Kannst Du ohne Anwalt eine Kündigungsschutzklage einreichen?

Das Wichtigste in Kürze
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Du kannst auch ohne Anwalt gegen eine Kündigung klagen.
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Du musst die Klage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen.
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Für die Klage brauchst Du: eine Kopie Deiner Kündigung, eine Kopie Deines Arbeitsvertrages und Deine letzte Gehaltsabrechnung.
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Ohne Anwalt zu klagen ist riskant! Im schlimmsten Fall verbaust Du Dir die Chance auf eine Abfindung und sitzt am Ende auf den Gerichtskosten.
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Bessere Chancen hast Du immer mit einem Anwalt. Wir von cleverklagen helfen Dir dabei, das Verfahren zu gewinnen. Außerdem zahlst Du nur, wenn wir mit Deiner Klage Erfolg haben.
In diesem Ratgeber
1
Kann ich ohne einen Anwalt gegen eine Kündigung klagen?
2
Wie viel Zeit habe ich für die Kündigungsschutzklage?
3
Was brauche ich alles für eine Klage?
4
Wo reiche ich meine Kündigungsschutzklage ein?
5
Was passiert, wenn ich die Klage eingereicht habe?
6
Was kostet eine Kündigungsschutzklage ohne Anwalt?
7
Habe ich Nachteile, wenn ich alleine klage?
Die Kündigung Deines Chefs willst Du nicht so einfach hinnehmen. Doch woher sollst Du das Geld für einen Anwalt nehmen? Es ist zwar etwas gewagt, aber Du kannst auch ohne Anwalt gegen die Kündigung klagen!
Wenn Du es ohne professionelle Hilfe versuchen willst, dann bist Du mit diesem Artikel richtig aufgehoben. Wir erklären Dir, wie Du ohne Anwalt klagst. Außerdem erfährst Du, wie viel Geld Du ohne Anwalt sparst.
1.
Kann ich ohne einen Anwalt gegen eine Kündigung klagen?
Eine Kündigungsschutzklage kannst Du ohne Anwalt bestreiten. Niemand ist gezwungen, sich einen Anwalt zu nehmen.
Ohne Anwalt gegen Deinen Chef vorzugehen, würden wir Dir aber nicht empfehlen. Denn für die Anwälte Deines Chefs sind Kündigungsschutzklagen ein Heimspiel. So hast Du einen klaren Nachteil. Du willst bloß ohne Anwalt klagen, weil Du Angst vor zu hohen Kosten hast? Dann bist Du bei cleverklagen richtig. Denn bei uns zahlst Du nur, wenn wir den Prozess auch gewinnen. Sonst fällt für Dich kein Cent an. Melde Dich noch heute bei uns für ein kostenfreies Beratungsgespräch.
Hinweis
Eine Klage – egal ob mit oder ohne Anwalt – lohnt sich nur, wenn Du Kündigungsschutz hast. Den hast Du, wenn Du schon länger als sechs Monate für Deinen Chef arbeitest und er mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt. Wieso das so ist, kannst Du in unserem Artikel zur Kündigungsschutzklage nachlesen.
2.
Wie viel Zeit habe ich für die Kündigungsschutzklage?
Sobald die Kündigung auf Deinem Schreibtisch oder in Deinem Briefkasten landet, hast Du drei Wochen Zeit für die Klage. Es ist egal, ob Du die Kündigung auch wirklich gelesen hast. Die Kündigungsfrist läuft, sobald Du die Möglichkeit hattest, die Kündigung theoretisch zu lesen. Viel Zeit bleibt Dir also nicht.
Verpasst Du die Frist für Deine Kündigungsschutzklage, lässt sich nichts mehr machen. Dann hast Du Deinen Job endgültig verloren und kannst auch keine Abfindung mehr bekommen.
Wann gilt Deine Klage als pünktlich abgegeben?
Als eingegangen gilt die Kündigungsschutzklage, wenn Deine unterschriebene Klage im Briefkasten des Arbeitsgerichts liegt.
3.
Was brauche ich alles für eine Klage?
Für Deine Klage brauchst Du eine “Klageschrift” und einige Dokumente. So gehst Du vor, um Deine Klage richtig einzureichen:
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Zuerst musst Du Deine Klageschrift formulieren. Am einfachsten machst Du es Dir mit einem Klageformular! Das findest Du meistens auf der Website des jeweiligen Arbeitsgerichts – zum Beispiel hier.
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Das Formular musst Du mit Angaben zu Dir und Deinem Chef ausfüllen.
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In der Kündigungsschutzklage beantragst Du, dass das “Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst wird”. Die Kündigung ist Deiner Meinung nach “sozial ungerechtfertigt” und unwirksam. Im Klageformular musst Du außerdem zutreffend ankreuzen, wenn Du zum Beispiel schwanger oder schwerbehindert bist.
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Die Klage musst Du handschriftlich unterschreiben.
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Zuletzt musst Du Deine Klage mit den Unterlagen abgeben. Dazu gehören:
- eine Kopie Deines Arbeitsvertrages
- eine Kopie des Kündigungsschreibens
- Kopien Deiner letzten Lohnabrechnungen
4.
Wo reiche ich meine Kündigungsschutzklage ein?
Die Klage reichst Du beim zuständigen Arbeitsgericht ein. Ohne Anwalt musst Du Dich vorher an die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts wenden. Die gibt es bei jedem Arbeitsgericht. Dort wirst Du zwar nicht beraten, sie nehmen Deine Klage aber entgegen. Wenn Du Beratung brauchst, solltest Du mit einem Anwalt sprechen.
Welches Arbeitsgericht für Dich zuständig ist, hängt davon ab, wo Du zur Arbeit gehst. Wenn Du in Köln ins Büro gehst, musst Du auch beim Arbeitsgericht Köln klagen. Arbeitest Du ausschließlich von zu Hause, klagst Du in der Stadt, in der Du gemeldet bist. Wenn Du Dir über Dein zuständiges Arbeitsgericht unsicher bist, findest Du hier weitere Infos.
5.
Was passiert, wenn ich die Klage eingereicht habe?
Eine Kündigungsschutzklage wird nicht von heute auf morgen entschieden. Bis ein Urteil steht, können sogar Monate vergehen. Das passiert, nachdem Du Deine Klage abgegeben hast:
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Dein Chef wird vom Gericht über Deine Klage informiert.
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Du und Dein Chef werden zu einer sogenannten “Güteverhandlung” eingeladen.
Das passiert meistens relativ schnell, nachdem Du die Klage eingereicht hast. Die Güteverhandlung findet nicht vor den versammelten Richtern statt – nur ein Richter ist anwesend. Hier geht es darum, eine Lösung zu finden, auf die ihr euch beide einigen könnt. Außerdem kannst Du hier eine Abfindung und die Abfindungshöhe verhandeln. Im besten Fall gehst Du aus der Güteverhandlung mit einer satten Abfindung raus und die Sache ist gegessen. Wenn ihr euch nicht einigen könnt, geht das Verfahren weiter. -
Ihr werdet aufgefordert, euch schriftlich zu dem Fall zu äußern.
Bevor der nächste Termin stattfindet, müssen Du und Dein Chef euch zu der Kündigung äußern und eventuelle Beweise abgeben. Wenn Du zum Beispiel beweisen kannst, dass die Kündigung Deines Chefs auf einer Lüge basiert, ist hier der Zeitpunkt gekommen! -
Du wirst zum Kammertermin vor einen Richter geladen.
Zwischen Gütetermin und Kammertermin können bis zu fünf Monate vergehen. In diesem Termin habt ihr die Möglichkeit, vor der versammelten “Kammer” (so nennt man die Richter) zu verhandeln und euch zur Sache zu äußern. Du musst den Richter überzeugen, warum die Kündigung nicht rechtmäßig ist. Entweder ihr einigt euch oder die Richter fällen ein “Urteil”. Das bedeutet, die Richter entscheiden ohne euch. -
Das Urteil steht!
Die Richter haben entschieden und ihr Urteil gefällt. Wenn Du damit nicht einverstanden bist, kannst Du in Berufung gehen. Das heißt, dass ein anderes Gericht sich noch einmal mit Deinem Fall beschäftigt. Um in Berufung zu gehen, musst Du Dir aber einen Anwalt suchen. Denn ab hier wird ein Anwalt zur Pflicht!
6.
Was kostet eine Kündigungsschutzklage ohne Anwalt?
Das kommt drauf an ob Du gewinnst oder verlierst:
- Wenn Du verlierst, musst Du nur die Gerichtskosten zahlen.
- Wenn Du gewinnst oder wenn ihr euch ohne ein Urteil einigen könnt, musst Du keine Gerichtskosten zahlen.
Doch wie hoch sind die Gerichtskosten?
Die Gerichtskosten richten sich immer nach dem Betrag, um den ihr euch vor Gericht streitet. Deswegen nennt man das den Streitwert. Bei einer Kündigungsschutzklage ist der Streitwert immer drei Bruttomonatsgehälter. Doch der Streitwert ist nicht das, was Du am Ende zahlst. Die tatsächlichen Gerichtskosten liegen weit darunter. Das kannst Du gut in unserem Beispiel sehen.
Beispiel – Louisa zieht gegen ihren Chef alleine vor Gericht
Leider verliert sie. Sie muss also die Gerichtskosten tragen. Louisa hat ein Bruttomonatsgehalt von 4.000 Euro. Der Streitwert liegt in ihrem Fall also bei 12.000 Euro. Das heißt, dass sie voraussichtlich Gerichtskosten von 885 Euro zahlen muss. Die Summe muss sie erst nach dem Urteil zahlen, da Arbeitsgerichte keine Vorauszahlungen verlangen.
Mit einem anderen Bruttogehalt hätte Louisa auch andere Gerichtskosten:
Monatliches Bruttoeinkommen in Euro | Gerichtskosten in Euro |
---|---|
583 (Minijob) | 294 |
2.150 (Mindestlohn) | 609 |
3.500 | 885 |
5.000 | 972 |
7.000 | 1.146 |
Mit einem Anwalt wäre die Sache zwar deutlich teurer geworden, vielleicht hätte sie das Verfahren aber dafür gewonnen und eine Abfindung kassiert.
Du willst professionelle Hilfe bei der Kündigungsschutzklage, aber kein Kostenrisiko? Dafür gibt es cleverklagen. Denn bei uns arbeitest Du mit den besten Anwälten zusammen und zahlst nur, wenn Du gewinnst. Melde Dich noch heute bei uns für ein kostenfreies Beratungsgespräch.
7.
Habe ich Nachteile, wenn ich alleine klage?
Vor Gericht wirst Du zwar nicht anders bewertet, Nachteile kann es für Dich aber trotzdem geben:
Dein Arbeitgeber zieht nicht zum ersten Mal vor Gericht.
Das bereitet ihm einen Vorteil. Denn er kennt sich wahrscheinlich aus mit Kündigungsschutzklagen und wird sich vor Gericht von einem Anwalt vertreten lassen.
Kündigungsschutzklagen sind oft kompliziert.
Ohne die richtige Beratung besteht die Gefahr, dass Du Fristen übersiehst, Formulare falsch ausfüllst und Deine Argumente nicht überzeugend belegst. Wenn Du wichtige Punkte übersiehst, verlierst Du den Prozess.
Du kannst Dir Deine Chance auf eine Abfindung verbauen.
Ohne Anwalt gibt es bei Kündigungsschutzklagen oft keine oder zu wenig Abfindung. Denn ob am Ende eine Abfindung für Dich rausspringt, hängt vor allem von Verhandlungsgeschick und von guten Kenntnissen des Arbeitsrechts ab.
Dir können offene Forderungen entgehen.
Nach einer Kündigung hast Du oft noch Anspruch auf Gehaltszahlungen oder Auszahlungen von Resturlaub. Das musst Du von Deinem Chef aber schon einfordern, er wird Dir ohne eine Aufforderung nichts überlassen. Ohne Anwalt kann Dir daher bares Geld entgehen.
Es ist wahrscheinlicher, dass Du nach der Kündigung kein Arbeitslosengeld bekommst.
Das ist bei einer Sperrzeit der Fall. Dann kriegst Du für drei Monate erstmal kein Arbeitslosengeld. Eine Sperrzeit bekommst Du zum Beispiel dann, wenn Du für eine Abfindung einen Aufhebungsvertrag unterschreibst. Ein Anwalt hilft Dir dabei, eine Sperrzeit zu vermeiden.
Fazit
Gegen Deine Kündigung kannst Du ohne Anwalt klagen. Das solltest Du aber nur dann machen, wenn Du das Arbeitsrecht gut kennst. Sonst stehen Deine Chancen nicht besonders hoch. Mit cleverklagen umgehst Du hohe Anwaltskosten. Denn bei uns zahlst Du nur, wenn Du vor Gericht gewinnst. So hast Du kein Risiko bei Deiner Kündigungsschutzklage! Vereinbare also noch heute ein kostenfreies Beratungsgespräch mit uns!
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