Kündigungsfrist “3 Monate zum Monatsende” - einfach erklärt! | cleverklagen
Ratgeber

Kündigungsfrist - 3 Monate zum Monatsende

Kündigungsfrist “3 Monate zum Monatsende” - einfach erklärt!

Kündigungsfristen sind gerne mal verwirrend formuliert. In Deinem Vertrag steht, Du sollst “drei Monate zum Monatsende” kündigen? Was soll das heißen? Wann genau sollst Du jetzt kündigen?


Keine Sorge, wir haben eine einfache Antwort für Dich!

1.

Drei Monate zum Monatsende - eigentlich ganz einfach!

Wenn in Deinem Arbeitsvertrag "Drei Monate zum Monatsende” steht, dann solltest Du Deinen Kalender rausholen. Denn drei Monate vor dem Datum, ab welchem Du nicht mehr arbeiten möchtest, ist Deine Kündigung fällig. Wenn Du am 1. April einen neuen Job angehen willst, musst Du spätestens am 31. Dezember gekündigt haben!

  • Wenn Du früher als notwendig kündigst, dann musst Du trotzdem noch bis Ende des Monats arbeiten, der nach dem Monat liegt, an dem Du gehen wolltest. Also einen Monat länger als Du eigentlich wolltest! Das bedeutet, dass Du noch länger arbeiten musst, obwohl Du die Kündigung schon eingereicht hast.
  • Wenn Du später kündigst, dann musst Du einen Monat länger warten.
Beispiel

Du willst zum 31. August gehen, denn im September fängt Dein neuer Job an. Dafür musst Du die Kündigung spätestens am 31. Mai Deinem Chef geben! Solltest Du die Kündigung schon am 24. Mai übergeben, dann musst Du trotzdem noch bis 31. August arbeiten, weil die Frist erst am “Monatsende” beginnt. Solltest Du Deine Kündigung erst am 1. Juni übergeben, dann musst Du leider noch bis Ende September arbeiten.

Wichtig

Die Kündigungsfrist beginnt in dem Moment, an dem Du die Kündigung Deinem Chef in die Hand gedrückt hast! Nicht ab dem Datum, dass Du auf den Kündigungsbrief geschrieben hast! Die Kündigung muss unbedingt rechtzeitig übergeben werden.

Fazit

Arbeitsverträge verwenden häufig ein kompliziertes Juristendeutsch, das nicht leicht zu verstehen ist. Es kann daher ziemlich anstrengend sein, den Durchblick zu bewahren. Genau hier kommen wir ins Spiel! Bei cleverklagen stehen wir Dir zur Seite, um Licht ins Dunkel zu bringen. Zögere nicht: Unsere erste Beratung ist stets kostenfrei! Wir beraten Dich umfassend zu Deinem Anliegen. Anschließend bist Du bestens informiert und kannst Dir in aller Ruhe Gedanken darüber machen, welche Schritte Du als Nächstes einleiten möchtest.

Wir nutzen Cookies

Cookies werden für die Personalisierung von Anzeigen verwendet. Durch Klicken auf 'Alle Erlauben' bestätigst Du, dass Du damit einverstanden bist. Die Details findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

Cookie Kategorien

Diese Website verwendet Cookies zu Funktions- und Statistikzwecken. Durch Klicken auf „Alle Erlauben“ bestätigst Du, dass Du damit einverstanden bist und erlaubst uns, diese Daten an Dritte weiterzugeben. Die Details findest Du in unserer Datenschutzerklärung. Dort kannst Du auch Deine Einwilligung jederzeit ändern.

Notwendig

>

Präferenzen

>

Statistik

>

Marketing

>

Diese Cookies sind notwendig, damit wir Ihnen die Website anzeigen und wesentliche Grundfunktionen zur Verfügung stellen können, z.B. Seitennavigation oder die Chatfunktion.

Diese Cookies werden verwendet, um Sie und Ihre vorgenommenen Einstellungen wieder zu erkennen, wenn Sie auf die Website zurückkehren (z.B bevorzugte Sprache).

Diese Cookies werden verwendet, um die Nutzung der Website und das Verhalten der Nutzer zu analysieren.

Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Cookies ist Art 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO.

Notwendig

Diese Cookies sind notwendig, damit wir Ihnen die Website anzeigen und wesentliche Grundfunktionen zur Verfügung stellen können, z.B. Seitennavigation oder die Chatfunktion.

Präferenzen

Diese Cookies werden verwendet, um Sie und Ihre vorgenommenen Einstellungen wieder zu erkennen, wenn Sie auf die Website zurückkehren (z.B bevorzugte Sprache).

Statistik

Diese Cookies werden verwendet, um die Nutzung der Website und das Verhalten der Nutzer zu analysieren.

Marketing

Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Cookies ist Art 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO.