“Zustellung” und “Zugang” der Kündigung – was hat es damit auf sich? | cleverklagen
Ratgeber

Kündigung – Zustellung und Zugang

“Zustellung” und “Zugang” der Kündigung – was hat es damit auf sich?

Zustellung und Zugang – sind das nicht zwei Worte für ein und dasselbe? Nein, nicht in der Arbeitswelt! Wenn es um Kündigungen geht, ist die Unterscheidung zwischen Zustellung und Zugang wichtig.


Wir erklären Dir, wie Du Deine Kündigung am sichersten zustellst – also wie Du sie Deinem Chef überbringst. Außerdem kannst Du mit unserer Checkliste sichergehen, dass Deine Kündigung Deinem Chef zugegangen ist – also bei ihm angekommen.

1.

“Zustellung” und “Zugang” - Was verbirgt sich hinter diesen Begriffen?

Die Zustellung ist die Art und Weise, wie die Kündigung zum Empfänger kommt. Eine Kündigung kann zum Beispiel persönlich oder per Post zugestellt werden. Es ist wichtig, dass Du bei der Zustellung genau bist. Du musst mit Sicherheit wissen, dass Deine Kündigung (rechtzeitig) ankommt. Welche Wege der Zustellung es gibt, dazu mehr im nächsten Abschnitt.


Der Zugang ist der Moment, wenn die Kündigung beim Empfänger ankommt. Genau genommen muss sie im sogenannten "Machtbereich des Empfängers” eintreffen. Das bedeutet, dass der Empfänger die Möglichkeit hat, den Brief zu öffnen und die Kündigung zu lesen. Ob er das tatsächlich tut, ist egal.


Dieser “Machtbereich” ist schon der Briefkasten! Der soll nämlich einmal am Tag geleert werden. Wenn die Kündigung im Briefkasten des Empfängers ankommt, gilt sie als “zugegangen”. Egal, ob der Empfänger gerade im Urlaub ist, oder den Brief aus sonstigen Gründen nicht öffnet.

Achtung

Der Zugang ist wichtig für Deine Kündigungsfrist. Die beginnt am Tag darauf!

2.

Die Zustellung: Wie stelle ich meine Kündigung am sichersten zu?

Für die Zustellung hast Du mehrere Möglichkeiten. Am sichersten ist es, wenn Du die Kündigung persönlich unter Anwesenden übergibst. Wir erklären Dir, warum!

Option Eins: Gib Deine Kündigung persönlich ab

Dazu raten wir Dir dringend! So weißt Du sicher, dass Dein Chef die Kündigung bekommen hat – und wann er sie bekommen hat. Am Besten lässt Du Dir den Erhalt der Kündigung von Deinem Chef schriftlich bestätigen. Wenn Dein Chef das nicht machen will, dann übergib die Kündigung am besten mit einem Zeugen. Wir haben für Dich den passenden Artikel, wie Du die Kündigung persönlich abgibst. So kann nichts schiefgehen.

Option Zwei: Verschicke Deine Kündigung per Post

Du verschickst Deine Kündigung als Einschreiben. Klingt nach einer einfachen Lösung, optimal ist das aber nicht. Denn die Zustellung kann sich verzögern. Außerdem bist Du nicht dabei, wenn die Kündigung bei Deinem Chef auf dem Schreibtisch landet. Es gibt aber Wege, wie Du Dich absichern kannst. Hier erklären wir Dir, worauf es bei dem Postweg ankommt.

Option Drei: Lasse einen Boten die Kündigung bringen

Du beauftragst einen professionellen Boten oder Gerichtsvollzieher mit der Zustellung Deiner Kündigung. Diese Option erspart Dir später unnötigen Stress, ist aber mit Kosten verbunden. Ein Bote kann zwischen 50 und 250 Euro kosten, je nachdem ob Du einen einfachen Fahrradkurier oder einen speziellen Boten für Kündigungen beauftragt. Er liest die Kündigung vorab, steckt sie in den Umschlag und notiert die genaue Uhrzeit des Einwurfs. Damit hast Du eine absolut sichere Art der Zustellung.

3.

Der Zugang: Wann ist meine Kündigung angekommen?

Zugegangen bedeutet, dass Deine Kündigung angekommen ist. Das Datum des Zugangs ist sehr wichtig. Denn einen Tag später beginnt die Kündigungsfrist. Wir erklären Dir, worauf es ankommt:

Du übergibst Deine Kündigung persönlich:

Sobald die Kündigung übergeben wird, gilt sie als zugestellt. Selbst wenn der Empfänger sich weigert, die Kündigung anzunehmen oder zu öffnen. Es kommt nicht darauf an, ob er die Kündigung direkt liest oder erst später. Deine Kündigungsfrist beginnt am nächsten Tag.

Du schickst Deine Kündigung per Post wenn Dein Chef nicht da ist:

Hier ist die Kündigung zugegangen, wenn sie im Machtbereich des Empfängers landet. Konkret bedeutet das, dass der Empfänger die Möglichkeit hätte, den Brief zu öffnen. Wann er die Kündigung tatsächlich liest, ist egal.


Bei einem Brief ist das der Fall, sobald er im Briefkasten liegt. Das Gesetz mutet einem zu, dass man seinen Briefkasten einmal am Tag leert. Die Post kommt aber zu unterschiedlichen Zeiten an. Daher geht man davon aus, dass der Brief erst am nächsten Tag als zugestellt gilt.


Du willst kündigen, aber Dein Chef ist im Urlaub? Dann kannst Du die Kündigung an seinen Vertreter schicken. Dein Chef muss sich darum kümmern, dass jemand während seiner Abwesenheit im Unternehmen das Sagen hat. Die Person ist dann Dein Ansprechpartner.

Beispiel – Franz kündigt seine Stelle per Brief

Am Dienstag nach Feierabend wirft Franz gegen 18 Uhr seine Kündigung in den Firmenbriefkasten. Zu dieser Zeit sind viele schon nicht mehr im Büro. Der Firmenbriefkasten wird nur einmal täglich, gegen 10 Uhr, geleert. Somit befindet sich die Kündigung am Mittwochvormittag im “Machtbereich des Empfängers” – sein Chef hat nun die Möglichkeit, die Kündigung zu lesen. Das macht er aber nicht, weil er in dieser Woche besonders viel zu tun hat. Franz kann das egal sein – Die Kündigung ist zugegangen. Seine Kündigungsfrist läuft ab Mittwoch.

4.

Wann muss ich meine Kündigung abgeben?

Einen Tag nach der Abgabe Deiner Kündigung beginnt die Kündigungsfrist. Wie lange diese ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn Du also einen festen Termin hast, welcher Dein letzter Arbeitstag sein soll, dann musst Du unbedingt ausrechnen, wann Du die Kündigung abgeben musst!


Dein erster Blick geht in Deinen Arbeitsvertrag. Dort steht meistens Deine Kündigungsfrist. Sollte dort nichts stehen, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.


Wir haben für Dich den passenden Artikel zu Deiner Kündigungsfrist:

Fazit

Die Zustellung Deiner Kündigung funktioniert per Post, Bote oder am sichersten persönlich. Wichtig ist, dass Du das Datum des Zugangs im Kopf hast. Denn am Tag, der auf den Zugang folgt, beginnt Deine Kündigungsfrist.


Bei einer Kündigung musst Du viel beachten. Außerdem hast Du kaum Vorteile, wenn Du selbst kündigst. Es gibt noch eine andere Option: Vielleicht will Dein Chef Dich auch loswerden? Dann könntest Du einen Aufhebungsvertrag aushandeln, bei welchem Du Dir auch noch eine Abfindung sichern kannst.


Wir von cleverklagen haben Spitzenanwälte für genau diesen Fall. Und noch besser: Solltest Du Dir nicht sicher sein, ob das möglich ist, kannst Du Dich bei einem kostenfreien Erstgespräch auch erstmal von uns beraten lassen! Als zögere nicht: Vereinbare hier Deine Beratung!

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