Beratungshilfe: So kriegst Du ohne Geld einen Anwalt! | cleverklagen
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Beratungshilfeantrag - Anwalt ohne Geld

Beratungshilfe: So kriegst Du ohne Geld einen Anwalt!

Wenn Du nicht genug Geld für einen Anwalt hast, kannst Du Beratungshilfe beantragen. Mit dem Beratungsschein bekommst Du die Kosten bezahlt. Du musst nur 15 Euro selbst dazugeben. Es ist aber leider nicht so einfach, den Schein zu beantragen. Wir erklären Dir Schritt für Schritt, wie es geht.

1.

Der Antrag – Wie kriege ich einen Beratungsschein?

Ein Anwalt ist leider teuer. Aber es gibt Mittel und Wege, trotzdem an professionelle Rechtsberatung zu kommen. Der Staat zahlt Dir die Kosten, wenn Du nicht genug Geld hast. Dafür musst Du bei Deinem zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeantrag stellen:

  • Vereinbare bei Deinem zuständigen Gericht einen Termin. Meld Dich bei dem Gericht, das in Deinem Bezirk ist.
  • Bei dem Termin wird gecheckt, ob Du die Voraussetzungen für den Beratungsschein erfüllst.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, bekommst Du den Beratungsschein direkt überreicht.


Wichtig ist, dass Du den Antrag stellst, bevor Du eine Klage einreichst. Ist die Klage nämlich einmal raus, kann Beratungshilfe nicht mehr beantragt werden - dafür gibt es dann aber die Prozesskostenhilfe.

Hinweis

Jede Person, die in Deutschland lebt, kann Beratungshilfe beantragen. Also auch Person ohne deutsche Staatsbürgerschaft.

2.

Welche Dokumente brauche ich für den Antrag?

Damit das Gericht einen Überblick über Deine finanzielle Lage bekommt, musst Du folgende Dinge einreichen:

  • Ausgefülltes Beratungshilfeformular
  • Personalausweis in Kopie
  • Belege über Dein Rechtsproblem, zum Beispiel Schriftstücke oder Verträge
  • Kontoauszüge und Beleg über Deinen Finanzstatus
  • Mietvertrag
  • Nachweise über Deine monatlichen Fixkosten
  • letzte Lohn- oder Gehaltsabrechnung
  • Bescheid über Bezug von Sozialleistungen, falls Du welche beziehst

3.

Welche Kosten deckt der Beratungsschein ab?

Der Beratungsschein gilt für eine “außergerichtliche” Beratung. Das bedeutet: Er deckt alle Anwaltskosten ab, bis es vors Gericht geht oder die Sache geklärt wird. Das beinhaltet Beratungsgespräche, Kontaktaufnahme zur Gegenseite und die generelle Kommunikation. Also ne Menge Holz! Dir werden wirklich viele Kosten erstattet.


Sobald es vor Gericht geht, gibt es andere Möglichkeiten der Finanzierung. Dazu unten mehr!

Ausnahme

Im Strafrecht deckt der Beratungsschein nur das erste Beratungsgespräch ab.

4.

Was sind die Voraussetzungen für den Beratungsschein?

Die Voraussetzung: Nach allen Abzügen (Miete, Unterhaltszahlungen, Lebenskosten…) darf Dir nicht zu viel Geld noch zur Verfügung stehen. Auf der Website des Bundesministeriums für Justiz findest Du einen Schnellcheck, bei dem Du sofort sehen kannst, ob Du die Vorraussetzungen erfüllst oder nicht.


Gecheckt wird Deine Bedürftigkeit (geringes Einkommen), die Notwendigkeit (das Problem kann nur ein Anwalt lösen), ob Du alle alternativen Wege probiert hast, und ob Du noch nicht zuvor Beratungshilfe beantragt hast.


Das ganze ist ganz schön stressig. Und seien wir mal ehrlich, es ist schon ziemlich unangenehm, wenn man seine kompletten Finanzen offenlegen muss. Du kannst Dir den unnötigen Stress ersparen: Denn bei cleverklagen gibt es eine kostenfreie Erstberatung von Top Anwälten für Arbeitsrecht! Hier geht's zur Anmeldung.

Was ist der richtige Zeitpunkt?

Natürlich ist es besser den Antrag zu stellen, bevor Du das erste Gespräch mit dem Anwalt hast. Aber auch danach geht es noch. Du hast vier Wochen Zeit, den Antrag nachträglich zu stellen. Wenn diese vier Wochen rum sind, wird der Antrag automatisch abgelehnt.

5.

Wo kriege ich einen kostenlosen Anwalt im Arbeitsrecht?

Dir wurde gekündigt? Chef zahlt Dein Gehalt nicht? Wenn Du Unterstützung in Sachen Arbeitsrecht brauchst, meld Dich direkt bei uns. Auch wenn Dein Antrag auf Beratungshilfe abgelehnt wurde, kannst Du uns anrufen. Das Beratungsgespräch ist kostenfrei.


Wenn Du Dich dann für uns entscheiden solltest, und weder eine Prozesskostenhilfe bekommen solltest und auch nicht versichert bist, machen wir für Dich eine sogenannte Prozesskostenfinanzierung. Das bedeutet, dass wir zunächst alle Kosten zahlen – und erst wenn wir erfolgreich waren, eine Provision auf Deine Abfindung.

6.

Wenn’s vor Gericht geht: die Prozesskostenhilfe!

Sobald eine Seite die Klage eingereicht hat, übernimmt die Beratungshilfe nicht mehr die Kosten. Dann musst Du die sogenannte Prozesskostenhilfe beantragen. Wenn Du die bekommst, werden Deine Prozess- und Anwaltskosten weiterhin übernommen.


Das bedeutet extra Arbeit und Papierkram für Dich. Wir bei cleverklagen können Dir aber auch damit helfen, eine Prozesskostenfinanzierung zu bekommen. Sollte das nicht funktionieren, können wir uns dann immer noch auf eine Finanzierung gegen eine Erfolgsprovision einigen!

Fazit

Das ganze ist eine Menge Arbeit und vor allem auch viel Organisationsstress. Das kannst Du Dir auch sparen – Mit uns! Melde Dich also bei uns zum kostenfreien Beratungsgespräch. Zusammen mit unseren Anwälten holen wir das Beste für Dich raus.

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