So muss eine Kündigung aussehen! | cleverklagen
Ratgeber

Kündigung - Form, Datum, Unterschrift

So muss eine Kündigung aussehen!

1.

Wie schreibe ich eine Kündigung?

Eine Kündigung zu schreiben ist eigentlich ganz einfach. Achte einfach darauf, dass diese Dinge drinstehen:

Absender und Empfänger

Es muss klar sein, wer Absender und wer Empfänger der Kündigung ist. Deine Anschrift und die der Firma dürfen nicht fehlen. Wenn Du selbst kündigst, musst Du die richtige Person adressieren. Das kann Dein Vorgesetzter oder die Personalabteilung sein. Wenn Du unsicher bist, dann frag am besten noch einmal nach.

Der Betreff des Schreibens

Im Betreff steht einfach “Kündigung”. Das ist nicht zwingend notwendig, macht sich aber gut. So ist direkt erkennbar, worum es in dem Schreiben geht.

Das Datum

Das ist das Datum, an dem Du die Kündigung geschrieben hast. Es ist kein Muss, gehört aber üblicherweise dazu. Dieses Datum gibt bloß an, wann die Kündigung verfasst wurde. Es ist nicht der Tag, an dem Deine Kündigungsfrist beginnt. Die beginnt erst an dem Tag, an dem Dein Chef die Kündigung erhält. Das nennt man auch den “Zugang” der Kündigung.

“Kündigung zum…”

In der Kündigung muss stehen, zu welchem Tag Du kündigst. Das ist der Tag, ab dem Dein Arbeitsverhältnis vorbei ist. Am sichersten ist es, wenn Du schreibst, dass Du “zum nächstmöglichen Zeitpunkt” kündigst. So hast Du kein Risiko, dass Du die Kündigungsfrist möglicherweise falsch berechnet hast.

Der Kündigungstext

Hier reichen ein paar Zeilen. Diese sind aber wichtig!. Denn darin wird die Kündigung ausgesprochen. Hier solltest Du auch nennen, welche Form Deine Kündigung hat: fristgerecht oder fristlos.

Zu guter Letzt: Die Unterschrift!

Wichtig: Die Kündigung muss handschriftlich unterschrieben sein. Ohne Unterschrift ist sie unwirksam!

Muster

[Datum]

[Dein Name]

[Deine Straße + Hausnummer]

[Dein Ort]


[Der Name des Arbeitgebers]

[Straße + Hausnummer des Arbeitgebers]

[PLZ + Ort des Arbeitgebers]


Kündigung meines Arbeitsverhältnisses


Sehr geehrte [Dein Chef],


hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis vom [Datum des Arbeitsvertrags] ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das Arbeitsverhältnis endet nach meiner Berechnung am [Datum].


Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich.


Vielen Dank für die Zusammenarbeit.


Mit freundlichen Grüßen [Dein Name]

2.

Darf ich die Kündigung handschriftlich verfassen?

Manchmal muss es schnell gehen und es ist gerade kein Computer oder Drucker zur Hand. Das ist aber kein Problem: Eine Kündigung kannst Du auch mit der Hand schreiben. Wichtig ist, dass sie leserlich ist. Außerdem solltest Du in aller Eile nichts vergessen, was auf eine Kündigung gehört.

3.

Kündigungsdatum – welches Datum zählt?

Bevor Du Dich an Deine Kündigung machst, musst Du wissen, zu welchem Datum Du kündigen kannst. Das ist Dein Kündigungsdatum.


Dafür schaust Du zuerst in Deinen Arbeitsvertrag. Unter dem Punkt “Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses” (oder ähnliche Formulierungen) findest Du alles zu Deiner Kündigungsfrist.


Üblich ist eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats. Das ist das Minimum. Sie kann aber auch länger sein, wenn das so in Deinem Vertrag steht. Eine Ausnahme davon gibt es während der Probezeit: Da ist die Kündigungsfrist nur zwei Wochen.

Du findest die Formulierung in Deinem Vertrag verwirrend?

Keine Sorge, wir entwirren das für Dich! Hier findest Du die häufigsten Formulierungen, und wir erklären, was sich dahinter verbirgt.


Welche Kündigungsfristen für Deinen Chef gelten, kannst Du in unserem Artikel zur Kündigungsfrist nachlesen.

Deine Kündigung muss pünktlich bei Deinem Chef auf dem Schreibtisch liegen.

Die Kündigung gilt erst ab dem TagFolgetag, an nachdem sie bei Deinem Chef angekommen ist. Das nennt man den “Zugang”. Erst ab diesem Tag beginnt die Kündigungsfrist. Der Poststempel ist bei Kündigungen leider unbedeutend. Am Besten gibst Du Deine Kündigung persönlich und vor einem Zeugen ab oder Du wirfst die Kündigung selbst in den Briefkasten der Firma.

4.

Was gilt, wenn mein Chef mir kündigt?

Genau das gleiche. Auch Dein Chef muss sich an die Formalitäten halten. Vor allem muss die Kündigung handschriftlich unterschrieben sein. Die Unterschrift muss von einer Person kommen, die das Unternehmen auch wirksam vertreten kann. Das ist nicht jede x-beliebige Person.


Um festzustellen, ob Deine Kündigung von einer vertretungsberechtigten Person unterschrieben worden ist, kannst Du zum Beispiel im Handelsregister nachschauen. Dort ist genau vermerkt, wer die Firma vertreten darf. Wenn Du Dir auch danach noch unsicher bist, frag einfach im Unternehmen nach; zum Beispiel bei der Personalabteilung oder der Rechtsabteilung, wenn es so etwas gibt.


Am besten ist es sowieso, wenn Du Dich dabei von einem Anwalt beraten lässt. Dieser prüft Deine Kündigung von A-Z durch und sagt Dir dann genau, wie Du darauf reagieren sollst. Wir von cleverklagen machen das gerne! Vereinbare noch heute ein kostenloses Beratungsgespräch.

Fazit

Du siehst, eine Kündigung zu schreiben ist eigentlich leicht. Halte Dich einfach an unsere Checkliste – so kann nichts schiefgehen. Wenn Dein Chef Dir kündigt, lass Deine Kündigung am besten von einem Anwalt prüfen, um Deine Rechte bestmöglich zu sichern. Unsere Anwälte sind auf Kündigungssituationen spezialisiert. Vereinbare jetzt ein kostenfreies Beratungsgespräch!

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