Nach der Kündigung noch Überstunden offen: Abfeiern oder Auszahlen? | cleverklagen
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Kündigung – Überstunden

Nach der Kündigung noch Überstunden offen: Abfeiern oder Auszahlen?

Dein Arbeitsvertrag endet, aber auf Deinem Überstunden-Zettel sind noch Stunden offen? Keine Sorge, Du hast Dich nicht umsonst verausgabt. Überstunden verfallen nicht einfach. Wie löst Du die Überstunden ein? Und kannst Du zwischen Abfeiern oder Auszahlen wählen? In diesem Artikel beantworten wir Deine Fragen. Und das ganz ohne Kauderwelsch!

1.

Was passiert bei einer Kündigung mit meinen Überstunden?

Egal ob Du gekündigt hast oder Dein Chef Dich entlassen hat: Deine Überstunden bleiben bestehen. Sogar bei einer fristlosen Kündigung!


Du kannst sie ausgleichen lassen - entweder in Geld oder in Freizeit. Schau in Deinen Arbeitsvertrag rein. Dort solltest Du eine Klausel dazu finden, was mit Deinen Überstunden passiert. Denn Arbeitgeber sind seit dem 01. August 2022 verpflichtet, darüber zu informieren, wie sie Überstunden vergüten.


Voraussetzung für die Erstattung Deiner Überstunden ist, dass Du Deine Überstunden gut dokumentiert hast und Dein Chef sie gebilligt, angeordnet oder toleriert hat.


Im Übrigen raten wir Dir: Du musst eine Kündigung niemals hinnehmen. Meist kannst Du Dich wehren. Mit einem Anwalt an Deiner Seite kannst Du Deinen Job zurück bekommen – oder Dir den Abschied mit einer schönen Abfindung versüßen. Unsere Partneranwälte helfen Dir gerne. Melde Dich hier für eine kostenfreie Beratung an!

Ausnahme: Diese Berufe kriegen keinen Ausgleich für ihre Überstunden

Wenn Du grundsätzlich nicht für Überstunden entlohnt wirst, kann es sein, dass Du keinen Ausgleich bekommst. Zum Beispiel, wenn in Deinem Arbeitsvertrag steht, dass eine gewisse Anzahl von Überstunden mit dem Gehalt abgegolten wird. Das kann bei folgenden Berufen der Fall sein (muss aber nicht, es kommt auf den Einzelfall an):

  • “Dienste höherer Art”: also Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Ärzte
  • Chefärzte und leitende Angestellte
  • Arbeitnehmer, die selbst bestimmen können, wie viel sie arbeiten
  • Arbeitnehmer, die zusätzlich zum Gehalt umfangreiche Provisionen bekommen (zum Beispiel wenn Du als Makler besonders viele Objekte verkauft hast)
Tipp

Dokumentiere alle geleisteten Überstunden gründlich! So vermeidest Du, dass Dein Chef Deine überschüssige Arbeit bestreiten kann.

2.

Überstunden sind pauschal abgedeckt? Das ist wahrscheinlich ungültig!

Vielleicht findest Du in einem Arbeitsvertrag eine Klausel, wodurch alle Deine Überstunden automatisch mit Deinem Lohn abgedeckt sein sollen. Dein Chef will für Deine Überstunden nicht zusätzlich zahlen. Das nennt man eine Pauschalvergütung. Meistens sind solche Pauschalvergütungen aber viel zu generell und damit unwirksam.


„Überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem Gehalt abgegolten.“


Sieht die Klausel zur Pauschalvergütung in Deinem Arbeitsvertrag ungefähr so aus? Dann ist sie höchstwahrscheinlich ungültig!


Wenn die Klausel aber näher auf die Zahl der Überstunden eingeht, die mit dem Gehalt bezahlt sind, sieht die Sache anders aus. Voraussetzung ist, dass die Anzahl der Überstunden das gängige Maß Deiner Branche nicht überschreitet.


Eine wirksame Vereinbarung sieht ungefähr so aus:


„Überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem Gehalt abgegolten, wenn sie einen Umfang von drei Stunden pro Woche/ zehn Stunden pro Kalendermonat nicht überschreiten.


Leistest Du mehr Überstunden als in Deinem Arbeitsvertrag vereinbart, muss Dein Chef Dir die zusätzliche Arbeit bezahlen.

3.

Können Überstunden verfallen?

Dein Arbeitgeber kann in Deinem Arbeitsvertrag auch eine kürzere Frist vereinbaren. Mindestens muss sie allerdings drei Monate betragen, nachdem Du die Überstunden geleistet hast. Das ist das Minimum, das Dein Chef Dir zugestehen muss. Wenn sie kürzer als drei Monate ist, ist sie ungültig.


Wir empfehlen, nicht allzu lange zu warten, um Deine Überstunden einzufordern. Je schneller Du handelst, desto unkomplizierter kommst Du an Dein Geld!

4.

Abfeiern oder auszahlen - kann ich wählen?

Wählen kannst Du in der Regel nicht. Es kommt darauf an, was in Deinem Arbeitsvertrag steht. Bekommst Du Deine Überstunden normalerweise bezahlt, gilt das auch nach der Kündigung. Wenn Du laut Vertrag Freizeit für Überstunden bekommst, wird es ein wenig komplizierter. Während Deiner Kündigungsfrist kannst Du überschüssige Stunden nach Absprache mit Deinem Chef durch Freizeit einlösen. Wenn danach noch Überstunden übrig bleiben, muss Dein Chef die restlichen auszahlen.

Aufgepasst!

In Deinem Arbeitsvertrag steht nicht, ob Überstunden bezahlt oder abgefeiert werden? Wenn in Deinem Arbeitsvertrag nichts dazu steht, kann Dein Chef entscheiden, was mit den Überstunden passiert.

5.

Wie viel Geld bekomme ich für meine Überstunden?

Bekommst Du Deine Überstunden nach der Kündigung ausgezahlt, interessiert Dich natürlich, wie viel Geld Du bekommst. Für die Berechnung nimmst Du Deinen durchschnittlichen Stundenlohn. So berechnest Du ihn:

Kalkulation

Bruttolohn (pro Monat) × 3 : 13 : Anzahl Wochenarbeitsstunden = Stundenlohn (brutto)

Beispiel

Sebastian verdient als Elektrotechniker 4000€ Brutto im Monat und arbeitet 40 Stunden die Woche. So muss er also rechnen:


4000 × 3 :13 : 40 = 23,07 Brutto Stundenlohn

Bis zu seiner Kündigung hat er 22 Überstunden gemacht.


23,07 Brutto Stundenlohn × 22 = 507,54€ Somit bekommt Sebastian für seine Überstunden 507,54€

6.

Steht mir ein Zuschlag für Überstunden zu?

Ein Zuschlag bedeutet, dass Du für Überstunden mehr Geld bekommst als für reguläre Arbeitsstunden. Ob und wie viel Zuschlag Du bekommst, steht in Deinem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag. Wenn vertraglich nichts vereinbart ist, kriegst Du leider keinen Zuschlag.

7.

Wie fordere ich meine Überstunden ein?

Auf gar keinen Fall solltest Du selbstständig nicht zur Arbeit erscheinen, um Deine Überstunden “selbst auszugleichen”. Damit Deine Überstunden ausgeglichen werden, musst Du sie einfordern, und zwar schriftlich!


Schreib Deinem Chef ein kurzes Schreiben, in dem Du Deine Überstunden geltend machst. Das geht so:

  • Nenne die Anzahl der Überstunden und lege die Dokumentation Deiner Arbeitszeit bei.
  • Schreibe rein: Wie werden Deine Überstunden ausgeglichen? In Geld oder in Freizeit? Berufe Dich dabei auf das, was in Deinem Arbeitsvertrag steht.
  • Unterschreibe mit einer Bitte um Bestätigung des Erhalts der Forderung.

Tipp von uns, wenn Du selbst kündigst

Kündigst Du selbst, kannst Du direkt in Deinem Kündigungsschreiben auf Deine Überstunden hinweisen. So sparst Du Dir zusätzliche Arbeit!

Wichtig!

Wenn Du Deine Überstunden einforderst, musst Du sie nachweisen können! Gibt es in Deiner Firma kein Zeiterfassungssystem, musst Du die Überstunden selbst aufschreiben. Am besten schreibst Du auch auf, woran Du in der Zeit genau gearbeitet hast. Zusätzlich können auch Mails von Deinem Chef hilfreich sein, in denen er Dich zu Überstunden verdonnert.

8.

Was kann ich tun, wenn mein Chef sich nach der Kündigung weigert, meine Überstunden auszugleichen?

Wenn Dein Chef sich weigert, Deine Überstunden auszugleichen oder anzuerkennen, solltest Du einen Anwalt einschalten!


Wir von cleverklagen sind genau für solche Fälle da. Vereinbare noch heute ein kostenfreies Erstgespräch mit uns. Mit einem versierten Partner an Deiner Seite kommst Du an die Entlohnung, die Dir zusteht. So begegnest Du Deinem Chef auf Augenhöhe!

Achtung

Arbeitgeber versuchen mit einem Trick, keine Überstunden zu bezahlen! Arbeitgeber schreiben gerne eine Klausel in den Arbeitsvertrag, nach dem die Überstunden “pauschal mit dem Lohn abgegolten sind”. Lass die Klausel von einem Anwalt prüfen. Sie ist meistens unwirksam und Du kannst Dich wehren!

Fazit

Überstunden verfallen auch nach einer Kündigung nicht einfach. Ob Du Geld oder einige freie Tage für Deine Überstunden bekommst, das entscheidet normalerweise Dein Arbeitsvertrag. Steht dort nichts, sprich mit Deinem Chef! Weigert er sich, Deine Überstunden auszugleichen, solltest Du klagen. Unsere Partneranwälte helfen Dir gerne dabei. Vereinbare also noch heute einen Termin!

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