Besonderer Kündigungsschutz in der Schwangerschaft | cleverklagen
Ratgeber

Kündigungsschutz – Schwangerschaft

Besonderer Kündigungsschutz in der Schwangerschaft

Du bist schwanger? Herzlichen Glückwunsch! Dann wartet jetzt eine aufregende Zeit auf Dich. Damit der Job nicht zum Aufreger wird, hat der Staat für Dich das Mutterschutzgesetz erfunden. Als schwangere Arbeitnehmerin bist Du fast unkündbar!

1.

Darf mir in der Schwangerschaft gekündigt werden?

In der Regel nicht! Dein Chef darf Dir eigentlich nicht kündigen. Nur in absoluten Ausnahmen kann eine Kündigung genehmigt werden. Zum Beispiel, wenn Du auf der Arbeit geklaut oder Dir einen anderen schweren Fehltritt erlaubt hast.


Richtig gelesen: Die Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin muss genehmigt werden, und zwar von der obersten Landesbehörde. Dein Chef muss dort um Erlaubnis fragen, um Dir kündigen zu dürfen.


Falls Du eine Kündigung erhalten hast, reagiere schnell. Sie ist bestimmt ungültig. Wir helfen Dir gerne dabei. Unsere Mission ist es, die Arbeitswelt gerechter zu machen. Deswegen unterstützen wir Arbeitnehmer dabei, sich gegen ihre Chefs zu wehren. Hier kannst Du ein kostenfreies telefonisches Beratungsgespräch mit einem Anwalt vereinbaren. Wenn Du möchtest, helfen wir Dir danach auch mit der Durchsetzung Deiner Rechte. Es liegt in Deiner Hand!

2.

Was ist der besondere Kündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmer?

Vor Deiner Schwangerschaft hast Du sogenannten “allgemeinen Kündigungsschutz”. Der Schutz bewirkt, dass Dein Chef gute Gründe vorweisen muss, um Dir zu kündigen. Eine Kündigung einfach so nach Lust und Laune geht also nicht. Es gibt gesetzliche Auflagen, damit eine Kündigung gültig ist.


Noch strengere Regeln gelten, wenn Du schwanger bist. Im Mutterschutzgesetz ist ein besonders starker Kündigungsschutz festgehalten. Jetzt wird es Deinem Chef noch eine Stufe schwerer gemacht, Dir zu kündigen.


Sobald Dein Chef von Deiner Schwangerschaft erfährt, muss er eine spezielle Aufsichtsbehörde über Deine Schwangerschaft informieren. Jetzt ist nicht mehr Dein Arbeitgeber alleine für Deinen Arbeitsplatz zuständig. Die Aufsichtsbehörde entscheidet, ob eine Kündigung zulässig ist. Und nicht Dein Chef. Die Behörde stimmt nur in absoluten Ausnahmen einer Kündigung zu.

Hinweis

Deine zuständige Behörde findest Du hier. Mehr Informationen zum Mutterschutzgesetz findest Du in dieser Broschüre.

Für wen gilt der besondere Kündigungsschutz?

Bist Du angestellt? Und schwanger? Dann hast Du besonderen Kündigungsschutz. So einfach ist das. Egal ob im Minijob, in der Probezeit oder im befristeten Arbeitsverhältnis. Jedes Anstellungsverhältnis zählt.


Auch wenn in Deinem Unternehmen weniger als 10 Leute arbeiten, also einen Kleinbetrieb, hast Du besonderen Kündigungsschutz!

Hinweis

Das Mutterschutzgesetz gilt nur für schwangere oder stillende Frauen. Daher gibt es zum Beispiel keinen Kündigungsschutz für Adoptivmütter. Weil diese nicht den “gesundheitlichen Risiken einer Schwangerschaft oder Geburt” ausgesetzt sind. Das ist ärgerlich, aber leider der Status Quo in Deutschland.

3.

Ab wann und wie lange gilt der Kündigungsschutz?

Der besondere Kündigungsschutz gilt ab dem ersten Tag der Schwangerschaft. Da der “erste Tag der Schwangerschaft” nicht so einfach zu ermitteln ist, gilt folgende Regel: Der erste Tage der Schwangerschaft ist 280 Tage vor dem errechneten Geburtstermin.


Nach der Geburt wirkt er noch vier Monate weiter. Auch bei Fehlgeburten nach der zwölften Schwangerschaftswoche wirkt der Kündigungsschutz noch vier Monate weiter.


Achtung: Der Kündigungsschutz ist an das Arbeitsverhältnis gebunden. Wenn Dein Arbeitsvertrag endet, endet auch Dein Kündigungsschutz. Das ist auch bei befristeten Arbeitsverträgen der Fall. Der wird nicht verlängert oder pausiert, nur weil Du schwanger bist.


Wenn Du erst nach der Kündigung schwanger geworden bist, gilt der Kündigungsschutz leider nicht. Wenn Du nach der Geburt in Elternzeit gehen möchtest, interessieren Dich sicher auch die Informationen zum Kündigungsschutz während der Elternzeit.

Schwangere sind auch während der Probezeit geschützt!

Selbst wenn Du noch in der Probezeit bist, darf Dein Chef Dir nicht kündigen! Das gilt sogar, wenn Du einen Arbeitsvertrag unterschreibst und dann vor Arbeitsbeginn schwanger wirst. Mit einem Arbeitsvertrag bist Du ab dem ersten Tag der Schwangerschaft geschützt. Wir haben zu diesem Thema einen ganzen Artikel geschrieben, den Du hier findest.

4.

Muss mein Chef wissen, dass ich schwanger bin?

Wenn Du vom Kündigungsschutz profitieren willst, ja! Grundsätzlich musst Du zwar Deinem Chef nichts von Deiner Schwangerschaft erzählen. Aber es macht kaum Sinn, eine Schwangerschaft zu verheimlichen. Denn das Mutterschutzgesetz gibt Dir nur Vorteile. Es sorgt dafür, dass Deine Gesundheit am Arbeitsplatz nicht gefährdet wird und Du nicht wegen Deiner Schwangerschaft benachteiligt wirst. Wenn Dein Chef von Deiner Schwangerschaft weiß, muss er dafür sorgen, dass es Dir auf der Arbeit gut geht.


Du kannst Deine Schwangerschaft auch nachträglich mitteilen! Sogar nach einer Kündigung. Dafür hast Du zwei Wochen Zeit. Dein Chef oder Deine Chefin muss die Kündigung dann zurücknehmen.


Wenn Du unsicher bist, wie Du Deinem Chef die Schwangerschaft am Besten mitteilen sollst, kannst Du in unseren Artikel schauen. Dort findest Du hilfreiche Tipps!

Kleine Erinnerung

Der erste Tag der Schwangerschaft ist offiziell 280 Tage vor dem errechneten Geburtstermin, den die Frauenärztin Dir mitteilt.

Du hast erst nach der Kündigung erfahren, dass Du zum Zeitpunkt der Kündigung schwanger warst?

Wenn Du gar nicht wusstest, dass Du zum Zeitpunkt der Kündigung schwanger warst, musst Du die Schwangerschaft “unverzüglich” mitteilen. Also so schnell es geht.


Eigentlich gilt eine Zwei-Wochen-Frist, wenn Du Deine Schwangerschaft nachträglich mitteilst. Aber, wenn Du gar nicht wusstest, dass Du schon schwanger warst, geht das auch nach der Zwei-Wochen-Frist noch!

Beispiel

Am 1. Mai hat Lisa ihre Kündigung erhalten. Am 6. Juni hat sie eher zufällig bei einer Routineuntersuchung erfahren, dass sie schwanger ist. Laut errechnetem Geburtstermin ist auch klar, dass sie zum Zeitpunkt der Kündigung schon schwanger war. Obwohl schon 4 Wochen seit der Kündigung vergangen sind, teilt sie ihrer Chefin die Schwangerschaft noch nachträglich in einer Email mit. Und hat auch die ärztliche Bescheinigung parat. Die Chefin muss die Kündigung zurücknehmen.

5.

Du hast eine Kündigung erhalten und möchtest Dich wehren?

Dir wurde in der Schwangerschaft gekündigt? Du kannst Dich wehren! Lass Deine Kündigung auf jeden Fall prüfen. So eine Kündigung ist fast immer ungültig.

Aufgepasst

Sogar, wenn Deine Kündigung mit einer behördlichen Zustimmung bei Dir angekommen ist, lohnt es sich, dagegen vorzugehen.

Unser Rat: Klage gegen die Kündigung! Das nennt man “Kündigungsschutzklage”. Diese Klage geht vor das Arbeitsgericht. Dort wird entschieden, ob die Kündigung rechtens war – oder nicht. Für die Kündigungsschutzklage hast Du allerdings nicht viel Zeit: drei Wochen bleiben Dir nach Erhalt der Kündigung, um alles in die Wege zu leiten. Danach kannst Du leider nichts mehr tun.


Klar, in der Schwangerschaft hast Du schon genug zu organisieren – wir nehmen Dir den Jura-Stress gerne ab! Wir können uns Deine Kündigung anschauen und Dir mit der Klage helfen. Mit uns sind Deine Chancen sehr hoch, dass Du die Klage gewinnst. Dann wird die Kündigung rückgängig gemacht oder Du bekommst eine schöne Abfindung. Melde Dich bei uns und lass Deinen Fall kostenlos einschätzen.

Hinweis

In Berlin hat eine schwangere Arbeitnehmerin 1.500 Euro Entschädigung bekommen, weil ihr Arbeitgeber ihr ohne Genehmigung der Behörde gekündigt hatte. Die Kündigung musste außerdem zurückgenommen werden. So hatte sie nicht nur Ihren Job zurück, sondern auch ein nettes Extra-Geld bekommen. Das Landesarbeitsgericht beurteilte die Kündigung als Benachteiligung wegen des Geschlechts (Gleichbehandlungsgesetz). (LAG Berlin, Urteil vom 16.09.2015, Az. 23 Sa 1045/15).

6.

Kann mir in der Mutterschutzfrist oder bei einem Beschäftigungsverbot gekündigt werden?

Selbst, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten darfst, kann Dir nicht gekündigt werden! Das Gesetz ist dafür da, die Gesundheit von Dir und Deinem Kind zu schützen.


Während der Mutterschutzfrist darfst Du nicht arbeiten. Nur mit einer ärztlichen Erlaubnis darfst Du kurz vor der Geburt ausnahmsweise arbeiten. Nach der Geburt gilt erstmal ein absolutes Beschäftigungsverbot.


Die Mutterschutzfrist

  • beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin
  • und endet 8 Wochen nach dem Geburtstermin. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten und Geburten von Kindern mit Behinderungen verlängert sich der Mutterschutz auf 12 Wochen nach der Geburt.


Beschäftigungsverbote können auch außerhalb der Mutterschutzfrist vom Arbeitgeber, Arzt oder der Aufsichtsbehörde ausgesprochen werden. Zum Beispiel betrifft das Nachtarbeit oder das Arbeiten mit Kontakt zu kranken Menschen (Kita, Pflege). Ein Beschäftigungsverbot ist aber niemals ein gültiger Grund für eine Kündigung. Die Krankenkasse übernimmt bei einem Beschäftigungsverbot die Lohnzahlung.

7.

Aus welchen Gründen kann mir trotz Schwangerschaft gekündigt werden?

Dein Arbeitgeber darf Dich nur kündigen, wenn er einen wirklich wichtigen Grund hat.


Das können sein:


das Unternehmen ist insolvent, also pleite der Betrieb wird teilweise oder ganz stillgelegt Du hast Dich schlimm daneben verhalten, zum Beispiel geklaut oder einen Mitarbeiter belästigt.

Wichtig!

Nochmal, weil es so wichtig ist: Deine Schwangerschaft oder die Geburt Deines Kindes darf niemals der Grund für die Kündigung sein!

Lass Deine Kündigung von uns überprüfen!

Als schwangere Arbeitnehmerin bist Du nicht unkündbar. Aber unglaublich gut gegen Kündigungen abgesichert. Lass Deine Kündigung in jedem Fall von uns prüfen, auch wenn das Amt zugestimmt hat! Denn viele Kündigungen sind unzulässig und lassen sich noch abwehren.

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