Allgemeiner Kündigungsschutz: Der gesetzliche Kündigungsschutz schützt Dich als Arbeitnehmer!

Das Wichtigste in Kürze
- Das Kündigungsschutzgesetz erschwert es Deinem Chef, Dir willkürlich zu kündigen. Laut Gesetz braucht er einen triftigen Grund für die Kündigung.
- Du solltest Dich mit einer Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung wehren. Wenn Du gewinnst, bekommst Du Deinen Job zurück oder eine Abfindung.
- Der Kündigungsschutz wirkt, sobald du 6 Monaten in einem Betrieb mit mehr als 10 Arbeitnehmer in Vollzeit angestellt bist.
- Für bestimmte Arbeitnehmer gilt sogar ein besonderer Kündigungsschutz (z.B. für Schwangere, Menschen mit Schwerbehinderungen oder in Elternzeit). Diesen Mitarbeitern kann nur sehr schwer gekündigt werden.
In diesem Ratgeber
1
Was ist der allgemeine Kündigungsschutz?
2
Wie funktioniert der allgemeine Kündigungsschutz? Die Kündigungsschutzklage!
3
Wer hat alles Kündigungsschutz?
4
Sonderkündigungsschutz: Für wen gilt der besondere Kündigungsschutz?
Du hast Angst vor einer Kündigung oder hast schon eine erhalten? Wir können Dich beruhigen: Du musst eine Kündigung nicht einfach so hinnehmen. Arbeitnehmer sind in Deutschland durch das Gesetz geschützt. Das Stichwort lautet: Kündigungsschutz! Leider wissen viele gar nicht, dass sie Kündigungsschutz genießen und vor allem, wie sie diesen geltend machen können. Das wollen wir ändern!
1.
Was ist der allgemeine Kündigungsschutz?
Das Kündigungsschutzgesetz regelt den Schutz vor Kündigungen. Das Gesetz sorgt dafür, dass Dein Arbeitgeber Dir nicht “einfach so” kündigen kann. Dafür sorgen folgende Hürden:
- Dein Arbeitgeber braucht laut Kündigungsschutzgesetz immer einen Kündigungsgrund. Und das Gesetz ist im Hinblick auf diese Gründe sehr streng : Nicht jeder Grund zählt! Eine Kündigung ohne Grund ist nicht erlaubt.
- Außerdem muss Dein Chef die Kündigungsfrist einhalten.
Hinweis
Bestimmte Arbeitnehmergruppen sind darüber hinaus noch umfassender geschützt. Sie genießen den “besonderen Kündigungsschutz”. Diese Arbeitnehmer können kaum gekündigt werden. Unten findest Du einen Absatz zu dem Thema.
Was für Kündigungsgründe sind erlaubt?
Eine Kündigung ist nur erlaubt, wenn sie auf einem der Gründe beruht, die das Gesetz ausdrücklich vorschreibt. Ansonsten gilt die Kündigung als „nicht sozial gerechtfertigt“ und ist unwirksam.
Diese Kündigungsgründe sind erlaubt:
Gründe, die in Deiner Person liegen
(“personenbedingte Kündigung”)
Beispiel: Du hast Deinen Führerschein verloren, den Du als Kurierfahrer aber zwingend brauchst, um Deine Arbeit überhaupt ausführen zu können.
Gründe, die in Deinem Verhalten liegen
(“verhaltensbedingte Kündigung”)
Beispiel: ständiges Zuspätkommen, private Telefonate während der Arbeitszeit.
Änderungen im Betrieb
die Deine Weiterbeschäftigung unmöglich machen (“betriebsbedingte Kündigung”)
Beispiel: Der ganze Betrieb oder die Filiale, in der Du arbeitest, wird geschlossen.
Kündigungen müssen verhältnismäßig sein. Nur, weil Du mal ein paar Minuten zu spät zur Arbeit gekommen bist, kann Dir nicht direkt verhaltensbedingt gekündigt werden. Das wäre übertrieben und damit nicht verhältnismäßig. Kommst Du öfter zu spät, muss Deine Chefin Dich erstmal abmahnen. Eine Kündigung sollte das letzte Mittel sein.
2.
Wie funktioniert der allgemeine Kündigungsschutz? Die Kündigungsschutzklage!
Du kannst Dich wehren! Der Kündigungsschutz erlaubt es Dir, juristisch gegen eine Kündigung vorzugehen. Wenn Du eine Kündigung erhältst, kannst Du innerhalb von drei Wochen die sogenannte “Kündigungsschutzklage” einreichen.
Dann prüft ein Gericht, ob die Kündigung allen Ansprüchen des Kündigungsschutzes standhält. Sprich: Hat Dein Chef einen guten Grund, Dir zu kündigen? Wurden alle Fristen eingehalten? Hat Dein Chef irgendwelche Formalitäten vermasselt?
Wenn Du gewinnst, wird die Kündigung als “unwirksam” erklärt und Du bekommst Deinen Job zurück. Oder Du bekommst Geld. Denn so ein Gerichtsprozess ist auch für Arbeitgeber eine anstrengende Sache. Außerdem kostet der Gerichtsprozess Zeit und viel Geld! Daher sind Arbeitgeber oft bereit, Dir eine große Summe zu zahlen, damit Du gehst. Das wird “Abfindung” genannt. Wir prüfen für Dich, wie viel Abfindung Du bekommen könntest.
Ausführliche Informationen zur Kündigungsschutzklage erhältst Du in diesem Artikel.
Wir stehen Dir gern bei Deiner Kündigungsschutzklage zur Seite. Vereinbare direkt eine kostenfreie Erstberatung mit unseren Anwälten für Arbeitsrecht. Sie können Dir genau sagen, welche Möglichkeiten Du jetzt hast.
Hinweis
Wenn Du eine Kündigung erhalten hast, solltest Du schnell handeln: Du musst die Klage innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht einreichen. Versäumst Du diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam und Du kannst nichts mehr dagegen tun.
3.
Wer hat alles Kündigungsschutz?
Das Kündigungsschutzgesetz gilt nur für angestellte Arbeitnehmer. Dabei ist es egal, ob Du in Vollzeit, Teilzeit oder auf Minijob Basis arbeitest.
Freie Mitarbeiter bzw. Personen, die als Selbständige für den Betrieb arbeiten, werden nicht geschützt.
Damit du Kündigungsschutz hast, müssen außerdem zwei Voraussetzungen zutreffen:
- Du bist länger als 6 Monate bei Deinem Arbeitgeber angestellt
- Er beschäftigt mehr als 10 Mitarbeiter in Vollzeit.
Länger als 6 Monate angestellt
Der Kündigungsschutz greift erst, wenn Du länger als 6 Monate ohne Unterbrechung im Betrieb angestellt bist. Wenn Du diese sog. “Probezeit” von 6 Monaten noch nicht überstanden hast, kann Dein Chef Dir mit einer Frist von 2 Wochen und ohne Angabe von Gründen kündigen.
Mehr als 10 Beschäftigte im Betrieb
Der Kündigungsschutz gilt in Betrieben mit mehr als 10 Vollzeitbeschäftigten. Der Gekündigte zählt in der Rechnung mit.
- Ein Teilzeitbeschäftigter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden gilt als halber Beschäftigter (0,5).
- Ein Teilzeitbeschäftigter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 30 Stunden zählt als ¾ Beschäftiger (0,75).
- Auch Leiharbeiter werden mitgezählt.
- Auszubildende und Selbstständige, die für den Betrieb tätig sind, zählen hingegen nicht dazu.
Gilt der Kündigungsschutz in Kleinbetrieben?
In Kleinbetrieben (10 Arbeitnehmer oder weniger) gilt der allgemeine Kündigungsschutz leider nicht. Das bedeutet, dass Dein Arbeitgeber hier einfach kündigen darf. Einen Kündigungsgrund braucht er dafür nicht. Er muss nur die Kündigungsfrist einhalten.
Wichtig: Manche Arbeitnehmer haben einen besonderen Kündigungsschutz. Der besondere Kündigungsschutz gilt auch im Kleinbetrieb!
Mehr Informationen zu Kündigungen im Kleinbetrieb findest Du hier.
4.
Sonderkündigungsschutz: Für wen gilt der besondere Kündigungsschutz?
Besonders schützenswerte Arbeitnehmergruppen sind durch den sogenannten Sonderkündigungsschutz abgesichert. Sie sind stärker vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes gewappnet. Die jeweiligen Sonderregelungen ergeben sich aus der Personengruppe, der man zugehört. Besonderen Kündigungsschutz haben folgende Personengruppen:
- Frauen während der Schwangerschaft, Mütter bis vier Monate nach der Entbindung
- Schwerbehinderte Menschen
- Arbeitnehmer in Elternzeit
- Personen in Pflegezeit
- Betriebsräte
- Wehrdienstleistende
In unserem ausführlichen Artikel zum Sonderkündigungsschutz findest Du alle wichtigen Informationen zu den jeweiligen Personengruppen.
Der Sonderkündigungsschutz gilt auch im Kleinbetrieb!
Kündigungsschutz für Arbeitnehmer über 55?
Entgegen weit verbreiteter Annahmen fällst Du als “älterer” Arbeitnehmer leider weder unter den Sonderkündigungsschutz, noch bist Du automatisch unkündbar. Aber der allgemeine Kündigungsschutz gilt auch für Dich! In folgendem Zusammenhang macht Dein Lebensalter aber einen Unterschied:
Bei betriebsbedingten Kündigungen spielt das Alter eine Rolle!
Es gibt für “ältere” Arbeitnehmer spezielle Regelungen, die Dich auf besondere Weise vor betriebsbedingten Kündigungen schützen. Betriebsbedingte Kündigungen haben wir zum Beispiel in der Corona-Pandemie vermehrt erleben müssen: Betriebe mussten einzelne Abteilungen schließen oder sind sogar insolvent gegangen.
Bei diesen betriebsbedingten Kündigungen muss Dein Arbeitgeber eine "Sozialauswahl" treffen: Er muss abwägen, für welchen seiner Arbeitnehmer eine Kündigung am ehesten zumutbar wäre. Bei der Sozialauswahl spielen dann das Lebensalter und die Betriebszugehörigkeit eine Rolle. Hier sind “alte Eisen” klar im Vorteil: Wer schon sehr lange einem Betrieb angehört, ist nicht nur loyal dem Arbeitgeber gegenüber, sondern meistens auch schon ein paar Jährchen älter. Und das wirkt sich positiv auf den Kündigungsschutz aus.
Wichtig!
Der Sonderkündigungsschutz gilt auch im Kleinbetrieb!
Wie können wir Dir helfen?
Cleverklagen hilft Dir gerne, Dich gegen eine Kündigung zu wehren. Unsere erfahrenen Partneranwälte arbeiten täglich mit Kündigungsschutzklagen und kennen alle Tricks der Arbeitgeber! Vereinbare hier eine kostenlose Erstberatung!
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