Kündigung in der Probezeit – Alles, was Du wissen musst

Das Wichtigste in Kürze
- In der Probezeit können Du und Dein Chef sich erst mal kennenlernen.
- In der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.
- Wenn Dir der Job doch nicht gefällt, kannst Du also schnell und unkompliziert wieder gehen. Leider gilt dasselbe für Deinen Chef.
- Dein Chef kann Dir ohne Begründung in der Probezeit kündigen.
In diesem Ratgeber
1
Die Probezeit: Welche Regeln gibt es?
2
Grundlos vom Chef gekündigt in der Probezeit? Das geht leider!
3
Die Kündigungsfrist in der Probezeit
Du dachtest, der neue Job wäre perfekt. Aber schon kurz nachdem Du angefangen hast, merkst Du, dass der Chef vielleicht doch nicht so begeistert ist. Du befürchtest, dass Du die Probezeit nicht bestehst und er Dich wieder loswerden will. Aber was bedeutet das für Dich? Wir erklären Dir alles in unserem Artikel.
1.
Die Probezeit: Welche Regeln gibt es?
Das Wichtigste zuerst: Die Probezeit gilt nicht “automatisch” bei jedem Arbeitsverhältnis. Sie muss vertraglich vereinbart sein! Wie die Probezeit geregelt ist, steht in Deinem Arbeitsvertrag. Die Probezeit darf höchstens sechs Monate dauern. Wenn in Deinem Vertrag keine Probezeit festgelegt wurde, dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist sofort – vier Wochen bis zum 15. oder zum Monatsende.
Aufgepasst!
Auch bei einem befristeten Vertrag kann eine Probezeit vereinbart werden!
2.
Grundlos vom Chef gekündigt in der Probezeit? Das geht leider!
In der Probezeit können beide Seiten ohne Grund kündigen. Dein Chef braucht also keine Begründung, wenn er Dir kündigen will. Aber auch Du kannst ohne Grund kündigen! Die Probezeit wurde extra dafür geschaffen, damit man sich unkompliziert wieder trennen kann. Alles dazu kannst Du in unserem Artikel hier nachlesen.
In der Probezeit gekündigt wegen Diskriminierung? Das geht nicht!
Es gibt eine Ausnahme: Solltest Du eine gut begründete Vermutung haben, dass die Kündigung diskriminierend ist – also beispielsweise mit Deiner Religion oder Sexualität zu tun hat, ist die Kündigung ungültig. In dem Fall solltest Du Dich unbedingt bei einem Anwalt melden, um die nächsten Schritte zu besprechen. Wir helfen Dir gerne. Vereinbare hier ein Gespräch mit einem unserer Partneranwälte. Kostenfrei und unverbindlich übers Telefon.
Besonderer Kündigungsschutz in der Probezeit schützt doppelt!
Wenn Du den besonderen Kündigungsschutz genießt, dann kann Dein Chef Dir auch in der Probezeit nicht einfach so kündigen! Dieser gilt für Schwangere, Eltern- und Pflegezeit und Menschen mit Schwerbehinderung.
Sollte Dein Chef sich erdreisten, Dir zum Beispiel in der Schwangerschaft zu kündigen, melde Dich am besten sofort bei uns. Wir helfen Dir. Hier kannst Du Deinen kostenfreien Rückruf durch einen unserer Partneranwälte vereinbaren. Mit einem Anwalt kannst Du eine fette Abfindung rausschlagen oder Deinen Job zurückbekommen.
3.
Die Kündigungsfrist in der Probezeit
Die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt zwei Wochen. Wichtig ist hier der Wochentag: Bekommst Du an einem Dienstag die Kündigung in die Hand gedrückt, dann ist der Dienstag zwei Wochen später Dein letzter Arbeitstag. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist musst Du weiterhin zur Arbeit erscheinen. Alle weiteren Fragen klären wir in unserem Artikel “Kündigungsfrist während der Probezeit”.
Fazit
Die Probezeit fühlt sich zwar etwas unsicher an – ist aber am Ende auch eine Chance für Dich. Denn so hast Du die Möglichkeit, Dich erst einmal zu orientieren und umzusehen, bevor Du Dir ganz sicher bist. Ein schneller Exit ist manchmal bei einem nervigen Job gar nicht so schlecht.
Auch in der Probezeit müssen aber bestimmte Formalien eingehalten werden: Die Kündigung muss schriftlich und unterschrieben sein, und die zwei Wochen Kündigungsfrist unbedingt eingehalten werden. Ist das nicht der Fall, ist die Kündigung ungültig!
Solltest Du Fragen zu Deiner speziellen Situation haben, dann zögere nicht, uns anzurufen. Die erste Beratung ist bei uns kostenfrei! Wir beraten Dich gerne zu Deiner arbeitsrechtlichen Situation.
Cookie Kategorien
Diese Website verwendet Cookies zu Funktions- und Statistikzwecken. Durch Klicken auf „Alle Erlauben“ bestätigst Du, dass Du damit einverstanden bist und erlaubst uns, diese Daten an Dritte weiterzugeben. Die Details findest Du in unserer Datenschutzerklärung. Dort kannst Du auch Deine Einwilligung jederzeit ändern.
Diese Cookies sind notwendig, damit wir Ihnen die Website anzeigen und wesentliche Grundfunktionen zur Verfügung stellen können, z.B. Seitennavigation oder die Chatfunktion.
Diese Cookies werden verwendet, um Sie und Ihre vorgenommenen Einstellungen wieder zu erkennen, wenn Sie auf die Website zurückkehren (z.B bevorzugte Sprache).
Diese Cookies werden verwendet, um die Nutzung der Website und das Verhalten der Nutzer zu analysieren.
Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Cookies ist Art 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO.