Und nicht ab dem Datum, das auf dem Kündigungsbrief steht. Achte also darauf, dass Du die Kündigung auf jeden Fall rechtzeitig überreichst! Wie Du eine Kündigung schreibst, kannst Du hier nachlesen.

Fazit

Dein letzter Arbeitstag fällt immer auf den Monatsletzten, und Du musst spätestens 28 Tage vorher kündigen – Wochenenden und Feiertage zählen mit. Verpasst Du die Frist, verschiebt sich Dein Arbeitsende um einen weiteren Monat. Handle rechtzeitig und sorge dafür, dass Deine Kündigung rechtzeitig bei Deinem Chef eingeht. Plane sorgfältig. Wir stehen Dir bei Fragen oder Unsicherheiten gerne zur Seite!

Wir nutzen Cookies

Cookies werden für die Personalisierung von Anzeigen verwendet. Durch Klicken auf 'Alle Erlauben' bestätigst Du, dass Du damit einverstanden bist. Die Details findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

Cookie Kategorien

Diese Website verwendet Cookies zu Funktions- und Statistikzwecken. Durch Klicken auf „Alle Erlauben“ bestätigst Du, dass Du damit einverstanden bist und erlaubst uns, diese Daten an Dritte weiterzugeben. Die Details findest Du in unserer Datenschutzerklärung. Dort kannst Du auch Deine Einwilligung jederzeit ändern.

Notwendig

>

Präferenzen

>

Statistik

>

Marketing

>

Diese Cookies sind notwendig, damit wir Ihnen die Website anzeigen und wesentliche Grundfunktionen zur Verfügung stellen können, z.B. Seitennavigation oder die Chatfunktion.

Diese Cookies werden verwendet, um Sie und Ihre vorgenommenen Einstellungen wieder zu erkennen, wenn Sie auf die Website zurückkehren (z.B bevorzugte Sprache).

Diese Cookies werden verwendet, um die Nutzung der Website und das Verhalten der Nutzer zu analysieren.

Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Cookies ist Art 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO.

Notwendig

Diese Cookies sind notwendig, damit wir Ihnen die Website anzeigen und wesentliche Grundfunktionen zur Verfügung stellen können, z.B. Seitennavigation oder die Chatfunktion.

Präferenzen

Diese Cookies werden verwendet, um Sie und Ihre vorgenommenen Einstellungen wieder zu erkennen, wenn Sie auf die Website zurückkehren (z.B bevorzugte Sprache).

Statistik

Diese Cookies werden verwendet, um die Nutzung der Website und das Verhalten der Nutzer zu analysieren.

Marketing

Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Cookies ist Art 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO.