Kündigung – Welche Rolle spielt der Betriebsrat?

Das Wichtigste in Kürze
- Der Betriebsrat ist dazu da, Dir zur Seite zu stehen.
- Fürchtest Du eine Kündigung oder hast schon eine bekommen, kannst Du Dich an den Betriebsrat wenden. Bitte ihn um Hilfe.
- Dein Arbeitgeber muss den Betriebsrat vor jeder Kündigung anhören. Sonst ist die Kündigung unwirksam.
- Der Betriebsrat kann einer Kündigung zustimmen, Bedenken äußern oder widersprechen. Die Entscheidung liegt trotzdem bei Deinem Chef.
- Du kannst gegen Deine Kündigung klagen. Dann helfen Dir die Argumente des Betriebsrats.
In diesem Ratgeber
1
Hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht bei Kündigungen?
2
Was ist eine “Anhörung” des Betriebsrats?
3
Wie kann der Betriebsrat auf eine geplante Kündigung reagieren?
4
Was passiert, wenn der Betriebsrat einer Kündigung zustimmt?
5
Was passiert, wenn der Betriebsrat Bedenken äußert?
6
Was passiert, wenn der Betriebsrat der Kündigung widerspricht?
7
Kann der Betriebsrat eine fristlose Kündigung verhindern?
8
Dein letztes Mittel: Die Kündigungsschutzklage
Der Betriebsrat ist eine tolle Sache: Er ist für Dich als Arbeitnehmer da, wenn es Probleme auf der Arbeit gibt. Er tritt für Deine Interessen ein und sorgt dafür, dass Deine Rechte eingehalten werden. Außerdem hat er bei Personalangelegenheiten ein Wörtchen mitzusprechen. Auch bei Kündigungen. Was die Rolle des Betriebsrats bei Kündigungen ist, erklären wir Dir in diesem Artikel.
1.
Hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht bei Kündigungen?
Jein. Der Betriebsrat hat in Personalfragen grundsätzlich Mitbestimmungsrecht. Bei Kündigungen muss der Betriebsrat vorher angehört und nach seiner Meinung gefragt werden. Aber Dein Arbeitgeber kann sich über die Meinung des Betriebsrats hinwegsetzen und Dir trotzdem kündigen. Auch wenn der Betriebsrat auf Deiner Seite steht.
Trotzdem ist es gut für Dich, wenn der Betriebsrat Argumente gegen Deine Kündigung findet. Denn die kannst Du vor dem Arbeitsgericht vortragen. Denn Du kannst Dich gegen Deine Kündigung wehren.
Wenn Du befürchtest, dass eine Kündigung bevorsteht, kannst Du sofort zum Betriebsrat gehen. Schilder ihm Deine Situation. Bitte ihn, sich für Dich einzusetzen. Dafür ist der Betriebsrat da.
Aber nicht nur der Betriebsrat kann Dir helfen. Auch ein guter Anwalt wird Dich unterstützen, die Kündigung abzuwehren. Du kannst Deinen Job zurück bekommen oder eine Abfindung erhalten! Melde Dich dafür bei uns von cleverklagen. Hier bekommst Du Deinen kostenfreien Rückruf durch einen unserer Partneranwälte!
Hinweis
Hat Deine Chefin oder Dein Chef Dir eine Kündigung geschickt, ohne vorher den Betriebsrat anzuhören, ist die Kündigung ungültig!
2.
Was ist eine “Anhörung” des Betriebsrats?
Vor jeder Kündigung muss der Betriebsrat “angehört” werden. Aber was heißt das überhaupt: eine “Anhörung” beim Betriebsrat?
Dein Arbeitgeber muss dem Betriebsrat zuerst ganz genau erklären, wieso er kündigen möchte. Er muss dem Betriebsrat alle Informationen geben, die für die Kündigung wichtig sind. Es reicht nicht, wenn Dein Chef nur einen Zettel mit Stichpunkten abgibt und der Betriebsrat alles selbst rausfinden muss.
Dein Chef muss das rechtzeitig machen! Der Betriebsrat muss genug Zeit haben, um sich in einer Betriebsratssitzung zu besprechen.
Aufgepasst!
Dein Chef darf den Betriebsrat auch nicht “im Voraus” anhören. Also, wenn der Kündigungsgrund noch nicht erfüllt, sondern nur erwartet wird. Wenn Du zum Beispiel schon eine Abmahnung wegen Zu-Spät-Kommen bekommen hast und Dein Chef Dir beim nächsten Mal kündigen will. Solche Anhörungen sind ungültig!
3.
Wie kann der Betriebsrat auf eine geplante Kündigung reagieren?
Nach der Anhörung hat der Betriebsrat etwas Zeit, um auf die Informationen zu reagieren. Bei “ordentlichen” Kündigungen eine Woche, bei “außerordentlichen” Kündigungen nur drei Tage. Die Reaktion muss schriftlich beim Arbeitgeber ankommen.
Der Betriebsrat kann entweder:
- der Kündigung zustimmen
- Bedenken an der Kündigung mitteilen
- der Kündigung widersprechen
- oder nicht reagieren. Was dann als Zustimmung zählt.
4.
Was passiert, wenn der Betriebsrat einer Kündigung zustimmt?
Wenn der Betriebsrat der Kündigung zustimmt, ist das für Dich erstmal ärgerlich. Du musst das aber nicht hinnehmen. Du kannst – gerne mit unserer Hilfe – eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen und die Kündigung prüfen lassen. Es kann sein, dass Deinem Chef Fehler passiert sind, die der Betriebsrat übersehen hat. Dann ist di Kündigung unwirksam und Du hast gute Chancen bei einer Klage.
Beispiel
Flo ist schon ein paar Mal deutlich zu spät zur Arbeit gekommen. Seine Chefin hat ihm daher eine Abmahnung geschickt. Noch ein Mal zu spät kommen und Du fliegst! Und was passiert? Schon am nächsten Tag kommt Flo schon wieder 2 Stunden zu spät. Seiner Chefin reicht’s und sie setzt eine Kündigung auf. Sie informiert den Betriebsrat über die geplante Kündigung.
Sie teilt dort mit, wie oft Flo schon zu spät bei der Arbeit war und dass sie ihm deswegen ordentlich kündigen möchte. Der Betriebsrat stimmt der Kündigung zu. Die Chefin hat aber vergessen, dem Betriebsrat die Unterlagen zur Abmahnung zu übergeben. Ein Arbeitsgericht würde die Kündigung deswegen für unwirksam erklären! Denn der Betriebsrat muss alle wichtigen Informationen von der Chefin erhalten, um über eine Kündigung richtig entscheiden zu können!
5.
Was passiert, wenn der Betriebsrat Bedenken äußert?
Es kann sein, dass dem Betriebsrat ein Fehler bei der Kündigung auffällt. Dann kann er in seiner Stellungnahme schreiben:
“Der Betriebsrat gibt zu Bedenken, dass der Arbeitgeber hinsichtlich der bemängelten Verhaltensweisen von Frau X (Dein Name) keine Abmahnung ausgesprochen hat.”
oder:
“Der Betriebsrat gibt zu Bedenken, dass Herrn X (Dein Name) kein alternativer Arbeitsplatz angeboten wurde, obwohl es in Abteilung X einen gibt."
Der Betriebsrat weist den Arbeitgeber also auf Fehler hin. Das kann bewirken, dass die Kündigung nochmal überdacht wird. Dein Arbeitgeber darf Dich aber trotzdem kündigen. Tut er dies, kannst Du die Kündigung vor einem Arbeitsgericht anfechten. Die Stellungnahme des Betriebsrats spielt dann vor Gericht eine Rolle. Wenn der Betriebsrat Bedenken geäußert hat, stärkt das Deine Position.
6.
Was passiert, wenn der Betriebsrat der Kündigung widerspricht?
Der Betriebsrat kann Kündigungen widersprechen. Er schreibt dann in seiner Stellungnahme, dass er mit der Kündigung nicht einverstanden ist. Das ist ein viel stärkeres Argument als ein “‘Bedenken” des Betriebsrates. Das heißt leider aber nicht, dass Dein Chef darauf hören muss. Aber wenn Du gegen die Kündigung vor Gericht ziehst, hilft Dir ein Widerspruch viel mehr, als nur Bedenken! Denn dann hat der Betriebsrat quasi schon Vorarbeit geleistet und Argumente geliefert, warum die Kündigung nicht rechtens war. Das macht es dem Gericht besonders leicht.
Aus folgenden Gründen sollte Der Betriebsrat einer Kündigung widersprechen:
- die Kündigung ist nicht sozial gerechtfertigt
- Wenn Du an einem anderen Arbeitsplatz in Betrieb weiterbeschäftigt werden kannst
- Wenn Du mit einer Umschulung weiter im Betrieb arbeiten kannst
- Wenn Du mit einem abgeänderten Vertrag weiterarbeiten kannst.
Hast Du eine Kündigung erhalten, obwohl der Betriebsrat ihr widersprochen hat, stehen Deine Chancen sehr gut, eine Klage vor dem Arbeitsgericht zu gewinnen. Wir helfen Dir dabei! Melde Dich hier für eine kostenfreie Beratung durch unsere Anwälte an.
7.
Kann der Betriebsrat eine fristlose Kündigung verhindern?
Nicht wirklich. Das stärkste Mittel des Betriebsrats ist der Widerspruch, aber das geht nur bei “normalen”, also ordentlichen Kündigungen. Der Betriebsrat kann bei einer fristlosen Kündigung nur Bedenken äußern.
8.
Dein letztes Mittel: Die Kündigungsschutzklage
Du hast schon eine Kündigung bekommen und glaubst, sie ist nicht gerechtfertigt? Oder denkst, Du bekommst bald eine Kündigung? Dann hast Du eine Woche Zeit, um beim Betriebsrat Einspruch einzulegen. Der muss dann eine Einigung mit Deinem Chef vermitteln! Dafür ist der Betriebsrat ja da: Er steht den Arbeitnehmern zur Seite und muss sich für Dich einsetzen.
Wenn es zu keiner Einigung kommt, melde Dich bei uns. Wahrscheinlich kommt für Dich eine Kündigungsschutzklage in Frage. Dann prüft das Arbeitsgericht, ob Deine Kündigung zulässig ist. Wir bei cleverklagen sind Profis in Sachen Kündigung. Wir schauen uns gern Deine Kündigung genauer an und helfen Dir vor Gericht, Deinen Job wiederzubekommen oder eine Abfindung auszuhandeln. Ruf uns an und kläre alles in unserer kostenfreien Beratung.
Fazit
Der Betriebsrat hat eine wichtige Rolle bei Kündigungen: Er muss vor jeder Kündigung angehört werden, und ohne diese Anhörung ist die Kündigung unwirksam. Obwohl der Arbeitgeber die endgültige Entscheidung trifft, kann der Betriebsrat durch seine Stellungnahmen und Argumente eine Kündigung erschweren. Wenn Du gekündigt wurdest, helfen wir Dir gerne. Melde Dich hier für eine kostenfreie Beratung durch unsere Anwälte an.
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