Fristlose Kündigung - Das kannst Du dagegen tun!

Das Wichtigste in Kürze
- Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort! Die Kündigungsfrist muss nicht abgewartet werden.
- Dein Chef darf Dir nur fristlos kündigen, wenn Du schlimmes Fehlverhalten an den Tag gelegt hast. Kleinigkeiten wie Verspätungen oder Krankheit gelten grundsätzlich nicht als Kündigungsgrund!
- Wenn Du eine fristlose Kündigung erhalten hast, kannst Du eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bekommen. Dann bekommst Du für eine Weile kein Geld.
- Du kannst Dich gegen die Kündigung wehren! Mit einer Kündigungsschutzklage kannst Du entweder Deinen Job zurückbekommen oder eine satte Abfindung herausschlagen.
In diesem Ratgeber
1
Was ist eine fristlose Kündigung?
2
Wann kann mir fristlos gekündigt werden?
3
Welche Gründe gibt es für eine fristlose Kündigung?
4
Welche Nachteile hat eine fristlose Kündigung für mich?
5
Wie kann ich mich gegen eine fristlose Kündigung wehren?
6
Mein Schutzschild: die Kündigungsschutzklage
7
Wie kann ich selbst fristlos kündigen?
8
Wir helfen Dir, Dich zu wehren!
Hast Du eine fristlose Kündigung von deinem Arbeitgeber erhalten? Cool bleiben - das ist nicht das Ende der Welt! Wichtig ist nur, dass Du bald etwas dagegen tust. In unserem Artikel erhältst Du alle wichtigen Informationen und nützliche Tipps um Dich zu wehren. Wir helfen Dir dabei, die richtigen Schritte zu unternehmen, damit Du bestmöglich aus dieser Situation rauskommst.
1.
Was ist eine fristlose Kündigung?
Knallt Dir Dein Chef eine fristlose Kündigung auf den Tisch, ist das Arbeitsverhältnis ab sofort beendet. Die Kündigungsfrist muss nicht beachtet werden. Aber Deinem Chef können viele Fehler unterlaufen – Formfehler oder inhaltliche Fehler. Dann ist die Kündigung unwirksam. Dazu später mehr.
Die fristlose Kündigung ist die härteste Maßnahme, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden und muss dementsprechend gut begründet sein. Es müssen sogenannte “wichtige Gründe” vorliegen, die das Vertrauen zwischen dir und deinem Chef tief erschüttern und das Arbeitsverhältnis zu stark belasten, um es weiterführen zu können. Wichtige Gründe können etwa Diebstahl am Arbeitsplatz oder grobe Beleidigung sein. Mehr zu den wichtigen Gründen erfährst Du unten im Text.
Übrigens: Fristlose Kündigungen können von beiden Seiten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) ausgesprochen werden – Du kannst also auch fristlos kündigen!
Dein Chef hat Dir fristlos gekündigt?
Wir können Dir helfen. Melde Dich hier für eine kostenfreie Beratung durch unsere Partneranwälte an.
2.
Wann kann mir fristlos gekündigt werden?
Eine fristlose Kündigung darf nicht einfach so ausgesprochen werden. Die fristlose Kündigung ist nur dann wirksam, wenn Dein Arbeitgeber jede der folgenden Voraussetzungen beachtet:
- Es muss ein “wichtiger Grund” vorliegen, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Zu den einzelnen Gründen erklären wir Dir unten mehr.
- Je nachdem, wie schlimm Dein Verhalten war, muss dein Arbeitgeber vor der Kündigung eine Abmahnung aussprechen. Nur wenn es wirklich unverzeihliches Verhalten war, darf Dein Chef Dich ohne Abmahnung fristlos kündigen.
- Dein Arbeitgeber muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen erklären, nachdem der “wichtige Grund” (z.B. Beleidigung am Arbeitsplatz) eingetreten ist.
- Der Betriebsrat (falls vorhanden) muss angehört werden.
- Der Arbeitgeber muss Dir die fristlose Kündigung schriftlich (also auf Papier und mit Unterschrift) mitteilen. Eine verbale Kündigung oder eine SMS ist unwirksam.
Sollte eine der genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sein, kannst Du gegen die Kündigung rechtlich vorgehen. Wir helfen Dir gerne damit weiter, Deine Situation richtig einzuschätzen. Vereinbare hier einen ersten kostenfreien Beratungstermin!
3.
Welche Gründe gibt es für eine fristlose Kündigung?
Du darfst nur fristlos gekündigt werden, wenn Du gravierende Probleme im Arbeitsverhältnis auslöst. Die Probleme müssen so groß sein, dass dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann, das Arbeitsverhältnis auch nur einen weiteren Tag fortzusetzen.
Es gibt eine Reihe von typischen Gründen, wie Mobbing, sexuelle Belästigung, Körperverletzung, aber auch Arbeitszeitbetrug ist ein Grund!
Dein Chef darf Dir auf keinen Fall fristlos kündigen aufgrund Deiner Religion, Krankheiten wie Alkoholismus oder “ungenügender” Arbeitsleistung oder aus gesundheitlichen Gründen.
Alles, was Du zu den Gründen für eine fristlose Kündigung wissen musst, findest Du auch in unserem Artikel zu den Gründen, die es für eine fristlose Kündigung braucht.
4.
Welche Nachteile hat eine fristlose Kündigung für mich?
Die fristlose Kündigung hat ihren schlechten Ruf nicht umsonst. Sie ist für Dich mit einigen Nachteilen verbunden:
- Kein Gehalt mehr (mit sofortiger Wirkung)
- Sperre vom Arbeitslosengeld für drei Monate. Wir haben zu dem Thema einen extra Artikel geschrieben: “Arbeitslosengeld auch mit fristloser Kündigung?”.
- Keine Abfindung!
- Mögliche Probleme bei zukünftigen Bewerbungen (Vermerk im Zeugnis)
Umso wichtiger ist es, gegen eine fristlose Kündigung vorzugehen. Falls Du dir individuelle Beratung von einem Profi wünschst, nimm gerne unsere Kostenfreie Erstberatung in Anspruch.
5.
Wie kann ich mich gegen eine fristlose Kündigung wehren?
Wenn du eine fristlose Kündigung erhalten hast, gibt es einiges zu beachten! Wir erklären dir im Folgenden, was du tun musst und wie du dich am besten wehren kannst. Gehe folgendermaßen vor, wenn Du eine fristlose Kündigung bekommen hast:
- Verlange eine schriftliche Begründung für die Kündigung von Deinem Arbeitgeber.
- Stell sicher, dass die Kündigung von deinem Arbeitgeber unterschrieben ist und den wichtigen Grund enthält.
- Bewahre alle Unterlagen und Dokumente, die für den Fall relevant sein könnten, sorgfältig auf. Dazu zählen zum Beispiel E-Mails, Briefe, Arbeitszeugnisse und sonstige Arbeitsunterlagen.
- Wichtig: Bedenke, dass Du nur innerhalb von drei Wochen nach der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen kannst. → Mehr dazu unter Wichtige Fristen im nächsten Abschnitt
- Kontaktiere direkt einen Anwalt, um deine Rechte und Möglichkeiten zu besprechen. Kostenfreie Erstberatung findest Du hier!
6.
Mein Schutzschild: die Kündigungsschutzklage
Deine Retterin in der Not ist die Kündigungsschutzklage. Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung kannst Du diese Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Dann wird meist auch mit deinem Arbeitgeber verhandelt, wie man die Angelegenheit lösen könnte. Wenn das Gericht Dir Recht gibt, hast Du mehrere Optionen:
- Du kriegst Deinen Job zurück
- Du verhandelst mit Deinem Chef eine Abfindung und kassierst so bares Geld
- Aus der fristlosen Kündigung wird eine “ordentliche” Kündigung. Ganz konkret heißt das:
- Bis zum Ablauf der normalen Kündigungsfrist bekommst Du weiter dein Gehalt
- sieht bei zukünftigen Bewerbungen besser aus
- Du bekommst keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Du kannst die Klage theoretisch selbstständig beim Gericht einreichen, Du musst nicht zwangsweise einen Anwalt beauftragen. Wir raten Dir allerdings dringend davon ab, die Sache im Alleingang zu versuchen! Es geht um Deine Lebensgrundlage. Lass Dir von unseren Partneranwälten helfen. Eine kostenfreie Erstberatung bekommst Du hier.
Achtung Fristen: Die Klagefrist und die Erklärungsfrist!
Entgegen der Erwartung gibt es auch bei fristlosen Kündigungen bestimmte Fristen, die unbedingt beachtet werden sollten.
Klagefrist!
Wenn Du gegen die fristlose Kündigung vorgehen möchtest, hast Du das Recht, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Lässt Du diese Frist verstreichen, verlierst Du das Recht, gegen die Kündigung vorzugehen. Selbst wenn Du den Job nicht zurück haben möchtest, kannst Du auf diesem Weg oftmals eine Abfindung verhandeln.
Erklärungsfrist
Wenn Dein Arbeitgeber eine fristlose Kündigung ausspricht, muss dies innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des wichtigen Grundes vornehmen. Wenn sich Dein Arbeitgeber nicht daran gehalten hat, kannst Du erfolgreich gegen die Kündigung vorgehen.
7.
Wie kann ich selbst fristlos kündigen?
Auch Du als Arbeitnehmer kannst Deinem Chef fristlos kündigen, wenn er sich daneben benimmt. Auch dann müssen wichtige Gründe (Fehlverhalten) vorliegen. Lies alles Dazu in unserem Artikel zum selbst fristlos kündigen durch!
Wir helfen Dir, Dich zu wehren!
Wie du siehst, ist eine fristlose Kündigung eine ernste Angelegenheit. Trotzdem gibt es Grund zur Hoffnung - mit einer Kündigungsschutzklage kannst Du Dich gekonnt wehren. Am besten holst Du Dir dafür einen erfahrenen Partner an die Seite. Unsere Anwälte helfen Dir gerne – vereinbare hier einen Termin zur kostenfreien Erstberatung!
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