Sperre beim Arbeitslosengeld bekommen? So setzt Du Dich zur Wehr!

Das Wichtigste in Kürze
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Du kannst Dich gegen die Sperre beim ALG wehren. Lege dazu bei der Arbeitsagentur einen “Widerspruch” ein.
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Das Arbeitsamt überprüft dann, ob die Sperre verkürzt oder aufgehoben werden kann.
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Du musst den Widerspruch begründen. Es muss glaubhaft sein, warum die Sperrzeit aus Deiner Sicht nicht gerechtfertigt ist.
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Wird der Widerspruch abgelehnt, kannst Du beim Sozialgericht gegen die Entscheidung klagen.
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Wir empfehlen Dir, diesen Weg zusammen mit einem Anwalt zu beschreiten. Melde Dich bei cleverklagen zu einem kostenfreien Beratungsgespräch!
In diesem Ratgeber
1
Wie wehrst Du Dich gegen die Sperre beim ALG?
2
Wenn’s mit dem Widerspruch nicht klappt – Klage beim Sozialgericht!
Wenn die Agentur für Arbeit Dir eine Sperre fürs Arbeitslosengeld aufbrummt, ist der Schock erstmal groß. Aber Du musst diese Entscheidung nicht hinnehmen! Du kannst Dich dagegen wehren. So bekommst Du vielleicht den vollen Anspruch auf Dein ALG.
Wie das geht, erklären wir Dir hier.
1.
Wie wehrst Du Dich gegen die Sperre beim ALG?
Die Agentur für Arbeit (ehemals: Arbeitsamt) hat Dir eine Sperre verhangen? Du kannst Dich wehren! Entweder auf eigene Faust, oder mit einem Anwalt an Deiner Seite.
Lege innerhalb eines Monats Widerspruch gegen die Sperrzeit ein!
Dafür meldest Du Dich per Post oder persönlich bei der Agentur für Arbeit. Lass Deine Bedenken dort schriftlich festhalten.
Achte darauf, dass Dein Widerspruch ausreichend begründet ist! Es muss glaubhaft sein, warum die Sperrzeit aus Deiner Sicht nicht gerechtfertigt ist.
Die Behörde überprüft dann Deine Argumente.
Wenn die Bundesagentur für Arbeit Deinem Widerspruch zustimmt, wird die Sperrzeit verkürzt oder sogar aufgehoben.
Falls Dein Widerspruch abgelehnt wird, erhältst Du einen schriftlichen Widerspruchsbescheid von der Arbeitsagentur. In diesem Bescheid wird erklärt, warum Dein Widerspruch zurückgewiesen wurde.
Wenn Dein Widerspruch abgelehnt wird, musst Du nicht aufgeben!
Du kannst beim Sozialgericht eine Klage einreichen! Wir erklären Dir im nächsten Absatz, wie das geht.
Aufgepasst!
Du hast nur einen Monat für den Widerspruch! Danach darfst Du keinen Einspruch mehr einlegen.
2.
Wenn’s mit dem Widerspruch nicht klappt – Klage beim Sozialgericht!
Falls Dein Widerspruch abgelehnt wird, ist das letzte Wort nicht gesprochen. Du kannst vor dem Sozialgericht Klage erheben. Für die Klage hast Du auch wieder einen Monat Zeit. Ab dem Moment, an dem Du die Ablehnung Deines Widerspruches zugestellt bekommen hast.
Die Klage ist ähnlich wie ein Widerspruch: In der Klageschrift musst Du erklären, dass Du mit dem Ergebnis des Widerspruchs beim Jobcenter nicht zufrieden bist. Wenn Du das klargestellt hast, kannst Du die Argumente aus Deinem Widerspruch in Deine Klage übernehmen. Die Klage musst Du im Original und als Kopie ans zuständige Sozialgericht schicken.
Fazit
Du brauchst nicht zwangsweise einen Anwalt. Aber: Mit einem Anwalt stehen Deine Chancen, zu gewinnen, viel besser. Es gibt viele Kniffe, die den Erfolg der Klage beeinflussen können. Außerdem kann ein Anwalt Deine Probleme so formulieren, dass der Richter besser mitkommt. Cleverklagen bietet Dir ein kostenfreies Beratungsgespräch. Wenn Du Hilfe brauchst, dann greif zum Hörer und melde Dich bei uns!
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