Erst Abmahnung, dann Kündigung? Das musst Du wissen!

Das Wichtigste in Kürze
- Mit einer Abmahnung verwarnt Dein Arbeitgeber Dich für Fehlverhalten.
- Dein Fehlverhalten muss in der Abmahnung genau benannt werden: Was? Wann? Wo?
- Eine Kündigung droht Dir immer dann, wenn Du das bereits abgemahnte Fehlverhalten wiederholst.
- Es ist ein Mythos, dass Du erst nach drei Abmahnungen gekündigt werden kannst.
- Es kommt auf die Schwere Deines Fehlverhaltens an, wie viele Abmahnungen Dir ausgesprochen werden müssen, bevor gekündigt werden darf.
- Du kannst auch ohne Abmahnung gekündigt werden - aber nur, wenn Dein Fehlverhalten besonders schwer war.
- Manchmal wirst Du zu Unrecht abgemahnt, um eine gegenstandslose Kündigung vorzubereiten. Dann solltest Du Dich wehren.
In diesem Ratgeber
1
Abmahnung erhalten - Und jetzt?
2
Hat mein Chef alles richtig gemacht? Unsere Checkliste
3
Die Vorwürfe stimmen gar nicht? So kannst Du Dich wehren!
4
Wie viele Abmahnungen kann ich mir leisten?
5
Kündigung nur bei wiederholtem Fehlverhalten möglich
6
Beispiele: Abmahnung oder gleich Kündigung?
7
Gekündigt ohne Abmahnung - Darf mein Chef das?
8
Wie wende ich eine Kündigung doch noch ab?
Auf der Arbeit prallen oft verschiedene Vorstellungen aufeinander. Du meinst kleine Verspätungen oder ein Bier am Schreibtisch gegen Ende des Arbeitstages sind völlig im Rahmen. Dein Chef sieht das anders und mahnt Dich ab. Kein Grund zur Panik, denkst Du. Eine Kündigung droht Dir ja erst nach drei Abmahnungen… oder? Falsch! Das ist leider ein weit verbreiteter Irrglaube!
In diesem Artikel erfährst Du, wann Dir eine Abmahnung droht und wie Du am besten reagierst, um eine Kündigung doch noch abzuwenden. Außerdem erzählen wir Dir, wann Du sogar ganz ohne Abmahnung gekündigt werden kannst!
1.
Abmahnung erhalten - Und jetzt?
Eine Abmahnung ist keine Kündigung! Was im Fußball die gelbe Karte ist, ist in der Arbeitswelt die Abmahnung. Sie ist eine Warnung, mit der Dein Chef Dich auf Fehlverhalten hinweist. Außerdem macht er Dir mit der Abmahnung klar, dass Dein Fehlverhalten sich nicht wiederholen sollte.
Wichtig ist, dass Du verstehst, wofür Du abgemahnt wurdest. Dann kannst Du auch besser einschätzen, ob die Abmahnung Deines Chefs Hand und Fuß hat. Du kannst auch gegen die Abmahnung vorgehen! Unsere Checkliste hilft Dir dabei, auf eine Abmahnung richtig zu reagieren:
Was ist der Vorwurf:
Lies die Abmahnung genau durch: Was wirf Dein Chef Dir vor? Geht es um ein einmaliges Fehlverhalten oder um wiederholte Fehler?
Lass Dir Zeit mit Deiner Reaktion
Du bist zu keiner Antwort verpflichtet, auch wenn Dein Chef das in der Abmahnung fordert. Überstürze nichts! Du meinst der Vorwurf stimmt nicht? Dann ist es besser, erstmal abzuwarten. Du musst Deinen Chef nicht sofort anrufen oder ihm schreiben. Kopflose Handlungen richten oft nur noch mehr Schaden an! Wenn Du die Fehler einsiehst, solltest Du aber schlichtend auf Deinen Chef zugehen. Versichere ihm, dass sich das Problem nicht wiederholt.
Sammle Beweise
Versuche, Unterlagen zu finden, die mit der Abmahnung zu tun haben. Das können E-Mails, Bewertungen Deiner Leistung, oder Beweise für Deine gute Arbeit sein. Das ist besonders wichtig, wenn Du gegen die Abmahnung vorgehen willst.
Hol Dir Hilfe von einem Anwalt
Du willst gegen die Abmahnung vorgehen? Auch, weil Du befürchtest, dass bald eine Kündigung folgt? Dann lohnt es sich auf jeden Fall mit einem Anwalt zu sprechen! Insbesondere, wenn Deinem Chef bei der Abmahnung Fehler passiert sind, hast Du gute Karten. Wir helfen Dir gerne, Dich gegen die Abmahnung zu wehren. Melde Dich hier für ein kostenfreies Telefonat mit einem unserer Partneranwälte an.
2.
Hat mein Chef alles richtig gemacht? Unsere Checkliste
Es gibt Regeln, die Dein Chef einhalten muss, wenn er Dich abmahnt. Mit unserer Checkliste kannst Du prüfen, ob Dein Chef Fehler bei Deiner Abmahnung gemacht hat.
Abmahnung nennt nicht genaues Fehlverhalten und dessen Zeitpunkt
In einer Abmahnung muss immer das genaue Fehlverhalten und sein Zeitpunkt benannt sein. Wenn nicht glasklar ist, worauf sich die Abmahnung bezieht, kannst Du Dein Verhalten ja nicht bessern. Dann ist die Abmahnung ungültig.
Abgemahntes Verhalten ist nicht tatsächlich so passiert
Eine Abmahnung ist natürlich nur dann gültig, wenn das abgemahnte Verhalten sich tatsächlich so zugetragen hat. Dein Arbeitgeber muss das auch beweisen können! Denn diese Beweise braucht er, sollte es zu einem Rechtsstreit kommen.
Es fehlt die Warnung - Hinweis auf drohende Kündigung
Zusätzlich muss Dein Chef auf der Abmahnung schreiben, dass er Dir kündigen wird, sollte sich der Vorfall wiederholen. Tut er das nicht, kann er Dich beim nächsten Mal nicht gleich feuern. Er muss Dich dann erst erneut mit dem Hinweis einer drohenden Kündigung abmahnen.
Nur Dein unmittelbarer Vorgesetzter darf abmahnen
Nur Deine unmittelbaren Vorgesetzten - also zum Beispiel der Abteilungsleiter oder natürlich Dein Chef - dürfen Dich abmahnen. Eine Abmahnung ist ohne Wirkung, wenn Du von der falschen Person abgemahnt wurdest.
Abmahnungen gelten nur für selbst verschuldetes Verhalten
Grundsätzlich kannst Du nur für Sachen abgemahnt werden, auf die Du einen Einfluss hast. Wenn Du beispielsweise oft krankgeschrieben bist, will Dein Arbeitgeber Dich eventuell loswerden. Abmahnen kann er Dich wegen Krankheit aber nicht, da eine Krankheit nicht selbst verschuldet ist.
Achtung bei Verspätungen
Hier sieht es mit der Selbstverschuldung anders aus. Wenn ständig Deine Bahn ausfällt, ist das natürlich nicht deine Schuld. Trotzdem kann Dein Chef Dich wegen Verspätungen dieser Art erst abmahnen und im Wiederholungsfall sogar kündigen.
3.
Die Vorwürfe stimmen gar nicht? So kannst Du Dich wehren!
Manchmal sind Abmahnungen komplett aus der Luft gegriffen. Dein Chef nutzt dann die Abmahnung als Vorwand, um eine Kündigung vorzubereiten. Er will mit der Abmahnung Druck ausüben. Wenn Du den Verdacht hast, dass Dein Chef mit der Abmahnung genau das plant, dann solltest Du Dich wehren!
Wir können Dir dabei helfen, Deine Abmahnung anzufechten oder Dich gegen eine mögliche Kündigung zu wappnen. Vereinbare noch heute eine kostenfreie Beratung mit unseren Partneranwälten. So finden wir für Dich die beste Lösung.
4.
Wie viele Abmahnungen kann ich mir leisten?
Je schwerwiegender Dein Fehlverhalten ist, desto seltener muss Dein Arbeitgeber Dich dafür abmahnen, bevor er Dir kündigen kann. Dass Du erst nach drei Abmahnungen wegen Deines Verhaltens gekündigt werden kannst, ist ein Mythos. Es gibt keine Regel, die vorgibt, wie viele Abmahnungen es für eine Kündigung braucht.
Stattdessen hängt es von der Art Deines Vergehens ab: Kommst Du zum Beispiel immer wieder einige Minuten spät, werden mehr als nur zwei Abmahnungen erforderlich sein, um Dir zu kündigen. Bei schweren Verstössen - kommst du wiederholt betrunken zur Arbeit - wird schon eine Abmahnung ausreichen, um dich beim nächsten Mal zu feuern!
5.
Kündigung nur bei wiederholtem Fehlverhalten möglich
Nachdem Dein Chef eine Abmahnung ausgesprochen hat, kann er Dir nur kündigen, wenn du den gleichen Fehler wiederholst. Wenn Du etwas anderes verbockst, dann gilt das als “neue Sache”. Das nennt man dann Wiederholungsfall. Der Grund für die Kündigung und die Abmahnung müssen derselbe sein.
Beispiel 1:
Lorenz beantwortet für eine Berliner Versicherung täglich Anfragen der Kunden am Dienstcomputer. Wenn das Telefon still steht, scrollt er manchmal für einige Minuten durch die aktuellen Tagesnachrichten. Sein Chef hat ihn dabei schon mehrere Male beobachtet und mahnt ihn schließlich ab. Die Abmahnung bezieht sich auf die “verbotene Nutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte für private Zwecke”.
Auch aus einer zweiten Abmahnung macht Lorenz sich nicht viel. Plötzlich wird er gekündigt. Er soll die Arbeitsmittel erneut für private, statt betriebliche Kommunikation genutzt haben. Konkret geht es im Kündigungsschreiben um ein privates Telefonat, das während der Arbeitszeit mit dem Diensttelefon geführt wurde.
Die Kündigung ist gerechtfertigt - obwohl er zum ersten Mal während der Arbeit privat telefoniert hat! Denn zuvor wurde er bereits für das private Surfen im Internet abgemahnt. Beide Vorfälle betreffen die “Nutzung von Arbeitsmitteln für private Zwecke” und können bei Wiederholung der Grund sein für eine Kündigung.
Beispiel 2
Linda ist eine Kollegin von Lorenz und arbeitet ebenfalls im Kundenservice. Genau wie Lorenz, surft auch Linda während ihrer Arbeitszeit hin und wieder privat im Internet. Neulich hat ihr Chef sie dabei erwischt, wie sie am Arbeitsrechner private Mails beantwortet hat. Daraufhin wurde sie ordentlich gekündigt. Die Begründung: Sie hätte schon wieder ihre Arbeit nicht ordentlich verrichtet. Zuvor wurde Linda fünf Mal wegen Verspätungen abgemahnt. Ihrem Chef reicht es nun.
Die Kündigung ist in diesem Fall aber nicht gültig. Verspätungen und die Nutzung von Arbeitsmedien für private Zwecke sind unterschiedliche Pflichtverstöße. Damit Lindas Chef sie für das Surfen im Internet kündigen kann, muss er sie vorher für die “private Nutzung betrieblicher Geräte” abmahnen. Mit einer Kündigungsschutzklage hat Linda gute Chancen, ihren Job doch noch zu behalten - oder in der Verhandlung eine dicke Abfindung abzusahnen.
6.
Beispiele: Abmahnung oder gleich Kündigung?
Wir erklären Dir, wann Dein Chef Dich abmahnen muss, und wann er ohne Abmahnung kündigen darf. Unsere Liste kann Dir zwar bei einer ersten Einschätzung helfen, es kommt aber immer auf den Einzelfall und die Schwere des Vergehens an.
Abmahnung | Sofortige Kündigung |
---|---|
zu späte Krankmeldung | Falsche Krankmeldung („Krankfeiern“) |
Verspätung / unentschuldigtes Fehlen | In den Urlaub fahren ohne es zu melden |
Private Telefonate / Internetnutzung | Kostenpflichtige Telefonate während den Arbeitsstunden |
Alkoholkonsum (je nach Schwere und Job) | Alkoholkonsum (Je nach Schwere und Job / Verantwortung) |
Diebstahl (je nach Schwere) | Diebstahl (je nach Schwere) |
Unerlaubte Nebentätigkeiten | Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot oder bei Weiterleitung von Betriebsgeheimnissen |
Schlechte Arbeitsleistung, unerlaubte Raucherpausen | komplette Arbeitsverweigerung |
Verspätete Krankmeldung
Informierst Du Deinen Arbeitgeber zu spät über eine Krankheit - erst am Nachmittag oder gar am nächsten Tag zusammen mit der Krankschreibung - kannst Du hierfür abgemahnt werden. Denn Du bist verpflichtet, Deinen Chef unverzüglich über Deine Krankheit zu informieren. Das Attest vom Arzt ist erst am dritten Tag Deiner Krankheit fällig. Eine sofortige Kündigung ohne Abmahnung gibt es, wenn Du gar nicht krank bist, und dabei erwischt wirst. Zum Beispiel wenn Dich Kollegen wild auf einer Party feiern sehen.
Verspätungen
Auch wenn Du für die Verspätung nichts kannst - zum Beispiel weil die Bahn ausgefallen ist. Verspätungen sind verboten und Du kannst abgemahnt werden. Eine Kündigung droht Dir aber nicht, nur weil Du mal zu spät gekommen bist.
Unentschuldigtes Fehlen
Wenn Du einfach nicht zur Arbeit kommst, kannst Du dafür von deinem Chef abgemahnt werden. Anders sieht es aus, wenn Du Dein Fernbleiben entschuldigen kannst, also z.B. pünktlich eine Krankmeldung vorlegst. Eine sofortige Kündigung ohne Abmahnung gibt es, wenn Du einfach ohne vorherige Absprache in den Urlaub fährst.
Private Telefonate oder Nutzung des Internets
Deine Arbeitszeit ist für die Arbeitsaufgaben. Wenn Du während der Arbeit privat mit Deinen Freunden chattest, verstößt Du gegen Deinen Arbeitsvertrag. Hier kommt es auch darauf an, was Dein Chef toleriert. Theoretisch kann Dein Verhalten als Arbeitsverweigerung gedeutet und dementsprechend abgemahnt werden. Außerdem darfst Du Deine Arbeitsgeräte wie Computer oder Telefone nur für die Arbeit benutzen. Wenn Du zum Beispiel Dein Arbeitshandy für private Gespräche nutzt, kannst Du wegen privater Nutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte eine Abmahnung bekommen. Eine fristlose Kündigung kannst Du bekommen, wenn Du während der Arbeitszeit gebührenpflichtige Nummern anrufst!
Alkoholkonsum
Alkoholkonsum während der Arbeit ist nicht grundlegend verboten. Dein Arbeitgeber kann aber vertraglich festlegen, dass während der Arbeitszeit kein Alkohol getrunken werden darf. Für manche Berufe ergibt sich ein Alkoholverbot aus dem Gesetz. Wenn Du zum Beispiel als Busfahrer oder Pilot trinkst, riskierst Du das Leben der Passagiere. Deswegen gibt es dabei auch eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung.
Diebstahl
In den meisten Fällen führt Diebstahl zu einer fristlosen Kündigung, da Dein Chef Dir nun nicht mehr vertrauen kann. Der Diebstahl muss aber im Verhältnis stehen: Wenn Du bereits jahrelang für deinen Chef tätig bist und der Schaden nur wenige Cent beträgt, steht eine fristlose Kündigung in keinem Verhältnis.
Unerlaubte Nebentätigkeiten
Prinzipiell sind Nebenjobs erlaubt, solange Du damit Deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machst. Dein Chef kann aber vertraglich festlegen, dass eine Nebentätigkeit erst von ihm genehmigt werden muss. Prüfe daher deinen Arbeitsvertrag oder spreche mit deinem Vorgesetzten, bevor du einen weiteren Job annimmst. In der Regel musst Du aber vor einer Kündigung wegen unerlaubter Nebentätigkeiten erst abgemahnt werden. Aber Achtung! Dein Chef braucht keine Abmahnung, wenn Du mit Deinen Nebenjobs gegen das Wettbewerbsverbot verstößt oder Betriebsgeheimnisse weiterleitest!
Low Performance oder Verweigerung?
Einmalige schlechte Arbeitsergebnisse können nicht abgemahnt werden! Du musst zwar “Dein Bestes” geben, nicht aber ein bestimmtes Ergebnis erzielen. Nur wenn Du im Vergleich zu Kollegen mit ähnlichen Aufgaben immer eine schlechte Performance ablegst, kann das schon zu einer Abmahnung führen!
Auch Arbeitsverweigerung kann abgemahnt werden: Wenn Du konkrete Arbeitsanweisungen nicht befolgst oder spezifische Aufgaben ignorierst, droht Dir eine Abmahnung und bei Wiederholung definitiv die Kündigung.
Raucherpausen
Für das Rauchen kannst Du aus zwei Gründen abgemahnt werden: Entweder weil grundsätzlich ein betriebliches Rauchverbot besteht. Oder weil Deine Raucherpause ein Verstoß gegen Deine Arbeitszeit ist.
Straftaten
Für besonders schwere Fehltritte kannst du nicht nur abgemahnt, sondern in einigen Fällen sogar fristlos gekündigt werden. Ohne Abmahnung!
Dazu gehören unter anderem:
- Mobbing
- Beleidigung
- sexuelle Belästigung
- Körperverletzung
7.
Gekündigt ohne Abmahnung - Darf mein Chef das?
Du wurdest ohne Abmahnung gekündigt? Das ist nur in zwei Fällen erlaubt: wenn Dein Fehlverhalten so schlimm war, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, oder wenn die Kündigung überhaupt nichts mit Deinem Verhalten zu tun hat.
Bei wirklich schlimmem Fehlverhalten: Die fristlose Kündigung!
Wenn Dein Chef Dich fristlos kündigt, braucht er vorher keine Abmahnung. Für eine fristlose Kündigung ist aber ein wirklich schlimmer Grund nötig - zum Beispiel Diebstahl oder Körperverletzung.
Wenn Du glaubst, dass Du zu Unrecht fristlos gekündigt wurdest, solltest Du klagen. Wir von cleverklagen können Dir dabei helfen. Vereinbare hier Deinen kostenlosen Erstberatungstermin.
Wenn es nicht an Deinem Verhalten liegt: Die personenbedingte oder betriebsbedingte Kündigung!
Immer dann, wenn der Grund für die Kündigung nichts mit Deinem Fehlverhalten zu tun hat, kannst du ohne Abmahnung gekündigt werden. Zum Beispiel:
- Wenn das Unternehmen zum Beispiel pleite ist, dann würde eine Abmahnung hier nichts bringen. Die Pleite ist ja nicht Deine Schuld und Du kannst sie auch nicht einfach wegzaubern, indem Du härter arbeitest.
- Auch wenn Dein Chef Dich kündigt, weil Du für lange Zeit krank bist oder Deine Arbeitserlaubnis verloren hast, braucht es vorher keine Abmahnung.
Das heißt aber noch nicht, dass solche Kündigungen deshalb auch wirksam sind. Für die Unwirksamkeit der Kündigung kann es andere Gründe geben - unabhängig von der Abmahnung. Mehr zu dem Thema findest Du hier.
Hinweis
Bei einer betriebsbedingten oder personenbedingten Kündigung muss vorher nicht abgemahnt werden.
8.
Wie wende ich eine Kündigung doch noch ab?
Deine erste Sorge nach einer Abmahnung ist wahrscheinlich die drohende Kündigung. Du willst den Konflikt nicht weiter befeuern, bist aber wütend und enttäuscht über die Vorwürfe. Das ist auch verständlich. Wir haben für Dich einige Optionen gesammelt, wie Du auf eine Abmahnung souverän reagierst:
Schlichtendes Gespräch
Nimm Dir einen ruhigen Moment und suche das Gespräch mit Deinem Chef. Gerade wenn das Fehlverhalten eindeutig ist und Du deinen Job behalten willst, solltest Du den Vorwurf nicht direkt abstreiten. Denn das kann einen Konflikt befeuern! Signalisiere Deinem Chef, dass Du Dein Verhalten in Zukunft ändern wirst.
Auch wenn Du vorhast, die Abmahnung anzufechten: Bleibe sachlich und mache einen versöhnlichen Eindruck, ohne den Vorwurf direkt zuzugeben.
Du wurdest aufgefordert, Dich zu äußern? Dazu kann Dich niemand zwingen!
Manche Arbeitgeber setzen mit der Abmahnung eine Frist, bis wann Du Dich zu den Vorwürfen äußern sollst. Diese musst Du nicht einhalten! Es steht Dir sogar zu, diese Aufforderung ganz zu ignorieren. Auch wenn Dein Chef versucht hier Druck aufzubauen und Dir Angst zu machen.
Wenn Du meinst, mit der Abmahnung plant Dein Chef Deine Kündigung, dann solltest Du Dich wehren! Ein erfahrener Anwalt an Deiner Seite kann Dir dabei am besten helfen. Wir von cleverklagen sind in solchen Fällen für Dich da. Vereinbare noch heute ein kostenfreies Erstgespräch.
Deine Sicht auf die Dinge zählt!
Es ist Dein Recht, Dich zu den Vorwürfen zu äußern. Antwortest Du auf die Abmahnung schriftlich, muss Dein Schreiben von Deinem Chef der Personalakte beigefügt werden. In einem Rechtsstreit - zum Beispiel um eine spätere Kündigung - kann sich das als hilfreich erweisen. Vor einem Richter wirkt es glaubhafter, wenn Du beweisen kannst: Du hast auf diese falsche Anschuldigung Deines Chefs direkt mit einer Gegendarstellung reagiert.
Aber Achtung: Wenn Dein Widerspruch sich einzig darauf richtet, dass die Abmahnung zu unklar ist, tust Du Dir meistens keinen Gefallen. Damit lädst Du Deinen Arbeitgeber nur ein, die Abmahnung in verbesserter Form auszusprechen. Besser ist, wenn sich Deine Gegendarstellung auf den Vorwurf und nicht bloß auf die Form der Abmahnung stützt.
Fazit
Nicht alle Abmahnungen sind gerechtfertigt. Manche sind zu unklar formuliert. Andere Vorwürfe komplett erfunden, um eine Kündigung vorzubereiten. In solchen Fällen solltest Du gegen die Abmahnung vorgehen. Auch wenn Du schon gekündigt wurdest, kann es sich lohnen, nochmal Deine Abmahnungen zu betrachten.
Wir von cleverklagen übernehmen das gerne. Und wir helfen Dir dabei, gegen unfaire Kündigungen vorzugehen. Unsere Partneranwälte kennen die Tricks der Arbeitgeber. Rufe uns noch heute an: Ein Erstgespräch ist bei uns immer unverbindlich und kostenfrei!
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