Wie viel Zeit hast Du, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen?

Das Wichtigste in Kürze
-
Wenn Du gekündigt wirst, hast Du drei Wochen Zeit, um Dich mit einer Klage zu wehren.
-
Die Klagefrist beginnt an dem Tag, an dem die Kündigung auf Deinem Schreibtisch oder in Deinem Briefkasten landet.
-
Es ist dabei egal, wann Du sie tatsächlich liest. Die Klagefrist beginnt, sobald die Kündigung bei Dir ankommt. Dann geht das Gesetz davon aus, dass Du die Kündigung gelesen hast.
-
Diese Frist gilt bei jeder Form der Kündigung. Auch bei einer fristlosen!
-
Ausnahmen von der Klagefrist gibt es nur sehr wenige. Nur mit einem guten Grund (z.B. schwere Krankheit oder Schwangerschaft) bekommst Du für die Klage etwas mehr Zeit.
In diesem Ratgeber
1
Wie viel Zeit habe ich für die Kündigungsschutzklage?
2
Wann beginnt die Frist zu laufen?
3
Wann endet die Klagefrist?
4
Gibt es Ausnahmen von der Frist?
5
Was kann ich tun, wenn ich die Klagefrist verpasst habe?
Du wurdest gekündigt und willst Dich wehren? Dann solltest Du Dich beeilen! Denn für eine Kündigungsschutzklage hast Du nur drei Wochen Zeit. In diesem Artikel erklären wir Dir, wann Deine Klagefrist beginnt und ob es Ausnahmen gibt. Außerdem erklären wir Dir, was Du tun kannst, wenn Du die Frist verpasst!
1.
Wie viel Zeit habe ich für die Kündigungsschutzklage?
Wenn Du Dich gegen Deine Kündigung wehren willst, solltest Du Dich beeilen. Du hast für die Klage nur drei Wochen Zeit! Du musst schnell handeln. Denn wenn Du die Frist verpasst, ist die Kündigung auf jeden Fall gültig und Du kannst nichts mehr dagegen machen.
Deine Kündigungsschutzklage gilt beim Gericht als eingegangen, wenn sie unterschrieben im Briefkasten des zuständigen Arbeitsgerichts liegt. Verschickst Du Deine Klage also mit der Post, solltest Du ein paar Tage für die Zustellung einplanen. Wenn Du Deine Klage auf den letzten Drücker einreichen willst und keine Zeit mehr für den Postweg bleibt, kannst Du sie auch persönlich in den Briefkasten des Arbeitsgerichts schmeissen.
Ein Anwalt kann Dir dabei helfen, die Klage so schnell wie möglich einzureichen. Unsere Partneranwälte haben schon oft innerhalb von Stunden geklagt. Falls Du Dir auch Hilfe wünschst, melde Dich hier für einen Rückruf durch einen unserer Partneranwälte. Er berät Dich Schritt-für-Schritt. Und das Beste: die Beratung ist sogar kostenfrei.
Hinweis
Die Klagefrist von drei Wochen gilt für jede Kündigung. Auch für Änderungskündigungen, Kündigungen bei Sonderkündigungsschutz, bei Krankheit oder während Deines Urlaubs.
2.
Wann beginnt die Frist zu laufen?
Die Frist läuft, sobald die Kündigung in Deinem Briefkasten landet oder auf Deinem Schreibtisch liegt. Dann ist sie bei Dir angekommen und gilt als zugestellt. Die Klagefrist fängt am nächsten Tag an zu laufen!
Dabei ist es egal, ob Du die Kündigung tatsächlich direkt liest. Ist die Kündigung bei Dir angekommen, geht man davon aus, dass Du sie gelesen hast. Selbst wenn Du gerade im Urlaub bist oder im Krankenhaus liegst.
Das Gesetz nimmt an, dass Du Deinen Briefkasten mindestens einmal am Tag leerst – oder jemanden bittest, das für Dich zu übernehmen. Bei einer längeren Abwesenheit solltest Du daher dafür sorgen, dass irgendwer alle paar Tage Deinen Briefkasten checkt.
3.
Wann endet die Klagefrist?
Du bekommst die Kündigung an einem Werktag? Dann endet die dreiwöchige Frist um 24 Uhr an diesem Wochentag – nur eben drei Wochen später.
Wenn die Kündigung an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag kommt, endet die Frist am nächsten Werktag um 24 Uhr – drei Wochen später.
Deine Kündigungsschutzklage muss dann im Briefkasten des zuständigen Gerichts liegen.
Beispiel – Nikolas will gegen seine Kündigung klagen
Nikolas arbeitet in der Logistik bei einem Berliner Krankenhaus. An einem Mittwoch bekommt er eine Kündigung, die er völlig ungerechtfertigt findet. Er entscheidet sich zu klagen. Dafür hat er drei Wochen Zeit. Seine Klagefrist endet am Mittwoch in drei Wochen um 24 Uhr.
Mit einem Profi an Deiner Seite verpasst Du die Frist nicht. Wende Dich daher so schnell wie möglich nach Deiner Kündigung an einen Anwalt. Wir helfen Dir bei Deiner Kündigungsschutzklage! Melde Dich noch heute für ein kostenfreies Erstgespräch.
4.
Gibt es Ausnahmen von der Frist?
Ausnahmen von der Frist gibt es nur unter besonderen Umständen. Die dreiwöchige Frist musst Du nicht einhalten, wenn…
- die Kündigung noch von einer Behörde abgesegnet werden muss – zum Beispiel bei schwerbehinderten Arbeitnehmern. Hier muss das Integrationsamt der Kündigung zustimmen. In solchen Fällen beginnt die Frist erst ab dem Tag an zu laufen, an dem die jeweilige Behörde der Kündigung zustimmt.
- wenn Du kurz nach dem Erhalt der Kündigung schwer krank geworden bist und wochenlang außer Gefecht warst. Das muss wirklich gravierend sein. Selbst ein Beinbruch wird kaum ein Richter als Ausnahme akzeptieren. Denn mit einem Beinbruch wärst Du ja immer noch im Stande, jemanden zu bitten, Deinen Briefkasten zu leeren – und den Brief dann zu lesen.
5.
Was kann ich tun, wenn ich die Klagefrist verpasst habe?
Wenn Du die Klagefrist verpeilst, kannst Du leider nichts machen. Ein Richter wird eine späte Klage nur bei absoluten Ausnahmen und in den seltensten Fällen akzeptieren.
Du musst beweisen, dass Du in den drei Wochen schwer verhindert warst. Dann kann Deine Klage noch nachträglich zugelassen werden. Dafür hast Du zwei Wochen Zeit, nachdem das Hindernis aus der Welt ist.
Unter diesen Umständen kannst Du später immer noch klagen:
- Du warst so schwer krank, dass Du Dich innerhalb der drei Wochen nicht um die Kündigungsschutzklage kümmern konntest. Zum Beispiel, weil Du nach der Kündigung wegen eines Unfalls mehrere Wochen im Koma lagst. Eine Grippe, ein Beinbruch oder depressive Episoden wird kein Richter akzeptieren.
- Du wurdest gekündigt und stellst nach der Kündigung fest, dass Du während der Kündigung schon schwanger warst. Schwangere haben ab dem Zeitpunkt der Schwangerschaft besonderen Kündigungsschutz. Stellst Du erst nach Ablauf der Klagefrist fest, dass Du während der Kündigung schon schwanger warst, kannst Du ausnahmsweise einen Antrag auf Verlängerung der Frist stellen.
Mit einem guten Grund kannst Du auch später noch gegen Deine Kündigung klagen. Das machst Du am besten mit einem Anwalt, der Deinen Grund für eine späte Klage überzeugend verpackt. Aber: Das ist die absolute Ausnahme. Wenn Du nicht unwissentlich schwanger warst oder außer Gefecht im Krankenhaus wirst Du kaum etwas erreichen können.
Fazit
Für eine Kündigungsschutzklage hast Du drei Wochen Zeit, nachdem die Kündigung bei Dir angekommen ist. In drei Wochen lässt sich eine Kündigungsschutzklage vorbereiten. Viel Zeit ist es aber auch nicht, denn Du musst für die Klage einige Dokumente zusammensuchen. Mit einem Anwalt an Deiner Seite machst Du Dir das Leben viel einfacher. Wenn es sehr dringend ist, stellen unsere Partneranwälte innerhalb von Stunden eine Klage auf die Beine. Wir von cleverklagen sind für Dich da! Hier kannst Du noch heute ein kostenfreies Beratungsgespräch vereinbaren.
Cookie Kategorien
Diese Website verwendet Cookies zu Funktions- und Statistikzwecken. Durch Klicken auf „Alle Erlauben“ bestätigst Du, dass Du damit einverstanden bist und erlaubst uns, diese Daten an Dritte weiterzugeben. Die Details findest Du in unserer Datenschutzerklärung. Dort kannst Du auch Deine Einwilligung jederzeit ändern.
Diese Cookies sind notwendig, damit wir Ihnen die Website anzeigen und wesentliche Grundfunktionen zur Verfügung stellen können, z.B. Seitennavigation oder die Chatfunktion.
Diese Cookies werden verwendet, um Sie und Ihre vorgenommenen Einstellungen wieder zu erkennen, wenn Sie auf die Website zurückkehren (z.B bevorzugte Sprache).
Diese Cookies werden verwendet, um die Nutzung der Website und das Verhalten der Nutzer zu analysieren.
Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Cookies ist Art 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO.