Was passiert bei einer Kündigung mit meinen Minusstunden?

Das Wichtigste in Kürze
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Minusstunden werden bei einer Kündigung entweder vom Gehalt abgezogen oder Du musst Überstunden machen, um sie auszugleichen. In Deinem Arbeitsvertrag muss das klar geregelt sein: nacharbeiten oder vom Lohn abziehen?
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Dein Chef darf Minusstunden nur dann vom Gehalt abziehen, wenn Du selbst für die geringere Arbeitszeit verantwortlich bist! Ein Stromausfall in der Firma darf Dir zum Beispiel nicht angerechnet werden.
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Damit Du überhaupt Minusstunden machen kannst, muss ein Arbeitszeitkonto mit Deinem Arbeitgeber vereinbart sein.
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Krankheit, Urlaub oder Feiertage sind keine Minusstunden!
In diesem Ratgeber
1
Was sind Minusstunden? Erklärung und Beispiele!
2
Darf Dein Chef Dir überhaupt Minusstunden berechnen?
3
Was passiert mit den Minusstunden bei einer Kündigung?
4
Sonderfälle bei Minusstunden: Mutterschutz, Azubis und Aufhebungsvertrag
Manchmal lassen sich Minusstunden nicht vermeiden: Man muss früher los, um das Kind zu betreuen. Oder man hat morgens einen wichtigen Termin, der nichts mit der Arbeit zu tun hat.
Was auch immer der Grund ist: Manchmal kommt es einfach zu Minusstunden. Meistens kann man die Arbeitszeit dann in ruhigen Zeiten nachholen. Was ist aber, wenn man gekündigt hat, oder noch schlimmer: einem gekündigt wird? Muss man dann etwa Geld zurückzahlen? Oder verfallen die Stunden?
1.
Was sind Minusstunden? Erklärung und Beispiele!
Minusstunden nennt man die Zeit, die Du weniger gearbeitet hast, als eigentlich in Deinem Vertrag ausgemacht ist.
Hast Du zum Beispiel eine klassische 40-Stunden-Woche, aber diese Woche nur 37 Stunden gearbeitet, dann hast Du drei Minusstunden gemacht. Das Gegenteil von Minusstunden sind Überstunden.
Weniger gearbeitete Zeit gilt nur dann als Minusstunde, wenn es auch in Deiner Verantwortung lag, dass Du weniger gearbeitet hast. Das heißt, dass Du zwar die Möglichkeit gehabt hättest, Deine normale Arbeitszeit zu erfüllen, das aber aus (privaten) Gründen nicht getan hast.
Es ist keine Minusstunde, wenn Dein Chef “anordnet”, dass Du weniger arbeitest.
Zum Beispiel
Wenn er sagt, dass Du an einem Tag früher nach Hause gehen sollst, weil er mit einem anderen Team den Raum braucht, in dem Du arbeitest.
Das zählt als Minusstunde | Das zählt nicht als Minusstunde |
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2.
Darf Dein Chef Dir überhaupt Minusstunden berechnen?
Der erste Blick geht in Deinen Arbeitsvertrag: Wenn in Deinem Vertrag nichts zu Minusstunden steht, dann darfst Du auch keine machen! Ansonsten gibt es zwei Grundvoraussetzungen, damit Dein Chef Dir überhaupt Stress machen darf. Denn nur, wenn in Deinem Arbeitsvertrag geregelt ist, dass Du Minusstunden machen kannst, dürfen diese erfasst werden.
- In Deinem Arbeitsvertrag muss festgehalten sein, wie Du Minusstunden abbaust. Entweder Du bekommst weniger Gehalt, oder Du arbeitest zu einem anderen Zeitpunkt mehr. Und:
- Du musst ein Arbeitszeitkonto führen, in dem Du Deine Arbeitsstunden erfasst. Ohne ein vereinbartes Arbeitszeitkonto können keine Minusstunden aufgebaut werden! Diese Vereinbarung muss auch in Deinem Arbeitsvertrag festgehalten sein.
Achtung!
Wenn im Vertrag nichts zu den Minusstunden steht, darfst Du auch keine machen! Das heißt, dass es einfach nicht erlaubt ist, und Du gegen Deine vertragliche Pflichten verstoßen würdest, wenn Du zu wenig arbeitest. Wenn in Deinem Vertrag steht, dass Du 40 Stunden arbeiten musst – und nichts darüber, dass Du Minusstunden machen kannst, musst Du die 40 Stunden immer erfüllen. Solltest Du das nicht tun, kann es ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen, bis zu einer Kündigung.
3.
Was passiert mit den Minusstunden bei einer Kündigung?
Es gibt mehrere Optionen für den Umgang mit Minusstunden. Du kannst in Deinem Arbeitsvertrag nachschauen, was davon für Dich gilt.
Es gibt die folgenden Optionen:
Du arbeitest die fehlende Zeit nach
Grundsätzlich ist es möglich, dass Du Deine Minusstunden einfach ausgleichst. Also in den letzten Wochen oder Monaten Deiner Anstellung mehr arbeitest. Das kannst Du machen, indem Du regelmäßig länger auf Arbeit bleibst. Nach Absprache kannst Du auch mal einen Samstag arbeiten, sollte Dein Beruf Dir das ermöglichen. So hast Du die Stunden schnell nachgeholt.
Du bekommst weniger Lohn
Solltest Du aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sein, Deine Minusstunden nachzuholen, kannst Du einfach weniger Lohn bekommen. Dann wird von Deinem Gehalt der entsprechende Betrag abgezogen. Dabei muss Dein Chef aber die sogenannte “Pfändungsfreigrenze” beachten: er darf Dein Gehalt nicht komplett einbehalten!
Du musst Deinen Lohn zurückzahlen
Solltest Du Deinen Lohn schon bekommen haben, dann kann Dein Arbeitgeber das Geld wieder zurückverlangen. Dieses musst Du dann auch zurückzahlen!
4.
Sonderfälle bei Minusstunden: Mutterschutz, Azubis und Aufhebungsvertrag
Bestimmte Sonderfälle sind unterschiedlich geregelt:
Minusstunden von Azubis
Gute Neuigkeiten: Als Auszubildender kannst Du gar keine Minusstunden ansammeln! Ein Ausbildungsverhältnis ist kein reguläres Arbeitsverhältnis. Sollte nicht genug Arbeit vorhanden sein, musst Du bezahlt freigestellt werden.
Was passiert mit den Minusstunden bei einem Aufhebungsvertrag?
Solltest Du mit Deinem Chef einen Aufhebungsvertrag aufstellen, dann muss dort der Umgang mit den Minusstunden festgehalten werden. Ihr entscheidet dann gemeinsam.
Minusstunden vor dem Mutterschutz
Wenn Du vor dem Mutterschutz Minusstunden ansammelst, wird es genauso gehandhabt, wie wenn Dir gekündigt wird. Die Minusstunden können also mit Deinem Lohn verrechnet werden, sofern ein unausgeglichenes Arbeitszeitkonto bis zum Beginn des Mutterschutzes vorliegt. Das würde bedeuten, dass Du zu Beginn Deines Mutterschutzes weniger Gehalt überwiesen bekommst.
Fazit
Eigentlich ist der Umgang mit Minusstunden ganz einfach. Vor allem, wenn Du Dich im Guten von Deinem Chef trennst: Ihr entscheidet einfach gemeinsam, ob Du die Stunden nacharbeitest, oder sie vom Lohn abgezogen werden.
Nicht jeder Chef ist aber gleich verständnisvoll. Vielleicht versucht Dein Chef auch, Dir Minusstunden anzudichten, wo gar keine sind. Das musst Du nicht einfach so hinnehmen! Du kannst Dich zur Wehr setzen. Wie Du dabei vorgehst, erklären wir Dir gerne! Melde Dich hier für ein kostenfreies Beratungsgespräch. Wir informieren Dich über Deine Rechte und Optionen!
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