Kündigung ohne Sperre beim Arbeitsamt - was Du tun kannst! | cleverklagen
Ratgeber

Sperre Arbeitslosengeld - Kündigung

Kündigung ohne Sperre beim Arbeitsamt - was Du tun kannst!

Wenn das Arbeitslosengeld l gestrichen wird, geht es an die Existenz. Eine Sperre vom Arbeitsamt ist schwer zu verkraften! Die guten Neuigkeiten: Wenn Dir eine Sperre verhängt wurde, kannst Du Dich wehren! Außerdem zeigen wir Dir, wie Du eine Sperre überhaupt erst vermeiden kann.

1.

Wann bekomme ich (k)eine Sperrzeit?

Wenn Du eine Sperrzeit vom Arbeitsamt bekommst, gibt es bis zu drei Monaten kein Arbeitslosengeld. Es wird Dir auch nicht nachgezahlt! Du bekommst also insgesamt weniger Arbeitslosengeld. Wie lange Du Arbeitslosengeld bekommen kannst, ist nämlich festgelegt. Es kann nicht nach hinten verlängert werden. Wenn Du also Anspruch auf 18 Monate Arbeitslosengeld hast, bekommst Du nun nur Geld für 15!


Dahinter steht der Gedanke, dass das Arbeitslosengeld wie eine Versicherung ist: Du zahlst während Deiner Anstellung in diese Versicherung ein - mit den Abgaben, die automatisch von Deinem Bruttogehalt abgehen - und bekommst im Schadensfall etwas ausgezahlt. Die Versicherung gilt aber nur, wenn der “Schaden” nicht selbst verschuldet ist.


Am offensichtlichsten ist es natürlich, wenn Du selbst kündigst. Da hast Du den “Schaden” selbst ausgelöst. Dafür brummt Dir das Arbeitsamt eine Sperre für das Arbeitslosengeld auf, die normalerweise für drei Monate gilt.


Das Arbeitsamt unterstellt Dir aber auch, dass Du “selbst Schuld” bist, wenn Du verhaltensbedingt oder fristlos gekündigt wurdest. Das passiert, wenn Dein Verhalten auf der Arbeit unzumutbar für Deinen Chef oder Deine Kollegen ist – zum Beispiel durch unentschuldigtes Fehlen oder aggressives Auftreten auf Arbeit.


Du bekommst normalerweise keine Sperrzeit, wenn Du betriebsbedingt oder personenbedingt gekündigt wurdest. Also zum Beispiel, weil Dein Arbeitgeber insolvent gegangen ist, oder Du aufgrund lang andauernder Krankheit gekündigt wurdest. Für diese Dinge kannst Du nichts, und bekommst deswegen normal Arbeitslosengeld.


Um eine Sperrzeit zu vermeiden, musst Du also beweisen, dass Du nicht Schuld an Deiner Arbeitslosigkeit bist. Je nachdem, in welcher Situation Du Dich befindest, gibt es dafür eine andere Strategie. Wir erklären Sie dir alle in unserem Artikel.


Achtung: Auch bei einem Aufhebungsvertrag droht Dir eine Sperre! Dazu kannst Du alles in unserem Artikel über den Aufhebungsvertrag durchlesen.

Wichtig: Melde Dich rechtzeitig arbeitsuchend und arbeitslos!

Du musst Dich mindestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses beim Amt “arbeitssuchend” melden. Sollte das nicht drei Monate vorher möglich sein, hast Du drei Tage nach Deiner Kündigung Zeit. Wie das genau funktioniert, kannst Du in unserem Artikel zum Arbeitslosengeld nachlesen

Hinweis

Wusstest Du eigentlich, dass Du Dich gegen Deine Kündigung wehren kannst? Dann bekommst Du den Job zurück. Oder Du erhältst eine Abfindung! Wir helfen Dir sehr gerne dabei. Hier kannst Du Dich für eine kostenfreie telefonische Beratung anmelden. Ein Anwalt ruft Dich dann an, und klärt alle Deine Fragen.

2.

Wie kann ich selbst kündigen – ohne Sperre?

Du willst raus aus Deinem Job. Und das dringend und obwohl Du noch keinen neuen Job in Aussicht hast. Wenn Du aber “einfach so” kündigst, wirst Du immer eine Sperre für Dein Arbeitslosengeld bekommen.


Nun ist es aber auch häufig so, dass man einen sehr guten Grund hat zu kündigen. Einen, der klar macht, dass die Arbeit für dich untragbar war. Mit einem solchen Grund kannst Du Dich gegen die Sperre wehren oder sie direkt verhindern!


Denn Du kannst Deinen zuständigen Sachbearbeiter Deine Arbeitssituation schildern, und davon überzeugen, dass Du keine andere Wahl hattest, als zu kündigen. Dies erfordert einen sogenannten "wichtigen Kündigungsgrund".

Tipp

Bevor Du Dich entscheidest, zu kündigen, ist es ratsam, den Kontakt mit dem Arbeitsamt aufzunehmen. Da brauchst Du keine falsche Scheu zu haben! Dein zuständiger Berater kann beurteilen, ob Dein Kündigungsgrund anerkannt wird. Damit kannst Du Dir sicher sein dass Du die Sperrfrist umgehst.

3.

Die verhaltensbedingte Kündigung – wie vermeide ich die Sperre?

Wenn Dir wegen Fehlverhalten gekündigt worden ist, droht Dir eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen.


Das Arbeitsamt begründet das so: Die Kündigung wurde ausgesprochen, da Dein Verhalten am Arbeitsplatz nicht mehr zu tolerieren war. Für dein schlechtes Verhalten und die darauffolgende Kündigung trägst Du selbst die Verantwortung! Wann Dein Chef Dir wegen Fehlverhalten kündigen darf, kannst Du in unserem Artikel zur verhaltensbedingten Kündigung nachlesen.


So wehrst Du Dich: Du hast die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Ein Gericht prüft dann, ob die Kündigung Deines Chefs berechtigt war. Ob Dein Verhalten “nicht mehr zu tolerieren” ist, sieht ein Gericht vielleicht ganz anders als Dein Chef! Wenn Du die Klage gewinnst, bekommst Du keine Sperre vom Arbeitsamt!


Wenn Du Dir in Deinem Fall nicht sicher bist, dann kannst Du uns anrufen. Wir können die Kündigung rückgängig machen oder Dir eine dicke Abfindung besorgen. Die Beratung ist kostenfrei! Unsere Top Anwälte schauen sich Deinen Fall genau an und erklären Dir Deine Optionen.

4.

Sperre bei fristloser Kündigung – Kann man sich wehren?

Auch bei einer fristlosen Kündigung bekommst Du eine Sperre. Eine fristlose Kündigung ist meistens die extremere Version einer verhaltensbedingten Kündigung. Das kann passieren, wenn Dein Verhalten so gravierend ist, dass das Arbeitsverhältnis sofort und ohne Kündigungsfrist gekündigt werden kann. Dafür braucht es aber wirklich extrem gute Gründe. Mehr dazu kannst Du in unserem Artikel zur fristlosen Kündigung nachlesen.


So wehrst Du Dich: Ähnlich wie bei der verhaltensbedingten Kündigung oben - ob Dein Verhalten wirklich “untragbar” war, kann ein Richter vielleicht ganz anders sehen als Dein Chef! Und da lohnt sich die Kündigungsschutzklage, die auch zum Ergebnis hätte, dass Du keine Sperre vom Arbeitsamt bekommst. Außerdem kannst Du eine fette Abfindung bekommen, sodass Du finanziell für eine Zeit abgesichert bist.

5.

Ich hab die Sperre bekommen! Was jetzt zu tun ist.

Du kannst Dich mit einem Widerspruch gegen die Sperre wehren! Das Arbeitsamt sieht sich dann den Fall noch einmal an. Wenn Du genug Beweise für Deine “Unschuld” mitgeliefert hast, dann wird die Sperre aufgehoben und Du bekommst für die volle Zeit das Arbeitslosengeld!

So legst Du Widerspruch ein:

Du hast dafür nur einen Monat Zeit, ab der Entscheidung des Amtes! Der Widerspruch muss schriftlich sein und genau erklären, warum die Sperrzeit ungerechtfertigt ist.


Du erklärst in Deinem Widerspruch folgende Punkte:

  • Wie kam es zu Deiner Kündigung?
  • Wieso ließ sich die Kündigung nicht vermeiden?
  • Warum konntest Du die als Ersatz angebotene Stelle Deines Chefs nicht annehmen?


Diesen Widerspruch solltest Du auf jeden Fall per Einschreiben schicken oder sogar persönlich übergeben und den Erhalt schriftlich festhalten. So kannst Du nachweisen, dass Du den Widerspruch fristgerecht eingereicht hast.


Solltest Du Dir nicht sicher sein oder Rückfragen haben: Ein Anwalt kann Dir bei allen Schritten helfen. Unsere Anwälte sind Spezialisten im Arbeitsrecht und können Dir immer aushelfen. Meld Dich hier für eine kostenfreie Ersteinschätzung!

Wichtig!

Beweise können alles Mögliche sein, von einem Attest Deines Arztes, zu E-Mails, öffentlichen Dokumenten, Protokolle von Aussagen Deiner Kollegen über Mobbing Deines Chefs, Arbeitsvertrag Deines Ehepartners etc. Das kommt auf Deinen individuellen Fall an. Wichtig ist nur, dass ersichtlich ist, dass Du Dir den Grund nicht ausdenkst!

6.

Sperrzeit überbrücken - was sind meine Optionen?

Du kannst für die Zeit der Sperre Bürgergeld beantragen. Dieses bekommst Du aber nur zu einem 30 Prozent geminderten Regelsatz. Dazu darfst Du aber auch einen Nebenjob annehmen. Aber Vorsicht: Der darf nicht mehr als 15 Stunden pro Woche sein! Sonst wird Dir Dein Bürgergeld gestrichen.

Fazit

Manchmal bekommst Du eine Sperre, wenn Du gekündigt wirst, selbst wenn Dein Chef im Unrecht ist! Aber keine Sorge, cleverklagen kann Dir helfen, diese Kündigung zu kippen und die Sperrzeit zu verhindern. Um herauszufinden, wie Deine Chancen stehen, solltest Du am besten einen Anwalt besprechen. Melde Dich an, für eine kostenfreie Beratung.

Wir nutzen Cookies

Cookies werden für die Personalisierung von Anzeigen verwendet. Durch Klicken auf 'Alle Erlauben' bestätigst Du, dass Du damit einverstanden bist. Die Details findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

Cookie Kategorien

Diese Website verwendet Cookies zu Funktions- und Statistikzwecken. Durch Klicken auf „Alle Erlauben“ bestätigst Du, dass Du damit einverstanden bist und erlaubst uns, diese Daten an Dritte weiterzugeben. Die Details findest Du in unserer Datenschutzerklärung. Dort kannst Du auch Deine Einwilligung jederzeit ändern.

Notwendig

>

Präferenzen

>

Statistik

>

Marketing

>

Diese Cookies sind notwendig, damit wir Ihnen die Website anzeigen und wesentliche Grundfunktionen zur Verfügung stellen können, z.B. Seitennavigation oder die Chatfunktion.

Diese Cookies werden verwendet, um Sie und Ihre vorgenommenen Einstellungen wieder zu erkennen, wenn Sie auf die Website zurückkehren (z.B bevorzugte Sprache).

Diese Cookies werden verwendet, um die Nutzung der Website und das Verhalten der Nutzer zu analysieren.

Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Cookies ist Art 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO.

Notwendig

Diese Cookies sind notwendig, damit wir Ihnen die Website anzeigen und wesentliche Grundfunktionen zur Verfügung stellen können, z.B. Seitennavigation oder die Chatfunktion.

Präferenzen

Diese Cookies werden verwendet, um Sie und Ihre vorgenommenen Einstellungen wieder zu erkennen, wenn Sie auf die Website zurückkehren (z.B bevorzugte Sprache).

Statistik

Diese Cookies werden verwendet, um die Nutzung der Website und das Verhalten der Nutzer zu analysieren.

Marketing

Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Cookies ist Art 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO.