Kann mir als Angestellter im öffentlichen Dienst gekündigt werden?

Das Wichtigste in Kürze
- Als Angestellter im öffentlichen Dienst kann Dir gekündigt werden.
- Aber: Es gelten die Regeln des allgemeinen Kündigungsschutzgesetzes.
- Das heißt, Du kannst Dich gegen eine Kündigung wehren.
- Dazu kommen die Sonderbedingungen des Tarifvertrages (TVöD). Dort werden Deine Kündigungsfrist und andere Details geregelt.
In diesem Ratgeber
1
Darf mein Arbeitgeber mir kündigen, wenn ich im öffentlichen Dienst arbeite?
2
Wann darf mein Chef mir kündigen?
3
Was sind die Kündigungsfristen im öffentlichen Dienst?
4
Ich wurde gekündigt - was jetzt?
5
Habe ich eine Chance auf eine Abfindung?
6
cleverklagen beantwortet Deine offenen Fragen - kostenfrei!
Für immer unkündbar im öffentlichen Dienst - so ist es leider nicht. Als Angestellter im öffentlichen Dienst (anders als als Beamter) kann Dir auch gekündigt werden! Aber: Du kannst Dich genauso gegen eine Kündigung wehren, wie ein Arbeitnehmer in einer regulären Firma! Wie, verraten wir Dir in diesem Artikel.
1.
Darf mein Arbeitgeber mir kündigen, wenn ich im öffentlichen Dienst arbeite?
Du bist im öffentlichen Dienst angestellt - und jetzt wurde Dir gekündigt. Das ist zunächst natürlich immer ein großer Schock. Im öffentlichen Dienst vielleicht noch mehr. Denn oft gibt es die falsche Annahme, dass einem gar nicht gekündigt werden kann.
Nun ist es leider doch so, dass Dein Arbeitgeber Dich kündigen darf, wenn Du angestellt bist. Er muss dabei die allgemeinen Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes und die Sondervorschriften des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) einhalten. Sonst ist die Kündigung unwirksam.
Der Kündigungsschutz greift, wenn Du seit mindestens sechs Monaten in einem Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeitern arbeitest. Dann darf Dein Chef Dich nicht einfach ohne Grund vor die Tür setzen. Anders ist es, wenn Du im öffentlichen Dienst verbeamtet bist.
Die Sondervorschriften des TVöD, also dem Tarifvertrag zwischen öffentlichen Arbeitgebern und der Gewerkschaft ver.di, regeln die Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst. Darin enthalten sind Dein Gehalt, die Arbeitszeiten, Urlaub und natürlich auch, wie Du gekündigt werden kannst. Dieser Vertrag gilt für Dich, wenn Du ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst bist.
Wichtig: Du kannst Dich wehren! Wir helfen Dir gerne. Unsere Partneranwälte nehmen sich Zeit und beraten Dich ganz individuell. Die telefonische Erstberatung bei cleverklagen ist kostenfrei! Hol Dir hier Hilfe.
Achtung: Es gibt einige Mitarbeiter, die von dem Tarifvertrag ausgenommen sind! Daher solltest Du als allererstes überprüfen, ob der Tarifvertrag überhaupt für Dich speziell gilt. Es gibt nämlich einige, die nicht von ihm erfasst werden. Zum Beispiel wissenschaftliche Mitarbeiter an Universitäten, Chefärzte und leitende Angestellte. Genaueres dazu findest Du unter dem Paragraphen 1 des TVöD.
Beamter oder Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst - der Unterschied
Der Unterschied zwischen einer Verbeamtung und einer Anstellung im öffentlichen Dienst ist grob gesagt die Dauer der Anstellung. Als Angestellter hast Du einen regulären Tarifvertrag bekommen, während man als Beamter auf Lebenszeit angestellt wird. Dennoch ist es möglich, als Beamter entlassen zu werden, jedoch nur in speziell gesetzlich geregelten Fällen. Aber eins nach dem anderen - zuerst schauen wir uns den Fall des Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst genau an. Zur Entlassung von Beamten findest Du alles in unserem Artikel zur Kündigung des Beamtenverhältnisses.
2.
Wann darf mein Chef mir kündigen?
Damit Dir Dein Chef aber überhaupt kündigen darf, muss er einige Voraussetzungen erfüllen. Die Wichtigsten sind Folgende:
- Dein Chef muss einen wichtigen Grund für Deine Kündigung haben. Erst dann darf er Dir kündigen. Ein wichtiger Grund wäre zum Beispiel, wenn Deine Dienststelle schließt oder wenn du straffällig geworden bist.
- Dein Chef muss eine Anhörung des Personalrates vornehmen. Das ist eine Voraussetzung für eine gültige Kündigung im öffentlichen Dienst. Prüfe, ob er das wirklich getan hat.
- Die restlichen Anforderungen sind im öffentlichen Dienst genau dieselben wie in der freien Wirtschaft. Du kannst alles zu den Voraussetzungen in unserem Info-Artikel über Kündigung nachlesen.
Es kann sein, dass in Deinem Tarifvertrag abweichende Voraussetzungen stehen. Das ist selten, aber es kommt vor. Solltest Du mit Deinem eigenen Tarifvertrag unsicher sein, kannst Du hier einen Termin vereinbaren, unsere Partneranwälte rufen Dich dann zurück. Die Erstberatung ist immer kostenfrei!
3.
Was sind die Kündigungsfristen im öffentlichen Dienst?
Deine Kündigungsfrist hängt davon ab, ob Du einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag hast. Sollte Dein Arbeitgeber sich nicht an die Kündigungsfrist gehalten haben, ist die Kündigung unwirksam! Wenn Dein Chef sich nicht haargenau an die Frist gehalten hat, dann kannst Du Deine Kündigung vor Gericht streitbar machen und eine Abfindung herausschlagen. Im Folgenden haben wir Dir die Infos zu befristetem bzw. unbefristetem Arbeitsvertrag zusammengestellt:
Unbefristeter Arbeitsvertrag
Die Dauer der Kündigungsfrist richtet sich nach Deiner Beschäftigungszeit. Dafür werden alle Jahre, die Du im öffentlichen Dienst insgesamt gearbeitet hast, zusammengerechnet. Auch wenn Du für verschiedene Arbeitgeber gearbeitet hast.
An dieser Tabelle kannst Du überprüfen, ob Dein Chef die Kündigungsfrist ordentlich eingehalten hat:
Beschäftigungszeit | Kündigungsfrist | Wann beginnt die Frist? |
---|---|---|
Bis 6 Monate | 2 Wochen | Im 1. Monat nach der Kündigung |
Bis 1 Jahr | 1 Monat | Im Monat nach der Kündigung |
Ab 1 Jahr | 6 Wochen | Zu Beginn des nächsten Quartals |
Ab 5 Jahren | 3 Monate | Zu Beginn des nächsten Quartals |
Ab 8 Jahren | 4 Monate | Zu Beginn des nächsten Quartals |
Ab 10 Jahren | 5 Monate | Zu Beginn des nächsten Quartals |
Ab 12 Jahren | 6 Monate | Zu Beginn des nächsten Quartals |
Wenn Dich die Formulierung “zum nächsten Quartal” verwirrt, keine Sorge, wir haben einen Artikel, der es Dir ganz einfach erklärt gleich hier!
Beispiel
Svea hat vier Jahre als Museumspädagogin in einem Museum gearbeitet. Davor war sie zwei Jahre an einem Gymnasium als Kunstlehrerin. Also war sie insgesamt sechs Jahre im öffentlichen Dienst, und für sie gilt die Frist ab fünf Jahren. hre Kündigung vom Museum erhält sie am 15. Februar. Die dreimonatige Kündigungsfrist beginnt jedoch nicht im darauffolgenden März, sondern erst zum nächsten Quartal, also am 1. April. Das heißt, sie hat erst im Juli keinen Job mehr.
Befristeter Arbeitsvertrag
Wenn Deine Anstellung auf weniger als ein Jahr befristet ist, kann Dir nur außerordentlich gekündigt werden. Einzige Ausnahme: Wenn es in Deinem Arbeitsvertrag konkret steht, kann Dir auch ordentlich gekündigt werden.
Die Kündigungsfrist ist in der Probezeit am kürzesten, danach erhöht sie sich mit zunehmender Beschäftigungsdauer.
Wenn Dich die formulierung “zum nächsten Quartal” verwirrt, keine Sorge, wir haben einen Artikel, der es Dir ganz einfach erklärt gleich hier!
Wir haben Dir eine Tabelle für den befristeten Arbeitsvertrag gemacht :
Beschäftigungszeit | Kündigungsfrist | Wann beginnt die Frist? |
---|---|---|
Bis Ende der Probezeit | 2 Wochen | Im Monat nach der Kündigung |
(sechs Wochen oder Monate) | ||
Ab 6 Monate | 4 Wochen | Im Monat nach der Kündigung |
Ab 1 Jahr | 6 Wochen | Im Monat nach der Kündigung |
Ab 2 Jahre | 3 Monate | Zu Beginn des nächsten Quartals |
Ab 3 Jahre | 4 Monate | Zu Beginn des nächsten Quartals |
4.
Ich wurde gekündigt - was jetzt?
Gegen jede Kündigung kann man sich wehren - auch im öffentlichen Dienst! Denn Du kannst deine Kündigung immer vor Gericht anfechten und eine Kündigungsschutzklage einreichen. Vor Gericht muss Dein Chef dann die Kündigung mit guten Beweisen begründen!
Das eigentliche Ziel der Kündigungsschutzklage ist, dass die Kündigung als “unwirksam” erklärt wird und Du Deinen Arbeitsplatz zurückbekommst. Häufig möchte man aber nach einer erhaltenen Kündigung gar nicht zurück. Deswegen ist das Ziel einer Kündigungsschutzklage in der Praxis meistens, eine Abfindung herauszuschlagen!
Aufgepasst!
Du musst die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erheben! Sonst verfällt Dein Anspruch.
5.
Habe ich eine Chance auf eine Abfindung?
Grundsätzlich gilt: Es generellen Anspruch auf Abfindung gibt es oft nicht. Wenn Dir im öffentlichen Dienst gekündigt wurde, kannst Du aber meistens trotzdem eine Abfindung bekommen. Wenn es eine klare Vereinbarung zu einer Abfindung im Vertrag (Tarif- oder Arbeitsvertrag) gibt, dann gilt diese. Darüber hinaus gelten dieselben Regeln wie in einer “normalen” Anstellung auf dem freien Markt. Das bedeutet, dass Deine Abfindung mit Deinem Arbeitgeber verhandelt werden muss. Alles dazu kannst Du hier nachlesen.
Spezialfall: Der Tarifvertrag zur sozialen Absicherung !
Falls Dein Tarifvertrag der sozialen Absicherung unterliegt (“TVsA”, Achtung: dieser Tarifvertrag gilt nur für Beschäftigte im ehemaligen Osten!), gibt es eine Sonderregelung: Du hast einen Anspruch auf Abfindung, wenn im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung einer Menge Leuten gekündigt wird. Die Höhe der Abfindung berechnet sich normalerweise wie folgt: Für jedes Jahr, dass Du im öffentlichen Dienst beschäftigt warst, bekommst Du ein halbes bis volles Bruttomonatsgehalt als Abfindung.
cleverklagen beantwortet Deine offenen Fragen - kostenfrei!
Auch bei einer Kündigung im öffentlichen Dienst kannst Du Dich wehren. Solltest Du offene Fragen haben: Die Erstberatung bei cleverklagen ist kostenfrei! Hol Dir hier eine professionelle Meinung ein. Damit bist Du bestens über Deine Optionen informiert. Unsere Partneranwälte beraten Dich gerne.
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