Wie läuft die Kündigungsschutzklage ab? | cleverklagen
Ratgeber

Ablauf der Kündigungsschutzklage

Wie läuft die Kündigungsschutzklage ab?

Du hältst eine Kündigung in den Händen und bist zunächst geschockt und wütend. Vielleicht hast Du schonmal von der Kündigungsschutzklage gehört, mit der man sich zur Wehr setzen kann. Aber wie funktioniert das? Was passiert vor Gericht? Wir erklären es Dir ganz einfach.

1.

Wie läuft die Kündigungsschutzklage ab?

Du entscheidest Dich also dazu, zu klagen. Doch wie läuft das genau ab? Ab Zugang der Kündigung hast Du drei Wochen Zeit, die Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Du kannst das theoretisch selbst machen, wir raten Dir aber dringend dazu, einen Anwalt zu beauftragen.


Der Anwalt setzt dann das nötige Schreiben (die Klage) auf und hängt alle wichtigen Dokumente (Deinen Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise, die Kündigung) an. Alles zusammen geht ans Arbeitsgericht.


Falls Du noch keinen Anwalt hast und Dir Hilfe bei der Kündigungsschutzklage wünscht, meld Dich bei uns. Unsere Partneranwälte sind auf Kündigungsituationen spezialisiert. Sie haben bereits hunderten Mandanten den Job zurück geholt – oder ihnen saftige Abfindungen erkämpft. Hier kannst Du Dich für eine kostenlose Beratung anmelden. Die Anwälte rufen Dich zum gewünschten Zeitpunkt zurück.

Achtung

Der “Zugang” der Kündigung ist nicht zwangsweise der Zeitpunkt, an dem Du das Schreiben zum ersten Mal in der Hand hältst. Um herauszufinden, wann die Frist für die Kündigungsschutzklage vorbei ist, lies unseren Artikel zu “Zugang und Zustellung”.

2.

Was passiert nach der Einreichung?

Nachdem Dein Anwalt die notwendigen Dokumente ans Arbeitsgericht schickt, prüft dort ein zuständiger Bearbeiter oder eine Bearbeiterin alles. Dann erst schickt das Arbeitsgericht die Klage an Deinen Arbeitgeber. Das Arbeitsgericht informiert damit Deinen (ehemaligen) Arbeitgeber über die vorliegende Klage. Dein Arbeitgeber schaltet dann seinen Anwalt ein und die beiden bereiten sich gemeinsam auf das Verfahren vor.

3.

Was ist eine “außergerichtliche Einigung”?

Nachdem Dein Chef von der Klage erfährt, telefonieren eure Anwälte normalerweise miteinander. Nicht selten finden sie auch direkt eine Lösung. Das nennt man “außergerichtliche Einigung”. Es wird einfach am Telefon verhandelt - zum Beispiel über die Zahlung einer Abfindung. Wenn in diesem Schritt keine Lösung gefunden wird, dann kommt es circa 1-2 Monate nach der Klageeinreichung zum ersten Gerichtstermin.

4.

Der Prozess: Gütetermin und Kammertermin

Der Gerichtsprozess findet in zwei Etappen statt: dem Gütetermin und dem Kammertermin.

Der Gütetermin

Wann?

Innerhalb von 2-8 Wochen nach Erhebung der Klage wird das Gericht den “Gütetermin” ansetzen.

Was?

Das Ziel des Gütetermins ist es, den Streit schnell zu beenden. Der Termin selbst dauert oft nur 10-20 Minuten. Der Richter gibt hier nur eine grobe Einschätzung, wie er die Kündigung bewertet. Also, wie der Rechtsstreit verlaufen könnte und wer bessere Chancen hat, “zu gewinnen”. Auf Basis dieser Einschätzung sollen die Parteien versuchen, euch zu einigen. Es kommt dabei oft zur Zahlung einer Abfindung, wenn Du im Gegenzug die Klage beendest. Wird im Gütetermin eine Einigung erzielt, entstehen keine Gerichtskosten.

Wo?

Der Termin findet vor dem Arbeitsgericht statt. Mittlerweile gibt es auch die Option, Verhandlungen per Video zu halten. Die Anwälte und Richter schalten sich dann von ihren jeweiligen Locations hinzu – so kann man ortsunabhängig und ressourcenschonend verhandeln.

Wer?

Zum Gütetermin ist ein Richter anwesend, und es erscheinen beide “Parteien”: also Dein Anwalt und der Anwalt Deines Arbeitgebers. Manchmal wirst Du auch persönlich geladen. Das passiert aber eher selten. Dann musst Du vor Gericht erscheinen. Aber keine Sorge, dein Anwalt begleitet Dich durch den Prozess und kümmert sich um alles.

Wenn ihr euch im Gütetermin nicht einigen könnt, geht das Verfahren weiter. Die Anwälte schicken dann Schriftsätze an das Gericht, in denen über die Wirksamkeit der Kündigung gestritten wird. Danach geht es weiter im Kammertermin.

Der Kammertermin

Wann?

Mehrere Monate nach dem Gütetermin wird das Gericht den “Kammertermin” ansetzen. Es sind meistens drei bis sechs Monate später. Der Kammertermin wird auch “Mündliche Verhandlung” genannt.

Was?

Im Vorlauf des Kammertermins bekommen Du und Dein Arbeitgeber die Möglichkeit, euch schriftlich zu äußern. Die Richter lesen beide Stellungnahmen und haben jetzt umfangreiches Wissen zu dem Fall. Im Kammertermin selbst wird auch nochmal versucht, eine Einigung zu finden. Wenn das scheitert, wird über die Argumente beider Seiten diskutiert. Jede Seite versucht natürlich, das Gericht von seiner Version der Dinge zu überzeugen. Im Nachgang zum Termin wird das Gericht sich ein wenig Bedenkzeit einräumen und dann ein Urteil sprechen. In dem Urteil entscheidet das Gericht dann, ob die Kündigung rechtmäßig war oder nicht.

Wo?

Der Termin findet vor dem Arbeitsgericht statt. Auch bei dem Kammertermin gibt es die Option, Verhandlungen per Video zu halten. Allerdings kommt das seltener vor als beim Gütetermin. Die Termine sind meistens vor Ort.

Wer?

Beim Kammertermin sind drei Richter (der Vorsitzende und zwei ehrenamtliche Richter) anwesend, und es erscheinen beide Parteien: also Dein Anwalt und der Anwalt Deines Arbeitgebers. Eventuell kommt auch Dein Arbeitgeber persönlich. Es kann passieren, dass Du auch persönlich “geladen” wirst. Dann musst Du vor Gericht erscheinen. Aber keine Sorge, dein Anwalt begleitet Dich durch den Prozess und kümmert sich um alles.

5.

Die Erfolgsquote: Lohnt sich die Kündigungsschutzklage?

Ja! Die Erfolgsquote von Kündigungsschutzklagen ist extrem hoch!


Und Die Vorteile vom Klagen liegen auf der Hand. Nur wenn Du klagst, kannst Du Dich wehren. Wenn Du nicht klagst, kriegst Du nichts! Eine Kündigung wird nach Ablauf von drei Wochen automatisch wirksam, wenn Du nichts gegen sie tust. So steht es leider im Gesetz. Dann bist Du Deinen Job los. Wenn Du aber klagst, hast Du eine super Chance auf eine Abfindung oder darauf, Deinen Job zurückzubekommen.

Unsere Erfolgsquote

Die Erfolgsquote unserer Anwälte liegt bei über 95%!. Das heißt: Mehr als 95% unserer Kunden haben entweder Ihren Job zurückbekommen oder eine saftige Abfindung erhalten. In unseren Bewertungen bei Trustpilot kannst Du sehen, wie viele Kunden und Kundinnen wir schon glücklich machen konnten.

Wir finden: Jeder hat professionelle Unterstützung verdient. Wir vermitteln Dir einen Anwalt und bezahlen ihn für Dich. Nur wenn Du gewinnst, zahlst Du einen vereinbarten Anteil. So kannst Du komplett risikofrei klagen! Bei uns gilt: Wenn Du nicht gewinnst, zahlst Du auch nichts. Melde Dich hier für einen kostenfreien Rückruf durch einen unserer Partneranwälte. Er erklärt Dir alles, was für Deinen individuellen Fall wichtig ist.

Was kostet mich die Kündigungsschutzklage?

Eine Klage kostet leider Geld. Die Anwaltskosten musst Du selbst zahlen – egal ob Du gewinnst oder verlierst. Das ist eine Besonderheit im Arbeitsrecht. Und Anwälte sind teuer. So eine Klage kann schon mal in die Tausende gehen.

6.

Was passiert nach der Kündigungsschutzklage?

Nach der Kündigungsschutzklage geht es weiter. Je nachdem, ob Du gewonnen (wahrscheinlich) oder verloren (unwahrscheinlich) hast, passiert folgendes:

Was passiert, wenn ich die Klage gewinne?

Entweder

Du bekommst deinen Job zurück

Dann kannst Du an deinen alten Arbeitsplatz zurückkehren, kriegst weiterhin Dein Gehalt und kriegst den Lohn nachgezahlt, der Dir zwischenzeitlich nicht überwiesen wurde.

Oder

Du bekommst eine Abfindung

Dann überweist Dein Arbeitgeber Dir die vereinbarte Summe auf Dein Konto. Du hast jetzt keinen Job mehr und solltest Dich schnellstmöglich beim Arbeitsamt arbeitslos melden und Dir einen neuen Job suchen.

Darüber hinaus kann Dein Anwalt einiges mehr für Dich verhandeln. Zum Beispiel


Das einzige, was Dir die Freude vermasseln kann, ist, wenn Dein Arbeitgeber die Entscheidung des Gerichtes nicht akzeptiert. Er kann darauf bestehen, dass das Gericht sich die Sache erneut anschaut. Das bedeutet:

  • Dein Chef geht in Berufung!

Was passiert, wenn ich die Klage verliere?

Wenn Du die Klage verlierst, was selten passiert, dann wird die Kündigung als “wirksam” erklärt. Das bedeutet, die Kündigung ist gültig und Du verlierst Deinen Job. Im Endeffekt ist es dann also, als hättest Du nicht geklagt. Du hast keine “zusätzlichen” Nachteile – außer den entstandenen Anwaltskosten.


Und gerade diese Kosten sind sehr schmerzhaft – es handelt sich meistens um viel Geld. Aber Du musst nicht auf diesen sitzen bleiben. Bei uns bezahlst Du nur, wenn Du gewinnst. Wenn wir vor Gericht verlieren, zahlst Du keinen Cent. Melde Dich hier für einen kostenlosen Beratungstermin an.

Fazit

Zu klagen ist für viele eine beängstigende Vorstellung. Wir hoffen, mit diesem Guide den Nebel gelichtet und Deine Sorgen genommen zu haben. Die Kündigungsschutzklage ist der gesetzlich vorgesehene Weg, um Dich gegen eine Kündigung zu wehren - und dieses Recht solltest Du auf jeden Fall geltend machen!

Wenn Du Dir dabei Unterstützung wünschst, oder einfach gerne eine persönliche Beratung hättest, sind wir für Dich da. Vereinbare einfach einen kostenfreien Telefontermin mit unseren Experten.

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