Der besondere Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder

Das Wichtigste in Kürze
- Wenn Du im Betriebsrat bist, darf Dir nur in seltenen Fällen gekündigt werden: Wenn der Betrieb stillgelegt wird oder wenn Du Dir schwerwiegende Fehltritte erlaubt hast.
- Das nennt man “besonderen Kündigungsschutz”.
- Du bist vor Kündigungen geschützt, sobald Du Dich zur Wahl für den Betriebsrat stellst.
- Der Kündigungsschutz wirkt noch ein Jahr nach dem Ende der Amtszeit weiter.
In diesem Ratgeber
1
Wie bin ich als Betriebsratsmitglied vor Kündigungen geschützt?
2
Wie lange wirkt der besondere Kündigungsschutz?
3
Wann kann ich als Betriebsratsmitglied doch gekündigt werden?
4
Du bist Betriebsratsmitglied und Dir wurde gekündigt?
Betriebsratsmitglieder setzen sich für die Interessen von Arbeitnehmern ein – und kämpfen dabei gegen ihre eigenen Arbeitgeber! Da kann es zu Reibungen mit dem Chef kommen. Damit Du als Mitglied im Betriebsrat nicht um Deinen Job fürchten musst, beschert Dir der Gesetzgeber einen besonders starken Kündigungsschutz. Wir erklären Dir alles, was Du wissen musst.
1.
Wie bin ich als Betriebsratsmitglied vor Kündigungen geschützt?
Du bist in den Betriebsrat gewählt worden? Herzlichen Glückwunsch! Du hast jetzt viel Verantwortung und setzt Dich für die Rechte Deiner Kollegen und Kolleginnen ein.
Damit Dir das nicht zum Verhängnis wird, hast Du automatisch besonderen Kündigungsschutz!
- Dein Chef kann Dir nicht mehr ordentlich kündigen.
- Er braucht jetzt einen richtig guten Grund, um Dich vor die Tür zu setzen – das ist dann eine “außerordentliche Kündigung”.
- Außerdem muss er den Betriebsrat um Zustimmung bitten! Logischerweise darfst Du selbst nicht mit abstimmen.
Als Betriebsratsmitglied fällst Du auch nicht mehr in die Sozialauswahl. Das heißt, dass Dein Job sicher bleibt, selbst wenn im Betrieb viele Stellen gestrichen werden. Aber klar: Wenn der Betrieb komplett dicht macht, ist auch Dein Job weg. Bei Stilllegung wegen Insolvenz zum Beispiel.
Wenn Dein Chef probiert, Dir trotz besonderem Kündigungsschutz zu kündigen – Meld Dich bei uns! Unsere Partneranwälte beraten Dich gerne. Hier kannst Du Dich für die kostenfreie Erstberatung anmelden.
Habe ich auch Kündigungsschutz, wenn ich Ersatzmitglied, Wahlvorstand oder Kandidat für den Betriebsrat bin?
Ja! Diese Personen haben ebenfalls den besonderen Kündigungsschutz:
- Ersatzmitglieder, die dauerhaft jemanden im Betriebsrat vertreten.
- Ersatzmitglieder auf Zeit, die nur für einen Zeitraum ein Betriebsratsmitglied vertreten, haben in diesem Zeitraum den besonderen Kündigungsschutz und nach dem Ende der Vertretung den nachwirkenden Kündigungsschutz.
- Arbeitnehmer, die die Wahl zum Betriebsrat anstoßen, also die Initiatoren.
- Mitglieder des Wahlvorstands, also die Arbeitnehmer, die die Wahl zum Betriebsrat durchführen.
- Wahlbewerber, also die Kandidaten für den Betriebsrat.
Hinweis
Den besonderen Kündigungsschutz bekommst Du zusätzlich zum normalen Kündigungsschutz. Den hast Du automatisch, wenn Du seit sechs Monaten angestellt bist in einem Betrieb mit mehr als zehn Angestellten!
2.
Wie lange wirkt der besondere Kündigungsschutz?
Der besondere Kündigungsschutz beginnt, sobald Du Dich zur Wahl für den Betriebsrat stellst. Während der gesamten Amtszeit als Betriebsratsmitglied bist Du geschützt. Und es kommt noch besser: Der besondere Kündigungsschutz wirkt sogar nach! Wenn Dein Amt zu Ende ist, hast Du noch ein ganzes Jahr den besonderen Kündigungsschutz. Damit Dein Engagement nicht im Nachhinein zu Problemen führen kann. Einzige Abschwächung: Der Betriebsrat muss Deiner Kündigung nicht mehr ausdrücklich zustimmen.
3.
Wann kann ich als Betriebsratsmitglied doch gekündigt werden?
Auch als Betriebsratsmitglied bist Du nicht unkündbar. Unter diesen Umständen kann auch Dich eine Kündigung treffen:
Bei Stilllegung des Betriebs
Wenn der Betrieb dicht macht, kann niemand mehr dort arbeiten. Da bleibt keiner verschont, auch Du nicht. Wenn nur eine Abteilung schließt, musst Du allerdings als Betriebsratsmitglied von einer anderen Abteilung übernommen werden.
Bei schwerem Fehlverhalten
Wer sich auf der Arbeit extrem daneben benimmt, läuft Gefahr, außerordentlich (fristlos) gekündigt zu werden. Zum Beispiel bei Mobbing, sexueller Belästigung, Beleidigung oder Diebstahl. Aber auch ständiges unentschuldigtes Fehlen kann zu einer außerordentlichen Kündigung führen. Auch wenn Du im Betriebsrat sitzt, musst Du Dich an Deinen Arbeitsvertrag und das Gesetz halten.
4.
Du bist Betriebsratsmitglied und Dir wurde gekündigt?
Erstmal: Keine Panik! Es muss schon viel passieren, damit Dein Arbeitgeber Dir kündigen kann, wenn Du im Betriebsrat bist! Unsere Anwälte können Deine Kündigung prüfen. Es kann gut sein, dass sie gar nicht gültig ist. Wir können Dich auch dabei unterstützen, gegen die Kündigung vorzugehen! Mit einer Klage können wir mit Dir zusammen vor Gericht gehen. Unsere Anwälte haben große Erfahrung mit Kündigungsschutzklagen und sind in aller Regel auch erfolgreich. Damit haben wir sehr viel Erfahrung und Erfolg. Meld Dich hier für die kostenfreie Beratung durch unsere Partneranwälte an.
Fazit
Als Betriebsratsmitglied genießt Du einen besonders starken Kündigungsschutz – sowohl während Deiner Amtszeit als auch für ein Jahr danach. Dein Chef kann Dir nur unter sehr strengen Bedingungen kündigen, etwa bei schwerwiegendem Fehlverhalten oder einer Betriebsstilllegung. Auch Ersatzmitglieder, Wahlvorstände und Kandidaten profitieren vom besonderen Kündigungsschutz. Sollte Dir trotz allem gekündigt werden, lohnt es sich, die Kündigung rechtlich prüfen zu lassen. Unsere erfahrenen Anwälte helfen Dir dabei, Deine Rechte zu verteidigen. Melde Dich für eine kostenfreie Erstberatung an!
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