Betriebsbedingte Kündigung: So sicherst Du Dir Deine Abfindung | cleverklagen
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Betriebsbedingte Kündigung: So sicherst Du Dir Deine Abfindung

Du bist ein zuverlässiger Mitarbeiter, hast immer Dein Bestes gegeben, aber dann flattert dennoch eine betriebsbedingte Kündigung ins Haus. Kriegst Du jetzt automatisch eine Abfindung? Das liest man ja häufig. Leider handelt es sich um einen Irrglauben, dass eine betriebsbedingte Kündigung immer bedeutet, dass man eine Abfindung bekommt. Dennoch stehen Deine Chancen gut, eine saftige Abfindung herauszuschlagen! Wie, erklären wir Dir in unserem Artikel.

1.

Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?

Wenn Dein Arbeitgeber kündigt und dies auf wirtschaftliche Gründe oder organisatorische Veränderungen im Unternehmen stützt, nennt man das betriebsbedingte Kündigung. Die betriebsbedingte Kündigung ist nur erlaubt, wenn Dein Arbeitgeber wirklich keinen anderen Arbeitsplatz für Dich im Unternehmen findet. Dazu später mehr.


Wenn bei Dir eine betriebsbedingte Kündigung im Raum steht, solltest Du Dir Unterstützung von einem Anwalt holen. Du kannst Dich wehren! Meld Dich gerne bei uns. Unsere Partneranwälte geben Dir eine kostenfreie Erstberatung - unverbindlich und ganz einfach am Telefon.

2.

Steht mir bei betriebsbedingter Kündigung immer eine Abfindung zu?

Nein. Oft wird behauptet, dass es bei betriebsbedingter Kündigung immer eine Abfindung gibt. Das ist aber leider nicht ganz wahr. Nur in folgendem Ausnahmefall hast Du ein Recht auf eine Abfindung:

  • Dein Arbeitgeber legt Dir eine betriebsbedingte Kündigung vor. Gleichzeitig verspricht er Dir, dass Du eine Abfindung bekommst, wenn Du nicht gegen diese Kündigung klagst. Das muss auch so im Kündigungsschreiben stehen. Das kommt aber nur sehr selten vor. Denn nicht viele Arbeitgeber machen so ein Angebot. Dennoch: Schau im Kündigungsschreiben nach, ob dort etwas in der Art vermerkt ist. Denn dann ist Dir Deine Abfindung sicher!
  • Es kann außerdem sein, dass Dein Arbeitgeber einen sogenannten “Sozialplan” mit dem Betriebsrat ausgehandelt hat, der eine Abfindung vorsieht. Du solltest also direkt nach dem Erhalt der Kündigung mit dem Betriebsratsvorsitzenden sprechen, und nachfragen, ob es einen Sozialplan gibt!


In anderen Fällen gibt es meistens keinen Anspruch auf eine Abfindung. Das bedeutet aber nicht, dass Du leer ausgehst. Viele Arbeitgeber zahlen trotzdem eine Abfindung. Wieso? Sie wollen dadurch verhindern, dass Du vor Gericht gegen die Kündigung klagst.

3.

Wie komme ich an meine Abfindung? Die Kündigungsschutzklage!

Die Kündigungsschutzklage ist Dein Schlüssel zu einer guten Abfindung. Ziel dieser Klage ist: Das Gericht soll feststellen, dass Dein Chef Dich zu unrecht vor die Tür gesetzt hat und Dich deswegen wieder einstellen muss. Bevor er Dich aber wieder einstellt, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass er Dir eine Abfindung anbietet!


Um dieses Ass zu spielen, muss Deine Anstellung unter das Kündigungsschutzgesetz fallen. Das Kündigungsschutzgesetz greift, wenn Du:

  • länger als sechs Monate in einem Betrieb arbeitest
  • in dem Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter in Vollzeit arbeiten


Wir empfehlen Dir, gemeinsam mit einem Anwalt vor Gericht zu ziehen. Hier kannst Du Dich kostenfrei von einem Anwalt beraten lassen. Vor Gericht wird darüber gestritten, ob die Kündigung zu recht erfolgt ist. Es wird geprüft, ob wirklich betriebsbedingte Gründe vorliegen und ob Dein Chef auch alle sonstigen Vorgaben eingehalten hat. Wie kommst Du dabei aber an Deine Abfindung?


Für Arbeitgeber ist es meistens günstiger, eine Abfindung zu zahlen, als das Risiko eines Gerichtsprozesses einzugehen. Denn es besteht immer die Gefahr, dass das Gericht die Kündigung am Ende für unwirksam erklärt. Dann müsste Dich Dein Chef wieder einstellen, obwohl er Dich ja eigentlich entlassen wollte. Und er müsste Dir für die gesamte Dauer des Gerichtsprozesses Deinen Lohn nachzahlen. Das ist oft viel Geld. Für den Arbeitgeber ist es meist besser, die Angelegenheit durch das Zahlen einer Abfindung schnell zu erledigen. Genau hier musst Du also ansetzen, wenn Du eine Abfindung haben willst!

Achtung!

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden. Danach kannst Du nichts mehr gegen die Kündigung machen.

4.

Wie hoch kann meine Abfindung ausfallen?

Wie hoch die Abfindung ausfällt, ist nicht festgelegt. Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache.


Für eine erste Orientierung kannst Du Dich aber an einer Formel orientieren. Diese wird von Anwälten und Gerichten genutzt, um Abfindungen festzulegen. Sie lautet:


Betriebszugehörigkeit x monatliches Gehalt x sonstige Umstände


Unter Betriebszugehörigkeit versteht man, wie viele Jahre Du in dem Unternehmen gearbeitet hast.


Das multiplizierst Du mit Deinem monatlichen Bruttogehalt und dem Faktor “sonstige Umstände”. Dieser ist etwas schwieriger zu bestimmen! Es geht dabei um verschiedene Themen: Deine Familiensituation, Dein Alter oder Deine Chance, eine neue Stelle auf dem Arbeitsmarkt zu bekommen. Dafür setzt man gewöhnlich eine Zahl zwischen 0,25 und 2,0 an. Je stärker Dich eine Kündigung treffen würde, desto höher fällt diese Zahl aus. Es empfiehlt sich, zunächst mit einem Wert von 0,5 zu rechnen. Wenn Du mehr darüber wissen willst, kannst Du gerne in unserem Artikel “Abfindungshöhe” weiterlesen.


Wir empfehlen Dir, einen Anwalt als Verhandlungspartner an Deine Seite zu holen. Ein Anwalt weiß genau, wie man eine starke Verhandlungsposition aufbaut. Bei cleverklagen kannst Du Dich kostenfrei von einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Ganz einfach und unverbindlich am Telefon. Vereinbare gerne hier einen Termin.

Berechnung

Monatliches Bruttogehalt X Betriebszugehörigkeit X Weitere Umstände

5.

Dein Arbeitgeber hat Fehler gemacht? Das erhöht Deine Chancen auf eine Abfindung

Betriebsbedingte Kündigungen sind oft fehlerhaft. Das kannst Du Dir zunutze machen, wenn Du Deine Abfindung verhandelst. Du musst Deinem Arbeitgeber klar machen, dass seine Kündigung vor Gericht keinen Bestand hätte. Dann wird er eher bereit sein, eine Abfindung zu bezahlen. Suche nach folgenden Fehlern:

Es gibt gar keine “dringenden betriebliche Erfordernisse”

Eine betriebsbedingte Kündigung setzt "dringende betriebliche Erfordernisse” voraus. Das bedeutet konkret: Im Unternehmen muss eine Situation entstanden sein, die Deinen Arbeitgeber dazu zwingt, Dich zu entlassen. Zum Beispiel: Es wird eine Abteilung oder Filiale geschlossen, die notgedrungen zum Wegfall von Arbeitsplätzen führt. Oder es ändern sich Arbeitsabläufe durch Entscheidungen der Firmenleiter. Man denke an die Selbstbedienungskassen in einem Supermarkt.


Aber aufgepasst: Häufig schieben Arbeitgeber betriebliche Gründe nur vor, um einen Vorwand für eine Kündigung zu haben. Hier kannst Du ansetzen und die genannten Gründe genau prüfen. Hat Dein Arbeitgeber wirklich keine andere Wahl, als Dir zu kündigen? Erst dann handelt es sich um dringende betriebliche Erfordernisse.

Weiterbeschäftigung ist möglich

Dein Chef darf Dir nur dann betriebsbedingt kündigen, wenn er keine Möglichkeit hat, Dich woanders im Unternehmen einzusetzen. Zum Beispiel kann es sein, dass nur der Standort oder ein Werk schließt, es aber an einem anderen Standort noch freie Stellen gibt, die für Dich geeignet sind. In diesem Fall darf Dein Arbeitgeber nicht kündigen.

Fehler bei der Sozialauswahl

Es gibt Regeln, die vorschreiben, in welcher “Reihenfolge” gekündigt werden muss. Dabei werden die Arbeitnehmer im Unternehmen miteinander verglichen. Es wird geprüft, wer eine Kündigung am ehesten verkraften kann und die besten Chancen auf einen anderen Job auf dem Arbeitsmarkt hat. Verschiedene Faktoren werden hier berücksichtigt, zum Beispiel das Alter, die Betriebszugehörigkeit, Unterhaltsverpflichtungen oder eine eventuelle Schwerbehinderung der Mitarbeiter. Hier können schnell Fehler passieren, die Du ausnutzen kannst.

Kündigungsfrist nicht eingehalten

Auch bei der betriebsbedingten Kündigung muss sich Dein Chef an die Kündigungsfrist halten. Alles dazu findest Du in unserem Artikel zu den Kündigungsfristen.

cleverklagen ist für alle Fragen offen!

Hoffentlich konntest Du mit unserem Artikel Antworten auf all Deine Fragen finden! Wir legen Dir dennoch ans Herz, Dir bei der Verhandlung einer Abfindung einen kompetenten Partner an die Seite zu holen. Unsere Anwälte haben sich auf die Verhandlung von Abfindungen spezialisiert und können Dir genau sagen, wie viel Du tatsächlich herausholen kannst! Vereinbare hier einen Termin für eine kostenfreie Beratung.

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