Änderungskündigung erhalten - Was tun? | cleverklagen
Ratgeber

Änderungskündigung

Änderungskündigung erhalten - Was tun?

Du hast eine Änderungskündigung bekommen und fragst Dich nun, was das ist und wie Du Dich verhalten sollst? Dann bist Du hier genau richtig. Im Folgenden erklären wir Dir alles, worauf Du achten musst, wenn Dein Chef mit einer Änderungskündigung um die Ecke kommt.

1.

Was ist eine Änderungskündigung?

Normalerweise kann Dein Chef die Bedingungen Deines Arbeitsvertrages nur ändern, wenn Du mit der Änderung einverstanden bist. Anders bei der Änderungskündigung. Diese gibt Deinem Chef die Möglichkeit, Vertragsänderungen auch gegen Deinen Willen zu “erzwingen”. Eine Änderungskündigung besteht aus zwei Teilen:

  1. Der Arbeitgeber kündigt zunächst den bisher bestehenden Arbeitsvertrag. Ganz normal.
  2. Gleichzeitig macht er Dir ein Angebot, zu geänderten Bedingungen im Betrieb zu bleiben.


Nimmst Du das Angebot an, geht Dein Arbeitsverhältnis zu den geänderten Bedingungen weiter. Lehnst Du das Angebot ab, verwandelt sich die Änderungskündigung in eine “normale” Kündigung und Du verlierst Deine Stelle.
Dir bleibt nun die Wahl. Arbeitest Du unter den neuen Bedingungen weiter oder beendest Du Dein Arbeitsverhältnis?

2.

Ich habe eine Änderungskündigung bekommen - was jetzt?

Vorweg: Ob Du Dich wehren kannst, hängt davon ab, ob Du sogenannten “Kündigungsschutz” hast. Den hast Du, sobald Du länger als sechs Monate in einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern in Vollzeit arbeitest.


Du hast keinen Kündigungsschutz, weil weniger als zehn Mitarbeiter in Deinem Betrieb arbeiten? Lies hier nach, was Du tun kannst.


Wenn Du Kündigungsschutz hast: Perfekt! Wir zeigen Dir, wie Du auf die Änderungskündigung reagieren kannst.

Zustimmung zur Änderung

Du kannst der Änderungskündigung ohne Einschränkung zustimmen. Dein Vertrag wird dann an die neuen Konditionen angepasst und Du machst ohne Unterbrechung mit Deinem Job weiter. Dies solltest Du Dir aber gut überlegen, weil die neuen Konditionen in der Regel schlechter sein werden als die Alten. Dein Chef will mit einer Änderungskündigung ja meistens seine Position verbessern!

Ablehnung des Angebots

Lehnst Du das Änderungsangebot ab, dann bleibt nur die “normale Kündigung” bestehen. Also wird Dein Arbeitsverhältnis beendet. Das gleiche passiert, wenn Du auf die Änderungskündigung einfach nicht reagierst. Aber gegen die “normale Kündigung” kannst Du Dich trotzdem wehren! Und zwar, indem Du vor Gericht ziehst. Du musst innerhalb von drei Wochen, nachdem Du die Kündigung bekommen hast, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.


Klagen – das klingt erstmal einschüchternd. Aber keine Sorge. Wir helfen Dir dabei. Unsere Partneranwälte sind Profis auf dem Gebiet. Hier kannst Du eine kostenlose Beratung buchen. Sie erklären Dir am Telefon alles, was Du wissen musst.

Der sichere Weg: Zustimmung “unter Vorbehalt”

Du kannst eine Änderungskündigung auch “unter Vorbehalt” annehmen. Das bedeutet, Du stimmst den neuen Bedingungen grundsätzlich zu. Die Zustimmung soll aber nur für den Fall gelten, dass die neuen Bedingungen “sozial gerechtfertigt” sind. Ob die Änderungen sozial gerechtfertigt sind oder nicht, entscheidet das Arbeitsgericht.


Zu diesem Zweck musst Du innerhalb von drei Wochen eine “Änderungsklage” beim Arbeitsgericht erheben. Was ist der Vorteil dieser Vorgehensweise? Du sicherst Deinen Arbeitsplatz. Denn dieser bleibt erhalten, unabhängig davon, wie die Klage ausgeht. Du kannst also mit relativ geringem Risiko gegen die Änderungskündigung vorgehen:

  • Während des Rechtsstreits arbeitest Du zu den neuen Konditionen im Betrieb.
  • Verlierst Du den Prozess, behältst Du Deinen Arbeitsplatz, dann aber zu den neuen Bedingungen.
  • Entscheidet das Gericht, dass die Änderungskündigung ungültig ist, gilt wieder der alte Vertrag. Falls Dir während dieser Zeit weniger Gehalt ausgezahlt wurde, muss Dein Arbeitgeber den Betrag nachzahlen.

3.

Welche Fristen darf ich auf keinen Fall verpassen?

Egal, wie Du Dich am Ende entscheidest - wichtig ist in jedem Fall, dass Du diese drei Fristen kennst:

3 Wochen, um das Angebot “unter Vorbehalt” anzunehmen

Wenn Du die vorgelegten vertraglichen Änderungen nur unter Vorbehalt akzeptieren möchtest, musst Du das innerhalb von drei Wochen tun, nachdem Du die Kündigung erhalten hast.

3 Wochen: Frist für die Kündigungs- oder Änderungsschutzklage

Wenn Du gegen die Änderungskündigung rechtlich vorgehen willst, hast Du drei Wochen Zeit, eine Klage bei Gericht einzureichen. Dies gilt für den Fall, dass Du das Änderungsangebot ablehnst und eine Kündigungsschutzklage erheben willst, oder die Änderung unter Vorbehalt annimmst (Änderungsschutzklage).


Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Du die Änderungskündigung bekommst. Verpasst Du die Frist, wird die Vertragsänderung wirksam. Du hast danach keine Möglichkeit mehr, über die neuen Arbeitsbedingungen zu verhandeln.

Wichtig: Vom Arbeitgeber gesetzte Frist für die Annahme des Angebots

Viele Arbeitgeber setzen im Kündigungsschreiben eine Frist, in der das Angebot angenommen werden kann. Dein Chef ist gesetzlich dazu verpflichtet, Dir mindestens drei Wochen Zeit zu geben.


Ausnahme ist hier wieder, wenn die Kündigungsfrist kürzer als drei Wochen ist. Dann musst Du Dich innerhalb der Kündigungsfrist entscheiden.

4.

Kann ich eine Abfindung bekommen?

Nur wenn Du Kündigungsschutz hast, wird Dein Arbeitgeber bereit sein, eine Abfindung zu zahlen. Denn ohne Kündigungsschutz kann er Dir eigentlich immer kündigen, ohne dass Du viel dagegen machen kannst. Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer vor einer ungerechtfertigten Kündigung. Das bedeutet, dass Du gegen eine Kündigung klagen kannst. Alles dazu kannst Du in unserem Artikel hier nachlesen.


Wenn Du Hilfe bei der Klage haben möchtest, melde Dich bei uns. Unsere Partneranwälte beraten Dich kostenfrei am Telefon. So erhöhst Du Deine Chancen auf eine Abfindung um ein Vielfaches.

5.

Wann darf mein Chef überhaupt eine Änderungskündigung aussprechen?

Eine Änderungskündigung geht nicht “einfach so”. Dein Chef darf Dir zum Beispiel nicht das Gehalt kürzen, wenn ihm gerade danach ist. Eine Änderungskündigung ist nur möglich, wenn Dein Chef einen vom Gesetz erlaubten Grund (Kündigungsgrund) hat. Außerdem dürfen die vorgeschlagenen Änderungen nicht zu “krass” sein. In der Fachsprache sagt man, die Änderungen müssen “sozial gerechtfertigt” sein. Wann das der Fall ist, erklären wir Dir im Folgenden.

Ein Kündigungsgrund muss vorliegen

Arbeitest Du in einem Betrieb mit mehr als zehn Angestellten und bist länger als sechs Monate angestellt, genießt Du Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass Dein Arbeitgeber Dich nur entlassen kann, wenn es einen guten Grund gibt. Ein paar Beispiele:

Beispiel 1

Als LKW Fahrer verliert Stefan wegen zu vielen Punkten seinen Führerschein. Sein Chef bietet ihm eine andere Stelle im Kundenmanagement an. Hier muss er kein Auto fahren.

Beispiel 2

Jonas ist 55 und kann seinen Job als Schornsteinfeger nicht mehr ausüben. Die Belastung ist zu groß. Sein Chef bietet ihm eine weniger belastende Stelle mit weniger Arbeitsstunden an.

Beispiel 3

Savannah’s Firma schließt ihren Standort in Karlsruhe. Es gibt aber noch einen anderen Standort mit freien Stellen in Jena. Savannah’s Chef ist also dazu verpflichtet, ihr erstmal eine Änderungskündigung mit einem Stellenwechsel nach Jena vorzuschlagen. Sie kann sich dann dazu entscheiden, das Angebot anzunehmen oder in Karlsruhe zu bleiben und sich einen neuen Job zu suchen.

Wenn Du mehr über Kündigungsgründe wissen willst, schau Dir gerne unseren Artikel an!

Die geänderten Bedingungen müssen “sozial gerechtfertigt” sein

Ein Kündigungsgrund allein reicht aber nicht aus. Die vom Arbeitgeber vorgeschlagenen geänderten Arbeitsbedingungen müssen außerdem fair und angemessen sein. Das nennt man im Arbeitsrecht “sozial gerechtfertigt”.


Melde Dich bei einem Anwalt. Er kann prüfen, ob die Kündigung diese Voraussetzungen erfüllt. Tut sie es nicht, ist die Kündigung ungültig. Wir von Cleverklagen bieten Dir ein kostenfreies Beratungsgespräch an, damit Du bestens informiert bist!

Das Angebot muss klar und verständlich sein

Die neuen Konditionen müssen im Kündigungsschreiben detailliert aufgeführt werden. Im Angebot muss klar verständlich stehen, was für Änderungen gelten und ab wann sie in Kraft treten. Wenn das nicht passiert, ist die Kündigung unwirksam.

Sonderfall: Änderungskündigung und Betriebsrat

Besteht in Deiner Firma ein Betriebsrat, muss dieser von Deinem Arbeitgeber eingebunden werden. Der Betriebsrat muss den neuen Arbeitsbedingungen zustimmen, ansonsten ist die Änderungskündigung ungültig.


Wenn Du in einer Firma mit Betriebsrat arbeitest, lohnt es sich mit ihm zu reden. Eventuell hat Dein Chef den Betriebsrat bei seiner Entscheidung ignoriert.

Ist die Kündigung sozial gerechtfertigt?

Um das herauszufinden, stellt man sich folgende Fragen:

  • Ist die Änderung grundsätzlich angemessen?
  • Sind die vorgeschlagenen Änderungen des Arbeitsvertrages tarifkonform?
  • Sind sie fair/verhältnismäßig?
  • Liegt besonderer Kündigungsschutz vor, zum Beispiel bei Schwangerschaft oder Schwerbehinderung?


Nur wenn diese Fragen entsprechend beantwortet werden, ist die Änderungskündigung rechtens.

Fazit

Eine Änderungskündigung stellt Dich vor die Wahl: Akzeptierst Du die neuen, meist schlechteren Arbeitsbedingungen oder Du lehnst ab und beendest damit Dein Arbeitsverhältnis. Mit Deiner Entscheidung bist du aber nicht allein! Mit unserer Hilfe kannst Du Dich wehren! Vereinbare hier einen Termin für ein kostenfreies Gespräch mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Gemeinsam könnt ihr besprechen, was die beste Lösung für Dich darstellt.

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