Die Kündigung aus wichtigem Grund: Was Du als Arbeitnehmer wissen musst! | cleverklagen
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Kündigung aus wichtigem Grund

Die Kündigung aus wichtigem Grund: Was Du als Arbeitnehmer wissen musst!

Eine “Kündigung aus wichtigem Grund” hat meist zur Folge, dass Du Deinen Job sofort los bist. Oder Du wirst zwar nicht “fristlos” gekündigt, aber Dein starker Kündigungsschutz wird umgangen. Das ist natürlich erstmal ein Schock!


Aber welche “wichtigen Gründe” berechtigen Deinen Chef dazu, Dich so zu entlassen? Erläuterungen und Beispiele findest Du im folgenden Artikel!

1.

Was ist eine Kündigung “aus wichtigem Grund”?

Eine Kündigung aus “wichtigem Grund” ist dasselbe wie eine außerordentliche Kündigung. Wir benutzen diese Begriffe daher hier gleichbedeutend. Wie der Name schon sagt, muss etwas “außerordentliches” passiert sein, damit Dein Arbeitgeber kündigen darf.


Der Grund muss schwerwiegend sein. Kleinigkeiten reichen nicht. Er muss ausreichen, um die vielen Regeln, die Dich als Arbeitnehmer normalerweise vor einer Kündigung schützen, auszuhebeln. Das sind zum Beispiel:

  • Die Kündigungsfrist: Diese muss bei einer Kündigung aus wichtigem Grund meistens nicht eingehalten werden. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis sofort beenden und muss nicht erst die Frist abwarten. Deshalb spricht man in diesem Zusammenhang häufig auch von fristloser Kündigung.
  • Der Kündigungsschutz: Liegt ein wichtiger Grund vor, können auch Mitarbeiter gekündigt werden, die normalerweise “unkündbar” sind; zum Beispiel Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz (wie Arbeitnehmer in Elternzeit oder Schwerbehinderte) oder Beamten. Der wichtige Grund setzt den Kündigungsschutz außer Kraft.


In diesem Artikel gehen wir genauer darauf ein, was eine Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigt. Im Klartext: Was musst Du angestellt haben, damit Dein Chef Dir außerordentlich kündigen darf?

Beispiel

Ein Mitarbeiter prügelt einen Kollegen auf der Arbeit krankenhausreif. Üble Geschichte! Der Arbeitgeber darf diesen Arbeitnehmer außerordentlich entlassen.

2.

Was zählt als “wichtiger Grund” für eine Kündigung? Beispiele!

Im Grunde geht es immer darum, dass Du Dich irgendwie schlecht verhalten haben sollst. Dein Chef sagt, Du hättest den Arbeitsablauf gestört, Leute verletzt oder Deine Arbeitspflichten vernachlässigt. Dabei zählen keine Kleinigkeiten - es müssen wirklich schlimme Dinge passiert sein.


Um Dir einen Eindruck zu vermitteln, wie drastisch solche “wichtigen Gründe” sein müssen, haben wir hier eine Liste mit Beispielen zusammengestellt.

Konstante Arbeitsverweigerung

Wenn Du Dich anhaltend weigerst, Deine Arbeit zu machen, dann kann das harte Konsequenzen nach sich ziehen.


Wichtig zu wissen: Es geht nur um Arbeitsverweigerung! Nicht darum, wie schnell Du bist oder die Qualität Deiner Arbeit. Solltest Du nur “zu langsam” sein, reicht das nicht für eine Kündigung aus wichtigem Grund.

Sexuelle Belästigung von Kollegen oder Vorgesetzen

Sexuelle Belästigung ist nie in Ordnung. Und bei der Arbeit kann sexuelle Belästigung heißen, dass man von heute auf morgen vor die Tür gesetzt wird. Auch schon anzügliche Bemerkungen, die einem selbst vielleicht harmlos vorkommen, können sexuelle Belästigung sein.

Diebstahl auf Arbeit

Wenn Du Deinem Arbeitgeber etwas entwendest, dann ist das ein wichtiger Grund, Dir zu kündigen. Denn das Vertrauen zwischen Dir und Deinem Chef ist dadurch zerstört!


Beispiele:

Du klaust einen Laptop aus dem Büro. Oder Du klaust etwas aus dem Rucksack Deines Kollegen.


Wenn Du allerdings etwas mit verschwindend geringem Wert entwendest - zum Beispiel ein paar Büroklammern oder etwas Papier, dann ist das für gewöhnlich noch kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Mehr dazu im Abschnitt: Diebstahl in sehr leichten Fällen.

Arbeitszeitbetrug

Du darfst keine falschen Angaben dazu machen, wann Du anfängst und aufhörst zu arbeiten. Das ist Arbeitszeitbetrug! Das gilt auch im Homeoffice. Du musst Deine Stunden immer gewissenhaft abarbeiten. Arbeitszeitbetrug ist ein wichtiger Grund, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann.


Achtung: Hier kann Dein Chef sogar Rückzahlungen von Dir verlangen. Zum Beispiel, wenn Du langfristig mehr Stunden aufgeschrieben hast, als Du tatsächlich geleistet hast. Dann kann er den zu viel gezahlten Lohn zurückverlangen.

Beleidigung auf Arbeit

Wenn Du Deinen Kollegen, Vorgesetzten oder sogar Kunden Beleidigungen an den Kopf wirfst, musst Du damit rechnen, dass das Konsequenzen hat. Auch wenn es Dir vielleicht nur als Scherz über die Lippen kam: Worte können sehr verletzend sein. Deswegen Achtung bei den bösen Witzen! Natürlich ist nicht jede Beleidigung gleich, aber auch bei einer “scherzhaften” Beleidigung kann schon eine Abmahnung drin sein.

Körperverletzung

Jemanden zu verletzen ist grundsätzlich nicht in Ordnung, und im Arbeitskontext umso weniger. Da muss man mit einer sofortigen Kündigung rechnen! Selbst ein grober Schubser kann ausreichen ausreichen. Für Gewalt gibt es kein Verständnis!

Mobbing

Mobbing ist ein besonders schwieriger Vorwurf. Die Grenzen verlaufen hier sehr subjektiv: Während Du andere mit Deinen häufigen Witzen auf der Arbeit nur necken möchtest, können das manche schon als Mobbing auffassen. Und Mobbing gilt als “wichtiger Grund” für eine Kündigung. Davor müssen aber Abmahnungen ausgesprochen werden. Hier kommt es oft zu Streit, da beide Seiten ganz andere Wahrnehmungen haben können.

Erhebliches unentschuldigtes Fehlen

Wenn Du mal unentschuldigt zu spät kommst, reicht das noch nicht für eine Kündigung. Wenn Du aber länger fehlst - zum Beispiel mehrere Tage oder sogar eine Woche – dann kann eine außerordentliche Kündigung berechtigt sein. Davor muss Dein Chef Dich aber abmahnen.

3.

Gegenbeispiele: Was zählt nicht als “wichtiger Grund”?

Manchmal blasen Arbeitgeber kleine Vorfälle auf, um sie riesig erscheinen zu lassen. Wir haben im Folgenden einige Dinge aufgelistet, bei denen eine Kündigung aus wichtigem Grund in der Regel nicht in Frage kommt. So kannst Du sofort erkennen, wenn Dein Chef im Unrecht ist.

“Schlechte” Arbeit

Dein Arbeitgeber kann Dir nicht außerordentlich kündigen, weil er unzufrieden mit Deiner Leistung ist. Wenn Du über einen längeren Zeitraum deutlich schlechter als Deine Kollegen arbeitest, obwohl Du dein Bestes gibst, kann allenfalls nach Abmahnung eine ordentliche Kündigung in Frage kommen.

Das Tragen von religiösen Symbolen: Kopftuch, Kippa, Kreuz-Kette und ähnliches

In den meisten Berufen darfst Du Dich kleiden, wie Du willst. Es geht Deinen Arbeitgeber nichts an, welcher Religion Du angehörst.


Es gibt aber ein paar Ausnahmen: zum Beispiel, wenn Du im öffentlichen Dienst arbeitest oder bei einem kirchlichen Arbeitgeber, oder eine repräsentative Funktion für das Unternehmen innehältst. Dann darf Dein Chef Dir vorschreiben, auf religiöse Symbole zu verzichten.


Aber selbst dann: für eine außerordentliche Kündigung wird es nicht reichen. Zunächst muss er Dich abmahnen, und wenn Du Dich dann weiterhin dagegen wehrst, kann er Dir dafür kündigen, dass Du Dich nicht an die Kleiderordnung hältst.

Diebstahl in sehr leichten Fällen

Wenn Du nach vielen Jahren der Betriebszugehörigkeit mal ein paar Büroklammern oder Post-Its mitgehen lässt, dann sollte das noch kein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. Dein Chef muss Dich erst einmal abmahnen, bevor er Dir kündigen darf.


Der Wert der entwendeten Gegenstände spielt eine Rolle! Außerdem spielt es eine Rolle, wie lange Du schon in dem Betrieb arbeitest - wenn Du Dich über Jahre als loyal und vertrauenswürdig erwiesen hast, sollte Dein Arbeitgeber Dir einen kleinen Vorfall eher verzeihen können, als einem neuen Mitarbeiter, den er noch nicht einschätzen kann.


Allerdings gibt es immer wieder prominente Fälle, bei denen auch langjährigen MitarbeiterInnen wegen geringfügigem Diebstahl gekündigt wird. Diese landen dann meist vor Gericht. Denn selbst wenn Du als Kassierer nur einen Euro aus der Kasse stiehlst, kann das schon als Vertrauensbruch und Diebstahl gewertet werden.

Alkoholismus

Eine Alkoholabhängigkeit ist an sich kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Dies gilt jedenfalls, solange die Arbeitsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist, und die Alkoholabhängigkeit nicht im direkten Widerspruch zur Tätigkeit steht (zum Beispiel als Fahrer oder Pilot, wo Alkoholkonsum gesetzlich verboten ist). Wenn der Alkoholismus Dich bei der Arbeit beeinträchtigt, kann das aber eine Abmahnung zur Folge haben. Sollten Dir alkoholisiert grobe Fehler passieren, kann aber doch eine fristlose Kündigung ins Haus stehen.

Unentschuldigtes Fehlen in kleinen Fällen

Wenn Du unentschuldigt zu spät kommst, oder es Dir vielleicht sogar aus triftigen Gründen einen gesamten Tag nicht möglich ist, Dein Fehlen anzumelden, so ist das noch kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Dein Arbeitgeber muss Dich abmahnen und kann Dich erst bei wiederholtem unentschuldigtem Fehlen kündigen.

Hinweis

Wenn Dein Chef einen fadenscheinigen Grund angibt - oder garkeinen guten Grund für die Kündigung hat - solltest Du Dich wehren. Unsere Partneranwälte helfen Dir gerne. So bekommst Du Deinen Job zurück, oder eine saftige Abfindung. Vereinbare hier einen Termin für einen kostenlfreien Rückruf.

Wie kannst Du Dich gegen eine Kündigung aus wichtigem Grund wehren?

Eine Kündigung aus wichtigem Grund solltest Du keinesfalls einfach hinnehmen. Es kommt durchaus vor, dass Arbeitgeber sich ein “Fehlverhalten” ausdenken, um Dich mit falschen Vorwürfen loszuwerden. Falls Du den Eindruck hast, dass Dir das gerade passiert, wehr Dich unbedingt!


Es lohnt sich, gegen jede Art der Kündigung vorzugehen. Du hast als Arbeitnehmer sehr viel mehr Rechte, als Du denkst. Und Dein Arbeitgeber muss viele Dinge beachten, wenn er Dich aus wichtigem Grund kündigen will. Macht Dein Chef hier Fehler, kannst Du die Kündigung vor Gericht angreifen.


Das scheint Dir kompliziert? Kein Problem: Wir stehen auf Deiner Seite und beraten Dich gerne zu Deinen Möglichkeiten. Unsere Partneranwälte sind Profis auf dem Gebiet der Arbeitnehmervertretung. Vereinbare gerne hier einen Termin für ein kostenfreies Beratungsgespräch!

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