Die Verhaltensbedingte Kündigung - Erklärung und Beispiele | cleverklagen
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Kündigung - Verhaltensbedingt

Die Verhaltensbedingte Kündigung - Erklärung und Beispiele

Manchmal ist das Leben stressig. Die Eltern erkranken, die Miete wird schon wieder teurer… Da kann es passieren, dass man ein paar Mal spät zur Arbeit kommt oder gereizt auf eine Kritik reagiert. Dafür sollte bis zu einem gewissen Grad Verständnis gezeigt werden. Aber nicht jeder Arbeitgeber ist gleich entspannt. Und vielleicht empfindet er die Dinge viel gravierender als Du und möchte Dich deswegen vor die Tür setzen. Dann kann eine “verhaltensbedingte Kündigung” im Raum stehen.


Kannst Du Dich wehren? Und wenn ja, wie? All das beantworten wir in diesem Artikel.

1.

Was ist eine verhaltensbedingte Kündigung?

Dein Chef kann eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen, wenn Du den Betriebsfrieden störst, Pflichten verletzt oder sein Vertrauen zerrüttet ist. Also, wenn der Kündigungsgrund bei Dir liegt. Dein Verhalten führt dazu, dass Dein Chef Dir kündigen will.


Der Hintergrund: Dein Chef darf Dir nicht “einfach so” kündigen. Wenn Du Kündigungsschutz genießt, dann braucht er immer einen guten Grund! Kündigungsschutz hast Du, wenn Du länger als sechs Monate angestellt bist und es mehr als zehn Mitarbeiter in Vollzeit gibt.


In diesem Fall muss Dein Chef immer einen triftigen Grund haben, wenn er Dir kündigt!


Dein Chef hat Dir verhaltensbedingt gekündigt? Wir können Dir helfen. Melde Dich hier für eine kostenfreie Beratung. Unsere Partneranwälte rufen Dich dann zu Deinem Wunschtermin zurück.

Darf mein Chef mir direkt kündigen?

Doch keine Sorge: Nur weil Deinen Chef etwas Kleines an Dir stört oder er Gründe erfindet, darf er Dir nicht kündigen! Vor einer Kündigung muss Dein “Fehlverhalten” meistens abgemahnt werden.


Aber Achtung: Wenn Dein Verhalten besonders schlimm war, kann Dein Chef Dich fristlos entlassen – ohne Abmahnung!


Wo die Linie verläuft, ist dabei schwierig zu bestimmen. Manche finden vielleicht, dass man die Minute, die Du auf Dein Handy geschaut hast, von der Arbeitszeit abziehen muss. Andere Arbeitgeber zeigen Dir in der Arbeitszeit das witzige Video, das sie gesehen haben, und reichen Dir zum Feierabend ein Bier. Woher weiß man also, welches Verhalten eine Kündigung nach sich ziehen könnte?

Wie ist das mit der Abmahnung?

Eine Abmahnung ist ein Schreiben, in dem Dein Chef Dein Verhalten kritisiert und Dich warnt, dass eine Wiederholung eine Kündigung mit sich bringen könnte.


Eine Kündigung sollte immer das allerletzte Mittel sein! Daher darf Dein Chef Dir normalerweise nicht schon beim ersten Fehlverhalten kündigen. Jeder hat eine zweite Chance verdient. Nur wenn Du Dein Verhalten nach der Abmahnung nicht änderst, kann Dein Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Aber auch hier aufgepasst: Ist die Abmahnung z.B. wegen Formfehlern nichtig, kann auch die Kündigung unwirksam sein. Mehr zur Abmahnung findest Du hier.

2.

Aus welchen Gründen darf mein Chef mir verhaltensbedingt kündigen? Beispiele!

Wir haben Dir Beispiele zusammengestellt, wegen denen häufig verhaltensbedingt gekündigt wird:

Krankmelden mit Verzögerung oder “Krankfeiern”

Wenn Du Dich zu spät oder gar nicht krank meldest, kannst Du Probleme mit Deinem Arbeitgeber bekommen.


Aber: Bevor Dein Arbeitgeber Dir deswegen kündigen kann, muss er dich mindestens einmal abgemahnt haben! Nur wenn Du nach der Abmahnung genau denselben Fehler wiederholst, kann das zu einer Kündigung führen. Mehr dazu hier.

Unpünktlichkeit

Wenn Du mehrmals zu spät zur Arbeit erscheinst, kann Dein Chef Dir prinzipiell kündigen.

Aber auch hier gilt: Er muss vorher mindestens eine Abmahnung aussprechen und Du musst den Fehler danach erneut machen! Erst dann kann er Dir kündigen.


Die Kündigung muss im Verhältnis zu den Verspätungen stehen, damit sie wirksam ist. Dafür ist relevant, wie oft und um wie viel Du zu spät gekommen bist, ob die Verspätung Deine Schuld ist und wie sehr sie den Arbeitsablauf gestört hat.


Bist Du zum Beispiel wegen einer Autopanne zu spät, ist das nicht Deine Schuld. Bist Du aber schon wieder wegen einer Straßensperrung zu spät, ist das Dein Fehler. Du kanntest das Problem schon und hättest früher losfahren können.


Achtung: Wenn Du so häufig zu spät kommst, dass das als “Arbeitsverweigerung” wahrgenommen werden kann, kann Dein Chef sogar fristlos kündigen!

Private Emails versenden oder das Internet privat nutzen

Einem kann nicht sofort gekündigt werden, nur weil man einmal seine privaten E-Mails gecheckt hat. Es gibt meistens eine Toleranz am Arbeitsplatz. Das hat aber seine Grenzen: wenn Du es übertreibst, kann private Internetnutzung zur Kündigung führen. Normalerweise muss Dein Chef Dich abmahnen. Wenn Du Dein Verhalten nicht änderst, kann er Dir kündigen. Auch hier: In besonders schwerwiegenden Fällen kann sogar eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.

Minusstunden

Wenn Du über einen längeren Zeitraum Minusstunden auf Deinem Arbeitszeitkonto ansammelst, kann das riskant sein. Minusstunden bedeutet, dass Du weniger arbeitest, als eigentlich ausgemacht ist. Vielleicht hast Du einen sehr guten Grund dafür, aber es kann sein, dass Dein Chef das trotzdem nicht akzeptiert. Er muss Dich aber auf Dein Minussaldo hinweisen und auch genau deswegen abgemahnt haben, bevor er Dir deswegen kündigen kann. Du kannst dem entgegenarbeiten, indem Du die Minusstunden aufarbeitest! Alles dazu kannst Du in unserem Artikel zu den Minusstunden nachlesen

Körperlicher Angriff oder Beleidigung

Wenn Du Dich körperlich mit einem Vorgesetzten oder einem Kollegen auseinandersetzt, kann das sofort und ohne vorherige Abmahnung zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen! Selbst ein grober Schubser oder eine leichte Ohrfeige kann ausreichen.


Bei Beleidigungen gibt es aber eine Grauzone: Wird in dem Betrieb generell in ruppigem Ton miteinander geredet, wird die Beleidigung anderes betrachtet, als in einem piekfeinen Büro. “Du Lappen” wird also nicht unbedingt direkt zur Kündigung führen. Es kommt auf die Situation an.

Qualität Deiner Arbeitsleistung

Dein Arbeitgeber kann Dir nicht einfach kündigen, weil er unzufrieden mit Deiner Leistung ist. Arbeitest Du aber über einen längeren Zeitraum deutlich schlechter als Deine Kollegen, obwohl du dein Bestes gibst, kann eine Kündigung in Frage kommen. Dafür gibt es den Begriff des “Low Performer”. Dieser Kündigungsgrund ist für deinen Arbeitgeber sehr schwer zu beweisen und eine seltene Ausnahme.

Arbeitszeitbetrug

Vielleicht fängst Du später an zu arbeiten, als Du sagst. Oder Du findest es sehr reizvoll, noch die letzten Sonnenstrahlen zu fangen und ein bisschen früher aus dem Büro zu gehen. Aber Achtung! Das ist Arbeitszeitbetrug und ein eindeutiger Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung.


Als Arbeitszeitbetrug können auch folgende Dinge gelten: unerlaubte Raucherpausen, private Nutzung von Computer und Handy während der Arbeitszeit, im Homeoffice nicht zu arbeiten oder einfach nicht zur Arbeit erscheinen, aber so zu tun. Es ist keine Abmahnung nötig.

Diebstahl, Betrug

Unabhängig davon, wie hoch der Schaden ist, können sowohl Diebstahl als auch Betrug eine außerordentliche Kündigung nach sich ziehen. Diese kann dann direkt und ohne Abmahnung sein!


Nur bei verschwindend geringen Beträgen und einer langen, loyalen Betriebszugehörigkeit kann es aber sein, dass zuvor abgemahnt werden muss.

Alkohol oder Drogen am Arbeitsplatz

Harte Drogen sind immer ein No-Go am Arbeitsplatz. Bei Alkohol kommt es häufig darauf an, was für einen Job man hat. Es gibt kein gesetzliches Alkoholverbot. Nur bei einigen Berufen, beispielsweise als Pilot oder Arzt, ist Alkohol verboten. Dort wird direkt gekündigt. Ansonsten kann es sein, dass Du erstmal abgemahnt werden musst.

Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung ist ein Grund für eine Kündigung. Als sexuelle Belästigung gilt jedes sexualisierte Verhalten, dass die andere Person nicht möchte. Das gilt nicht nur für körperliche Übergriffe, sondern auch für verbale! Wichtig ist, dass Du hier ein offenes und klärendes Gespräch suchst, sollte es sich aus Deiner Sicht nicht so zugetragen haben. Je nach Schwere des Übergriffs – war es ein sehr unangenehmer Witz oder wurde angefasst – muss abgemahnt werden oder kann direkt gekündigt werden.

Mobbing

Wenn Dir nachgewiesen werden kann, dass Du jemanden gemobbt hast, kann Dir nach einer Abmahnung gekündigt werden. Auch wenn es Dir so vorkommen mag, dass es nur harmlose kleine Witze unter Kollegen sind: Wenn sich jemand davon gemobbt und ausgeschlossen fühlt, dann musst Du die Witzchen beenden und solltest Dich entschuldigen. Jeder hat seine eigenen Grenzen, und Mobbing kann schwerwiegende psychische Konsequenzen für die gemobbten Personen haben.

3.

Wie kann ich mich gegen die Kündigung wehren?

Deine verhaltensbedingte Kündigung kommt Dir willkürlich vor? Du wurdest nie abgemahnt, und Dein Verhalten wurde nie auch nur kritisiert? Oder das “Fehlverhalten” ist komplett ausgedacht? Das passiert leider öfter, als man denkt. Aber: Du kannst Dich wehren! Dafür musst Du eine Kündigungsschutzklage einreichen.


Wenn Du keine Klage einreichst, wird die Kündigung nach drei Wochen automatisch “gültig”, egal ob Dein Chef Fehler gemacht hat oder eigentlich gar nicht kündigen durfte. Daher solltest Du unbedingt klagen - es ist Dein Recht!


Ziel der Kündigungsschutzklage ist eigentlich, dass Du Deinen Job wieder bekommst. Aber vermutlich möchtest Du nach einer Kündigung gar nicht mehr zurück an Deinen Arbeitsplatz. Und Dein Chef ist wahrscheinlich auch nicht wild darauf, Dich wiederzusehen. Deswegen ist häufig das tatsächliche Ziel einer Kündigungsschutzklage, sich auf eine Abfindung zu einigen. Das kann hilfreich dabei sein, den (finanziellen) Schock einer Kündigung zu verkraften.


Ein Arbeitsgericht prüft dann im Prozess, ob die verhaltensbedingte Kündigung rechtmäßig ist. Dein Arbeitgeber muss Dein Fehlverhalten auch vor Gericht beweisen können - und das ist nicht einfach!


Außerdem wird geprüft, ob Dein Chef irgendwelche Fehler bei der Kündigung gemacht hat. Wenn Dein Chef einen der folgenden Punkte versäumt hat, ist die Kündigung ungültig - und Du gewinnst! Gehe diese Punkte Schritt für Schritt durch:

Betriebsrat

Wenn es bei euch einen Betriebsrat gibt, muss Dein Chef diesen vor der Kündigung informieren und anhören! Der Betriebsrat setzt sich für Deine Rechte ein und spricht Bedenken gegen die Kündigung aus. Kontaktier am besten Deinen Betriebsrat und frag nach, ob der Kündigung zugestimmt wurde.

Achtung!

Die Kündigungsschutzklage muss immer innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erhoben werden! Sonst verfällt Dein Anspruch.

4.

Achtung: Sperrzeit bei Arbeitslosengeld!

Bei einer verhaltensbedingten Kündigung kann es zu einer Sperre beim Arbeitsamt kommen. Das bedeutet, dass Du bis zu drei Monate kein Arbeitslosengeld bekommst. Wir haben trotzdem gute Nachrichten für Dich: Die Sperrzeit kann durch eine gewonnene Kündigungsschutzklage vermieden werden. Wenn Du Dir hier unsicher bist, melde Dich bei uns. Die Erstberatung ist immer kostenfrei!

cleverklagen ist für Dich da!

Bei cleverklagen ist die Erstberatung immer kostenfrei und unverbindlich. Ruf einfach an! Du kannst uns Deinen Fall in aller Ruhe schildern, und wir geben Dir eine erste Einschätzung der Lage. Unsere Anwälte sind auf Deiner Seite und helfen Dir gerne weiter.

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