Gesetzliche Kündigungsfrist: Alles was du wissen musst! | cleverklagen
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Gesetzliche Kündigungsfrist - Arbeitsvertrag

Gesetzliche Kündigungsfrist: Alles was du wissen musst!

Eigentlich ein normaler Arbeitstag. Aber dann ruft Dein Chef Dich in sein Büro und überreicht Dir einen Brief mit einer Kündigung. Was nun? Musst Du sofort das Büro verlassen? Wie lange bekommst Du noch Gehalt? Und wie ist die Lage, wenn Du die Kündigung selbst auf den Tisch knallst? Wie lange musst Du Dich noch in deine baldige Ex-Arbeit quälen?


Wenn Du dazu in Deinem Arbeitsvertrag keine Antworten findest, dann gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Wie lange die Fristen sind und wie Du Dich wehren kannst, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird, erfährst Du in unserem Artikel.

1.

Gesetzliche Kündigungsfrist - was bedeutet das eigentlich?

Eine Kündigungsfrist bedeutet, dass Du Dein Gehalt bis zum Ende der Frist ausgezahlt bekommst, und Du Dich neben der Arbeit nach etwas Neuem umsehen kannst. Und für Dein Chef oder Deine Chefin bedeutet es, dass Du noch bis zum Ende der Frist weiterarbeiten musst und sie Zeit haben, Ersatz für Dich zu finden!


Deine Kündigungsfrist kann sich aus Deinem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder aus dem Gesetz ergeben. Die gesetzliche Kündigungsfrist ist die Mindestfrist. Das bedeutet, die finale Kündigungsfrist darf niemals kürzer sein als die gesetzliche Frist. Wenn nichts zur Frist in Deinem Arbeitsvertrag steht, gilt die gesetzliche Frist.


Übrigens: Wenn die Kündigung innerhalb der letzten drei Wochen bei Dir eingetroffen ist, kannst Du Dich wehren! Wir helfen Dir dabei. Meld Dich hier für eine kostenfreie Beratung durch unsere Partneranwälte an. Gemeinsam holen wir Deinen Job zurück – oder erkämpfen Dir eine Abfindung!

Muss ich während der Kündigungsfrist noch bei der Arbeit erscheinen?

Ein ganz klares Ja! Du bist weiterhin regulär angestellt, auch wenn Du Dich schon in der Zeit der Kündigungsfrist befindest. Die Devise: “Kein Lohn ohne Arbeit” ist weiterhin gültig. Wenn Du nicht zur Arbeit erscheinst, kann das zu einer außerordentlichen Kündigung führen!

2.

Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist?

Die gesetzliche Kündigungsfrist ist unterschiedlich lang, je nachdem ob Du selbst kündigst oder Dein Chef Dir kündigt.

Dein Chef kündigt Dir

Deine Kündigungsfrist wird länger, umso länger Du schon im Betrieb arbeitest. Die Kündigungsfrist kann im Arbeitsvertrag verlängert werden - aber niemals verkürzt!

Erklärungen dazu, was “zum Monatsende” bedeutet, findest Du in unserem Artikel!

Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist
Probezeit 2 Wochen
Nach der Probezeit 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Ab 2 Jahren 1 Monat zum Monatsende
Ab 5 Jahren 2 Monate zum Monatsende
Ab 8 Jahren 3 Monate zum Monatsende
Ab 10 Jahren 4 Monate zum Monatsende
Ab 12 Jahren 5 Monate zum Monatsende
Ab 15 Jahren 6 Monate zum Monatsende
Ab 20 Jahren 7 Monate zum Monatsende

Du kündigst selbst

Wenn Du selbst kündigst, dann beträgt Deine gesetzliche Kündigungsfrist (mit Ausnahme der Probezeit) vier Wochen bis Mitte (15.) oder bis zum Ende eines Monats. Vier Wochen sind dabei immer 28 Tage! Was diese Formulierungen bedeuten, kannst Du in unseren Artikeln “Kündigung zum 15.” und “Kündigung zum Monatsende” nachlesen.


Die Frist beginnt ab dem Moment, an dem Du die Kündigung überreichst. Nicht ab dem Datum, dass Du auf die Kündigung geschrieben hast. Achte also darauf, dass Du die Kündigung rechtzeitig überreichst!


Aber aufgepasst: Oft steht im Arbeitsvertrag eine andere Regelung, sodass Deine Kündigungsfrist auch (deutlich) länger sein kann.

3.

Wie ist die Kündigungsfrist bei fristloser Kündigung, Probezeit und befristeten Arbeitsverträgen?

Es gibt ein paar Ausnahmen, in denen andere Kündigungsfristen gelten. Hier kannst Du nachschauen:

Keine Kündigungsfrist bei fristloser Kündigung!

Bei einer fristlosen Kündigung gibt es keine Kündigungsfrist. Dir wird mit sofortiger Wirkung gekündigt. Es muss aber einen sehr schwerwiegenden Grund für die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses geben. Du kannst Dir alles dazu in unserem Artikel zur Kündigung aus wichtigem Grund durchlesen.

Probezeit : Zwei Wochen!

Wenn Du noch in der Probezeit bist, ist die Kündigungsfrist auf zwei Wochen verkürzt.

Insolvenz : Maximal drei Monate!

Wenn Dein Chef insolvent geht, beträgt Deine Kündigungsfrist maximal drei Monate. Dabei ist egal, wie lange Du schon in dem Betrieb arbeitest.

Befristete Arbeitsverträge : Es gilt das vereinbarte Ende der Befristung!

Wenn Du einen befristeten Arbeitsvertrag hast, dann kannst Du nicht ordentlich gekündigt werden. Deswegen gibt es keine vorgeschriebene Kündigungsfrist. Der Arbeitsvertrag endet einfach zum vereinbarten Termin. Ausnahme: Es kann sein, dass in Deinem Arbeitsvertrag etwas anderes vereinbart wurde

4.

Was, wenn mein Chef eine falsche Kündigungsfrist angesetzt hat?

Sollte Dein Chef sich nicht an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten, ist die Kündigung ungültig! Dann solltest Du unbedingt eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, um gegen die Kündigung vorzugehen:


Das Ziel der Klage ist es, vor Gericht festzustellen, dass die Kündigung nicht rechtens war. Und wenn Dein Chef die Kündigungsfrist nicht eingehalten hat, dann hast Du besonders gute Karten. Du kriegst dann entweder Deinen Job zurück, erhältst eine Abfindung, oder bekommst noch bis Ende der richtigen Kündigungsfrist Dein Gehalt.

Fazit

Die Kündigungsfrist ist eine faire Regelung für Dich, aber auch für Deinen Chef. Du hast die Möglichkeit, Dich abgesichert nach etwas Neuem umzusehen. Und solltest Du gekündigt haben, kann Dein Arbeitgeber einen guten Ersatz für Dich finden.


Manchmal wollen einen Arbeitgeber aber übers Ohr hauen. Aber das muss man nicht einfach so hinnehmen! Wenn Dir Unrecht angetan wurde, dann setz Dich mit uns in Verbindung! Die Erstberatung durch unsere erfahrenen Anwälte ist bei uns immer kostenfrei. So kannst Du Dich gründlich informieren und dann eine selbstbewusste Entscheidung treffen.

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