Selbst fristlos kündigen - So geht’s! | cleverklagen
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Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer

Selbst fristlos kündigen - So geht’s!

Wenn Du es keinen weiteren Tag mehr in Deinem Job aushältst, gibt es einen Ausweg: die fristlose Kündigung. Was diese Kündigung ausmacht, kannst Du am Namen erkennen: die Kündigungsfrist fällt weg. Das erlaubt Dir, Deinen Job direkt zu beenden. In diesem Artikel erklären wir Dir die rechtlichen Feinheiten rund ums fristlose Kündigen.

1.

Wann darf ich fristlos kündigen?

Eine fristlose Kündigung sollte die Ausnahme sein und ist nur eine Notlösung. Aber in einer Ausnahmesituation kannst Du sofort mit dem Job aufhören. Was muss passieren, damit Du fristlos kündigen kannst?

Du brauchst einen wichtigen Grund

Für eine fristlose Kündigung brauchst Du einen wirklich wichtigen Grund. Nicht nur Dein Chef, sondern auch das Verhalten von Kollegen kann ein Grund zur Kündigung sein. Typische wichtige Gründe sind:

  • Du wirst im Büro gemobbt
  • Du wirst sexuell belästigt
  • Du wirst beleidigt
  • Dein Chef zahlt Dein Gehalt unpünktlich oder gar nicht
  • Der Job bringt Deine Gesundheit in Gefahr – zum Beispiel weil Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten werden
  • Du wirst zu einer Straftat gedrängt
  • Du erfährst Diskriminierung am Arbeitsplatz
  • Du erfährst körperliche Gewalt am Arbeitsplatz


Auch innerhalb dieser Beispielgruppen gibt es natürlich Abstufungen: wenn Deinem Chef einmal “Du Dulli” rausrutscht, wird es wohl noch nicht für eine fristlose Kündigung reichen. Oder wenn die Abbuchung Deines Lohnes einmal fehlgeschlagen ist. Es muss schon wirklich gravierendes geschehen. Wir haben zu dem Thema “Gründe für eine fristlose Kündigung” einen extra Artikel geschrieben. Du findest ihn hier.

Du musst die 2-Wochen-Frist einhalten

Moment mal, eine Frist bei der fristlosen Kündigung? Obwohl es widersprüchlich klingt, musst Du eine sehr wichtige Frist beachten. Du hast nämlich zwei Wochen Zeit für die fristlose Kündigung, nachdem der Kündigungsgrund passiert ist. Grabscht Dein Chef Dich beispielsweise an, musst Du innerhalb von zwei Wochen fristlos kündigen. Deine Kündigung ist ungültig, wenn Du den Vorfall über Monate weg ignorierst und dann plötzlich mit der Arbeit aufhören willst.

Info

Wenn Du jetzt bemerkt, dass Du doch keinen wichtigen Grund für die Kündigung hast, hast Du die Möglichkeit, ganz normal zu kündigen. Dann musst Du leider die Kündigungsfrist abwarten. Hier erklären wir Dir ganz genau, was in dem Fall zu tun ist.

2.

Ich will fristlos kündigen! So funktioniert's.

Du weißt jetzt, was passieren muss, damit Du fristlos kündigen kannst. Jetzt kommt natürlich die Frage nach dem “Wie?”! Keine Sorge! Wir klären Dich auf.


Deine Kündigung muss schriftlich, ausgedruckt und unterschrieben sein! Es reicht nicht aus, wenn Du mündlich oder per E-Mail, SMS, Fax oder Whatsapp kündigst. Formuliere sie deutlich, und nenne das Datum, wann Du sie geschrieben hast, und wann die Eigenkündigung gilt. In diesem Fall “fristlos” und “mit sofortiger Wirkung”.


Die Kündigung muss an die zuständige Person gehen, das ist entweder Dein Vorgesetzter oder die Personalabteilung. Und du solltest sie persönlich und am besten mit einem Zeugen übergeben. Alles was Du noch genau wissen musst, kannst Du in unserer Schritt-für-Schritt Anleitung zum Kündigungsschreiben nachlesen.

Sammle Beweise!

Es ist extrem wichtig, dass Du Beweise oder Zeugenaussagen sammelst. Das können je nach Fall ärztliche Atteste, Fotos, E-Mails oder von Zeugen und Kollegen unterschriebene Gesprächsprotokolle sein. Du kannst auch schriftliche Protokolle führen, um Deine Erlebnisse in Echtzeit festzuhalten. So kannst Du die Kündigung im Zweifel auch vor Gericht effektiv verteidigen! Das kann natürlich passieren, wenn Du in einer fristlosen Kündigung in einen Zwist mit Deinem Chef kommst. Deswegen: unbedingt alles dokumentieren!

3.

Kann ich eine Abfindung kriegen?

Eine Abfindung ist ein Geldbetrag, den Du normalerweise für den Verlust Deines Jobs bekommst. Wenn Du selbst kündigst, ist eine Abfindung eher selten ein Thema. Warum auch? Du willst ja selbst gehen.


Im Fall der fristlosen Kündigung kannst Du aber die Abfindung als eine Art Schadensersatz sehen. Denn Dein Chef oder Kollegen sind dafür verantwortlich, dass Du gehst. Und zwar durch ein Verhalten, das Dir psychischen, körperlichen oder finanziellen Schaden zufügt. Wichtig ist nur, dass Du genug Beweise hast, um Deine Position zu verdeutlichen. Denn um die Abfindung zu bekommen, wirst Du vor Gericht gehen müssen. Mehr dazu, kannst Du in unserem Artikel hier nachlesen.


Wichtig: Auch Dein Chef kann Dich auf Schadensersatz verklagen, wenn Deine fristlose Kündigung nicht berechtigt ist. Deswegen ist es wichtig, dass Du Dich rechtlich beraten lässt, bevor Du die Kündigung einreichst. Wir können Dir helfen, Deine Ansprüche durchzusetzen, oder einen Aufhebungsvertrag verhandeln mit einer dicken Abfindung. Mach mit uns ein kostenfreies Erstgespräch aus!

4.

Wie vermeide ich eine Sperre beim Arbeitslosengeld?

Wenn Du aus wichtigem Grund fristlos kündigst, dann bekommst Du normalerweise keine Sperre beim Arbeitslosengeld. Das Amt beurteilt aber jeden Fall individuelle. Melde Dich daher am besten so früh wie möglich beim Arbeitsamt “arbeitssuchend” – noch bevor Du die Kündigung aussprichst – und informiere Dich dort, ob Du eine Sperre riskierst oder nicht.


Bei einer “normalen” Eigenkündigung (also keiner fristlosen) ist es eigentlich die Regel, dass das Arbeitsamt Dir eine Sperre für das Arbeitslosengeld reindrückt. Das heißt, Du musst für bis zu drei Monate ohne Geld auskommen!

Fazit

Die fristlose Kündigung ist echt ein heißes Eisen. Wenn Du in Deinem Job in einer richtig üblen Lage steckst, kannst Du durch diese Art der Kündigung sofort raus. Aber Vorsicht! Du brauchst wirklich starke Gründe dafür, wie etwa Mobbing, sexuelle Belästigung oder wenn dein Chef einfach die Kohle einbehält.


Wir von cleverklagen sind da, um Dir zu helfen. Egal, ob Du einfach nur Infos brauchst oder direkt kündigen willst. Wir sind an Deiner Seite. Wir können Deine Rechte auf Schadenersatz geltend machen oder einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung verhandeln! Damit hast Du trotz einer blöden Situation das Beste rausgeholt. Und vergiss nicht: Das Leben ist zu kurz, um in einem miesen Job festzustecken. Deswegen: pack's an! Wir sind nur einen Klick entfernt und unterstützen Dich dabei! Hier kannst Du Dich für eine kostenlose Erstberatung anmelden.

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