Die Kündigungsfristen: Wann muss ich kündigen?

Das Wichtigste in Kürze
- Die Länge Deiner Frist ergibt sich entweder aus dem Gesetz oder aus Deinem Arbeitsvertrag.
- Schau erstmal im Arbeitsvertrag nach, ob dort etwas steht. Wenn nicht, gilt die gesetzliche Frist.
- Die Formulierung gibt vor, wann genau Du kündigen musst. Wir erklären Dir alles im Text.
- Deine Frist beginnt erst, sobald die Kündigung bei Deinem oder Deiner Chefin ankommt.
In diesem Ratgeber
1
Wo finde ich meine Kündigungsfrist?
2
Was steckt hinter den Formulierungen im Arbeitsvertrag?
3
“X Wochen zum Monatsende”
4
“X Monate zum Monatsende”
5
“X Wochen zum 15.”
6
“X Monate zum 15.”
7
“Jederzeit mit einer Frist von X Wochen”
8
“Jederzeit mit einer Frist von X Monaten”
9
Dein Chef hat die Kündigungsfrist nicht eingehalten - Was nun?
Du willst kündigen. Leider musst Du die Kündigungsfrist einhalten. Die Formulierungen im Arbeitsvertrag können verwirrend sein! Wann musst Du kündigen, um glatt zum Monatsende gehen zu können? Was bedeutet “zum 15.” oder "zum Ende des Monats”? Wir liefern Antworten auf Deine Fragen!
1.
Wo finde ich meine Kündigungsfrist?
Deine Kündigungsfrist ergibt sich entweder aus Deinem Arbeitsvertrag oder dem Gesetz.
Schau als erstes in Deinem Arbeitsvertrag unter dem Punkt “Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses”. Der Absatz kann auch “Beendigung des Arbeitsverhältnisses” oder “Kündigungsfristen” heißen, das ist nicht genau festgelegt. Da findest Du alles zu Deiner Frist!
Falls im Vertrag nichts zu Fristen steht, gelten für Dich die gesetzlichen Kündigungsfristen. Hier erklären wir Dir alles, was Du dazu wissen musst.
Du hast die Fristen im Vertrag gefunden? Die Formulierung, die Du dort findest, ist vermutlich erstmal wenig hilfreich. Deswegen erklären wir Dir, was sie bedeutet.
2.
Was steckt hinter den Formulierungen im Arbeitsvertrag?
Das, was im Arbeitsvertrag zur Kündigungsfrist steht, ist oft sehr verwirrend.
Die Formulierung setzt sich meistens aus zwei Teilen zusammen. Es wird festgelegt:
- Wann das Arbeitsverhältnis endet, also “zu wann” Du kündigen darfst (zum Beispiel immer zum Ende des Monats)
- Wieviel Zeit im Voraus Du Deine Kündigung abgeben musst (zum Beispiel: vier Wochen). Der beschrieben Termin sagt immer den letztmöglichen Zeitpunkt zum Kündigen. Du solltest lieber etwas früher kündigen, zur Sicherheit.
Wir haben Dir alle möglichen Formulierungen aufgelistet und in verständliche Sprache übersetzt:
“X Wochen zum Monatsende"
“X Monate zum Monatsende”
“X Wochen zum 15.”
“X Monate zum 15.”
“Jederzeit mit einer Frist von X Wochen”
“Jederzeit mit einer Frist von X Monaten”
Achtung!
Auch Dein Chef hat eine Kündigungsfrist, und die muss er einhalten! Wenn er das nicht tut, kannst Du Dich wehren. Spring hier hin, sollte das bei Dir der Fall sein.
3.
“X Wochen zum Monatsende”
Wenn das im Vertrag steht, kannst Du nur “zum Ende des Monats” kündigen. Das bedeutet: Egal, wann Du kündigst – Dein letzter Arbeitstag ist der letzte Tag eines Monats. Es gibt also nur zwölf mögliche Beendigungstermine - jeweils den letzten Tag eines jeden Monats.
Wie lange davor musst Du kündigen?
Eine Woche sind sieben Tage. Wochenenden und Feiertage werden mitgezählt. Bei zwei Wochen sind es dann 14, bei drei Wochen 21 und bei vier Wochen 28 Tage!
Aber eigentlich ist es ganz einfach: Du musst nach dem Wochentag gehen. Sollte der letzte Tag des Monats auf einen Dienstag fallen, dann musst Du auch an einem Dienstag kündigen, nur zum Beispiel vier Wochen vorher.
Achtung, bitte beachte folgendes:
- Solltest Du später als x Wochen vor dem Monatsende kündigen, musst Du noch bis Ende des nächsten Monats arbeiten!
- Solltest Du früher als 28 Tage vor Monatsende kündigen, läuft die Frist trotzdem bis zum Monatsende. Du kannst also nicht ein paar Tage früher aufhören.
Beispiel
Wenn Deine Frist “vier Wochen zum Monatsende” ist, und der letzte Tag des Monats Donnerstag, der 31. März ist, musst Du auch an einem Donnerstag kündigen - nur vier Wochen vorher, also am 2. März. Denn vier Wochen sind immer 28 Tage. Wenn Du früher kündigst - beispielsweise am 20. Februar, musst Du trotzdem bis zum 31. März arbeiten. Und falls Du später kündigst – beispielsweise am 05. März – musst Du bis Ende April arbeiten!
4.
“X Monate zum Monatsende”
“Zum Monatsende”: Du kannst nur bis zum Ende eines Monats kündigen, nicht innerhalb eines Monats. Es gibt also nur zwölf mögliche Beendigungstermine im Jahr - weil es zwölf Monate gibt.
Und wie lange im Voraus musst Du kündigen?
Hier geht es um den Kalendermonat. Die Kündigung ist spätestens am letzten Tag des Vormonats fällig. Sollte Deine Kündigungsfrist zwei oder drei Monate sein, dann ist die Kündigung natürlich spätestens am letzten Tag zwei oder drei Monate vorher fällig.
- Wenn Du später kündigst, dann musst Du noch bis Ende des folgenden Monats arbeiten, nach dem Du gehen wolltest. Das heißt, dass Du noch länger arbeiten musst, obwohl Du die Kündigung schon längst eingereicht hast.
- Wenn Du zu früh kündigst, musst Du trotzdem bis Ende des Monats warten! Du kannst nicht mitten im Monat aufhören.
Beispiel
Du willst zum 31. Januar kündigen, weil Du ab dem 1. Februar einen neuen Job hast. In Deinem Arbeitsvertrag steht “einen Monat zum Monatsende” als Kündigungsfrist. Also muss die Kündigung bis spätestens am 31. Dezember übergeben worden sein! Übergibst Du die Kündigung wegen der Weihnachtszeit schon am 20. Dezember, musst Du trotzdem noch bis 31. Januar arbeiten. Wenn Du es im Stress des Jahreswechsels vergessen solltest, und die Kündigung erst am 1. Januar übergibst, musst Du noch bis Ende Februar arbeiten.
5.
“X Wochen zum 15.”
Bei dieser Formulierung kannst Du nur “zum 15.” kündigen. Damit ist gemeint, dass Dein letzter Arbeitstag immer der 15. eines Monats ist. Es gibt also nur zwölf mögliche Termine im Jahr, zu denen Du kündigen kannst - die Mitte eines jeden Monats.
Wie lange im Vorraus musst Du kündigen?
Ganz einfach: Eine Woche sind genau sieben Tage. Wochenenden und Feiertage werden mitgezählt. Wenn Deine Kündigungsfrist eine Woche beträgt, muss die Kündigung spätestens sieben Tage vor dem 15. bei Deinem Chef auf dem Schreibtisch liegen. Wenn die Frist mehr Wochen beträgt, dann natürlich jeweils mehr Zeit:
- Bei einer Frist von 2 Wochen: 14 Tage vor dem 15.
- Bei einer Frist von 4 Wochen: 28 Tage vor dem 15.
- Bei einer Frist von 6 Wochen: 42 Tage vor dem 15.
- usw.
Beispiel: Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15.
Willst Du zum 15. Juni kündigen, musst Du die Kündigung spätestens am 20. Mai einreichen, also 28 Tage vorher. Gibst Du sie früher ab, musst Du trotzdem bis zum 15. Juni arbeiten. Solltest Du nur einen Tag zu spät abgeben, musst Du bis zum 15. Juli arbeiten.
Eselsbrücke
Ist der 15. ein Donnerstag – dann ist der letztmögliche Tag, um die Kündigung zu übergeben, auch ein Donnerstag. Der Wochentag ist immer derselbe, nur eben x Wochen vorher.
6.
“X Monate zum 15.”
Wenn das in Deinem Arbeitsvertrag steht, kannst Du nur “zum 15.” kündigen. Dann ist Dein letzter Arbeitstag zwangsweise der 15. eines Monats. Es gibt also nur zwölf mögliche Termine im Jahr, zu denen Du kündigen kannst - die Mitte eines jeden Monats.
Wenn in Deinem Vertrag “Monate” steht, dann geht es um Kalendermonate. Der letztmögliche Tag, um zu kündigen, ist immer der 15. des Vormonats (oder Vor-Vormonats – bei einer zwei Monaten Frist, des Vor-Vor-Vormonats – bei einer drei Monaten Frist…).
Beispiel
Die Kündigungsfrist beträgt “zwei Monate zum 15.“ Willst Du zum 15. Februar kündigen, musst Du die Kündigung spätestens am 15. Dezember Deinem Chef geben. Gibst Du Deine Kündigung früher ab – zum Beispiel am 1. Dezember – musst Du trotzdem bis zum 15. Februar arbeiten. Genauso heißt es: Gibst Du sie später ab – beispielsweise am 18. Dezember – musst Du bis zum 15. März arbeiten.
Achtung
Die Frist beginnt erst, wenn Du die Kündigung übergeben hast. Nicht ab dem Datum, dass Du auf den Kopf der Kündigung geschrieben hast. Achte also darauf, dass Du die Kündigung rechtzeitig überreichst!
7.
“Jederzeit mit einer Frist von X Wochen”
Wenn das in Deinem Arbeitsvertrag steht, kannst Du jederzeit kündigen. Es gibt keine festgelegten Daten, zu denen Du kündigen darfst. Du musst nur eine gewisse Dauer vor dem gewünschten letzten Arbeitstag Deine Kündigung einreichen: das sind die “x Wochen”.
Eine Woche sind sieben Tage. Wochenenden und Feiertage werden mitgezählt. Je nachdem, wie viele Wochen in Deinem Arbeitsvertrag angegeben sind, ist dein letzter Arbeitstag dann:
1 Woche: sieben Tage, nachdem Du die Kündigung eingereicht hast
2 Wochen: 14 Tage, nachdem Du die Kündigung eingereicht hast
3 Wochen: 21 Tage, nachdem Du die Kündigung eingereicht hast
4 Wochen: 28 Tage, nachdem Du die Kündigung eingereicht hast
usw
Aber eigentlich ist es ganz einfach: Du musst nach dem Wochentag gehen. Willst Du beispielsweise, dass Dein letzter Arbeitstag ein Freitag ist, musst Du die Kündigung spätestens am Freitag abgeben - x Wochen vorher.
Tipp
Schau einfach in den Kalender und geh die jeweilige Anzahl an Wochen von Deinem Wunschtermin rückwärts.
8.
“Jederzeit mit einer Frist von X Monaten”
Glückwunsch: Du kannst jederzeit kündigen. Es gibt keinen festgelegten letzten Arbeitstag. Aber Achtung: Du musst trotzdem vorausplanen. Du kannst zwar “zu” jedem beliebigen Tag kündigen, aber musst trotzdem eine gewisse Dauer davor die Kündigung abgeben.
Wenn im Vertrag von Monaten die Rede ist, sind Kalendermonate gemeint. Schau in den Kalender: Wann wäre dein gewünschter letzter Arbeitstag? Von dem Tag aus musst Du dann x Monate zurückgehen.
Beispiel
Du kannst “jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen”. Dein gewünschter letzter Arbeitstag ist der 17. Juli – danach willst Du in einen langen Urlaub fahren. Dann musst Du Deine Kündigung spätestens am 17. April übergeben!
9.
Dein Chef hat die Kündigungsfrist nicht eingehalten - Was nun?
Wenn Dein Chef sich nicht an die korrekte Kündigungsfrist hält, solltest Du Dich definitiv wehren! Dafür holst Du Dir am besten einen Anwalt. Der kann oftmals schon mit einem Brief an Deinen Arbeitgeber bewirken, dass Du die Kohle nachgezahlt bekommst, die Dein Arbeitgeber Dir bis zum Ende der eigentlichen Frist schuldet! Mit einem Anwalt kannst Du auch die Möglichkeit auf eine Kündigungsschutzklage besprechen. Damit kannst Du sogar eine Abfindung bekommen. Wir können Dir dabei helfen. Die Erstberatung ist bei uns kostenlos! Meld Dich hier an und wir klären Dich über Deine Möglichkeiten auf.
Fazit
Arbeitsverträge sind oft in einem komplizierten Beamtendeutsch gehalten, das schwer zu verstehen ist. Da ist es wirklich mühselig, durchzublicken. Aber genau dafür sind wir da! Wir von cleverklagen klären Dich aber gerne über all Deine Rechte und Möglichkeiten in der Arbeitswelt auf.
Wenn Du Fragen hast, buch hier eine kostenlose Erstberatung. Wir beraten Dich gerne zu Deinem Fall. Danach hast Du alle notwendigen Infos und kannst Dir in Ruhe überlegen, wie Du vorgehen möchtest.
Cookie Kategorien
Diese Website verwendet Cookies zu Funktions- und Statistikzwecken. Durch Klicken auf „Alle Erlauben“ bestätigst Du, dass Du damit einverstanden bist und erlaubst uns, diese Daten an Dritte weiterzugeben. Die Details findest Du in unserer Datenschutzerklärung. Dort kannst Du auch Deine Einwilligung jederzeit ändern.
Diese Cookies sind notwendig, damit wir Ihnen die Website anzeigen und wesentliche Grundfunktionen zur Verfügung stellen können, z.B. Seitennavigation oder die Chatfunktion.
Diese Cookies werden verwendet, um Sie und Ihre vorgenommenen Einstellungen wieder zu erkennen, wenn Sie auf die Website zurückkehren (z.B bevorzugte Sprache).
Diese Cookies werden verwendet, um die Nutzung der Website und das Verhalten der Nutzer zu analysieren.
Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Cookies ist Art 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO.