Prozesskostenhilfe – Der Staat zahlt Deinen Anwalt! | cleverklagen
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Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe – Der Staat zahlt Deinen Anwalt!

Ein Gerichtsprozess kostet Geld – das ist klar. Doch was kannst Du tun, wenn Du keine Mittel hast? Dafür gibt es die Prozesskostenhilfe! Um die zu bekommen, musst Du dem Staat beweisen, dass Dein Geld nicht reicht.


Wir erklären Dir, wann Dir Prozesskostenhilfe zusteht und wie Du sie beantragst. Außerdem, ob und wann Du das Geld zurückzahlen musst.

1.

Was ist Prozesskostenhilfe?

Ein Gerichtsprozess kostet Geld. Wenn Du nicht genug Geld hast, musst Du aber nicht auf einen Anwalt verzichten. Dafür gibt es staatliche Hilfe: die Prozesskostenhilfe (PKH). Sie deckt die Kosten für Deinen Anwalt und Gerichtskosten ab.

Achtung!

Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, bekommst Du keine PKH. Auch dann nicht, wenn Dein Ehepartner, Dein eingetragener Lebenspartner oder Deine Eltern genügend Geld für den Prozess haben.

Du bekommst PKH entweder als “Zuwendung” oder als “Kredit”, je nachdem wie viel Geld Du auf dem Konto hast. “Zuwendung” bedeutet, dass Du das Geld später nicht zurückzahlen musst. Das bekommst Du, wenn Du nur wenig Geld hast. Wenn Du etwas mehr Geld hast oder in Zukunft mehr verdienst, bekommst Du das Geld nur geliehen und Du musst es später Stück für Stück zurückzahlen.


Um Prozesskostenhilfe zu bekommen, musst Du vor Gericht außerdem eine realistische Chance haben. Du bekommst keine PKH, wenn absehbar ist, dass Du verlieren wirst. Das ist aber recht selten der Fall. Wenn Du einen Antrag stellst, geht es vor allem darum, Deine Bedürftigkeit zu überprüfen.

Achtung!

Bei Prozesskostenhilfe darf Dein Anwalt nicht zu teuer sein. Er muss seine Leistung nach gesetzlich festgelegten Gebühren berechnen. Kläre das auf jeden Fall mit Deinem Wunschanwalt, bevor Du ihm den Auftrag gibst.

2.

Welche Kosten kann ich mit der Prozesskostenhilfe abdecken?

Die Prozesskostenhilfe übernimmt die Kosten für…

  • Deinen Anwalt
  • das Gerichtsverfahren
  • das Berufungsverfahren, falls Du nach dem Urteil in Berufung gehst. Das bedeutet, dass Du ein anderes Gericht bittest, den Fall nochmal zu überprüfen – weil Du mit dem Urteil nicht einverstanden bist.


Wenn Du PKH bekommst, musst Du Dich um die Rechnungen Deines Anwalts nicht kümmern. Er rechnet seine Arbeit direkt mit dem Staat ab.

Aufgepasst!

Wenn Du den Prozess verlierst, musst Du meistens den Anwalt Deines Gegners zahlen. Die Prozesskostenhilfe deckt das nicht ab! Nur im Arbeitsrecht gilt: jeder trägt seine Anwaltskosten selbst, egal wer verliert oder gewinnt. Das bedeutet, dass Du die Kosten des gegnerischen Anwalts nicht zahlen musst. Erst wenn Du vor einem Arbeitsgericht in die zweite Instanz gehst, bleibst Du bei einer Niederlage auf den Kosten Deines Gegners sitzen. Von der zweiten Instanz spricht man, wenn Du gegen das Urteil eines Richters weiter klagst.

3.

Wann habe ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe?

Wer wirklich knapp dran ist, hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Was Du an Geld zur Verfügung hast, wird mit den bevorstehenden Prozesskosten in Verhältnis gesetzt. Wenn Dein Geld nicht reicht, bekommst Du Prozesskostenhilfe.


Normalerweise sollst Du einen Gerichtsprozess aus eigener Tasche finanzieren. Wenn Du Erspartes oder Vermögen hast, musst Du das zuerst nehmen. Deswegen musst Du für PKH Deine finanzielle Situation offenlegen.

Hinweis!

Dein Einkommen wird bis zu vier Jahre nach dem Prozess überprüft und für die Rückzahlung berücksichtigt. Verdienst Du später also mehr, kann es sein, dass Du doch etwas zurückzahlen musst.

4.

Wie bekomme ich Prozesskostenhilfe?

Du musst einen Antrag stellen!

  • Den Antrag findest Du online - zum Beispiel hier.
    Mit dem Antrag musst Du eine ganze Reihe von Unterlagen einreichen. Der Staat will Deine Finanzen bis ins kleinste Detail durchleuchten. Darauf solltest Du Dich einstellen! Hier erklären wir Dir, welche Unterlagen Du brauchst.

  • Antrag an das Gericht schicken
    Dann musst Du den ausgefüllten Antrag an das zuständige Gericht schicken oder bei der Geschäftsstelle persönlich abgeben. Welches Gericht zuständig ist, hängt davon ab, worum Du Dich streitest. Das kann ein Familien-, Arbeits- oder Sozialgericht sein.

Hinweis

Den Antrag kann auch Dein Anwalt für Dich erledigen, falls Du schon einen hast. Damit sparst Du Dir eine Menge Arbeit. Falls Du noch keinen Anwalt hast: Wir helfen Dir. Unsere Anwälte beantragen regelmäßig Prozesskostenhilfe für Mandanten. Melde Dich hier an – ein Anwalt ruft Dich zu Deinem Wunschtermin zurück.

5.

Was darf ich verdienen, um Prozesskostenhilfe zu bekommen?

Diese Frage lässt sich nicht mit einer Zahl beantworten. Denn es wird nicht nur Deine finanzielle Lage berücksichtigt, sondern auch, wie teuer der Prozess wird. Sind die Kosten des Gerichtsprozesses deutlich höher als Dein Einkommen, bekommst Du PKH. Entweder als Zuschuss oder als Kredit.


Wie genau Dein Einkommen mit den Prozesskosten verrechnet wird, ist kompliziert. Deswegen erklären wir Dir in einem Beispiel! Wenn Du keine Lust auf Rechnen hast, benutze einen Prozesskostenhilferechner.

Faustregel

Als Faustregel gilt: Wenn Du im Monat nach allen Abzügen weniger als 1.000 Euro zur Verfügung hast oder Bürgergeld bekommst, dann kannst Du mit Prozesskostenhilfe rechnen.

6.

Wie werden Einkommen, Ausgaben und Freibeträge berechnet?

Zuerst wird geschaut, wie viel Geld Du im Monat zur Verfügung hast – und ob Du sonst irgendwo auf Geld sitzt. Davon werden dann gewisse Freibeträge abgezogen. Dann schaut man, ob das übrige Geld für den Prozess reichen würde!


Du bekommst PKH und musst die Hilfe nicht zurückzahlen, wenn Dir im Monat nach allen Abzügen und Freibeträgen weniger als 20 Euro bleiben. Wenn Dir im Monat mehr zur Verfügung bleibt, bekommst Du die PKH nur teilweise oder nur als Kredit. Das ist in den meisten Fällen so.

  1. Von Deinem Einkommen werden berücksichtigt:

    • Dein monatliches Einkommen
    • Andere Einkünfte (Kindergeld, Bürgergeld, Rente, usw)
    • Einkommen aus Vermietung, Verpachtung oder Wertpapieren
    • Geld auf allen Deinen Konten und Lebensversicherungen
  2. Folgende Freibeträge gelten:

    • Von Deinem Vermögen werden 5.000 Euro nicht angetastet.
    • Es gibt aber auch monatliche Freibeträge, die nicht angetastet werden:
      • 282 Euro, wenn Du fest angestellt und alleinstehend bist.
      • 619 Euro, wenn Du verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bist.
      • 496 Euro, wenn Du ein erwachsenes und unterhaltsberechtigtes Kind hast.
      • 518 Euro, wenn Du ein unterhaltsberechtigtes Kind zwischen 15 und 18 Jahren hast.
      • 429 Euro, wenn Du ein unterhaltsberechtigtes Kind zwischen 7 und 14 Jahren hast.
      • 393 Euro, wenn Du ein unterhaltsberechtigtes Kind unter 7 Jahren alt hast.
  3. Von Deinen Einkünften werden dann Deine monatlichen Ausgaben abgezogen. Dazu zählen zum Beispiel:

    • Steuern
    • Beträge für Sozialversicherung
    • Wohnkosten
    • Kreditraten
    • und weitere Ausgaben wie Kita- und Kindergartenbeiträge


Aus dieser Rechnung ergibt sich die Summe, die Dir monatlich bleibt. Diese Summe wird mit den Prozesskosten in Verhältnis gesetzt.

Wichtig!

Haus oder Eigentumswohnung werden nicht zu Deinem Vermögen gezählt!

Beispiel – Julian braucht Prozesskostenhilfe

Julian möchte gegen seinen Chef klagen. Die voraussichtlichen Prozesskosten betragen 1.500 Euro.

Wie viel Geld hat Julian monatlich?

Monatlich verdient er 1.400 Euro netto. Außerdem hat er einen fünfjährigen Sohn aus einer getrennt lebenden Ehe. Deswegen bekommt er 250 Euro Kindergeld im Monat. Dazu hat er 2.500 Euro Erspartes auf dem Konto.

Wie viel Geld steht ihm nach allen Abzügen frei zur Verfügung?

Monatlich bekommt er mit Gehalt und Kindergeld 1.650 Euro. Neben seiner Miete von 700 Euro werden 393 Euro als Freibetrag von seinem Gehalt abgezogen, da Julian ein unterhaltsberechtigtes Kind unter sechs Jahren hat. Dieser Freibetrag wird für die Rechnung nicht berücksichtigt. Sein Erspartes von 2.500 Euro zählt auch nicht, da es weniger als 5.000 Euro beträgt!


1.650 Euro monatliche Einnahmen - 700 Euro Miete - 393 Euro Freibetrag = 557 Euro


Berücksichtigt werden nach allen Abzügen und Freibeträgen also nur 557 Euro, von dem was Julian monatlich bekommt. Das ist sein einzusetzendes Einkommen.


Das einzusetzende Einkommen muss Julian nun halbieren, um seine monatliche Rate für die Rückzahlung zu bestimmen.


557 Euro / 2 = 278,5 Euro.


Prozesskostenhilfe bekommt Julian nur, wenn die Prozesskosten von 1.500 Euro vier Monatsraten übersteigen. In Julians Fall bedeutet das:


278,5 Euro × 4 = 1.114 Euro.


Die Prozesskosten sind also höher als vier Monatsraten. Somit bekommt Julian Prozesskostenhilfe als Kredit.

7.

Ich bekomme Prozesskostenhilfe als Kredit – was heißt das für mich?

Ob Du das Geld nach dem Prozess zurückzahlen musst oder nicht, hängt nicht nur von der Höhe Deines Einkommen ab – auch ob Du gewinnst oder verlierst, spielt eine Rolle:

  • Wenn Du gewinnst, muss der Verlierer die Kosten zurückzahlen. Du schuldest dem Staat nichts.
  • Wenn Du verlierst, musst Du die Prozesskosten in maximal 48 Monatsraten begleichen. Der Staat zahlt zuerst Deinen Anwalt und die Kosten für das Gerichtsverfahren. Du bezahlst im Anschluss jeden Monat einen kleinen Teil des Kredits ab. Die Höhe der Rate hängt von Deinem Einkommen ab.


Achtung: Beim Arbeitsgericht zahlt jeder seinen Anwalt selbst! Wenn Du vor einem Arbeitsgericht klagst und PKH bekommst, musst Du Deinen Anwalt auf jeden Fall zahlen – egal, ob Du gewinnst oder verlierst.

8.

Der Antrag: Wie beweise ich, dass ich kein Geld habe?

Mit Deinem Antrag musst Du eine ganze Reihe von Unterlagen einreichen. Du wirst zum Beispiel nach diesen Dokumenten gefragt:

Unterlagen zu Deinem Einkommen

Arbeitsvertrag, Bescheide über Arbeitslosengeld, Sozialhilfebescheid, etc.

Unterlagen zu Deinen generellen Ausgaben

Steuererklärung, Sozialversicherungsabgaben

Unterlagen zu Deinen Wohnkosten

Mietvertrag, Rechnung von Stromkosten, Heizkosten, Versicherungsbeiträge und Ratenzahlungspflichten

Unterlagen zu Deinem Vermögen

Vor allem Kontoauszüge aller Deiner Konten der letzten zwei bis drei Monate

9.

Welche Risiken gibt es?

Die PKH greift Dir bei den Kosten für einen Prozess unter die Arme. Ganz ohne Risiko ist sie aber nicht. Trotz Unterstützung können Kosten auf Dich zukommen. Zum Beispiel, wenn Du verlierst oder die PKH nur als Kredit bekommst. Sogar, wenn Du das Geld nicht als Kredit bekommst, kann sich das nachträglich ändern – wenn sich Deine finanzielle Situation später ändert. Dann drohen Dir Nachzahlungen.

Wenn Du den Prozess verlierst, musst Du trotz PKH den Anwalt Deines Gegners zahlen.

Das ist vor allem ein Risiko bei Prozessen vor dem Familien-, Verwaltungs- oder Finanzgericht. Bei Arbeitsgerichtsprozessen trägt jeder seine Kosten selbst. Das heißt, auch wenn Du verlierst, musst Du den Anwalt Deines Arbeitgebers nicht bezahlen.

Wenn Du PKH als Kredit bekommst, musst Du das Geld zurückzahlen.

Dann musst Du die Hilfe nach dem Prozess in Raten zurückzahlen. In welcher Form Du PKH bekommst, erfährst Du in der Regel schon vor dem Prozess. Aber erst, nachdem das Gericht Deine finanzielle Situation geprüft hat.

Wenn sich Deine finanzielle Situation nach dem Prozess ändert, kannst Du zu Rückzahlungen verdonnert werden.

Selbst wenn Du PKH vollständig (also nicht als Kredit) bekommst, kann es vorkommen, dass Du das Geld später doch zurückzahlen musst. Nämlich in dem Fall, dass Deine finanzielle Situation sich verbessert. Vier Jahre lang kann das Gericht immer wieder nachhaken, ob Deine finanzielle Situation besser geworden ist. Ist das der Fall, kann das Gericht eine Rückzahlung in Raten verlangen. Sie können auch höhere Raten verlangen, wenn Du die Hilfe als Kredit bekommen hast und sowieso schon monatlich abbezahlst.

Fazit

Niemand soll um sein Recht gebracht werden, nur weil Geld fehlt. Dafür gibt es die Prozesskostenhilfe. Leider ist es nicht immer so einfach, den passenden Anwalt zu finden. Denn viele Anwälte verlangen mehr Geld, als die Prozesskostenhilfe abdeckt – oder man merkt ihnen den günstigen Preis an.


Wir von cleverklagen sind da anders! Wir machen Arbeitsrecht aus Überzeugung! Vereinbare noch heute ein kostenfreies Beratungsgespräch. Den Antrag auf PKH übernehmen wir natürlich für Dich. So hast Du rundum weniger Stress und kannst Dich zurücklehnen, während wir die Arbeit machen.

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