Die Betriebsbedingte Kündigung: Wenn der Arbeitsplatz wegfällt | cleverklagen
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Betriebsbedingte Kündigung

Die Betriebsbedingte Kündigung: Wenn der Arbeitsplatz wegfällt

Du hast hart gearbeitet und immer alles gegeben, Dein Chef war immer zufrieden mit Dir. Und dann ist es doch passiert: Dir wurde “betriebsbedingt” gekündigt. Was bedeutet das überhaupt? Wie soll es jetzt weitergehen, und kannst Du Dich gegen eine betriebsbedingte Kündigung wehren?


In unserem Artikel erfährst Du alles, was Du wissen musst.

1.

Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?

Die betriebsbedingte Kündigung ist der häufigste Kündigungsgrund. Denn es passiert leider viel öfter, als man glaubt: der Betrieb wird dicht gemacht. Oder es gibt massive Veränderungen und große Umstrukturierungen - ganze Abteilungen brechen weg. Das kann dazu führen, dass Dein Chef Dich nicht mehr als Mitarbeiter behalten kann, selbst wenn er es will.


Damit Dir betriebsbedingt gekündigt werden kann, muss Dein Arbeitsplatz komplett weggefallen sein. Vor Gericht wird häufig über diesen Punkt gestritten: Ist die Stelle nun wirklich gänzlich gestrichen? Gibt es nicht doch einen anderen Arbeitsplatz im Betrieb, der Dir angeboten werden kann?


Wenn Dein Arbeitgeber Dir eine betriebsbedingte Kündigung überreicht, ist das letzte Wort nicht gesprochen. Du kannst Dich wehren. Und wir helfen Dir dabei. Melde Dich hier für einen kostenfreien Rückruf durch einen unserer Partneranwälte. Er erklärt Dir alle Deine Möglichkeiten! Und wenn Du willst, setzt er Deine Rechte für Dich durch.

Begriffsdefinition: “Betrieb” im Arbeitsrecht

"Betrieb" im Arbeitsrecht ist ein Ort, an dem Leute arbeiten. Es kann ein Geschäft, eine Fabrik oder ein Büro sein. In einem Betrieb werden Waren hergestellt oder Dienstleistungen erbracht. Ein Unternehmen kann mehrere Betriebe umfassen


Zum Beispiel, wenn ein Modehaus mehrere Filialen hat. Im Jura-Sprech sagt man auch, dass es sich um eine organisatorische Einheit handelt. Wenn es vor Ort einen Chef oder eine Chefin gibt, die selbstständig Leute entlassen und Dienstpläne erstellen können, so handelt es sich um einen Betrieb.

2.

Wann darf mir mein Chef betriebsbedingt kündigen?

Es gibt eine Menge Vorgaben, die Dein Arbeitgeber beachten muss. Damit Du Dich wehren kannst, erklären wir Dir, was Dein Chef überhaupt alles beachten muss. Eine betriebsbedingte Kündigung ist unwirksam, wenn Dein Chef auch nur eine dieser vier Voraussetzungen nicht ausreichend beachtet hat:

Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung

Es darf keine andere Arbeit in der Firma geben, die Du machen kannst.

Erfordernisse im Betrieb

Es muss eine Veränderung im gesamten Betrieb geben, die zu einem Wegfall von Arbeitsbedarf und deiner Stelle führt.

Sozialauswahl

Dein Arbeitgeber muss abschätzen: Welchen Arbeitnehmer würde eine Kündigung am schlimmsten treffen? Dieser Arbeitnehmer sollte als letztes gekündigt werden.

Interessenabwägung

Die Gründe Deines Arbeitgebers für die Kündigung müssen dringender sein, als die negativen Auswirkungen für Dich. Bei einer ordentlich durchgeführten betriebsbedingten Kündigung müsste diese Interessenabwägung im Sinne Deines Arbeitgebers ausfallen.

Diese Voraussetzungen erklären wir Dir im Folgenden genau, denn wenn Deinem Chef an dieser Stelle Fehler passiert sind, kannst Du Dich sehr gut gegen die Kündigung wehren.

Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung

Es darf absolut keine Möglichkeit für eine Weiterbeschäftigung im gesamten Unternehmen geben, bevor Dein Arbeitgeber Dich kündigen kann! Das heißt, dass erst einmal geschaut werden muss, ob es nicht an anderer Stelle die Möglichkeit gibt, Dir einen Arbeitsplatz anzubieten. Dabei gilt natürlich trotzdem, dass Du für die Stelle geeignet sein musst. Wenn nach Deiner Entlassung jemand anderes für dieselbe Stelle eingestellt wird, ist die Kündigung unwirksam!

Erfordernisse im Betrieb

“Erfordernisse im Betrieb” bedeuten, dass im Betrieb umstrukturiert wird. Wenn zum Beispiel eine ganze Abteilung oder Filiale geschlossen wird, kann das zum Wegfall von Arbeitsplätzen führen. Manchmal ändern sich auch die Arbeitsabläufe, so dass weniger Arbeitskraft benötigt wird. Zum Beispiel, wenn in einem Supermarkt Selbstbedienungskassen eingesetzt werden. Die Begründung muss wirklich im Betrieb selbst liegen, und darf nichts mit der Person, also mit Dir, zu tun haben!

Besonders wichtig!

Das ist besonders wichtig, denn oft tarnen Arbeitgeber ihre Kündigung mit einer “betrieblichen” Begründung, wenn es eigentlich andere Gründe gibt (persönliche Differenzen oder Ähnliches). Das heißt, Augen auf! Vielleicht versucht Dein Chef Dich hier zu veräppeln, und eigentlich bleibt im Betrieb alles gleich. Eine betriebliche Kündigung muss ihren Grund im Betrieb haben, sonst ist sie nicht gültig!

Sozialauswahl - wer geht zuerst?

Ein besonders wichtiger Punkt ist die sogenannte Sozialauswahl. Hier geht es darum, in welcher Reihenfolge den Arbeitnehmern gekündigt werden muss. Dabei werden diese miteinander verglichen. Es wird darauf geachtet, wer eine Kündigung am ehesten verkraften kann, und die besten Chancen auf einen anderen Job auf dem Arbeitsmarkt hat.

Kündigungsfristen sind trotzdem einzuhalten!

Selbst wenn es eine betriebsbedingte Kündigung ist: Dein Chef muss sich an die Kündigungsfristen halten! Tut er das nicht, ist die Kündigung nicht wirksam. Hier kannst du alles zu den Fristen nachlesen.

3.

Wie kann ich mich wehren?

Du kannst gegen die Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben! Das nennt sich Kündigungsschutzklage. Dafür hast Du drei Wochen Zeit. Diese Zeit läuft ab Erhalt der Kündigung. Wenn die Klage erfolgreich ist, bekommst Du Deinen Job zurück oder erhältst eine Abfindung.


Voraussetzung ist allerdings, dass Du Kündigungsschutz hast. Den hast Du, wenn Du länger als sechs Monate in einem Unternehmen arbeitest, das mindestens zehn Vollzeitbeschäftigte hat.


Wir helfen Dir sehr gerne dabei, Dich zu wehren. Wenn Du noch offene Fragen hast: Die Erstberatung bei cleverklagen ist immer kostenfrei! Wir schätzen Deine Situation für Dich ein und leiten Dich durch die notwendigen Schritte. Melde Dich hier für einen kostenlosen Telefontermin.

Hinweis

Wenn Dein Chef bei den oben genannten Voraussetzungen auch nur einen Fehler gemacht hat, dann steht seine Kündigung auf sehr wackeligen Beinen. Dann hast Du mit einer Klage leichtes Spiel.

4.

Kann ich eine Abfindung bekommen?

Zwar hast Du keinen allgemeinen Anspruch auf eine Abfindung. Meistens stehen Deine Chancen sehr gut, Dir eine Abfindung zu holen. Denn Dein Chef möchte normalerweise dringend vermeiden, dass Du Klage erhebst, denn dann kommen Kosten für das Gerichtsverfahren auf ihn zu und er wenn er vor Gericht verliert, muss er Dir weiter Gehalt zahlen und dich beschäftigen. Daher sind viele Arbeitgeber bereit, die Angelegenheit durch die Zahlung einer Abfindung zu beenden.


Wir haben Dir einen Artikel extra für den Spezialfall der Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung geschrieben, wo wir alle Fragen zu dem Thema beantworten.

cleverklagen kann dich unterstützen!

Falls Du noch Unsicherheiten hast : Die Erstberatung durch unsere Partneranwälte ist kostenfrei! Melde Dich hier für die Beratung an. Unsere Top Anwälte beantworten Dir gerne alle offenen Fragen und beraten Dich zu Deiner Abfindung. So kannst Du eine wohlüberlegte Entscheidung treffen!

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