Die Kündigungsfrist bei befristetem Arbeitsvertrag – Wie lange ist sie?

Das Wichtigste in Kürze
- Ein befristeter Arbeitsvertrag kann nur gekündigt werden, wenn die Möglichkeit zur Kündigung im Vertrag festgelegt ist. Sonst läuft das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Befristung.
- Falls Du laut Vertrag kündigen darfst, gilt automatisch die gesetzliche Kündigungsfrist: vier Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende! Es kann auch eine längere Kündigungsfrist zwischen Dir und deinem Arbeitgeber vereinbart werden.
- Ausnahme: Du kannst immer fristlos kündigen, wenn Du einen wirklich triftigen Grund hast. Selbst, wenn Du laut Vertrag eigentlich nicht kündigen kannst.
In diesem Ratgeber
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Wie lange ist die Kündigungsfrist bei befristeten Arbeitsverträgen?
Du bist befristet angestellt und willst früher aus Deinem Vertrag raus? Du fragst Dich, wie schnell Du Dich verabschieden kannst? Achtung! Bei einem befristeten Arbeitsvertrag kannst Du normalerweise nicht einfach kündigen. Der Vertrag endet automatisch, wenn die Zeit abgelaufen oder Deine Arbeit erledigt ist. Deswegen gibt es nur in bestimmten Ausnahmefällen überhaupt eine Kündigungsfrist. Welche Ausnahmen das sind, erfährst Du hier.
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Wie lange ist die Kündigungsfrist bei befristeten Arbeitsverträgen?
Ein befristeter Arbeitsvertrag funktioniert nicht wie ein normaler Arbeitsvertrag. Er kann nämlich nicht einfach so gekündigt werden.
Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen eine Kündigung möglich ist. Dann gelten diese Kündigungsfristen:
- Wenn laut Deinem Arbeitsvertrag eine "ordentliche” Kündigung erlaubt ist:
Dann ist Deine Kündigungsfrist mindestens vier Wochen lang. Kündigen darfst Du immer zum 15. oder zum letzten Tag eines Monats. Das ist die gesetzliche Mindest-Kündigungsfrist. In Deinem Arbeitsvertrag kann auch eine längere Frist vereinbart sein. Schau daher in Deinem Arbeitsvertrag nach! - Wenn Du für mehr als fünf Jahre befristet beschäftigt bist:
Dann hast Du die Möglichkeit, ordentlich zu kündigen. Selbst wenn im Vertrag nichts steht. Du hast dann eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Diese Regelung gilt ausschließlich für Dich und nicht für Deinen Chef! - Falls Dein Arbeitgeber insolvent geht:
Dann besteht für Dich die Möglichkeit, ordentlich zu kündigen. Außerdem kann der Insolvenzverwalter Dir mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Wenn es gute Gründe gibt, die Frist verkürzen zu müssen, kann der Insolvenzverwalter sie auch stark verkürzen. Weitere Informationen zur Kündigung im Falle einer Insolvenz findest Du hier. - Ein befristeter Arbeitsvertrag kann außerdem mit einer außerordentlichen Kündigung beendet werden.
Von Dir, aber auch von Deinem Chef. In diesen Fällen gibt es in der Regel keine Kündigungsfrist. Die Gründe für so eine Kündigung müssen aber sehr schwerwiegend sein. Hier ein paar Beispiele: Arbeitszeitbetrug, schwere Beleidigung, eingehaltener Lohn oder Diebstahl.
Fazit
Ein befristeter Arbeitsvertrag kann nur ordentlich gekündigt werden, wenn das laut Arbeitsvertrag ausdrücklich erlaubt ist. Dann beträgt die Kündigungsfrist mindestens 4 Wochen zum 15 oder zum Ende des Monats. Sollte Dir Dein Chef einfach so gekündigt haben, solltest Du Dir unbedingt einen Anwalt holen. Denn Du hast viel mehr Rechte, als Du glaubst! Die erste Beratung bei cleverklagen ist immer kostenfrei. Wir schauen uns gerne Deinen individuellen Fall mit Dir an und besprechen mit Dir, was zu tun ist!
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