Empfangsbestätigung bei Kündigung: Muss das sein? | cleverklagen
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Kündigungsbestätigung

Empfangsbestätigung bei Kündigung: Muss das sein?

Bei einer Kündigung kann so einiges schief gehen. Verständlich ist daher, dass Du oder Dein Chef Sicherheit wollen: Ist sie wirklich angekommen? Eine Kündigungsbestätigung ist sinnvoll, aber ist sie auch Pflicht? Wir erklären Dir alles in diesem Artikel!

1.

Kann ich meinen Chef um eine Kündigungsbestätigung bitten?

Ja, die Bitte um eine Kündigungsbestätigung ist üblich. Es empfiehlt sich sogar, um eine Bestätigung zu bitten. Dann kannst Du schwarz auf weiß beweisen, dass Deine Kündigung tatsächlich angekommen ist. Du hast aber kein Recht auf eine Kündigungsbestätigung. Das heißt, dass Du Deinen Chef nicht dazu zwingen kannst.


Das ist aber nicht so schlimm - jedenfalls solange sich Dein Chef fair verhält. Eine Bestätigung ist nämlich nicht notwendig, damit die Kündigung wirksam wird. Sie muss nur tatsächlich angekommen sein.

2.

Welche Alternativen zur Kündigungsbestätigung hast Du?

Anders ist es aber, wenn Du Dich sorgst, dass Dein Chef nicht mit fairen Mitteln spielt. Er könnte zum Beispiel später behaupten, er hätte gar keine Kündigung bekommen - auch wenn das vielleicht gelogen ist.


Wenn Du vermutest, dass es zu solchen Differenzen kommen könnte, nimm Dir einen Zeugen zur Übergabe mit. Der Zeuge kann ein Kollege von Dir sein oder auch jede andere Person, der Du vertraust. Der Zeuge sollte den Inhalt des Umschlags – also Deine Kündigung – vorher gesehen haben. Dann kannst Du bombenfest beweisen, dass und wann Dein Arbeitgeber Deine Kündigung wirklich bekommen hat. Auch wenn er selbst den Erhalt nicht bestätigt.

3.

Wie bittest Du Deinen Chef um eine Kündigungsbestätigung? Ein Muster

Am einfachsten machst Du es Dir, wenn Du im Kündigungsschreiben direkt um die Bestätigung bittest. Das ist verbindlicher, als mündlich zwischen Tür und Angel. Bitte Deinen Chef dabei, dass er Deine Kündigungsfrist und Deinen letzten Arbeitstag gegenzeichnet.


Ein Zweizeiler am Ende Deiner Kündigung reicht vollkommen aus:

„Hiermit bitte ich Sie, mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Datum des letzten Arbeitstags schriftlich zu bestätigen.“

Du kannst es Deinem Chef noch einfacher machen: Lege Deiner Kündigung eine zweite Kopie bei. Darauf formulierst Du eine Kündigungsbestätigung vor, die Dein Chef nur noch unterschreiben muss. Das kann so aussehen:

„Hiermit bestätige ich, die Kündigung am [Datum des Kündigungszugangs] erhalten zu haben. Der letzte Arbeitstag fällt auf den [Datum des letzten Arbeitstags].“

4.

Du wirst gekündigt: Musst Du den Empfang der Kündigung bestätigen?

Nein, musst Du nicht. Selbst dann nicht, wenn Dein Chef Dich in seiner Kündigung dazu auffordert. Wir würden Dir davon abraten, irgendetwas zu unterschreiben. Dein Chef kann tricksen, und im schlimmsten Fall bestätigst Du mit Deiner Unterschrift nicht nur den Erhalt, sondern Deine Zustimmung zur Kündigung! Das kann Dir die Chance auf eine erfolgreiche Klage oder Abfindung verbauen.


Auf der sicheren Seite, wenn Du die Kündigung von einem Anwalt prüfen lässt. Der kann Dir durch das bürokratische Kauderwelsch helfen. Er kann einschätzen, ob für Dich sogar eine Abfindung drin ist. Vereinbare ein kostenloses Erstgespräch mit uns. Wir von cleverklagen unterstützen Dich gerne nach einer Kündigung.

Fazit

Wir empfehlen, dass Du Deinen Chef um eine Kündigungsbestätigung bittest. So bist Du immer auf der sicheren Seite. Wenn Dein Chef Dich hingegen nach einer Bestätigung fragt, ist Vorsicht geboten. Unterschreibe nichts! Schalte einen Anwalt ein. Der kann Dir helfen, die Kündigung Deines Chefs zu prüfen. Wenn Du Dich wehren möchtest, könnt ihr gemeinsam eine Klage vorbereiten. In einem kostenfreien Erstgespräch beraten wir Dich gern.

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