Den Arbeitgeber über Schwangerschaft informieren – so geht’s!

Das Wichtigste in Kürze
- Grundsätzlich bist Du nicht verpflichtet, eine Schwangerschaft mitzuteilen.
- Es ist aber für Dich von Vorteil, Deinen Chef über die Schwangerschaft zu informieren! Du hast dann besonderen Kündigungsschutz und kannst nicht mehr normal gekündigt werden.
- Viele schwangere Arbeitnehmerinnen fühlen sich nach der 12. Schwangerschaftswoche bereit, die Schwangerschaft mitzuteilen.
- Arbeitest Du in einem Job mit gesundheitlichen Gefahren, solltest Du die Schwangerschaft lieber früher mitteilen.
- Informiere zuerst Deinen Chef und danach die Kollegen.
- Eine mündliche Mitteilung reicht, eine schriftliche Nachricht ist sicherer.
In diesem Ratgeber
1
Soll ich meinem Chef sagen, dass ich schwanger bin?
2
Ausnahme: In diesen Spezialfällen musst Du Deinem Chef von der Schwangerschaft erzählen!
3
Wann sage ich meinem Chef, dass ich schwanger bin?
4
Wann empfiehlt es sich, die Schwangerschaft früh mitzuteilen?
5
Wann ist es zu spät, meine Schwangerschaft mitzuteilen?
6
Wie sage ich meinem Chef, dass ich schwanger bin?
7
Checkliste: So bereitest Du Dich auf das Gespräch vor!
8
Dein Chef darf Dich niemals wegen Deiner Schwangerschaft kündigen!
Du bist schwanger und fragst Dich, wie Du es Deinem Chef sagst? Viele schwangere Arbeitnehmerinnen fürchten sich vor Benachteiligungen auf der Arbeit oder davor, dass sie plötzlich anders behandelt werden. Einige haben sogar die Befürchtung, gekündigt zu werden.
Dabei sind schwangere Arbeitnehmerinnen in Deutschland gesetzlich sehr gut abgesichert und stehen unter einem besonderen Schutz. Deswegen macht es aus rechtlicher Sicht sogar Sinn, Deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitzuteilen!
In diesem Artikel erklären wir Dir, wie Du Deinem Arbeitgeber Deine Schwangerschaft bekannt gibst und helfen Dir dabei, den besten Zeitpunkt zu wählen.
1.
Soll ich meinem Chef sagen, dass ich schwanger bin?
Wir empfehlen Dir, Deinen Chef über Deine Schwangerschaft zu informieren. Es ist in Deinem eigenen Interesse! Denn für Dich als schwangere Arbeitnehmerin greift das “Mutterschutzgesetz”. Dieses Gesetz sorgt dafür, dass Dir Deine Schwangerschaft keine Nachteile verschafft. Es sorgt dafür, dass Du nahezu unkündbar wirst.
Außerdem muss Dein Chef sich, sobald er von Deiner Schwangerschaft weiß, darum bemühen, dass Dein Arbeitsplatz Deine Gesundheit (und natürlich die Deines Kindes) nicht gefährdet. Der Staat hat ein Interesse daran, dass es schwangeren Arbeitnehmerinnen gut geht. Und guckt Deinem Arbeitgeber jetzt ganz genau auf die Finger. Das geht aber erst, wenn Du Deine Schwangerschaft verkündet hast. Wenn Du Bedenken hast, ob Dein Chef sich an die Vorschriften halten wird, kannst Du Dich an die Aufsichtsbehörde wenden.
Wichtig
Grundsätzlich bist Du nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber von Deiner Schwangerschaft zu erzählen. Eine Schwangerschaft ist auch immer Deine private Angelegenheit, und niemand darf Dich zwingen, sie offenzulegen. Du darfst sogar im Bewerbungsgespräch lügen, wenn Du gefragt wirst, ob Du schwanger bist.
Wenn Du schon im Job arbeitest, kannst Du selber entscheiden, wann Du Deine Schwangerschaft bekannt geben möchtest. Der besondere Kündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen sorgt dafür, dass Du keine Angst haben musst, den Job zu verlieren.
Der besondere Kündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen sorgt dafür, dass Du keine Angst haben musst, den Job zu verlieren.
2.
Ausnahme: In diesen Spezialfällen musst Du Deinem Chef von der Schwangerschaft erzählen!
Manchmal können Arbeitgeber berechtigterweise ein Interesse daran haben, zu wissen, ob ihre Mitarbeitende schwanger sind. Das kann sein, wenn Du eine Führungsposition im Betrieb hast und es schwer ist, Dich zu ersetzen. Oder, wenn der Job mit besonderen Gefahren verbunden ist : wenn Du dort zum Beispiel Strahlung oder extremen Temperaturen ausgesetzt bist.
Auch, wenn Du wegen eines Beschäftigungsverbots nicht arbeiten darfst. So etwas muss dann aber im Arbeitsvertrag festgehalten worden sein. So eine “Mitteilungspflicht” oder “Treuepflicht” findet sich manchmal in Tarifverträgen. Das ist eher etwas besonderes. Schau einfach in Deinen Vertrag.
3.
Wann sage ich meinem Chef, dass ich schwanger bin?
Es gibt hier keine Regel. Es ist deine persönliche Entscheidung! Viele werdende Eltern entscheiden sich dafür, die frohe Botschaft erstmal für sich zu behalten. Vielleicht kennst Du diese goldene Regel: Richtig sicher ist eine Schwangerschaft erst nach der 12. Schwangerschaftswoche. Weil dann das Risiko einer Fehlgeburt deutlich gesunken ist. Letztendlich ist es aber Deine persönliche Entscheidung.
Wichtig
Selbst wenn Du die Schwangerschaft erstmal für Dich behältst, hast Du den Kündigungsschutz. Wenn Dein Arbeitgeber Dir während Deiner Schwangerschaft kündigt, kannst Du sie ihm auch noch nachträglich mitteilen. Dafür hast Du zwei Wochen Zeit. Dann muss er die Kündigung zurücknehmen.
4.
Wann empfiehlt es sich, die Schwangerschaft früh mitzuteilen?
Wenn Du in einem Job arbeitest, bei dem Du besonderen Gefahren ausgesetzt bist!
Damit ist nicht nur der Umgang mit giftigen Chemikalien gemeint. Auch die Arbeit in der Kita oder der Pflegeberuf kann wegen Krankheitserregern für die Gesundheit gefährlich sein. Nachtschichten sollten für Dich als schwangere Person auch nicht mehr in Frage kommen.
Warte hier also nicht zu lange, um Deine Schwangerschaft mitzuteilen. Es geht schließlich um Deine Gesundheit und die Gesundheit Deines ungeborenen Kindes. Wenn Dein Chef von Deiner Schwangerschaft weiß, muss er Deinen Arbeitsplatz umgestalten. Wenn er das nicht kann, bekommst Du ein Beschäftigungsverbot. Dein Gehalt bekommst Du aber weiterhin! Mitleid mit Deinem Chef musst Du auch nicht haben: Der kann sich das Geld von der Krankenkasse wiederholen. Und kündigen darf er Dir auch nicht.
Beispiel
Tania arbeitet als Pflegerin in einem Altenpflegeheim. Dort muss sie auch im Nachtdienst arbeiten. Wegen des Personalmangels manchmal mehr Nächte am Stück, als es erlaubt ist. Jetzt hat Tania erfahren, dass sie schwanger ist und nach dem Mutterschutzgesetz gar nicht mehr im Nachtdienst arbeiten dürfte. Ihre Chefin hat sie aber schon für mehrere Nachtschichten eingeteilt.
Obwohl Tania erst in der 5. Woche schwanger ist, erzählt sie ihrer Chefin davon. Begeistert reagiert die Chefin nicht. Trotzdem muss sie sich nun darum kümmern, dass jemand anderes die Nachtschicht übernimmt. Kündigen darf sie Tania auch nicht. Tania muss kein schlechtes Gewissen haben: Für den Pflegenotstand kann sie nichts und es ist ihr Recht, sich und ihr ungeborenes Kind zu schützen!
Auch wenn Du hohe Verantwortung an Deinem Arbeitsplatz trägst, raten wir Dir, die Schwangerschaft früh mitzuteilen. Allerdings aus einem anderen Grund: Arbeitest Du in einer besonderen Position, zum Beispiel als Spezialistin, ist Dein Arbeitsplatz bestimmt schwierig zu ersetzen. Dann ist es Deinem Chef gegenüber fair, nicht erst im sechsten Monat zu sagen, dass Du schwanger bist. Gib ihm die Chance, einen geeigneten Ersatz zu finden, bis Du wieder an Deinen Arbeitsplatz zurückkommst. Das spielt vor allem dann eine Rolle, wenn Du nach der Schwangerschaft planst, in Elternzeit zu gehen.
5.
Wann ist es zu spät, meine Schwangerschaft mitzuteilen?
Es gibt keine gesetzliche Regel darüber, wann Du Deinem Arbeitgeber von Deiner Schwangerschaft erzählen musst. Du kannst selbst entscheiden, wann Du Deinem Chef oder Deiner Chefin von Deiner Schwangerschaft erzählst.
Hinweis
Falls Dir gekündigt wurde und Du schwanger bist, kannst Du die Schwangerschaft auch nachträglich mitteilen! Dafür hast Du zwei Wochen nach der Kündigung Zeit. Wusstest Du zum Zeitpunkt der Kündigung selber gar nicht, dass Du schon schwanger warst, kannst Du die Mitteilung sogar nach diesen zwei Wochen noch nachholen.
6.
Wie sage ich meinem Chef, dass ich schwanger bin?
Am besten in einem persönlichen Gespräch. Sag es Deinem Chef, bevor Du die Kollegen einweihst. Nicht, dass Dir jemand zuvor kommt und es Deinem Chef sagt. So eine wichtige Mitteilung sollte lieber von Dir persönlich kommen.
Bitte Deinen Chef oder Deine Chefin in einem ruhigen Augenblick um ein Gespräch unter vier Augen. Stressige Momente eignen sich nicht für ein Gespräch über die Zukunft. Sicher ist es auch hilfreich, wenn Du Dir vorher schon ein paar Gedanken gemacht hast.
Nach dem persönlichen Gespräch solltest Du auch noch eine schriftliche Mitteilung machen, die auf das Gespräch Bezug nimmt. Das geht auch per E-Mail. Die schriftliche Mitteilung gibt Dir Sicherheit und beweist zur Not, dass Du die Schwangerschaft mitgeteilt hast.
Eine ärztliche Bescheinigung musst Du nur vorlegen, wenn Dein Arbeitgeber Dich dazu auffordert. Die Kosten dafür muss er tragen.
Du machst Dir Sorgen, dass Dein Arbeitgeber schlecht reagieren wird? Wenn es auf Deiner Arbeit einen Betriebsrat gibt, kannst Du ihn um Unterstützung bitten. Betriebsratsmitglieder können Dich auch zum Gespräch begleiten. Wenn es bei Dir im Betrieb keinen gibt, kannst Du Dich auch an die Aufsichtsbehörde in Deinem Bundesland wenden.
Hier unten findest Du noch eine Checkliste, die Dich auf das aufregende Gespräch vorbereitet.
7.
Checkliste: So bereitest Du Dich auf das Gespräch vor!
Für ein erfolgreiches Gespräch ist eine gute Vorbereitung das A und O. Ein kleiner Plan über Deine berufliche Zukunft ist da hilfreich. Nicht nur für Dich, sondern auch für die Planung Deines Vorgesetzten. Und nicht zuletzt stärkt ein gutes Gespräch Euer Vertrauensverhältnis.
Bevor Du Deinen Arbeitgeber über Deine Schwangerschaft informierst, kannst Du Dir über folgende Fragen Gedanken machen:
-
Hast Du noch Resturlaub, den Du nehmen möchtest? Keine Sorge. Der Resturlaub verfällt nicht. Du kannst den auch nach der Elternzeit noch nehmen.
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Wann ist der errechnete Geburtstermin? Das ist wichtig, weil Du sechs Wochen vor diesem Datum nicht mehr arbeiten darfst (Mutterschutzfrist). Sechs Wochen vor dem errechneten Termin ist also Dein letzter Arbeitstag. Du wirst weiterhin bezahlt.
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Möchtest Du nach der Geburt in Elternzeit gehen? Die musst Du 3 Monate vorher beim Arbeitgeber beantragen. Und hast dann auch Kündigungsschutz.
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Wer könnte Deine Aufgaben auf der Arbeit übernehmen? Das musst Du natürlich nicht selbst entscheiden, aber falls Du dahingehend schon eine Idee hast: Umso besser!
Wann planst Du an Deinen Arbeitsplatz zurückzukehren?
Wann planst Du an Deinen Arbeitsplatz zurückzukehren? Mach Dir ruhig Notizen. Aber mach Dir keinen Stress. Du befindest Dich in einer aufregenden Zeit. Du musst nicht alles perfekt durchgeplant haben. Diese Fragen dienen nur als Anhaltspunkte. Du musst sie nicht beantworten können.
Dein Chef darf Dich niemals wegen Deiner Schwangerschaft kündigen!
Schwangerschaft ist kein Kündigungsgrund! Dein Arbeitgeber darf Dir nicht kündigen, weil Du schwanger bist. Falls Du eine Kündigung erhalten hast, können wir Dir helfen, sie rückgängig zu machen. Wir helfen Dir dabei, eine “Kündigungsschutzklage” auf den Weg zu bringen. Dann geht die Kündigung vor Gericht und das entscheidet dann, dass Du Deinen Job zurück bekommst. Melde Dich hier für eine kostenlose Beratung durch einen unserer Anwälte an.
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