Die ordentliche Kündigung: Was gibt es zu beachten? | cleverklagen
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Ordentliche Kündigung - Arbeitsvertrag

Die ordentliche Kündigung: Was gibt es zu beachten?

Du hast eine “ordentliche” Kündigung bekommen? “Ordentlich” bedeutet, dass es sich um eine normale Kündigung handelt - der Standardfall. Dabei muss Dein Chef die Kündigungsfrist einhalten und einen Grund für die Kündigung vorweisen! Das heißt: Dir “ordentlich” zu kündigen ist für Deinen Chef gar nicht so einfach. Du kannst Dich gegen so eine Kündigung gut wehren! Wir erklären Dir alles, was Du zum Thema wissen musst.

1.

Was ist eine ordentliche Kündigung?

Die “ordentliche” Kündigung ist quasi eine “normale” Kündigung. Sie kommt am häufigsten vor.

  • Die Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Das bedeutet, dass Du erst nach dem Verstreichen von ein paar Wochen bis Monaten raus bist. Solange musst Du weiter arbeiten und Du erhältst auch dein Gehalt.
  • Wenn Du seit mehr als sechs Monaten in einem Betrieb mit über zehn Mitarbeitern arbeitest, hast Du Kündigungsschutz. Dann muss Dein Chef außerdem eine Begründung für Deine Kündigung liefern! Wenn er keinen guten Grund hat, ist die Kündigung ungültig.


Wenn Dein Chef einen dieser Punkte ignoriert, dann ist die Kündigung unwirksam. Dann solltest Du Dich unbedingt bei einem Anwalt melden - Du kannst eine Abfindung bekommen (oder Deinen Job zurück). Wir helfen Dir gerne dabei, Dich zu wehren. Melde Dich hier für ein kostenfreies Beratungsgespräch!


Übrigens: Die “ordentliche” Kündigung ist das Gegenstück zur “außerordentlichen Kündigung”. Für die außerordentliche Kündigung braucht man einen besonders schwerwiegenden Kündigungsgrund – zum Beispiel Belästigung oder unerlaubte Fehlzeiten. Dafür muss bei einer außerordentlichen Kündigung die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden und es können sogar Mitarbeiter gekündigt werden, die besonderen Kündigungsschutz haben.

Achtung!

Wenn Du besonderen Kündigungsschutz hast (zum Beispiel wenn Du schwanger bist, in Elternzeit oder eine Schwerbehinderung hast) dann kann Dir unter Umständen gar nicht ordentlich gekündigt werden! Lies dazu unseren Artikel zum Sonderkündigungsschutz.

2.

Die ordentliche Kündigung: Schritt für Schritt erklärt

Es ist wichtig zu wissen, was Dein Chef alles beachten muss. Denn sollte er einen Fehler machen, kannst Du Dich umso besser wehren. Nämlich mit einer Kündigungsschutzklage. Diese kann Dir ein hübsches Sümmchen Geld in Form einer Abfindung bringen, oder Du bekommst Deinen Job zurück. Wissen ist Macht – und in diesem Fall kann es bares Geld bedeuten.


Folgendes muss Dein Chef tun, wenn er Dich kündigen will:


Wir erklären es Dir im Detail.

Dein Chef muss einen guten Grund für die Kündigung haben!

Dein Chef muss seine Kündigung begründen können. Das gilt, sobald Du seit mehr als sechs Monaten in einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern arbeitest – denn dann hast Du “Kündigungsschutz”. Nicht jeder Kündigungsgrund ist erlaubt! Wenn Du mehr über die erlaubten Gründe erfahren willst, dann klicke hier.

Dein Chef muss die Kündigungsfrist einhalten!

Bei einer ordentlichen Kündigung muss Dein Chef die Kündigungsfrist einhalten! Deine Kündigungsfrist bestimmt den Zeitraum zwischen der Zustellung der Kündigung und dem Zeitpunkt, an dem Du tatsächlich nicht mehr zur Arbeit erscheinen musst. Die Dauer dieser Frist kann entweder durch das Gesetz oder durch die Vereinbarungen in deinem Arbeitsvertrag festgelegt werden. Schau am besten in Deinen eigenen Vertrag, wenn Du unsicher bist!

Eine Kündigung darf erst das letzte Mittel sein!

Dein Chef muss darauf achten, dass die Kündigung “im Verhältnis” steht. Die Kündigung sollte das letzte Mittel sein. Das bedeutet: Dein Chef muss überprüfen, ob es nicht eine bessere Lösung als eine Kündigung gibt. Erst dann darf er Dir kündigen. Andere Schritte könnten sein:

  • Eventuell eine Abmahnung aussprechen
  • Eine Versetzung überprüfen
  • Eine Änderungskündigung vorschlagen

Dein Chef muss die Schriftform einhalten!

Eine Kündigung muss immer schriftlich auf Papier und unterschrieben bei Dir ankommen. Sonst wurde Dir offiziell nicht gekündigt! Eine Kündigung, die nur über Whatsapp geschrieben wurde, ist nicht gültig. Genauso wenn sie nur mündlich ausgesprochen wurde.

Dein Chef muss den Betriebsrat anhören!

Wenn es einen Betriebsrat in Deiner Firma gibt, dann muss dieser vor der Kündigung informiert und angehört werden. Wenn Dein Chef das nicht gemacht hat, ist die Kündigung unwirksam. Frag beim Betriebsrat nach - dort kann man Dir verraten, ob er angehört wurde. Allerdings muss Dein Arbeitgeber den Betriebsrat nur anhören - er braucht für die Kündigung nicht die Zustimmung des Betriebsrates. Nervig. Aber falls Du gegen die Kündigung klagst, hast Du bessere Karten, wenn der Betriebsrat gegen die Kündigung war.

Das gilt für Dich

Wenn Du selber kündigst, musst Du keinen Grund für Deine Kündigung nennen! Du musst Dich aber auch an die Kündigungsfrist halten. Die ist mindestens vier Wochen lang. Außerdem musst Du Deine Kündigung schriftlich und unterschrieben einreichen.

3.

Eine ordentliche Kündigung erhalten - und jetzt?

Du hast eine ordentliche Kündigung in der Hand und weißt nicht, wie es weitergeht? Wir helfen Dir! Das Wichtigste zuerst: Wenn Du Dich gegen Deine Kündigung wehren möchtest, musst Du dies unbedingt innerhalb von drei Wochen machen. In dieser Zeit kannst Du eine Kündigungsschutzklage einreichen. Das Arbeitsgericht prüft dann, ob Dein Chef irgendwelche Fehler gemacht hat. Mit der Kündigungsschutzklage hast Du die Möglichkeit, entweder wieder eingestellt zu werden oder eine dicke Abfindung zu bekommen!


Viele Leute haben Angst vor einer Klage. Sie wissen nicht genau, wie die Chancen stehen. Dafür ist cleverklagen da! Meld Dich hier an und bekommst eine kostenfreie Erstberatung zu Deinem Fall. Danach kannst Du Dir überlegen, wie Du weiter vorgehen möchtest. Wohl informiert und auf Augenhöhe mit Deinem Arbeitgeber.

Fazit

Eine ordentliche Kündigung ist kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Dein Arbeitgeber muss zahlreiche Vorgaben einhalten – von der Kündigungsfrist bis hin zur Begründung und der Anhörung des Betriebsrats. Das bietet Dir die Chance, Dich erfolgreich zu wehren. Mit einer Kündigungsschutzklage kannst Du entweder Deinen Arbeitsplatz retten oder eine Abfindung erstreiten. Nutze Deine Rechte und handle schnell – wir stehen Dir mit erfahrenen Anwälten zur Seite!

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