“Drei Monate zum Quartalsende” - Was bedeutet das?

Das Wichtigste in Kürze
- Das Jahr hat vier Quartale. Ein Quartal sind jeweils drei Monate: Januar bis März, April bis Juni, Juli bis September, Oktober bis Dezember.
- Wenn Du “zum Quartalsende” kündigst, ist Dein letzter Arbeitstag also einer dieser vier Tage: 31. März; 30. Juni; 30. September; 31. Dezember.
- Du musst drei Monate vor dem gewünschten Enddatum kündigen.
- Achtung: Die Kündigungsfrist beginnt ab dem Moment, an dem Du Deine Kündigung überreicht hast. Nicht ab dem Datum, dass Du auf Deine Kündigung geschrieben hast.
In diesem Ratgeber
1
Was ist überhaupt ein “Quartal”?
2
Was genau bedeutet eine Kündigungsfrist von “drei Monaten zum Quartalsende”?
3
Wann muss ich kündigen?
4
Wie formulierst Du Deine Kündigung, wenn Du zum Quartalsende aufhörst?
5
Die Kündigungsfrist muss auch Dein Chef einhalten!
Die Formulierung “3 Monate zum Quartalsende” findest Du in Deinem Arbeitsvertrag, wenn es um die Kündigungsfrist geht. Aber was bedeutet das eigentlich? Bis wann musst Du gekündigt haben, um zum “Quartalsende” Deinen Job los zu sein?
Wir beantworten alle Deine Fragen einfach und schnell.
1.
Was ist überhaupt ein “Quartal”?
Ein Quartal bezeichnet das Viertel eines Kalenderjahres. Jedes Quartal ist drei Monate lang. Die vier Quartale sind:
Quartal | Beginn | Ende |
---|---|---|
1. Quartal (Q1) | 1. Januar | 31. März |
2. Quartal (Q2) | 1. April | 30. Juni |
3. Quartal (Q3) | 1. Juli | 30. September |
4. Quartal (Q4) | 1. Oktober | 31. Dezember |
2.
Was genau bedeutet eine Kündigungsfrist von “drei Monaten zum Quartalsende”?
Das bedeutet, Du kannst nur zu vier Tagen im Jahr kündigen: zum 31. März, 30. Juni, 30. September und zum 31. Dezember. An diesem Datum endet dann Dein Arbeitsverhältnis. Deine Kündigung muss jeweils drei Monate davor bei Deinem Chef eintreffen! Wenn Du auch nur einen Tag zu spät abgibst, musst Du weitere drei Monate im Unternehmen arbeiten (eben ein Quartal länger).
3.
Wann muss ich kündigen?
Du musst spätestens…
- am 31.Dezember kündigen, um am 31. März die Arbeit niederzulegen (1. Quartal)
- am 30. März kündigen, um am 30. Juni die Arbeit niederzulegen (2. Quartal)
- am 30. Juni kündigen, um am 30. September die Arbeit niederzulegen (3. Quartal)
- am 30. September kündigen, um am 31. Dezember die Arbeit niederzulegen (4. Quartal)
Die ganzen Zahlen und Daten können verwirren. Ein paar Beispiele, damit es klarer wird:
Ein Beispiel
Ronja ist Assistentin. Sie hat die Schnauze voll und kündigt am 15. Februar. Sie kann sich in Ruhe nach einem neuen Job umsehen. Denn ihren letzten Arbeitstag hat sie erst am 30. Juni.
Ein anderes Beispiel
Ralf ist angestellt. Er hat ab Januar einen anderen tollen Job angeboten bekommen und nimmt ihn an. Dann kündigt er seinen laufenden Job, aber dummerweise erst am 10. Oktober. Damit ist die Frist für das Quartal schon abgelaufen, und er kann leider erst am 31. März seinen Job beenden! Hoffentlich nimmt ihm sein neuer Chef das nicht übel…
Hinweis
Du solltest Deine Kündigung am besten etwas früher abgeben. Warte nicht auf den allerletzten Tag. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Allerdings verfrüht das nicht dein Ausscheiden aus dem Unternehmen.
4.
Wie formulierst Du Deine Kündigung, wenn Du zum Quartalsende aufhörst?
In unserem Beispiel willst Du zum ersten Quartalsende kündigen. Für Deine eigene Kündigung tauschst Du die Daten so aus, dass sie zu Deiner Situation passen. So formulierst Du Dein Anliegen:
"Hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum nächsten Quartalsende. Damit endet das Arbeitsverhältnis (3 Monate zum Quartalsende) am 31. März 2024. Hilfsweise kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt."
Diese Kündigung muss unbedingt bis spätestens 31.Dezember bei Deinem Chef auf dem Schreibtisch liegen. Denn nicht das Datum auf dem Kündigungsbrief zählt als Anfang der Kündigungsfrist, sondern der Tag, an dem die Kündigung übergeben wurde!
Am besten lässt Du Dir eine Bestätigung darüber geben, dass die Kündigung angekommen ist. Oder Du übergibst die Kündigung mit einem Zeugen - das kann einfach eine Arbeitskollege oder Kollegin sein!
5.
Die Kündigungsfrist muss auch Dein Chef einhalten!
Sollte er das nicht getan haben, ist seine Kündigung ungültig. Das bedeutet, Du kannst Dir entweder Deinen Job wiederholen oder eine dicke Abfindung bekommen! Für so einen Fall solltest Du Dir einen Anwalt holen. Bei cleverklagen bekommst Du den ersten Beratungsanruf komplett kostenfrei.
Fazit
Häufig sind Arbeitsverträge in einem komplizierten Juristen-Deutsch verfasst, das nicht einfach zu durchschauen ist. Hier setzen wir an. Wir wollen Dir einen klaren Überblick über deine Rechte im Berufsleben verschaffen.
Bei Fragen stehen wir Dir zur Verfügung. Melde Dich hier für eine kostenlose Beratung am Telefon. In diesem Gespräch erhältst Du alle wichtigen Informationen zu Deiner Situation. Danach kannst Du Dir ohne Eile überlegen, welche Schritte Du unternehmen möchtest.
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