Kann ich als Beamter gekündigt werden?

Das Wichtigste in Kürze
- Als Beamter im öffentlichen Dienst ist eine Kündigung nahezu ausgeschlossen.
- Aber: komplett “unkündbar” ist niemand!
- Du kannst entweder automatisch oder durch den Verwaltungsakt entlassen werden
- Du kannst Dich wehren! Mit einem Widerspruch und einer Anfechtungsklage, die die Entlassung aufschieben und aufheben kann.
- Statt einer Abfindung kannst Du Übergangsgeld bekommen.
In diesem Ratgeber
1
Der unkündbare Beamte - ein Mythos?
2
Beendigung eines Beamtenverhältnisses - geht das überhaupt?
3
Welche Regeln gibt es für welchen Beamtenstatus?
4
Was sind die Folgen einer Entlassung als Beamter?
5
Was kann ich bei einer Entlassung tun?
6
Abfindung für Beamte? Das Übergangsgeld!
7
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Für immer unkündbar als Beamter - stimmt das so? Leider Nein. Aber eine Entlassung ist quasi fast ausgeschlossen. Was die Sonderfälle sind, in denen eine Kündigung doch erlaubt ist, erklären wir Dir in unserem Artikel.
1.
Der unkündbare Beamte - ein Mythos?
Auch als Beamter kann man seinen Job verlieren. Aber nicht “einfach so”. Es gelten strenge Voraussetzungen. Denn das besondere Merkmal eines Beamtenverhältnisses ist ja gerade, dass - anders als in der freien Wirtschaft - eine Kündigung “nahezu ausgeschlossen” ist. Aber auch Beamte sind nicht “unkündbar”! Je nachdem, welchen Status Dein Beamtenverhältnis hat, kann man Dir mehr oder weniger leicht kündigen.
Beamter oder Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst?
Verbeamtung und Anstellung im öffentlichen Dienst sind nicht dasselbe. Als Beamter bist Du auf Lebenszeit angestellt. Als Angestellter nicht. Und es gelten andere Regeln für die Entlassung. Welche diese sind, kannst Du in unserem Artikel zur Kündigung im öffentlichen Dienst nachlesen.
2.
Beendigung eines Beamtenverhältnisses - geht das überhaupt?
Bei Beamten spricht man nicht von einer Kündigung, sondern immer von einer Entlassung. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie man entlassen werden kann.
“Automatische” Entlassung per Gesetz
Es gibt zwei Fälle, in denen du automatisch entlassen wirst. Das heißt, es braucht kein besonderes Verfahren oder einen Beschluss. Das passiert in zwei seltenen Fällen:
- Wenn Du als Beamter Deine Staatsangehörigkeit verlierst
- Wenn Du in ein anderes Beamtenverhältnis trittst
Entlassung durch den Verwaltungsakt
Außerdem gibt es die “Entlassung per Verwaltungsakt” durch den Dienstherren. Das heißt, Du bist nicht automatisch raus, sondern Dein Chef muss Dir proaktiv kündigen. Beamte und Beamtinnen werden entlassen, wenn sie:
- den Diensteid oder ähnliche Gelöbnisse verweigern.
- eigentlich in den Ruhestand gehen sollten, aber noch nicht lange genug im Dienst waren (normalerweise weniger als fünf Jahre).
- auf Dauer dienstunfähig werden. Hier wird man aber eher in den Ruhestand versetzt als “rausgeworfen”.
- die Entlassung selber schriftlich verlangen.
- erneut berufen worden sind, nachdem sie ihre Altersgrenze erreicht haben. Wenn Du nach Eintritt der Rente nochmal in den Dienst gerufen wirst, kannst Du danach dann entlassen werden.
- wenn sie Abgeordnete des Bundestages werden.
Hinweis
Die Vorschriften für Entlassungen findest Du im “Bundesbeamtengesetz”. Die Vorschriften aus der freien Wirtschaft gelten nicht. Auch gelten nicht die besonderen Vorschriften für Angestellte im öffentlichen Dienst! Die sind für Angestellte im öffentlichen Dienst.
3.
Welche Regeln gibt es für welchen Beamtenstatus?
Wenn Du verbeamtet wirst, absolvierst Du verschiedene Stadien in Deiner Laufbahn. Zunächst beginnst Du als Beamter auf Widerruf Deine Ausbildung. Dann wirst Du Beamter auf Probe, was dann zum Beamten auf Lebenszeit wird. Dabei existieren in jedem Stadium verschiedene Möglichkeiten der Entlassung.
Beamter auf Widerruf
Als Beamter auf Widerruf kannst Du durch den Verwaltungsakt entlassen werden. Das passiert im Falle eines “Dienstvergehens” oder wenn man sich wegen “charakterlicher” oder gesundheitlicher Mängel nicht (mehr) für die Arbeit eignet. In solchen Fällen wird dann ein Disziplinarverfahren eingeleitet, bei dem am Ende die Entlassung stehen kann.
Dienstvergehen sind zum Beispiel: Bestechlichkeit, Nichtbefolgen dienstlicher Weisungen, aber auch Arbeitszeitbetrug, Bestechlichkeit, Untreue, Mobbing von Kollegen und Alkoholkonsum mit Auswirkungen auf den Dienst.
Beamter auf Probe
Auch ein Beamter auf Probe kann durch Verwaltungsakt entlassen werden. Folgende Gründe können zur Entlassung führen:
- Fehlverhalten: Es muss sich um mittleres bis schweres Fehlverhalten handeln. Wenn man einmal eine Stunde zu spät zum Dienst erscheint, reicht das noch nicht.
- Fehlende Bewährung: Zum Beispiel wenn ein Polizist den körperlichen Anforderungen des Jobs wiederholt einfach nicht gewachsen ist.
- Krankheit: Sollte die Gesundheit so schlecht sein, dass man seinen Job auf Dauer nicht mehr ausführen kann, so kann man entlassen werden.
- Änderungen der Behörde, bei der man arbeitet. Zum Beispiel, wenn sie komplett aufgelöst wird.
- Altersgrenze: Dafür braucht es auch keine Entlassungsverfügung. Wenn man das 67. Lebensjahr erreicht, wird man automatisch in den Ruhestand versetzt.
Beamter auf Lebenszeit
Wenn Du auf Lebenszeit verbeamtet wurdest, kannst Du nicht mehr durch einen “Verwaltungsakt” entlassen werden. Man kann Dich bestenfalls in den Ruhestand versetzen. Eine sehr seltene Ausnahme ist hier, wenn Du zum Beispiel von einem Strafgericht verurteilt wurdest. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand bei einer extremistischen Vereinigung dabei ist. Dabei ist aber die Überprüfung mit einem hohen gerichtlichen Aufwand verbunden!
Beamter auf Zeit
Beamte auf Zeit können nicht entlassen werden. Das sind normalerweise Leute, die in ihr Amt gewählt worden sind. Zum Beispiel Bürgermeister oder Kanzler an Universitäten. Das hat zur Folge, dass das Beamtenverhältnis automatisch mit Ablauf der Zeit des Amtes zusammenhängt.
4.
Was sind die Folgen einer Entlassung als Beamter?
Wenn Du entlassen wirst, enden alle Rechte aus Deinem Beamtenverhältnis, einschließlich Deines Anspruchs auf Gehalt und Rente. Das bedeutet, dass Du nach Deiner Entlassung keine Rente mehr bekommst. Aber noch kein Grund zur Panik!
- Du hast Anspruch auf eine staatliche Altersversorgung. Du kannst Dich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern lassen.
- Du hast keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
- Normalerweise steht Dir eine Art Übergangsgeld zu, das einer Abfindung ähnelt. Die Höhe des Übergangsgeldes liegt zwischen dem Ein- bis Sechsfachen Deiner jährlichen Bezüge. Allerdings wird kein Übergangsgeld gezahlt, wenn Du auf eigenen Wunsch entlassen worden bist!
Achtung! Auch nach Deiner Entlassung bestehen bestimmte Pflichten aus dem Beamtenverhältnis weiterhin. Obwohl Du nicht mehr als Beamter arbeitest, bist Du als ehemaliger Beamter weiterhin zu einigen Dingen verpflichtet. Du bist zum Beispiel immer noch zur Verschwiegenheit verpflichtet. Außerdem darfst Du auch weiterhin keine Geschenke oder Vorteile annehmen, die mit Deinem ehemaligen Job zusammenhängen.
5.
Was kann ich bei einer Entlassung tun?
Du kannst Dich wehren! Je nach Landesrecht kannst Du einen Widerspruch und eine Anfechtungsklage erheben. Das bewirkt zunächst eine Aufschiebung der Entlassung, außer die Entlassung wurde vom Dienstherrn sofort vollzogen. Dann musst Du beim Verwaltungsgericht zusätzlich eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragen. Wir helfen Dir bei der Klage. Melde Dich hier für eine kostenfreie Beratung durch unsere Partneranwälte.
Im Verwaltungsverfahren entscheidet das Verwaltungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Entlassung. Dabei wird die Einschätzung deines Dienstherrn genau überprüft. Nur im Fall einer Entlassung wegen mangelnder Eignung hat er einen gewissen Beurteilungsspielraum, den das Verwaltungsgericht nicht überprüft. Wenn Du wegen Fehlverhaltens entlassen wurdest, wird das Gericht diese Entscheidung vollständig überprüfen. Außerdem gelten die disziplinarrechtlichen Grundsätze.
6.
Abfindung für Beamte? Das Übergangsgeld!
Für Beamte gibt es keine Abfindungen. Stattdessen gibt es das sogenannte “Übergangsgeld”. Es ähnelt einer Abfindung, und liegt normalerweise zwischen dem Ein- und Sechsfachen Deiner jährlichen Bezüge. Achtung: Wenn Du auf eigenen Wunsch entlassen worden bist, wird kein Übergangsgeld gezahlt!
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