Die außerordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages: Was ist das?

Das Wichtigste in Kürze
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Eine “außerordentliche Kündigung” beendet das Arbeitsverhältnis wegen schweren Verstößen wie Diebstahl, Betrug oder Mobbing.
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Oft wird bei einer außerordentlichen Kündigung die Kündigungsfrist nicht eingehalten – dann ist es eine “fristlose” Kündigung.
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Mit einer außerordentlichen Kündigung können auch Mitarbeiter gekündigt werden, die normalerweise nicht gekündigt werden dürfen. Zum Beispiel Schwangere oder “unkündbare” Beamte.
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Du kannst Dich gegen eine außerordentliche Kündigung wehren! Wir erklären Dir, wie.
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Auch Du selbst kannst außerordentlich kündigen – dann musst Du die Kündigungsfrist nicht abwarten oder kannst aus einem befristeten Arbeitsverhältnis entkommen.
In diesem Ratgeber
1
Was ist eine außerordentliche Kündigung?
2
Wann ist eine außerordentliche Kündigung erlaubt?
3
Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen geschehen!
4
Was ist eine außerordentliche Kündigung mit Einhaltung der Frist?
5
Wie kann ich mich gegen die außerordentliche Kündigung wehren?
6
Wie stehen meine Chancen auf eine Abfindung?
7
Wo bekomme ich Hilfe bei außerordentlicher Kündigung?
Mit einer außerordentlichen Kündigung kann das Arbeitsverhältnis schnell beendet werden. Und das entweder von Dir oder Deinem Chef. Mit dieser Kündigung kann man sogar die Kündigungsfrist umgehen. Aber: Dafür muss etwas wirklich sehr schlimmes passiert sein.
In diesem Artikel erklären wir Dir alles Wissenswerte über die außergewöhnliche Kündigung, wie Du Dich gegen sie wehrst, und wie Du selbst außerordentlich kündigen kannst!
1.
Was ist eine außerordentliche Kündigung?
Eine “außerordentliche Kündigung” ist eine besondere Form der Kündigung. Du oder Dein Chef können das Arbeitsverhältnis beenden, ohne die normalen Regeln zu beachten. Dafür gelten andere Regeln, die wir Dir in diesem Artikel erklären.
Diese Kündigungsform ist die Ausnahme! Nur in harten Fällen darf man dazu greifen. Etwas wirklich Schlimmes muss vorgefallen sein, das die weitere Zusammenarbeit unmöglich macht.
Dir wurde außerordentlich gekündigt? Wir helfen Dir. Melde Dich hier für eine kostenfreie Beratung durch unsere Partneranwälte. Wir schauen uns Deinen Fall genau an und erklären Dir, was Du tun kannst. Und wenn Du willst, helfen wir Dir dabei, Dich zu wehren.
Es gibt zwei Arten von außerordentlichen Kündigungen:
Eine außerordentliche Kündigung hat weitreichende Folgen. Daher sind die Voraussetzungen sehr hoch und es ist sehr schwer so eine Kündigung durchzubekommen.
Fristlose Kündigung:
Das Arbeitsverhältnis endet sofort, ohne Einhaltung der Kündigungsfrist. Die wird bei gravierendem Fehlverhalten ausgesprochen. Zum Beispiel bei Betrug, Diebstahl, Handgreiflichkeiten oder anderen schweren Vertragsverstößen.
Außerordentliche Kündigung mit Frist
Diese Form der Kündigung betrifft Mitarbeiter, die eigentlich unkündbar sind, wie Beamte oder Personen mit besonderem Kündigungsschutz (z.B. Schwangere, Personen in Elternzeit). Hier wird die Kündigungsfrist eingehalten – das Arbeitsverhältnis endet nach einer bestimmten Zeit.
2.
Wann ist eine außerordentliche Kündigung erlaubt?
Damit man außerordentlich kündigen darf, muss etwas Schlimmes passiert sein. Wir erklären Dir alles im Detail. Aufgeschlüsselt danach, ob Du oder Dein Chef kündigen:
Dein Chef will kündigen? Das darf er nur unter diesen Umständen!
Dein Chef darf Dir außerordentlich kündigen, wenn Du schweres Fehlverhalten an den Tag gelegt hast. Kleinere Vergehen, wie gelegentliche Verspätungen, sind keine Kündigungsgründe.
Beispiele für triftige Gründe sind:
Wann darfst Du außerordentlich kündigen?
Ganz einfach: Wenn Deine Arbeitssituation unzumutbar ist. Dann hast auch Du die Möglichkeit, außerordentlich zu kündigen. Hier sind einige Gründe, die eine außerordentliche Kündigung Deinerseits rechtfertigen:
- Du erlebst Mobbing am Arbeitsplatz
- Du wurdest am Arbeitsplatz sexuell belästigt
- Es herrscht mangelnder Arbeitsschutz (z.B. Umgang mit gefährlichen Chemikalien ohne Schutz)
- Dein Chef zahlt Deinen Lohn nicht
Mehr dazu erfährst Du in unserem Artikel "Selbst fristlos kündigen". Dort findest Du alle wichtigen Informationen, wenn Du selber kündigen möchtest.
Hinweis
Dein Chef hat Dir außerordentlich gekündigt? Du bist der Meinung, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt ist? Vielleicht hat Dein Chef den Kündigungsgrund sogar frei erfunden? Dann melde Dich bei uns. Wir helfen Dir gerne. Hier kannst Du Dich für eine kostenfreie Beratung anmelden.
3.
Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen geschehen!
Nach dem Vorfall, der zur Kündigung führen soll, haben Du oder Dein Chef nur zwei Wochen Zeit, zu kündigen. Das Kündigungsschreiben muss innerhalb dieser Frist zugestellt werden! Nach Ablauf der zwei Wochen kann keiner von euch aus demselben Grund kündigen.
4.
Was ist eine außerordentliche Kündigung mit Einhaltung der Frist?
Eine außerordentliche Kündigung muss nicht immer fristlos sein. Manchmal bedeutet "außerordentlich", dass unkündbare Mitarbeiter entlassen werden. Dazu gehören:
- Mitarbeiter mit besonderem Kündigungsschutz (Schwangere, Schwerbehinderte, Arbeitnehmer in Elternzeit, etc.)
- bestimmte Mitarbeiter im öffentlichen Dienst
5.
Wie kann ich mich gegen die außerordentliche Kündigung wehren?
Du kannst Dich gegen Deine Kündigung wehren – mit einer Kündigungsschutzklage! Damit kannst Du Dich vor Gericht gegen die Kündigung vorgehen.
Das Ziel der Klage ist, dass Du wieder eingestellt wirst. Vielleicht möchtest Du das gar nicht, da Dein Vertrauen in Deinen Arbeitgeber erschüttert ist. Trotzdem ist die Kündigungsschutzklage sehr nützlich. Die Klage dient als Druckmittel, um eine Abfindung zu erzielen. Dann bekommst Du eine hübsche Summe Geld. Diese kannst Du gut gebrauchen, besonders wenn Du erstmal keinen Lohn mehr bekommst! Alles dazu kannst Du in unserem Artikel zur Kündigungsschutzklage nachlesen.
Aufgepasst!
Ab Erhalt der Kündigung hast Du drei Wochen Zeit, um die Klage einzureichen. Danach kannst Du nichts mehr dagegen unternehmen!
6.
Wie stehen meine Chancen auf eine Abfindung?
Bei einer außerordentlichen Kündigung hast Du gute Chancen auf eine Abfindung. Dein Chef muss viele Vorschriften beachten, damit die Kündigung rechtens ist. Es kann leicht passieren, dass ihm ein Fehler unterläuft und die Kündigung dadurch unwirksam wird. Das ist Dein Hebel für die Kündigungsschutzklage! In solchen Situationen hilft es immens weiter, einen erfahrenen Anwalt zur Seite zu haben:
Wo bekomme ich Hilfe bei außerordentlicher Kündigung?
Am Besten holst Du Dir Rat von einem Anwalt. Bei cleverklagen ist die telefonische Erstberatung immer kostenfrei! Unsere erstklassigen Partneranwälte stehen Dir bei allen Fragen zur Seite! Egal, ob Dein Chef Dir außerordentlich kündigen will, oder Du selbst keinen weiteren Tag mehr in Deinem Job aushältst – zusammen können wir einen Schlachtplan erstellen, um das Beste für Dich rauszuholen.
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