Arbeitsrecht: Alle Kündigungsgründe im Überblick

Das Wichtigste in Kürze
- Dein Chef braucht fast immer einen Grund, um dich vor die Tür zu setzen! Nur in der Probezeit und in Kleinbetrieben braucht er keinen.
- Kann er keinen Grund nennen, dann solltest Du unbedingt gegen die Kündigung klagen. So kannst Du Deinen Job zurück kriegen oder eine Abfindung absahnen!
- Wenn Du selbst ordentlich kündigen willst, brauchst Du dafür keinen Kündigungsgrund. Nur wenn Du fristlos kündigen willst, brauchst Du einen.
In diesem Ratgeber
1
Braucht mein Chef einen Kündigungsgrund?
2
Was sind Beispiele für Kündigungsgründe?
3
Besondere Gründe für eine außerordentliche Kündigung
4
Brauchst Du Kündigungsgründe, wenn Du selbst kündigen möchtest?
5
Kann ich mich gegen eine Kündigung wehren?
Ohne Begründung aus dem Betrieb geschmissen werden? Das geht nicht! Denn nach deutschem Recht muss Dein Chef fast immer einen Grund für Deine Entlassung nennen. Ausnahmen gibt es nur für den Kleinbetrieb und in der Probezeit. Welche Gründe dabei erlaubt sind, erfährst Du in unserem Artikel.
1.
Braucht mein Chef einen Kündigungsgrund?
Grundsätzlich gilt: Dein Arbeitgeber braucht zum Kündigen einen Kündigungsgrund.
Hinweis
Im Kleinbetrieb oder in der Probezeit braucht es keinen Kündigungsgrund. Alles zur Kündigung im Kleinbetrieb kannst Du auch in unserem Artikel nachlesen. Alles zur Kündigung in der Probezeit findest Du hier.
2.
Was sind Beispiele für Kündigungsgründe?
Kündigungsgründe werden in drei Kategorien eingeteilt: Kündigung aus betrieblichen Gründen, aus verhaltensbedingten Gründen und personenbedingten Gründen. Was das genau bedeutet, erklären wir Dir jetzt.
Kündigung aus betrieblichen Gründen
Wie der Name schon verrät, liegen hier die Gründe im Betrieb und nicht bei Dir. Es bedeutet, dass Dein Arbeitsplatz nicht mehr existiert, weil er entweder wegfällt, ersatzlos gestrichen wird, oder er durch outsourcing verschwindet. Deswegen kannst Du nicht mehr angestellt bleiben. Es kann sogar sein, dass Dein Chef Dich nicht mehr als Mitarbeiter behalten kann, selbst wenn er es will.
Beispiel: Vielleicht hat das Geschäft, in dem Du arbeitest, dicht gemacht. Oder es gibt große Umstrukturierung, die ganze Abteilung existiert auf einmal nicht mehr in der Firma. Oder es lohnt sich finanziell überhaupt nicht mehr für Deinen Chef, etwas bestimmtes zu produzieren.
Wichtig für Dich ist, zu überprüfen, ob der Grund wirklich im Betrieb liegt. Denn manchmal versuchen Arbeitgeber mit dem Grund der betriebsbedingten Kündigung unliebsame Mitarbeiter loszuwerden, dabei gibt es gar keine Probleme in der Abteilung. Dann kannst Du die Kündigung vor Gericht angreifen und Deinen Job zurückbekommen oder eine saftige Abfindung kassieren.
Alles weitere, was Du zur Kündigung aus betrieblichen Gründen wissen musst, findest Du in unserem Artikel zur betriebsbedingten Kündigung.
Verhaltensbedingte Kündigungsgründe
Bei der Verhaltensbedingten Kündigung liegen die Gründe der Entlassung in Deinem Verhalten. Dabei gibt es verschiedene Kategorien:
- Du leistest zu wenig in der Arbeit
- Es kann Dir nicht mehr vertraut werden
- Der Frieden am Arbeitsplatz wird durch Dein Verhalten gestört
Wir haben einen ausführlichen Artikel zur Verhaltensbedingten Kündigung geschrieben, den Du hier finden kannst.
Personenbedingte Kündigungsgründe
Bei einer personenbedingten Kündigung liegt der Grund "in der Person des Arbeitnehmers" – also bei Dir. Das bedeutet schlichtweg, dass du möglicherweise nicht mehr in der Lage bist, deine Arbeit voll und ganz zu machen. Auch, wenn Du gerne würdest! Diese “Gründe” sind also nicht selbstverschuldet, Du kannst nichts dafür.
Zum Beispiel, wenn eine langfristige Krankheit es Dir unmöglich macht, zu arbeiten. Oder wenn Du eine Haftstrafe antreten musst und deswegen nicht mehr zur Arbeit erscheinen kannst.
Alles, was Du genaueres zur personenbedingten Kündigung wissen musst, kannst Du in unserem Artikel zur personenbedingten Kündigung nachlesen.
Sonderfall Verdachtskündigung
Wenn nicht klar nachweisbar ist, dass ein Fehlverhalten stattgefunden hat, sondern lediglich ein dringender Verdacht besteht, hat Dein Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Verdachtskündigung auszusprechen.
Beispiel: Immer wieder fehlen Summen an Geld aus einer Kasse – jedes Mal wenn Du arbeitest und sonst niemand Zugang zu dieser Zeit an der Kasse hat.
3.
Besondere Gründe für eine außerordentliche Kündigung
Wie der Name schon sagt, muss etwas Außerordentliches oder wirklich Außergewöhnliches passiert sein, damit Dein Chef das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund kündigen kann. Es braucht einen wichtigen Grund. Oft wird die außerordentliche auch gleichbedeutend mit fristloser Kündigung benutzt, denn fast alle außerordentlichen Kündigungen sind fristlos. Das bedeutet, dass Du mit sofortiger Wirkung entlassen wirst und keinerlei weitere Zahlungen erhältst!
Dafür muss etwas wirklich Gravierendes passiert sein.
Beispiel
Eine junge Mitarbeiterin schlägt einem Kollegen auf der Arbeit ins Gesicht. Dass der Arbeitgeber die Mitarbeiterin sofort entlässt, ist fast selbsterklärend.
Ein paar andere Gründe, die Deinem Chef die Begründung für eine außerordentlich Kündigung geben könnten, sind:
- Hartnäckige Arbeitsverweigerung
- Diebstahl (Etwas verschwindend kleines wie ein Post-It zählt hierbei nicht)
- Grobe Beleidigung
- Rassistische oder Sexistische Belästigung
- Haft und Straftaten (Nicht im U-Haft! Da gilt die Unschuldsvermutung)
- Verlust der Fahrerlaubnis
- Besonders gravierende Störungen des Betriebsfriedens
Mehr Beispiele und eine genauere Beschreibung einer außerordentlichen Kündigung findest Du auch in unserem Artikel zur außerordentlichen Kündigung.
4.
Brauchst Du Kündigungsgründe, wenn Du selbst kündigen möchtest?
Grundsätzlich brauchst Du keine Begründung, wenn Du selbst ordentlich kündigst! Mehr noch: wir raten Dir davon ab, einen Kündigungsgrund anzugeben. Nur wenn Du außerordentlich kündigst, brauchst Du einen Kündigungsgrund. Denn Du darfst nur außerordentlich kündigen, wenn die Zumutung so extrem ist, dass Du unter keinen Umständen mehr ins Büro kommen kannst. Dies musst Du jedoch beweisen können.
5.
Kann ich mich gegen eine Kündigung wehren?
Ja! Mehr noch: wir raten Dir sogar dazu. Denn nach der Probezeit greift in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern und nach 6 Monaten Anstellung das Kündigungsschutzgesetz.
Das Kündigungsschutzgesetz existiert, damit Du als Arbeitnehmer eben nicht einfach so Deinen Job verlieren kannst. Es schützt Dich vor willkürlichen Entscheidungen Deines Chefs. Außerdem gibt es Dir die Möglichkeit, gegen eine Kündigung vor Gericht vorzugehen und eventuell auch eine Abfindung auszuhandeln.
Wenn Dein Chef keinen guten Grund für Deine Entlassung hatte, hast du besonders gute Chancen vor Gericht. Dann kannst Du Deine Kündigung anfechten und Dir entweder Deinen Job zurückholen oder eine fette Abfindung einsacken. Damit Du eine Kündigungsschutzklage besser vorbereiten kannst, erfährst Du hier die Kündigungsgründe, die Dein Chef einhalten muss.
Wenn Du Fragen hast, dann kannst Du Dich bei uns melden. Ein Erstgespräch mit cleverklagen ist kostenfrei! Wir prüfen Deinen Fall und beraten Dich zu Deinen individuellen Umständen! Melde Dich hier für einen Rückruf durch unsere Partneranwälte und hol Dir Deine Abfindung!
Fazit
Kündigungsgründe sind essentiell für die Rechtmäßigkeit einer Entlassung – außer in Kleinbetrieben und während der Probezeit. Prüfe, ob der Grund, den Dein Chef nennt, tatsächlich gerechtfertigt ist. Falls nicht, stehen Deine Chancen vor Gericht gut: Entweder Du sicherst Dir Deinen Job zurück oder erzielst eine Abfindung. Handle schnell und lass Dich von Experten beraten, um Deine Rechte durchzusetzen.
Wir unterstützen Dich gerne – gemeinsam holen wir das Beste für Dich heraus! Wenn Du Fragen hast, dann kannst Du Dich bei uns melden. Ein Erstgespräch mit cleverklagen ist kostenfrei! Wir prüfen Deinen Fall und beraten Dich zu Deinen individuellen Umständen! Melde Dich hier für einen Rückruf durch unsere Partneranwälte und hol Dir Deine Abfindung!
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