Kündigung erhalten - was tun?

Das Wichtigste in Kürze
- Du kannst Dich gegen die Kündigung wehren! Dafür musst Du innerhalb von drei Wochen Deine Klage beim Gericht einreichen.
- Wende Dich an den Betriebsrat, wenn es einen gibt.
- Melde Dich beim Arbeitsamt arbeitslos und arbeitssuchend.
- Sammle alle relevanten Unterlagen wie Mails, Arbeitsunterlagen oder Arbeitszeugnisse.
- Eine Abfindung gibts nicht immer. Mit ein bisschen Geschick beim Verhandeln oder einer Klage hast Du aber gute Chancen, einiges an Geld zu bekommen.
- Setz Dich am besten sofort mit einem Anwalt in Verbindung!
In diesem Ratgeber
1
Wie verhalte ich mich, nachdem ich eine Kündigung bekommen habe?
2
Wie wehrst Du Dich gegen die Kündigung?
3
Mit der Kündigungsschutzklage eine Abfindung kassieren!
4
Wie reagierst Du bei einer fristlosen Kündigung?
5
Hast Du mit dem Betriebsrat geredet?
6
Hast Du besonderen Kündigungsschutz?
7
Arbeitslosengeld (ALG) ohne Sperre?
8
Das solltest Du nicht vergessen: Resturlaub und Zwischenzeugnis!
Schock - Du hast gerade eine Kündigung bekommen. Was nun? In diesem Artikel erklären wir Dir Schritt für Schritt, was zu tun ist. So klärst Du die Situation professionell und holst das Beste für Dich raus!
1.
Wie verhalte ich mich, nachdem ich eine Kündigung bekommen habe?
Wir können es gut verstehen, wenn Du nach Deiner Kündigung vor Wut kochst. Wie gerne will man in dieser Situation seinem Chef einfach mal die Meinung sagen. Dem Drang solltest Du aber besser nicht nachgehen!
Stattdessen:
- Tief durchatmen, ruhig bleiben und die Kündigung ohne Kommentar erstmal entgegennehmen. Für Dich ist das von Vorteil. Wenn Du später gegen die Kündigung vorgehen willst, können Dir Wutausbrüche schaden.
- Nichts unterschreiben! Das musst Du nämlich nicht. Auch wenn Dein Chef versucht, Dir Druck zu machen: Unterschreibe nichts einfach so, ohne es vorher sorgfältig zu prüfen!
- Gehe sachlich mit den Umständen um. Komme weiterhin pünktlich zur Arbeit und erfülle Deine restlichen Pflichten. Während dieser Zeit kannst Du Dich über Deine Optionen informieren und darüber entscheiden, wie Du gut aus der Sache rauskommst.
Gut zu wissen
Wusstest Du, dass Du Dich gegen die Kündigung wehren kannst? Wir helfen Dir dabei. Unsere erfahrenen Partneranwälte beraten Dich am Telefon – kostenfrei. Wenn Du willst, helfen Sie Dir danach, Deine Rechte umzusetzen. Gemeinsam holt ihr Deinen Job zurück – oder erkämpft Dir eine saftige Abfindung!
2.
Wie wehrst Du Dich gegen die Kündigung?
Du solltest auf keinen Fall die Füße stillhalten. Wenn Du Dich wehrst, kannst Du nämlich Deinen Job zurückbekommen oder eine Abfindung kassieren! Wir empfehlen, dass Du Dir einen Anwalt holst, der die Verhandlung mit Deinem Arbeitgeber übernimmt. Wichtig ist, dass Du Dir nicht zu lange Zeit lässt. Denn nach der Kündigung hast Du nur drei Wochen, in denen Du was unternehmen kannst. Sind die erstmal abgelaufen, wird die Kündigung automatisch gültig, ohne dass Du etwas dagegen tun kannst.
Wir erklären Dir alles, was Du wissen musst.
3.
Mit der Kündigungsschutzklage eine Abfindung kassieren!
Willst Du Dich wehren, solltest Du Dich schnell dazu entscheiden. Denn die Kündigungsschutzklage musst Du innerhalb von drei Wochen nach Erhalt Deiner Kündigung einreichen.
So eine Klage hat eigentlich die Wiedereinstellung in deine Job zum Ziel. Aber wenn wir mal ehrlich sind - darauf hat man meistens keine Lust. Genauso wenig wie Dein Chef. Deswegen verhandelt man im Verlauf der Klage meistens eine Abfindung.
Ein erfahrener Anwalt kann häufig schon beim ersten Gespräch erkennen, wie groß die Erfolgschance ist. Ruf uns gerne für ein kostenfreies Erstgespräch an. Wir von cleverklagen unterstützen Dich bei allen offenen Fragen!
Hinweis
Wenn Du noch mehr zum Thema Abfindung lernen willst, dann schau gerne in unseren Artikel Abfindung bei Kündigung - so bekommst Du, was Dir zusteht! an.
4.
Wie reagierst Du bei einer fristlosen Kündigung?
Auch hier musst du unbedingt was tun! Denn du verlierst nicht nur Deinen Job, sondern bekommst auch erstmal eine Sperre beim Arbeitslosengeld. Die gute Nachricht: Du hast gute Chancen, gegen die fristlose Kündigung vorzugehen. Denn es gelten sehr strenge Voraussetzungen für die fristlose Kündigung: Es muss etwas passiert sein, dass das Vertrauen zwischen Dir und Deinem Chef kaputt macht und das Arbeitsverhältnis zu stark belastet, um es weiterführen zu können. Das können zum Beispiel Diebstahl am Arbeitsplatz oder grobe Beleidigung sein.
Auch hier kannst Du Dich mit einer Kündigungsschutzklage zur Wehr setzen. Der Ablauf ist derselbe wie bei einer “normalen” Kündigung.
5.
Hast Du mit dem Betriebsrat geredet?
Rede mit dem Betriebsrat, wenn Deine Firma einen hat. Dein Chef muss diesen nämlich über die Kündigung informieren. Wenn Dein Chef Dir nichts über den Kündigungsgrund gesagt hat, kannst Du hier die Einzelheiten erfahren. Frage auch nach, ob der Betriebsrat der Kündigung zugestimmt hat. Wenn er das nicht gemacht hat, ist das ein weiterer Vorteil für Dich vor Gericht, da es Deine Position stärkt.
6.
Hast Du besonderen Kündigungsschutz?
Manche Personen haben besonderen Kündigungsschutz. Hier gelten viel strengere Voraussetzungen für Kündigungen! Wenn einer oder mehrere dieser Punkte auf Dich zutreffen, hast Du zusätzlichen Schutz:
- Du hast einen Grad der Schwerbehinderung
- Du bist schwanger
- Du bist in Elternzeit
- Du bist ein Mitglied im Betriebsrat
- Du bist in Pflegezeit
Mehr dazu, welche genauen Schutzmaßnahmen gelten, entnimmst Du den jeweiligen Artikeln.
7.
Arbeitslosengeld (ALG) ohne Sperre?
Das Arbeitsamt kann Dir für eine Zeit das Arbeitslosengeld streichen. Um nicht auf Dein Erspartes zurückzugreifen, musst Du ein paar Dinge beachten. Das Wichtigste ist, dass Du Dich beim Arbeitsamt meldest!
Melde Dich sofort beim Arbeitsamt
Melde Dich bei der Agentur für Arbeit “arbeitssuchend”. Ab Erhalt der Kündigung muss das innerhalb von drei Tagen passieren! Ansonsten drückt Dir das Arbeitsamt eine Sperre rein. Wenn es Dir nicht möglich ist, innerhalb von drei Tagen dorthin zu gehen (zum Beispiel weil Du krank bist), dann gilt die Frist ab dem Tag, an dem Du wieder fit bist.
Außerdem musst Du Dich “arbeitslos” melden, das kannst Du auch online machen.
Hinweis
Dein Chef muss Dir für den Besuch beim Arbeitsamt frei geben und Deine Arbeitszeit trotzdem bezahlen.
8.
Das solltest Du nicht vergessen: Resturlaub und Zwischenzeugnis!
Es gibt noch zwei Dinge, die man leicht vergisst, die aber wichtig sind! Das sind einmal dein Resturlaub und Dein Zeugnis:
Beantrage Deinen Resturlaub
Wenn Du noch restliche Urlaubstage hast, musst Du sie einfordern. Wenn alles gut läuft, kannst Du damit die Zeit bis zum Deinem letzten Arbeitstag überbrücken. Gibt Dein Chef Dir den Urlaub nicht, muss er Dir die restlichen Urlaubstage auszahlen. In diesem Fall bitte nicht blau machen! Dann kann Dir fristlos gekündigt werden und Du kriegst eine Sperre vom Arbeitsamt.
Hol Dir ein Zwischenzeugnis
Nach einer Kündigung hast Du Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Der große Vorteil vom Zwischenzeugnis ist, dass das Abschlusszeugnis nicht ohne weiteres davon abweichen darf. Und wenn Du nicht wegen Deines Verhaltens gekündigt wurdest, fällt so ein Zwischenzeugnis eigentlich immer gut aus. Wenn Du gegen die Kündigung klagen willst, verlangst Du das Zeugnis am Besten, bevor Dein Chef von der Klage erfährt. Du kannst auch vorschlagen, das Zwischenzeugnis selbst zu schreiben. Damit hast Du mehr Kontrolle darüber, was drin steht.
Fazit
Eine Kündigung zieht einen runter - keine Frage. Unterstützung ist in solchen Momenten Gold wert! Wir helfen Dir durch den rechtlichen Dschungel. Mit uns kannst Du gegen eine Kündigung vorgehen und eine Abfindung oder Wiedereinstellung erkämpfen. Melde Dich hier für eine kostenfreie Erstberatung an und erhalte einen Rückruf zum Wunschtermin !
Cookie Kategorien
Diese Website verwendet Cookies zu Funktions- und Statistikzwecken. Durch Klicken auf „Alle Erlauben“ bestätigst Du, dass Du damit einverstanden bist und erlaubst uns, diese Daten an Dritte weiterzugeben. Die Details findest Du in unserer Datenschutzerklärung. Dort kannst Du auch Deine Einwilligung jederzeit ändern.
Diese Cookies sind notwendig, damit wir Ihnen die Website anzeigen und wesentliche Grundfunktionen zur Verfügung stellen können, z.B. Seitennavigation oder die Chatfunktion.
Diese Cookies werden verwendet, um Sie und Ihre vorgenommenen Einstellungen wieder zu erkennen, wenn Sie auf die Website zurückkehren (z.B bevorzugte Sprache).
Diese Cookies werden verwendet, um die Nutzung der Website und das Verhalten der Nutzer zu analysieren.
Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Cookies ist Art 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO.