Kündigung wegen Insolvenz? Der Ratgeber für Arbeitnehmer! | cleverklagen
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Kündigung - Insolvenz

Kündigung wegen Insolvenz? Der Ratgeber für Arbeitnehmer!

Dein Chef ist insolvent. Was bedeutet das aber für Dich als Arbeitnehmer? Wahrscheinlich sorgst Du Dich, gekündigt zu werden. Aber das muss nicht der Fall sein. In diesem Artikel erklären wir Dir den Ablauf des Insolvenzverfahrens und was Du unternehmen kannst!

1.

Was bedeutet es, wenn mein Arbeitgeber “insolvent” ist?

Firmen kommen manchmal in finanzielle Notlage. Wenn kein Geld mehr da ist, um Rechnungen, Löhne und Schulden zu zahlen, gibts ein Problem. In diesen Situationen kann sich Dein Chef beim Gericht “insolvent” melden. Dann startet ein “Insolvenzverfahren”. Der Sinn dieses Verfahrens ist es, die Situation für alle Beteiligten in sanfte Gewässer zu bringen. Wir erklären Dir, was das für Dich als Arbeitnehmer bedeutet.

2.

Was ist ein Insolvenzverfahren?

Im Insolvenzverfahren wird geklärt, ob:

  • der Betrieb weitergeführt oder weiterverkauft werden kann. Die Schulden werden dann stückweise abbezahlt.
  • die Reißleine gezogen wird und die Firma komplett schließen muss.


Wenn Dein Arbeitgeber insolvent ist, heißt das also nicht automatisch, dass seine letzten Tage gezählt sind. Wenn die Firma weiter existieren kann, wird ein Plan erstellt und unter Umständen betriebliche Veränderungen durchgeführt und Stellen gekürzt. Bei der Schließung des Betriebes wird das gesamte übrige Vermögen gerecht unter denen verteilt, die von dem insolventen Betrieb noch Geld bekommen.

Hinweis

Dein Chef hat die Pflicht, Dir sofort Bescheid zu sagen, sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Direkt oder über einen Betriebsrat, falls es einen in Deiner Firma gibt.

3.

Insolvenz = Kündigung?

Nein! Wenn Dein Chef die Insolvenz anmeldet, ist Dein Job nicht automatisch verloren. Die Insolvenz alleine reicht nicht aus, um Dir zu kündigen.


Nur, wenn infolge des Insolvenzverfahrens Dein Betrieb umstrukturiert oder geschlossen wird, kann Dir aus betrieblichen Gründen gekündigt werden. Genauso können mehrere Arbeitsplätze gestrichen werden, wenn das das Unternehmen rettet.


Aber: Solche Kündigungen sind streng geregelt. Wenn der Insolvenzverwalter oder Dein Chef sich nicht an diese Regeln halten, dann ist die Kündigung ungültig. Du kannst Dich mithilfe eines Anwaltes gegen die Kündigung wehren. Vereinbare hier einen kostenfreien Rückruf durch einen unserer Partneranwälte. Gemeinsam stellt ihr einen Schlachtplan auf. Und wenn Du möchtest, hilft er Dir auch bei der Umsetzung des Plans!


Folgende Fehler kommen bei Kündigungen häufig vor:

  • Wird die Firma umstrukturiert und es gibt innerhalb der Firma einen anderen freien Arbeitsplatz, den Du übernehmen kannst? Dann musst Du diesen Arbeitsplatz angeboten bekommen. Eine Kündigung wäre dann nicht möglich!
  • Wenn Arbeitsplätze gestrichen werden müssen – hat eine Sozialauswahl stattgefunden?
  • Gibt es einen Betriebsübergang, wenn das Unternehmen verkauft wird? Dann muss der neue Eigentümer alle Angestellten im Betrieb übernehmen. Du kannst also nicht gekündigt werden.
  • Wenn es einen gibt, muss vor der Kündigung der Betriebsrat angehört werden.


Wenn gegen eine dieser Sachen verstoßen wird, ist die Kündigung ungültig und Du kannst Dich gegen sie mit einer Kündigungsschutzklage wehren.

Aufgepasst

Im Insolvenzverfahren ist die Kündigungsfrist maximal drei Monate lang, auch wenn Dir laut Arbeitsvertrag mehr zusteht. Manche Chefs versuchen auch, schon vor der Insolvenz Angestellte fristlos zu kündigen, um Kosten zu sparen. Diese Kündigungen haben aber weder Hand noch Fuß und lassen sich leicht anfechten.

4.

Wie läuft das Insolvenzverfahren ab?

Damit das Insolvenzverfahren anfangen kann, muss das Gericht erstmal überprüfen, ob die Firma wirklich insolvent ist. Nachdem das Gericht grünes Licht gegeben hat, ist der klassische Ablauf, dass ein sogenannter Insolvenzverwalter den Prozess übernimmt.


Dieser hat dann das Sagen und entscheidet über die Zukunft der Firma. Dafür schaut er, wie viel Geld noch in der Kasse übrig, und ob der Betrieb weitergeführt werden kann. Er hat dann auch das Recht, Kündigungen auszusprechen, Gelder zu verteilen und notfalls den Betrieb komplett zu schließen.

Gut zu wissen

In manchen Fällen übernimmt nicht ein Insolvenzverwalter, sondern Dein Chef selbst das Insolvenzverfahren. Das passiert vor allem dann, wenn das Unternehmen noch gerettet werden kann. Das Gericht stellt dann einen Sachverwalter. Dieser checkt aber nur, ob Dein Chef alles richtig macht.

5.

Was passiert mit meinem Lohn?

Keine Sorge, Du wirst nicht einfach so leer ausgehen. Denn für diese Fälle gibt es einen Schutz!


Die Bundesagentur für Arbeit zahlt Dir ein sogenanntes “Insolvenzgeld”. Du kannst es bis zu zwei Monate nach Beginn des Insolvenzverfahrens bei Deinem zuständigen Arbeitsamt beantragen. Dieses Geld wird Dir einmalig gezahlt und deckt bis zu maximal drei ausstehende Monatslöhne. Die Zahlungen sind rückwirkend bis zu drei Monate vor Beginn des Insolvenzverfahrens möglich. Das bedeutet aber auch, dass alle früher ausstehenden Zahlungen nicht gedeckt werden.

Beispiel

Du wartest seit fünf Monaten auf Dein Gehalt, jetzt wird das Insolvenzverfahren gestartet. Du beantragst Insolvenzgeld und bekommst vom Arbeitsamt drei Monatslöhne auf einen Schlag.

Für die restlichen zwei Monate musst Du Dich beim Insolvenzverwalter melden und diese einfordern. Du bekommst dann das Geld aus dem Geldtopf, den die Firma noch zur Verfügung hat. Das Problem hier: Wenn kein Geld mehr da ist, dann kann Dir auch nichts mehr oder nur sehr wenig gezahlt werden.

6.

Bleibt mein besonderer Kündigungsschutz bestehen?

Der besondere Kündigungsschutz bleibt auch im Insolvenzverfahren bestehen. Der gilt zum Beispiel für Schwangere, Personen in Elternzeit, Personen mit Behinderung und Betriebsratsmitglieder. Wenn Du besonderen Kündigungsschutz hast, muss Dein Chef oder der Insolvenzverwalter zuerst die Erlaubnis vom jeweils zuständigen Amt bekommen, bevor er Dir kündigen kann. Bei Betriebsratsmitgliedern, Schwangeren oder Personen in Elternzeit das Amt für Arbeitsschutz und bei Personen mit Behinderung das Inklusionsamt.


Es passiert dann häufig, dass Dir infolge der Insolvenz ein Aufhebungsvertrag angeboten wird, in dem Du mit Deiner Unterschrift die Kündigung zu bestimmten Konditionen akzeptierst. Damit soll der besondere Kündigungsschutz umgangen werden. In solchen Fällen solltest Du unbedingt eine gute Abfindung für Dich verhandeln. Unterschreibe niemals, ohne zuvor mit einem Anwalt zu reden. Meld Dich hier für ein kostenloses Erstberatungsgespräch an. Wir rufen Dich zurück

7.

Kündigung bei Insolvenz - wehr Dich mit der Kündigungsschutzklage!

Wenn Du in der Insolvenz eine Kündigung bekommst, ist die Sache noch lange nicht gelaufen. Gegen eine Kündigung kannst Du Dich wehren. Du musst aber schnell handeln!


Nachdem Du die Kündigung bekommen hast, bleiben Dir drei Wochen. Das ist die Frist für die Kündigungsschutzklage. Danach gilt die Kündigung automatisch und Du kannst nichts mehr dagegen unternehmen. Das Ziel von so einer Klage ist es, Deinen Job zurückzubekommen, oder eine Abfindung auszuhandeln. Melde Dich für ein kostenfreies Beratungsgespräch bei cleverklagen. Zusammen erstellen wir eine Strategie, um für Dich das Beste rauszuholen.

8.

Gibt es eine Abfindung?

Leider bekommst Du nicht automatisch eine Abfindung, wenn Du wegen Insolvenz gekündigt wirst. In diesen Fällen kannst Du aber eine erhalten:

  • Du reichst eine Kündigungsschutzklage ein und einigst Dich in Folge auf eine Abfindung.
  • Dir wird mit der Kündigung eine Abfindung angeboten. Das passiert allerdings sehr selten.
  • Du schließt einen Aufhebungsvertrag ab, in dem eine Abfindung ausgehandelt wurde. Das passiert häufig bei Personen mit besonderem Kündigungsschutz.
  • Betriebsrat und Insolvenzverwalter oder Dein Chef haben einen Sozialplan erstellt, bei dem eine Abfindung mit dabei ist.

Auch hier lohnt es sich, wenn ein Anwalt nochmal drüberschaut. Eine Abfindung ist immer Verhandlungssache. Ein Anwalt kann häufig mehr Abfindung herauskitzeln.

Fazit

Nur weil Dein Chef Insolvenz angemeldet hat, ist Dein Job nicht direkt verloren. Wie Du siehst, hast Du auch im Insolvenzverfahren einen Schutz und Rechte, die Du beanspruchen kannst. Bei Fragen und Unsicherheiten ist cleverklagen nur einen Klick entfernt. Wir unterstützen Dich gerne und stehen an Deiner Seite, um Dich so gut wie es geht durch diese herausfordernde Zeit zu begleiten.

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