Das Arbeitsgericht – alles was Du wissen musst!

Das Wichtigste in Kürze
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Das Arbeitsgericht regelt Streitigkeiten zwischen Dir und Deinem Chef.
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Beim Arbeitsgericht kannst Du Hilfe bekommen, wenn es auf Arbeit Ärger gibt: Bei Lohnausfall, Kündigung, Abmahnungen und vielem mehr.
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Um Hilfe zu erhalten, musst Du eine “Klage” erheben. Wir erklären es Dir.
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Danach versucht das Gericht, den Streit zu schlichten.
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Wenn das Geld bei Dir knapp ist, kannst Du finanzielle Unterstützung für einen Anwalt und die Gerichtsverhandlung beantragen.
In diesem Ratgeber
1
Was macht das Arbeitsgericht genau?
2
Wann kann ich zum Arbeitsgericht gehen?
3
Wie läuft ein Verfahren beim Gericht ab?
4
Wie lange dauert ein Gerichtsverfahren?
5
Wie finde ich das Arbeitsgericht, das für mich zuständig ist?
6
Braucht man immer einen Anwalt, um vor Gericht zu ziehen?
7
Was muss ich beim Arbeitsgericht zahlen?
8
Das Geld ist knapp? Da hilft Dir Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe!
9
Mit cleverklagen gibt es keine Kosten-Überraschung
Was passiert eigentlich beim Arbeitsgericht? Bei dem Gedanken, zum Gericht zu gehen, schrecken viele Leute zurück. Wie kannst Du Dir dort Hilfe holen, und wofür? Musst Du dafür zahlen? Das sind berechtigte Fragen, die einem ohne die richtige Aufklärung Kopfschmerzen bereiten können. Wir zeigen Dir, dass die Sache mit dem Arbeitsgericht gar nicht so kompliziert ist!
1.
Was macht das Arbeitsgericht genau?
Beim Arbeitsgericht kannst Du Dir Hilfe holen, wenn es Probleme am Arbeitsplatz gibt. Gibt es zwischen Dir und Deinem Chef Streit und Unstimmigkeiten? Dann ist das Arbeitsgericht der Ort, an dem Du das klären kannst.
Dort versuchen Richter, eine gerechte Lösung für beide Seiten zu finden. Man versucht, den Konflikt fair zu beenden. Das ist die Aufgabe des Arbeitsgerichts.
2.
Wann kann ich zum Arbeitsgericht gehen?
Manchmal reichen Gespräche unter vier Augen einfach nicht aus. Dann muss man das Gericht ins Spiel bringen. Sei es als Druckmittel, oder um Deine Rechte zu erzwingen. Wir haben Dir einige der häufigsten Gründe für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen aufgezählt:
- Abmahnungen
- Kündigung
- Aufhebungsvertrag
- Mieses Arbeitszeugnis
- Verweigerter Urlaub
- Versetzung
- Ausbleibender Lohn
- Mobbing am Arbeitsplatz
- (sexuelle) Belästigung am Arbeitsplatz
Wenn Du Hilfe in einer dieser Angelegenheiten brauchst, melde Dich bei uns. Unsere Anwälte beraten Dich kostenfrei am Telefon. Hier kannst Du einen Rückruf vereinbaren.
3.
Wie läuft ein Verfahren beim Gericht ab?
Los geht's mit dem Einreichen Deiner Klage. Das macht Dein Anwalt für Dich. Wenn Du keinen hast, musst Du die Klage entweder per Post schicken oder direkt bei der Geschäftsstelle Deines zuständigen Arbeitsgerichts vorbeibringen. Du kannst auch mündlich Deine Klage erklären, dann hilft Dir jemand beim Gericht.
Erster Schritt – die Güteverhandlung
Als erstes wird das Gericht eine “Güteverhandlung” anbieten. Bei dem Termin ist ein Richter anwesend, der versuchen wird, Dir und Deinem Arbeitgeber bei einer Einigung zu helfen. Wenn das klappt, kommt es zu keiner weiteren Gerichtsverhandlung. Diese Einigung nennt man auch einen “Vergleich”. Häufig gehen Güteverhandlungen nur 15-20 Minuten.
Du brauchst für die Güteverhandlung nicht unbedingt einen Anwalt, aber in den meisten Fällen ist es trotzdem besser, einen zu haben. Anwälte kennen sich aus und können bessere Ergebnisse für Dich rausholen.
Wenn ihr in der Güteverhandlung keine Einigung erreicht, geht es mit einer zweiten Verhandlung weiter. Diesmal sind mehr Richter dabei, und die mischen sich auch ein.
Zweiter Schritt – der Kammertermin
Zwischen Gütetermin und Kammertermin können drei bis sechs Monate vergehen. In dieser Zeit muss Dein Chef schriftlich seine Position begründen und Beweise vorlegen. Danach bist Du an der Reihe, auf die Argumente Deines Chefs zu reagieren und Beweise vorzubringen. Die Richter schauen sich alles vor der Verhandlung an und gehen informiert in den Termin..
Während des Kammertermins sind drei Richter anwesend. Der Richter aus der Güteverhandlung und noch zwei weitere, ehrenamtliche. Auch in dieser Verhandlung wird versucht, den Streit einvernehmlich zu beenden. Außerdem wird inhaltlich auf die Streitigkeit eingegangen, es werden juristische und tatsächliche Argumente ausgetauscht und diskutiert. Das Ziel ist immer noch, dass ihr euch aus eigener Kraft einigt. Wenn das nicht klappt und beide Seiten hart bleiben, muss das Gericht ein “Urteil” fällen. Das bedeutet, die Richter entscheiden über den Ausgang des Verfahrens.
Der Endboss – Das Berufungs- oder Beschwerdeverfahren
Normalerweise ist nach der Kammerverhandlung Schluss. Das Arbeitsgericht hat entschieden. Wenn einer der Beteiligten aber mit dem Urteil nicht einverstanden ist, geht es weiter: mit der Berufung. Einer (Du oder Dein Chef) legt quasi “Widerspruch” gegen das Urteil ein. Das nächsthöhere Gericht prüft dann die Entscheidung.
Es gibt insgesamt drei Stufen: die Arbeitsgerichte, die Landesarbeitsgerichte und als höchstes das Bundesarbeitsgericht. Wenn Du also in Berufung gehst, ist die nächste Station das zuständige Landesarbeitsgericht.
Achtung
Die Kosten können hier deutlich steigen! Beim Landesarbeitsgericht wird's richtig teuer, wenn man verliert. Deshalb solltest Du Dir gut überlegen, ob der Weg dorthin wirklich nötig ist.
4.
Wie lange dauert ein Gerichtsverfahren?
Es kommt darauf an, wie schnell ihr euch auf eine Lösung einigt und wie komplex der einzelne Fall ist. Alles zwischen einigen Wochen bis hin zu einem Jahr ist relativ normal.
Beispiel
Ein Kündigungsschutzprozess dauert von der Einreichung bis zum Urteil durchschnittlich etwa 3 bis 7 Monate.
Es kommt aber auf den Einzelfall an:
- Durch einen Vergleich im Gütetermin kann der Fall schon nach wenigen Wochen erledigt sein.
- Ohne Einigung kann es aber auch bis zu einem Jahr dauern, bis ein Urteil vorliegt.
- Wenn es in Berufung geht, kann es sogar Jahre dauern.
Info
Im Jahr 2020 wurden in Deutschland etwa 24.000 Urteile von Arbeitsgerichten gefällt. Dagegen wurden ca 220.000 Fälle mit einem Vergleich abgeschlossen. Das sind fast zehnmal so viele! Das zeigt, dass die meisten arbeitsrechtlichen Konflikte einvernehmlich gelöst werden können.
5.
Wie finde ich das Arbeitsgericht, das für mich zuständig ist?
Normalerweise ist das Arbeitsgericht zuständig, wo Dein Arbeitsplatz ist. Du kannst ein Online-Tool nutzen, um herauszufinden, welches es ist. Zum Beispiel gerichtsstand.net. Gib dort die Adresse Deines Arbeitsplatzes ein und suche in der Liste das Arbeitsgericht heraus.
Aber keine Sorge: Wenn Du die Klage an das falsche Arbeitsgericht geschickt hast, ist das nicht schlimm. Das Gericht leitet sie dann einfach an die richtige Stelle weiter.
6.
Braucht man immer einen Anwalt, um vor Gericht zu ziehen?
Nicht unbedingt. Du kannst Dich auch selbst vor Gericht vertreten. Aber wenn Du von Jura nicht viel Ahnung hast, lass lieber die Finger davon. Auch wenn Du kurzfristig Anwaltskosten sparst, ist die Gefahr groß, dass Du den Prozess verlierst und dann die vollen Gerichtskosten plus Gerichtskosten Deines Gegners tragen musst. Ein Anwalt ist Profi, kennt die Tricks und setzt Deine Rechte besser durch. Melde Dich bei uns! Wir vermitteln Dich an erfahrene Anwälte. Das Beratungsgespräch ist kostenfrei. Außerdem bietet cleverklagen Dir einen Service an, der Dein finanzielles Risiko auch im Gerichtsprozess auf Null bringt.
7.
Was muss ich beim Arbeitsgericht zahlen?
Wenn Du vorm Arbeitsgericht Klage einreichst, entstehen Kosten. Es gibt zwei Kosten: Anwaltskosten und Gerichtskosten. Die Gerichtskosten gehen direkt an das Gericht. Die Anwaltskosten sind die Bezahlung für den Anwalt, sie gehen an ihn. Wenn Du ohne Anwalt klagst, fallen die Anwaltskosten weg.
Du hast vielleicht schon mal gehört, dass der Verlierer die Anwaltskosten der Gegenseite zahlen muss. Beim Arbeitsgericht stimmt das nicht: Jede Seite zahlt ihre eigenen Anwaltskosten. Egal, ob man gewinnt oder verliert. Der Verlierer muss bloß die Gerichtskosten beider Seiten zahlen – und die sind meistens viel niedriger als die Anwaltskosten!
Wenn Deine Rechtsschutzversicherung Arbeitsrecht abdeckt, sind Anwalts- und Gerichtskosten bis zur vereinbarten Summe gedeckt. In den günstigeren Tarifen ist Arbeitsrechtsschutz aber oft nicht inklusive. Frag direkt bei Deiner Versicherung nach.
Anwaltskosten
Anwaltskosten richten sich nach Deinem Einkommen. Aus dem Einkommen berechnet man den sogenannten “Streitwert”. Das ist der Wert, um den ihr euch streitet. Manchmal ist der nicht so leicht zu bestimmen, deswegen gibt es für verschiedene Standardfälle einen “Streitwertkatalog”:
- Kündigung: 3 Bruttomonatsgehälter
- Arbeitszeugnis korrigieren: bis zu 1 Bruttomonatsgehalt
- Ungerechtfertigte Abmahnung: 1 Bruttomonatsgehalt
- Ungewollte Versetzung: 1 bis 3 Bruttomonatsgehälter
Mithilfe des Streitwertes werden dann die finalen Gebühren berechnet. Der Streitwert ist nicht der Betrag, den Du am Ende zahlen musst. Er wird in eine Formel eingesetzt, um die Kosten zu berechnen.
Je nachdem, wie lange der Prozess dauert und wie kompliziert er ist, werden die Kosten höher.
Beispiel
Bei einem Streitwert von 2.000 Euro liegen die Anwaltskosten zwischen 500 und 750 Euro.
Hinweis
Wir haben einen Artikel für Dich geschrieben, wo Du alles zu Anwaltskosten genau nachlesen kannst.
Gerichtskosten
Die Gerichtskosten trägt beim Arbeitsgericht der Verlierer. Auch die Höhe der Gerichtskosten hängt vom Streitwert ab. Du hast keine Kosten, wenn du die Klage zurücknimmst oder einen Vergleich schließt vor Gericht. Dann entfallen die Gerichtsgebühren. Die Kosten werden höher, umso mehr “Stationen” der Prozess hat:
- Du einigst Dich mit Deinem Chef oder du nimmst Deine Klage zurück.
- Du einigst Dich nicht mit Deinem Chef und die Richter müssen ein Urteil fällen.
- Du bist nicht mit dem Urteil zufrieden und gehst in Berufung. Wenn es zur Berufung kommt, können die Kosten viel höher werden! Hier gibt es einen weiteren Prozess, der entweder mit Einigung, Urteil oder Revision beendet werden kann.
Beispiel
Bei einem Streitwert von 2.000 Euro liegen die Gerichtskosten bei:
- 0 Euro bei einer Einigung ohne Urteil und Klagerücknahme.
- 294 Euro, wenn der Prozess mit einem Urteil vom Richter beendet wird.
- Wenn Du in Berufung gehst, zahlst Du die 294 Euro vom ersten Verfahren und wirst noch weitaus mehr Kosten in der Berufung tragen.
Hinweis
Einige Arbeitsgerichte bieten kostenlose Gebührenrechner an. So kannst Du einschätzen, welche Kosten auf Dich zukommen. Einfach den Streitwert eingeben und Wert ausrechnen.
8.
Das Geld ist knapp? Da hilft Dir Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe!
Keine Sorge: Auch wenn das Geld bei Dir nicht so locker sitzt, kannst Du Dein Recht verteidigen! Es gibt Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu bekommen: Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.
Beratungshilfe ist dafür da, wenn Du erstmal eine rechtliche Beratung brauchst. Diese finanzielle Unterstützung deckt die Kosten für eine Erstberatung bei einem Anwalt. Die Beratungshilfe wird Dir vom Amtsgericht gewährt. Deine finanzielle Situation ist ausschlaggebend.
Prozesskostenhilfe hilft Dir, die Kosten eines Gerichtsverfahrens zu decken. Sie übernimmt die Gerichts- und Anwaltskosten. Ob Du Prozesskostenhilfe bekommst, hängt von Deinen finanziellen Verhältnissen ab. Du musst nachweisen, dass Du die Kosten für den Prozess nicht selbst tragen kannst.
Wir haben Dir ausführliche Artikel dazu geschrieben. Wenn Du denkst, dass Dein Geld nicht reicht, lies hier für [Beratungshilfe]((/arbeitsrecht/beratungshilfe-anwalt-ohne-geld) nach – und hier für Prozesskostenhilfe.
9.
Mit cleverklagen gibt es keine Kosten-Überraschung
cleverklagen bietet Dir einen einzigartigen Service an: Klage vor Gericht ohne finanzielles Risiko! Unser Beratungsgespräch ist kostenfrei, die Anwalts- und Gerichtskosten werden von uns übernommen, bis es zu einem Ergebnis kommt. Du bezahlst nur, wenn Du gewinnst. Bevor es losgeht, einigen wir uns auf einen festen Betrag. Wenn Du nicht gewinnst, zahlst Du keinen Cent. Das bedeutet für Dich: kein Risiko und nur Vorteile.
Fazit
Sei nicht schüchtern, wenn es um Dein Recht geht. Das Arbeitsgericht ist da, um Dir zu helfen. Wenn Du zusätzliche Unterstützung brauchst, helfen wir Dir gerne - ohne Kosten-Überraschungen! Melde Dich hier für eine Beratung am Telefon. Dein Recht, Dein Weg - wir sind hier, um Dich zu unterstützen!
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