Während der Pflegezeit darf Dein Chef Dir nicht kündigen! | cleverklagen
Ratgeber

Besonderer Kündigungsschutz – Pflegezeit

Während der Pflegezeit darf Dein Chef Dir nicht kündigen!

Ende 2021 lebten 4,16 Millionen Pflegebedürftige zu Hause bei Familien oder Freunden. Du bist einer von diesen Angehörigen? Oder Du wirst bald jemanden pflegen? Hab keine Angst vor einer Kündigung! Dein Chef darf Dir wahrscheinlich gar nicht kündigen. Wir erklären es Dir!

1.

In der Pflegezeit unkündbar? Ja!

Ja, wirklich! Wenn Du in einem Betrieb mit 15 oder mehr Mitarbeitern arbeitest, bist Du in der Pflegezeit durch ein Kündigungsverbot geschützt. Dein Chef darf Dich nicht kündigen, wenn Du einen Angehörigen pflegst. Der besondere Kündigungsschutz beginnt mit der schriftlichen Anmeldung der Pflegezeit und endet mit Ablauf der Pflegezeit.


Leider gibt es Ausnahmen von der Regel. In besonderen Fällen, wie bei Betriebsstilllegung oder Insolvenz, kann Dein Chef bei der zuständigen Behörde die Erlaubnis zur Kündigung beantragen. Voraussetzung ist, dass Dein Arbeitsplatz komplett wegfällt und Du in keiner anderen Position innerhalb der Firma arbeiten kannst.

Hinweis

Bei Dir arbeiten mehr als 15 Mitarbeiter und Dein Chef hat Dir gekündigt? Melde Dich hier. Wir helfen Dir, Dich zu wehren.

2.

Was mache ich, wenn mein Chef mir in der Pflegezeit kündigt?

Wenn Dein Chef Dir während der Pflegezeit kündigt, musst Du das nicht hinnehmen. Der besondere Kündigungsschutz steht auf Deiner Seite!


Hier sind die Schritte, die Du unternehmen kannst:

Anwalt kontaktieren

Sprich mit einem Anwalt, der sich mit Arbeitsrecht auskennt. Er kann Dir sagen, was Du tun kannst. Eventuell musst Du vor Gericht gehen, um gegen die Kündigung vorzugehen. Dafür hast Du ab Erhalt der Kündigung drei Wochen Zeit.


Unsere Anwälte sind spezialisiert auf Kündigungen. Wir haben bereits unzähligen Arbeitnehmern geholfen, sich gegen ihre Kündigungen zu wehren! Und das Beste daran: Das Beratungsgespräch ist kostenlos. Melde Dich hier für einen Rückruf zu Deinem Wunschtermin an.

Hilfe suchen

Hol Dir Unterstützung von Deinem Betriebsrat oder einer Gewerkschaft, wenn Du Mitglied bist. Sie können Dir helfen und Dich beraten.

Dokumente sammeln

Bewahre alle wichtigen Papiere auf, wie die Ankündigung Deiner Pflegezeit, die Kündigung und alle Briefe oder E-Mails von Deinem Chef. Diese können als Beweise wichtig sein.

3.

Kann ich in der Pflegezeit selbst kündigen?

Ja, Du kannst auch während der Pflegezeit selbst kündigen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Du dabei beachten solltest:

Schriftliche Kündigung

Deine Kündigung muss schriftlich und auf Papier erfolgen. Ein einfacher Brief reicht aus, eine E-Mail, SMS oder ein mündliches Gespräch reichen nicht.

Kündigungsfrist beachten

Du musst Deine Kündigungsfrist einhalten. Schau in Deinem Arbeitsvertrag nach, wie lange diese Frist ist.

Kündigungsgrund brauchst Du nicht

Es ist nicht notwendig, einen Grund für Deine Kündigung anzugeben, außer Dein Vertrag verlangt es ausdrücklich. Du kannst einfach sagen, dass Du kündigen möchtest.

Übergabe des Kündigungsschreibens

Übergebe Deine Kündigung persönlich oder schicke sie per Einschreiben, damit Du einen Nachweis hast, dass Dein Chef das Dokument erhalten hat.

Resturlaub und Überstunden

Kläre, was mit Deinem Resturlaub und eventuell angesammelten Überstunden passiert. Oft kannst Du diese noch vor Deinem letzten Arbeitstag nehmen oder sie werden Dir ausbezahlt.

Fazit

Sobald Du Pflegezeit nimmst, bist Du unkündbar und Dein Chef darf Dich nur in sehr speziellen Ausnahmefällen kündigen. Du musst nur Deine Pflegezeit rechtzeitig anmelden und die Pflegebedürftigkeit nachweisen.


Wenn Dein Chef trotzdem versucht, Dich zu kündigen: Wehr Dich!Hol Dir Unterstützung von cleverklagen. Wir setzen Deine Rechte durch. Unsere Beratung ist kostenfrei. In der Pflegezeit muss Dir die nötige Sicherheit gegeben werden, Dich auf die Pflege Deines Angehörigen zu konzentrieren. Ohne, dass Du Angst vorm Jobverlust haben musst.

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