Die Kündigungsschutzklage: So wehrst Du Dich gegen Deine Kündigung! | cleverklagen
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Kündigungsschutzklage

Die Kündigungsschutzklage: So wehrst Du Dich gegen Deine Kündigung!

Wenn Du eine Kündigung erhältst, bist Du vermutlich geschockt und besorgt. Die gute Nachricht: Das muss nicht so bleiben! Du kannst Dich wehren. Mit der Kündigungsschutzklage. Wenn Du gewinnst, bekommst Du Deinen Job zurück – oder eine saftige Abfindung!

1.

Was ist die Kündigungsschutzklage?

Mit der sogenannten Kündigungsschutzklage hast Du die Möglichkeit, Dich gegen eine Kündigung zu wehren! Das Ziel der Klage ist, dass das Arbeitsgericht Fehler bei der Kündigung findet. Dann ist die Kündigung “unwirksam”. Du bekommst dann Deinen Job zurück, oder erhältst eine Abfindung.


Das passiert öfter, als man denkt. In Deutschland gibt es ein Gesetz, das Dich als Arbeitnehmer schützt. Es werden hohe Anforderungen an Kündigungen gestellt. Dein Chef darf Dir nicht willkürlich kündigen. Aufgrund der strengen Regeln kann eine Kündigung schnell unwirksam sein, selbst wenn sie auf den ersten Blick makellos aussieht. Ein Formfehler oder eine falsche Kündigungsfrist können schon den Unterschied machen!


Wenn Du Dir Hilfe bei der Klage wünscht, melde Dich bei uns. Unsere Anwälte sind auf Kündigungssituationen spezialisiert. Wir haben schon hunderten Arbeitnehmern geholfen! Die telefonische Beratung ist kostenlos – vereinbare hier einen Rückruf zu Deinem Wunschtermin.

2.

Du hast nur drei Wochen Zeit für die Klage!

Sobald die Kündigung bei Dir angekommen ist, hast Du drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben. Du solltest die Frist auf gar keinen Fall verstreichen lassen. Denn sonst gilt die Kündigung automatisch als wirksam und Du hast keine Möglichkeit mehr, zu klagen.


Und was, wenn Du die Kündigung einfach nicht öffnest? Oder im Urlaub bist? Schauen wir genau hin: Für den Beginn der Frist zählt der “Zugang” – Das ist Juristen-Deutsch und heißt, dass Du theoretisch die Möglichkeit haben musst, den Brief zu öffnen und die Kündigung zu lesen. Ob Du das dann tatsächlich tust, ist egal.


Wenn die Kündigung in Deinem Briefkasten ankommt, gilt sie als “zugegangen”. Vater Staat sagt: Der Briefkasten sollte einmal am Tag geleert werden. Egal, ob Du gerade im Urlaub bist, krank oder den Brief aus sonstigen Gründen nicht öffnest.


Alles weitere über den “Zugang” kannst Du in unserem Artikel zum Thema nachlesen.

Beispiel

Marcus ist einen Monat im Urlaub. Während er am Strand die Seele baumeln lässt, landet zuhause eine Kündigung im Briefkasten. Sein Chef hat es gemein getaktet: direkt zum Anfang des Urlaubs hat er die Kündigung losgeschickt. Marcus liegt also unwissend am Strand, während die Kündigungsfrist beginnt zu laufen. Als er nach Hause kommt, sind die drei Wochen abgelaufen. Marcus kann sich nicht mehr gegen die Kündigung wehren. Aua!

Merke

Wenn Du mal länger abwesend bist, bitte immer jemand Vertrautes, alle paar Tage Deinen Briefkasten zu checken.

3.

Kann jeder eine Kündigungsschutzklage erheben?

Grundsätzlich ja! Wie erfolgreich Deine Klage wird, hängt jedoch davon ab, ob Du den sogenannten “Kündigungsschutz” genießt. Den hast Du, wenn Du länger als sechs Monate in einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern arbeitest. Der Kündigungsschutz erschwert es Deinem Chef, willkürliche Kündigungen auszusprechen. Im nächsten Abschnitt erklären wir Dir den Kündigungsschutz ausführlich.


Solltest Du keinen Kündigungsschutz haben, beispielsweise weil Du in einem Kleinbetrieb (zehn oder weniger Vollzeitmitarbeiter) arbeitest, heißt das aber nicht, dass Du nicht klagen kannst. Du kannst alles dazu in unserem Artikel zum Kleinbetrieb nachlesen.

4.

Was bedeutet “Kündigungsschutz” und wieso ist der wichtig für die Klage?

Der Kündigungsschutz schützt Dich vor unfairen Kündigungen. Dieses Gesetz enthält mehrere Regeln, die es Deinem Chef schwerer machen, Dir zu kündigen.


In dem Gesetz ist zum Beispiel festgelegt, welche Form die Kündigung haben muss. Sie muss schriftlich vorgelegt werden und persönlich unterschrieben sein! Macht Dein Chef hier Fehler, hast Du super Aussichten bei Deiner Klage. Aber es gibt noch mehr:


Wenn Du Kündigungsschutz genießt, braucht Dein Chef einen guten Kündigungsgrund. Sonst darf er Dich gar nicht kündigen! Wenn er Dich ohne guten Grund gekündigt hat, hast Du sehr gute Chancen bei Deiner Klage.


Um es Dir zu verdeutlichen, haben wir eine Liste mit häufigen Kündigungsgründen angelegt. Wenn Dein Kündigungsgrund unter “nicht erlaubte Kündigungsgründe” fällt, hast Du super Chancen bei einer Kündigungsschutzklage:

Erlaubte KündigungsgründeNicht erlaubte Kündigungsgründe
Du immer ständig zu spätDein Chef mag Dich einfach nicht
Du benutzt den Arbeitscomputer wiederholt für private TätigkeitenDu kommst mal zu spät
Der Betrieb wird geschlossenDu hast eine hartnäckige Grippe
Dein Chef hat in Maschinen investiert, die Deinen Arbeitsplatz ersetzenDu magst das Essen in der Kantine nicht
Du hast den Führerschein verloren, den Du für die Arbeit dringend benötigst

Und es gibt sogar noch mehr gute Nachrichten! Einen noch stärkeren Schutz bietet der “besondere Kündigungsschutz”:

Was ist der besondere Kündigungsschutz?

Für besonders schutzbedürftige Gruppen von Arbeitnehmern gilt der “besondere Kündigungsschutz”. Dazu gehören zum Beispiel schwangere Mitarbeiterinnen, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder. Sie können nur unter erschwerten Umständen oder gar nicht gekündigt werden.


Klartext: Diese Mitarbeiter müssen schon extremen Mist bauen, damit der Chef ihnen kündigen darf. Wenn Du besonderen Kündigungsschutz hast, hast Du mit Deiner Klage sehr gute Chancen.


Alles dazu kannst Du in unserem Artikel zum besonderen Kündigungsschutz nachlesen. Wenn Du Dir Hilfe von einem Profi wünschst, melde Dich bei uns. Hier kannst Du Dich für einen kostenlosen Rückruf von einem Anwalt anmelden. Der erklärt Dir Schritt-für-Schritt, wie Du Dich wehren kannst. Und wenn Du möchtest, hilft er Dir auch dabei, im Anschluss Deine Rechte durchzusetzen.

5.

Kann ich ohne Anwalt Klage erheben?

Ja. Dennoch empfehlen wir Dir für diese Klage einen Anwalt. Deine Chancen sind mit Anwalt einfach um ein Vielfaches höher. Eine professionelle Vertretung vor Gericht hilft meistens dabei, ein deutlich besseres Ergebnis zu erzielen.


Ein Anwalt kann sehr teuer werden. Das kann sich nicht jeder leisten! Es ist also nachvollziehbar, wenn Du es ohne Anwalt versuchen willst. Aber genau für diesen Fall sind wir da: Bei cleverklagen zahlst Du nur, wenn Du gewinnst. So ist die Klage komplett risikofrei für Dich. Wenn Du mehr wissen möchtest, kannst Du Dich hier anmelden.


Wenn Du trotzdem lieber alleine gegen Deine Kündigung vorgehen möchtest, lies unseren Artikel zum Thema "Klage erheben ohne Anwalt”. Wir haben Dir alle wichtigen Informationen zusammengestellt. So bist Du optimal vorbereitet.

6.

Vor Gericht: Wie geht es weiter, wenn die Kündigungsschutzklage eingereicht ist?

Wenn die Klage eingereicht wurde, bestimmt das Arbeitsgericht einen Termin für die Verhandlung. Dabei gibt es zwei Stufen: Die Güteverhandlung und die Kammerverhandlung.

Die Güteverhandlung

Die Güteverhandlung ist eine Art “light Version”: Hier sind Dein Arbeitgeber und Du bzw. eure Anwälte anwesend, außerdem natürlich der Richter. Meistens musst Du nicht persönlich erscheinen. In der Güteverhandlung ist das Ziel, dass Du und Dein Arbeitgeber den Streit selbständig und friedlich beendet. Der Richter macht oft einen Vorschlag bezüglich einer Abfindung. Oft gelingt hier bereits eine Einigung. Wenn ihr euch nicht einigt, geht es in die Kammerverhandlung:

Die Kammerverhandlung

In der Kammerverhandlung streitet man über die Wirksamkeit Deiner Kündigung - war das in Ordnung oder nicht? Es müssen auch Beweise erbracht werden - Du musst also relevante Dokumente mitbringen und eventuell Zeugen ranholen, die Deine Version der Geschichte unterstützen können. Wenn Du und Dein Chef euch nicht einigen könnt, entscheiden die Richter. Das nennt man dann “Urteil”.

Alles, was Du dazu wissen musst, kannst Du in unserem Artikel zum Ablauf einer Kündigungsschutzklage nachlesen.

7.

Muss ich weiter bei der Arbeit erscheinen?

Bis zum Ende Deiner Kündigungsfrist musst Du auf jeden Fall regulär zur Arbeit gehen – auch wenn der Prozess schon läuft.


Und danach? Wir raten Dir, Deine Arbeitskraft auch nach Ablauf der Kündigungsfrist anzubieten. Falls Du die Klage gewinnst, bekommst Du dann nämlich Lohnnachzahlungen. Sogar, wenn Dein Chef das Angebot ablehnt – und Du keinen Finger rührst. Denk also daran, ihm unbedingt (entweder vor Zeugen oder via E-Mail) Dein Weiterarbeiten anzubieten.


Andersherum kann Dein Chef Dir eine sogenannte Prozessbeschäftigung anbieten – dann gehst Du “unter Vorbehalt” weiter arbeiten. Das solltest Du auf keinen Fall ablehnen - das würde Deine Klage schwächen.

8.

Was bekomme ich, wenn ich vor Gericht gewinne?

Wenn Du gewinnst, gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Du behältst Deinen Job

Dein Chef muss Dich weiterbeschäftigen. Dein Arbeitsverhältnis wird fortgesetzt und Du erhältst auch Dein Gehalt weiter. Das ist das offizielle Ziel der Kündigungsschutzklage.


Wahrscheinlich möchtest Du nach dem Rechtsstreit nicht an Deinen Arbeitsplatz zurückkehren. Da geht es Dir wie vielen anderen Arbeitnehmern auch. Daher wählst Du vielleicht eine Anfindung.

2. Du bekommst eine Abfindung:

Statt Deiner Rückkehr an den Arbeitsplatz könnt ihr euch auf die Zahlung einer Abfindung einigen. Dann bekommst Du von Deinem Arbeitgeber einen saftigen Geldbetrag und bist den Job los. Wie viel Geld Du bekommst, ist abhängig vom Verhandlungsgeschick Deines Anwalts. Du kannst alles dazu in unserem Artikel zur Abfindungshöhe nachlesen.

Achtung!

Selbst wenn Du gewinnst, musst Du Deine Anwaltskosten selber tragen! Das ist anders als in anderen Rechtsgebieten – eine Besonderheit des Arbeitsrechts

9.

Was passiert, wenn ich die Klage verliere?

Wenn Du die Kündigungsschutzklage verlierst, stellt das Arbeitsgericht fest, dass die Kündigung “wirksam” ist. Dann endet Dein Arbeitsverhältnis. Du musst nicht mehr an Deinen Arbeitsplatz zurückkehren und erhältst auch kein Gehalt mehr. Doch das letzte Wort ist nicht gesprochen! Du kannst aber immer noch in Berufung gehen.

Gegen die Entscheidung des Gerichtes kann widersprochen werden: Die Berufung!

Ob verloren oder gewonnen – beides bedeutet nicht immer das Ende des Rechtsstreits. Denn Du, aber auch Dein Chef, können vor dem Landesarbeitsgericht “Berufung” einlegen und die Entscheidung des Gerichtes noch einmal überprüfen lassen. Dazu habt ihr einen Monat Zeit, sobald euch das Urteil zugestellt wurde. Das “Urteil” nennt man die Entscheidung des Richters, wer Recht bekommen soll.


Sobald es Berufung geht, brauchst Du zwingend einen Anwalt. Davor darfst Du ja theoretisch ohne Anwalt vor Gericht ziehen. Außerdem verändert sich etwas an den Kosten: Davor hat noch jeder seine Kosten selbst getragen. Jetzt, in Berufung, muss der Verlierer die Kosten des Gewinners zahlen!

10.

Was kostet eine Kündigungsschutzklage?

Im Arbeitsrecht kommt jeder für seine eigenen Kosten auf. Du kennst es vielleicht anders: der Verlierer zahlt für die Gerichtskosten des Gewinners. Im Arbeitsrecht gilt das nicht. Die Kosten einer Klage können in die Tausende gehen. Sie hängen davon ab, wie viel Du verdienst, und wie viel Arbeit für Deinen Anwalt anfällt. Aber keine Sorge: Wir haben ein Konzept entwickelt, das das Kostenrisiko bei Klagen reduziert!

Wie verringere ich mein Kostenrisiko?

Wir finden es unfair, dass Arbeitnehmer so tief in die Tasche greifen müssen – sogar, falls Sie verlieren. Denn wer traut sich da überhaupt noch, sich gegen seinen Chef zu wehren? Wir erklären Dir, wie Du bei cleverklagen ohne Risiko klagst:


Du kannst Dein Kostenrisiko ganz einfach verringern, indem Du cleverklagen beauftragst. Wir übernehmen Deine Prozesskosten. Anders als bei gewöhnlichen Anwälten, zahlst Du bei uns nur, wenn Du gewinnst. Sonst zahlst Du keinen Cent.


Du hast Fragen? Unsere telefonische Erstberatung ist kostenfrei! Vereinbare hier einen unverbindlichen Termin, um alle deine Fragen zu klären.

Hinweis

Um Dir einen Überblick über die Kosten einer Kündigungsschutzklage zu verschaffen, kannst Du einen “Prozesskostenrechner” benutzen. Wir empfehlen Dir diesen hier.

Fazit: Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

Aus unserer Erfahrung lohnt es sich in den meisten Fällen, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Wehr Dich und fordere Dein Recht ein! Dabei helfen wir Dir gerne. Bei cleverklagen musst Du nicht in Vorkasse gehen – noch besser: Du hast kaum Risiko! Denn wir berechnen nur eine Gebühr, wenn Du auch gewinnst. Du kannst Dich jederzeit bei uns melden und mehr erfahren: Das Erstgespräch ist immer kostenfrei.

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