Die Kündigung - was ist das und wie kannst Du Dich wehren? | cleverklagen
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Kündigung - Arbeitsrecht

Die Kündigung - was ist das und wie kannst Du Dich wehren?

Mit der Kündigung will Dein Chef euer Arbeitsverhältnis beenden. Wenn man eine Kündigung in der Hand hält, ist der Schock daher groß! Schließlich geht es um nichts Geringeres als Deine Lebensgrundlage! Wir helfen Dir in dieser unangenehmen Lage.


Wir erklären Dir, was genau es mit einer Kündigung auf sich hat und wie Du Dich wehren kannst!

1.

Was ist eine Kündigung?

Eine Kündigung wird ausgesprochen, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Eine Seite (Du oder Dein Chef) beschließt, dass sie nicht mehr mit der anderen Seite zusammenarbeiten will. Was der andere davon hält, ist erstmal egal: Man braucht für eine Kündigung kein gegenseitiges Einverständnis.


Das bedeutet aber nicht, dass Du Dich nicht wehren kannst, wenn Dir gekündigt wird! Wenn Dir gekündigt wurde, melde Dich bei uns. Wir helfen Dir! Unsere Partneranwälte haben unzählige Arbeitnehmer vertreten, die gekündigt wurden. Über 95 Prozent von Ihnen haben eine Abfindung bekommen! Und das Beste: Das telefonische Beratungsgespräch ist kostenlos. Melde Dich hier für einen kostenfreien Rückruf an.

2.

Welche Arten von Kündigungen gibt es ?

Juristen unterscheiden bei Kündigungen zwischen der “ordentlichen” und der “außerordentlichen” Kündigung.


Die ordentliche Kündigung ist der Normalfall. Zum Beispiel, wenn Dein Arbeitgeber weniger Aufträge bekommt, kündigt er Dir aus betrieblichen Gründen. Oder wenn Du für eine Beziehung umziehst, kündigst Du Deinen Job. Die Kündigungsfrist muss bei einer ordentlichen Kündigung eingehalten werden. Alles zur ordentlichen Kündigung kannst Du hier nachlesen.


Anders die außerordentliche Kündigung: Für diese muss etwas “Schlimmes” passiert sein (z.B. Diebstahl, Mobbing etc.). Etwas, das eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht. Das Arbeitsverhältnis kann dann sofort beendet werden. Ohne Einhaltung der Kündigungsfrist. Es können auch Arbeitnehmer gekündigt werden, die eigentlich “unkündbar” sind. Alles, was Du zur außerordentlichen Kündigung wissen musst, findest Du [hier](Außerordentliche Kündigung - Arbeit).

Achtung

Nur weil auf deiner Kündigung “ordentlich” steht, heißt das nicht, dass dein Chef die Kündigung auch ordentlich erstellt hat! Oftmals machen Arbeitgeber beim Kündigen Fehler. Oder sie schummeln absichtlich. Meld Dich bei uns. Wir gehen mit Dir Deine Kündigung durch und prüfen sie. Gemeinsam besprechen wir Deine Strategie, um Dich zu wehren!

3.

Wie kann ich mich gegen eine Kündigung wehren?

Du kannst gegen eine Kündigung klagen. Ziel der sogenannten “Kündigungsschutzklage” ist es, die “Wirksamkeit” der Kündigung anzugreifen. Wenn Du Erfolg hast, bekommst Du Deinen Job zurück oder kannst eine Abfindung verhandeln.


Unbedingt beachten: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen ab Erhalt der Kündigung bei Gericht eingereicht werden!


Der Gedanke an eine gerichtliche Auseinandersetzung ist vielen Menschen unangenehm. Kein Wunder, so etwas macht man nicht jeden Tag! Wenn Du unsicher bist oder Dir Hilfe wünschst: Unsere Anwälte helfen Dir gerne. Vereinbare hier eine kostenfreie Erstberatung. Wir schauen uns Deinen Fall genau an und beantworten alle Deine Fragen.

4.

Welche Fehler können meinem Chef passieren, die mir in die Karten spielen?

Es gibt genaue Vorgaben für Kündigungen. Dein Chef kann nicht “einfach so” entscheiden, dass Du Deinen Job verlierst. Er muss sich ganz genau ans Gesetz halten, damit er Dich vor die Tür setzen darf. Wenn Deinem Chef hier Fehler unterlaufen sind, ist die Kündigung unwirksam. Lass uns einen gemeinsamen Blick werfen:

  • Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, ansonsten ist sie unwirksam.
  • Sie muss dabei auf Papier gedruckt und unterschrieben sein.
  • Bekommst Du eine Kündigung per SMS, E-Mail oder Fax, ist sie automatisch unwirksam.
  • Mündlich kündigen geht auch nicht!


Wenn Du so eine Kündigung erhältst, ist sie aus juristischer Sicht nicht gültig. Bleib trotzdem auf der Hut. Wenn Du nicht widersprichst, kann es so wirken, als wärst Du einverstanden. Melde Dich unbedingt bei einem Anwalt! So bist Du auf der sicheren Seite.

5.

Was bedeutet Kündigungsschutz?

Unter Kündigungsschutz versteht man gesetzliche Regeln, die Dein Arbeitsverhältnis schützen. Sie sind im “Kündigungsschutzgesetz” (KschG) festgehalten und sollen es Deinem Chef erschweren, Dein Arbeitsverhältnis willkürlich zu beenden:


Wenn Du Kündigungsschutz genießt, braucht Dein Chef einen guten Grund um Dich zu kündigen. Sonst darf er Dir schlichtweg nicht kündigen. Außerdem muss er die Kündigungsfrist einhalten! Wenn Du detaillierte Informationen zu Deinem Schutz haben willst, lies hier nach.


Wenn Du Kündigungsschutz genießt, kannst Du Dich besonders gut gegen die Kündigung wehren. Wir helfen Dir gerne dabei! Melde Dich hier für eine kostenfreie Beratung durch unsere Partneranwälte.

Was bedeutet Sonderkündigungsschutz?

Bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern sind besonders stark geschützt. Sie genießen den sogenannten Sonderkündigungsschutz.


Dazu gehören unter anderem Schwangere und Mütter in den ersten vier Monaten nach der Entbindung, Arbeitnehmer in Elternzeit, schwerbehinderte Menschen und Betriebsratsmitglieder.


Je nachdem welcher Gruppe Du angehörst, fällt der Schutz unterschiedlich aus. Manchmal muss beispielsweise eine Behörde der Kündigung zustimmen, damit sie gültig ist. Es kann aber auch sein, dass Dir gar nicht gekündigt werden darf! Schau Dir gerne diesen Artikel an, dort erklären wir den Sonderkündigungsschutz im Detail.

Hinweis

Du hast Kündigungsschutz, wenn Dein Chef mehr als zehn Vollzeitmitarbeiter beschäftigt und Du seit mindestens sechs Monaten bei ihm arbeitest.

6.

Was ist die Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist bezeichnet die Zeit, die zwischen dem Erhalt der Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses liegt. Erst nach Ablauf dieser Zeit wird das Arbeitsverhältnis komplett beendet.


Du verlierst also nicht einfach von heute auf morgen Deinen Job. Bis zum Ende der Kündigungsfrist musst Du weiterhin zur Arbeit gehen und Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, Deinen Lohn weiter zu zahlen.


Die Länge der Frist ist gesetzlich vorgegeben. Sie wird länger, je länger du schon im Unternehmen arbeitest. Auch in Deinem Arbeitsvertrag kann eine Kündigungsfrist festgelegt sein. Sie darf aber nie kürzer sein als gesetzlichen Fristen:

Betriebszugehörigkeit Länge der Kündigungsfrist
während der Probezeit 2 Wochen
nach bestandener Probezeit Vier Wochen (zum 15. oder Ende eines Kalendermonats)
ab 2 Jahren 1 Monat (zum Monatsende)
ab 5 Jahren 2 Monate (zum Monatsende)
ab 8 Jahren 3 Monate (zum Monatsende)
ab 10 Jahren 4 Monate (zum Monatsende)
ab 12 Jahren 5 Monate (zum Monatsende)
ab 15 Jahren 6 Monate (zum Monatsende)
ab 20 Jahren 7 Monate (zum Monatsende)

7.

Welche Kündigungsgründe gibt es?

Wenn Du Kündigungsschutz genießt, braucht Dein Arbeitgeber für die Kündigung einen guten Grund. Laut Gesetz sind drei Arten von Gründen möglich:

Betriebsbedingte Gründe

Das ist der häufigste Kündigungsgrund. Hier liegt der Kündigungsgrund bei Deinem Arbeitgeber. Zum Beispiel, wenn der Betrieb oder die Abteilung geschlossen wird, oder wegen Umstellung der Produktionsabläufe (zum Beispiel durch den Einsatz von Maschinen) Dein Arbeitsplatz wegfällt. Genaueres dazu kannst Du hier nachlesen.

Verhaltensbedingte Gründe

Die Verhaltensbedingte Kündigung bezieht sich auf dein Verhalten. Gründe können sein, wenn Du mehrmals unentschuldigt fehlst, Arbeitszeitbetrug begehst oder auch im Falle von sexueller Belästigung. Alles dazu kannst Du in unserem Artikel hier nachlesen.

Personenbedingte Gründe

Wie der Name schon sagt, bezieht sich die personenbedingte Kündigung auf Dich als Person, aber nicht auf Dein Verhalten. Du “kannst also nichts” für die Kündigung. Beispiele sind: Wenn Du sehr lang krank bist, oder Deine Fahrerlaubnis verlierst, die Du für die Arbeit aber dringend brauchst. Alles zur personenbedingten Kündigung kannst Du hier nachlesen.

8.

Muss mein Chef mir den Kündigungsgrund nennen?

Dein Chef muss Dir nicht sofort sagen, warum er Dich kündigen will. Daher kann es sein, dass Du erstmal gar nicht weißt, was los ist. Erst, wenn der Fall vor Gericht kommt, muss Dein Chef seine Gründe offenlegen. Dort muss er dann aber sehr genau begründen, warum er Dich kündigt - sonst verliert er den Prozess.

Hinweis

Viele Arbeitgeber begründen Ihre Kündigung nicht sofort, weil sie gar keine guten Gründe haben. Sie warten erst einmal ab, ob Du Dich überhaupt wehrst.

9.

Was muss ich beachten, wenn ich selbst kündigen will?

Anders als Dein Chef brauchst Du für Deine Kündigung keinen Grund! Du kannst “einfach so” kündigen. Aber auch Du musst Dich an Deine Kündigungsfrist halten. Und Du musst die Kündigung schriftlich und auf Papier überreichen, sonst ist sie nicht gültig! Alles, was Du wissen musst, kannst Du hier nachlesen.

10.

Sollte ich bei einer Kündigung einen Anwalt einschalten?

Wir raten Dir dringend dazu, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren. Wenn Du Dich wehren möchtest, gibt es viele Fristen und Formalitäten, die eingehalten werden müssen. Außerdem hängt die Höhe Deiner Abfindung hauptsächlich vom Verhandlungsgeschick ab - hier wird ein Anwalt oft das Ergebnis erzielen. Vereinbare hier einen Termin zur kostenfreien Erstberatung, unsere Anwälte sind auf Kündigungssituationen spezialisiert und helfen Dir gern.

Fazit

Eine Kündigung ist ein einschneidendes Ereignis. Doch: Du bist ihr nicht hilflos ausgeliefert. Nutze Deine Rechte und wehre Dich gegen ungerechtfertigte Kündigungen! Mit der richtigen Strategie kannst Du Deine Chancen vor Gericht erheblich verbessern. So bekommst Du Deinen Job zurück oder erhältst eine Abfindung! Lass Dich von unseren erfahrenen Anwälten unterstützen. Wir sind für Dich da! Vereinbare hier einen Termin, unsere Anwälte beraten Dich kostenfrei am Telefon.

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