Wer hat besonderen Kündigungsschutz?

Das Wichtigste in Kürze
- Der Sonderkündigungsschutz gilt für schwangere Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung oder in Elternzeit, für Betriebsräte und für Azubis und weitere schützenswerte Personengruppen.
- Mit dem Sonderkündigungsschutz kann Dir nur unter strengen Auflagen gekündigt werden.
- Missachtet Dein Arbeitgeber die strengen Vorgaben, kannst Du die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage abwehren und so Deinen Job zurückbekommen oder eine Abfindung verhandeln.
In diesem Ratgeber
1
Was ist der besondere Kündigungsschutz?
2
Wichtig: Der Sonderkündigungsschutz gilt zusätzlich zum allgemeinen Kündigungsschutz!
3
Habe ich besonderen Kündigungsschutz?
4
Wie kann ich mich wehren, wenn ich trotz Sonderkündigungsschutz gekündigt werde?
5
Wann kann mir trotz Sonderkündigungsschutz gekündigt werden?
6
Was, wenn das Amt der Kündigung zustimmt?
7
Wer hilft mir bei einer Kündigung trotz besonderen Kündigungsschutzes?
Azubis, Schwangere, Datenschutzbeauftragte – das sind nur einige Beispiele von Arbeitnehmergruppen, die in besonderen Situationen stecken oder besondere Verantwortung tragen. Gemeinsam haben sie eins: den Sonderkündigungsschutz.
Wenn Du Sonderkündigungsschutz hast, kann Dir nur in wenigen Ausnahmen gekündigt werden. Ohne die Zustimmung einer Behörde sind Kündigungen meist unmöglich. Viele Kündigungen, die trotz Sonderkündigungsschutz verschickt werden, sind ungültig und können mit einer Klage vor Gericht gekippt werden.
Ob auch Du Sonderkündigungsschutz genießt und was das genau für Dich bedeutet, kannst Du in diesem Artikel nachlesen.
1.
Was ist der besondere Kündigungsschutz?
Unter besonderem Kündigungsschutz oder “Sonderkündigungsschutz” versteht man gesetzliche Regelungen, die dafür sorgen, dass Du besonders stark vor Kündigungen geschützt bist. Ohne besonders wichtigen Grund und ohne amtliche Zustimmung ist eine Kündigung nicht möglich.
Der Sonderkündigungsschutz ist unabhängig von der Größe des Betriebes und meistens auch von der Dauer Deiner Betriebszugehörigkeit.
Es kann auch sein, dass Du einen Tarifvertrag hast, in dem ein besonderer Kündigungsschutz steht. Tarifverträge der Verdi oder der IG Metall haben zum Beispiel oft einen besonderen Schutz für ältere Mitarbeiter. Das heißt Alterssicherung.
Gut zu wissen
Es gibt nicht “den einen Sonderkündigungsschutz”. Der Schutz ist je nach Arbeitnehmergruppe unterschiedlich stark.
2.
Wichtig: Der Sonderkündigungsschutz gilt zusätzlich zum allgemeinen Kündigungsschutz!
Wahrscheinlich hast Du schonmal davon gehört: Wenn Du länger als sechs Monate in einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern angestellt bist, hast Du den allgemeinen Kündigungsschutz. Der besondere Kündigungsschutz wirkt zusätzlich dazu!
Du bist also mehrfach geschützt: gut durch den allgemeinen Kündigungsschutz und noch besser mit dem Sonderkündigungsschutz! Selbst wenn Dein Chef alle Hürden des allgemeinen Kündigungsschutzes nehmen kann, muss er auch den Sonderkündigungsschutz überwinden.
Beispiel
Judith arbeitet seit vier Jahren als Verkäuferin in einem großen Modehaus mit 150 Angestellten. Sie hat also den allgemeinen Kündigungsschutz. Sie ist außerdem schwerbehindert und genießt damit Sonderkündigungsschutz.
Ihre Chefin möchte sie loswerden und kündigt ihr ordentlich. Judith wägt sich sicher, schließlich hat sie ja Sonderkündigungsschutz. Nun ist der Schock groß, als das Integrationsamt der Kündigung zustimmt!
Glücklicherweise hat Judith auch noch den allgemeinen Kündigungsschutz. Der kommt ins Spiel: Laut allgemeinem Kündigungsschutz muss Judiths Chefin eine Sozialauswahl treffen. Da hat sie Fehler gemacht. Vor Gericht hält die Kündigung den Anforderungen des allgemeinen Kündigungsschutzes nicht stand, und Judith bekommt ihren Job zurück.
Wichtig: Falls Du keinen allgemeinen Kündigungsschutz hast, heißt das nicht, dass Du auch keinen Sonderkündigungsschutz hast. Der Sonderkündigungsschutz gilt nämlich auch in Kleinbetrieben (unter zehn Beschäftigte)!
3.
Habe ich besonderen Kündigungsschutz?
Es gibt nicht den einen Sonderkündigungsschutz. Jede Arbeitnehmergruppe genießt unterschiedlich starke Schutzmaßnahmen. Das macht Sinn, denn jede Gruppe bringt ihre eigenen Bedürfnisse mit:
Es gibt Lebenssituationen, in denen man genug um die Ohren hat: Zum Beispiel, wenn man sich um kranke Angehörige kümmert oder schwanger ist. Es gibt auch Arbeitnehmer, die besondere Aufgaben erfüllen: Zum Beispiel Betriebsratsmitglieder, die sich bei den Chefs auch mal unbeliebt machen. Oder Mitarbeiter mit Schwerbehinderungen, die es auf dem Arbeitsmarkt nicht immer leicht haben.
Keiner von ihnen soll mit Sorge um den eigenen Arbeitsplatz durch das Arbeitsleben gehen. Der Sonderkündigungsschutz soll das gewährleisten.
Diese Arbeitnehmergruppen haben Sonderkündigungsschutz:
- schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer
- schwangere Frauen und junge Mütter
- Arbeitnehmer in Elternzeit
- Arbeitnehmer in Pflegezeit
- Betriebsräte, Personalräte, Wahlbewerber, Schutzbeauftragte
- Auszubildende
- Wehr- oder Ersatzdienstleistende
Im Folgenden erfährst Du, wer welchen Schutz genießt.
Arbeitnehmer mit Behinderung oder Schwerbehinderung
Wenn Du eine anerkannte Schwerbehinderung hast, kann Dein Chef Dir nur in wenigen Ausnahmefällen kündigen. Er muss beim Integrationsamt eine Zustimmung beantragen – ohne die Zustimmung darf er Dir nicht kündigen.
Der besondere Kündigungsschutz greift, sobald Du sechs Monate im Betrieb angestellt bist.
Auch ohne Schwerbehinderung kannst Du Sonderkündigungsschutz bekommen: Liegt der Grad Deiner Behinderung zwischen 30 und unter 50, kannst Du bei der Bundesagentur für Arbeit die Gleichstellung beantragen. Dann gilt für Dich ebenfalls der Sonderkündigungsschutz.
Ausführliche Informationen für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung findest Du hier.
Schwangerschaft und junge Mütter: Besonderer Kündigungsschutz für eine besondere Zeit
Eine Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes bedeuten große Veränderungen im Leben. In dieser Phase ist der Erhalt des Arbeitsplatzes und die damit verbundene finanzielle Sicherheit existentiell.
Wenn Dein Chef Dir in der Schwangerschaft kündigen will, muss er die Landesbehörde für Arbeitsschutz um Erlaubnis fragen. Diese Behörde ist nur in Ausnahmefällen mit einer Kündigung einverstanden. Zum Beispiel, wenn Du auf Arbeit gestohlen hast oder die Firma vor dem Bankrott steht.
Der Kündigungsschutz beginnt mit dem ersten Tag der Schwangerschaft. Er besteht während der gesamten Schwangerschaft und endet erst vier Monate nach der Geburt des Kindes.
Hier kannst Du in einem ausführlichen Artikel alles zum Sonderkündigungsschutz in der Schwangerschaft nachlesen.
Aufgepasst!
Eine Kündigung ohne die Zustimmung der Landesbehörde ist unwirksam!
Personen in Elternzeit
Wer in Elternzeit geht, tut das nicht, um sich mal einen Urlaub von der Arbeit zu gönnen. Sondern, um sich voll um die Kinder zu kümmern. Das können leibliche Kinder sein oder auch Adoptiv-, Pflege oder Enkelkinder. Um dieser Aufgabe in Ruhe nachgehen zu können, stehen Arbeitnehmer, die Elternzeit in Anspruch nehmen, unter besonderen Kündigungsschutz.
Den ausführlichen Artikel zum Thema Sonderkündigungsschutz in der Elternzeit findest Du hier.
Wichtig
Dein Arbeitgeber kann Dir nur mit Zustimmung der Landesbehörde für Arbeitsschutz kündigen. Wenn er diese Zustimmung nicht eingeholt hat, ist die Kündigung unwirksam!
Personen in Pflegezeit
Damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege nicht zum Spagat wird, kannst Du Dich bei Pflege-Verantwortung von der Arbeit freistellen lassen. Das nennt man Pflegezeit.
Der besondere Kündigungsschutz greift ab dem Zeitpunkt, ab dem Du die Pflegezeit ankündigst, aber frühestens zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn. Der Sonderkündigungsschutz endet mit dem letzten Tag der Pflegezeit.
Hier findest Du ausführliche Informationen zu dem Thema Kündigungsschutz in der Pflegezeit.
Hinweis
In der Pflegezeit kann Dein Arbeitgeber Dir ohne die Zustimmung der für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde nicht kündigen.
Betriebsratsmitglieder und Mitglieder der Personalvertretungen
Als Betriebsratsmitglied oder Mitglied einer Personalvertretung kümmerst Du Dich um die Belange der Beschäftigten. Du setzt Dich für faire Arbeitsbedingungen ein und machst Dich damit nicht immer beliebt bei Deinem Arbeitgeber. Gleichzeitig bist Du aber auch Arbeitnehmer. Damit Du in dieser Doppelrolle nicht in einen Interessenkonflikt gerätst, bist Du während Deiner Amtszeit als Betriebsrats- oder Personalvertretungsmitglied durch den Sonderkündigungsschutz abgesichert. Dieser Sonderkündigungsschutz hält auch noch ein Jahr nach Deiner Amtszeit an. In diesem Artikel gibt es mehr Informationen
Auszubildende
Auszubildende sollen ihre Ausbildung durchziehen. Eine nicht abgeschlossene Ausbildung ist auf dem Arbeitsmarkt kaum etwas wert. Um Deinen Ausbildungsplatz sicherer zu machen, genießt Du als Azubi einen besonderen Kündigungsschutz.
Nach der Probezeit kann Dir nicht mehr ordentlich gekündigt werden. Dein Ausbilder kann Dir nur noch außerordentlich kündigen. Dabei muss er einen “wichtigen Grund” angeben, beispielsweise Diebstahl oder Beleidigung. Alles zum Kündigungsschutz für Auszubildende findest Du hier.
Freiwillige Wehr- oder Ersatzdienstleistende
Seit 2011 die Wehrpflicht abgeschafft wurde, gilt der freiwillige Wehrdienst. Damit das Engagement nicht mit dem Arbeitsverhältnis kollidiert, unterliegst Du als Wehrdienstleister einem besonderen Kündigungsschutz.
Dein Arbeitgeber darf Dir nicht ordentlich kündigen. Dein Chef kann Dir nur noch aus wirklich wichtigem Grund außerordentlich kündigen: wenn Du zum Beispiel im Büro Diebstahl begehst oder Deine Kollegen mobbst.
Der Sonderkündigungsschutz gilt, sobald Dir die Aufforderung zum Antritt des freiwilligen Dienstes zugestellt wurde und bis zum Ende des Wehrdienstes. Hier findest Du umfangreiche Informationen zum Thema Wehrdienst und Kündigungsschutz.
Ältere Mitarbeiter
Viele Arbeitnehmer glauben, dass sie ab einem gewissen Lebensalter automatisch unkündbar sind. Das stimmt leider nicht. Einen Sonderkündigungsschutz wegen des Alters gibt es nicht.
Aber auch der Gesetzgeber weiß, dass es für ältere Arbeitnehmer (genau definiert ist das Alter nicht) schwieriger ist, eine neue Stelle zu finden. Deswegen wird Dein Alter positiv berücksichtigt, wenn es zu Kündigungen aus betrieblichen Gründen und einer Sozialauswahl kommt.
Viele Tarifverträge schützen ältere Arbeitnehmer. Es gibt Tarifverträge, die eine ordentliche Kündigung für ältere und langjährig Beschäftigte ausschließen. Man bezeichnet die Betroffenen oft als “altersgesichert” oder als tariflich unkündbar.
4.
Wie kann ich mich wehren, wenn ich trotz Sonderkündigungsschutz gekündigt werde?
Du kannst Dich gegen die Kündigung wehren! Du kannst mit einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht gegen Deine Kündigung vorgehen. Dafür hast Du drei Wochen Zeit. Versäumst Du diese Frist, ist die Kündigung wirksam – sogar, wenn sie gegen ein Kündigungsverbot verstoßen hat!
Weil die gesetzlichen Regelungen so streng sind und Arbeitgeber oft Fehler machen, sind Kündigungen bei Sonderkündigungsschutz in vielen Fällen ungültig. Deine Chancen bei einer Klage sind also besonders hoch. Ist deine Klage erfolgreich, bekommst Du Deinen Job zurück oder erhältst eine Abfindung.
5.
Wann kann mir trotz Sonderkündigungsschutz gekündigt werden?
Auch Arbeitnehmer mit Sonderkündigungsschutz sind leider nicht unantastbar.
Bei den meisten Arbeitnehmergruppen muss der Arbeitgeber für eine Kündigung eine behördliche Zustimmung einholen. Es kommt selten vor, aber manchmal stimmen die zuständigen Behörden einer Kündigung zu. Diese Kündigung heißt dann “außerordentliche Kündigung”. Das kommt zum Beispiel vor:
- bei dringenden betrieblichen Erfordernissen (wenn z.B. die Existenz des Betriebs auf dem Spiel steht)
- wenn Du Straftaten am Arbeitsplatz begehst (z.B. sexuelle Belästigung oder Diebstahl)
- wenn der Betrieb stillgelegt wird
6.
Was, wenn das Amt der Kündigung zustimmt?
Die Zustimmung ist nicht die einzige Vorraussetzung für eine “erfolgreiche” Kündigung durch Deinen Chef. Es muss viele Regeln einhalten. Wenn er hier Fehler gemacht hat (und das passiert oft) kannst Du eine saftige Abfindung erhalten oder Deinen Job zurückbekommen. Wir helfen Dir gern.
Wer hilft mir bei einer Kündigung trotz besonderen Kündigungsschutzes?
Unsere Mission ist es, Arbeitnehmern zu helfen. Das deutsche Arbeitsrecht ist kompliziert und viele kennen ihre Rechte garnicht. Da kommen wir ins Spiel: Wir erklären DIr alles ganz einfach und begleiten Dich bis vors Gericht. Unsere Partneranwälte sind auf Kündigungssituationen spezialisiert. Mit ihrer Hilfe kannst Du eine Abfindung erkämpfen – oder Deinen Job zurück! Melde Dich hier für eine kostenlose Erstberatung mit einem erfahrenen Anwalt an.
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