Ratgeber: In der Elternzeit selber kündigen | cleverklagen
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In Elternzeit kündigen

Ratgeber: In der Elternzeit selber kündigen

Du bist gerade in Elternzeit und denkst darüber nach, Deinen Job zu kündigen? Du fragst Dich, ob das geht und wie Du am besten vorgehst? Diese Frage erreicht uns sehr oft: Denn viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sortieren gerade in der Elternzeit ihr Leben neu.


Was Du beim Kündigen beachten musst, was mit übrig gebliebenen Urlaubstagen passiert und wie es sich mit dem Arbeitslosengeld verhält, erklären wir Dir in unserem Artikel.

1.

Kann ich in der Elternzeit selber kündigen?

Ja, Du kannst in der Elternzeit kündigen. Ohne Angaben von Gründen. Egal, ob Du Mutter oder Vater bist. Du musst Dich nur an die Kündigungsfrist halten.

Einzige Ausnahme: Du möchtest, dass der Job genau am letzten Tag der Elternzeit endet? Dann beträgt Deine Kündigungsfrist drei Monate. Egal, welche Frist in Deinem Vertrag steht.

Hinweis

Die Elternzeit ist dafür da, dass Du Dich um Dein Kind kümmern kannst, ohne zur Arbeit gehen zu müssen. Du beantragst die Elternzeit bei Deinem Chef. Als Ersatz fürs Einkommen kannst Du Elterngeld beantragen.

2.

Was passiert, wenn ich in der Elternzeit kündige?

Wenn Du in der Elternzeit kündigst, endet Dein Arbeitsverhältnis. Und zwar nach Ablauf der Frist, die in Deinem Vertrag steht. Wenn da nichts zu finden ist, gilt die gesetzliche Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.


Mit dem Arbeitsverhältnis endet auch Deine Elternzeit. Wenn Du noch ein paar Monate Anspruch auf Elternzeit hast, kannst Du die im nächsten Job nehmen und dort wieder in Elternzeit gehen.


Keine Sorge: Wenn Du selber kündigst, heißt das nicht, dass Dir das Elterngeld gestrichen wird! Das bekommst Du weiterhin. Die Kündigung hat keine Auswirkung auf die Zahlung des Elterngeldes. Denn das Elterngeld wird vom Bund und nicht vom Arbeitgeber bezahlt.

3.

Was passiert mit meinem Resturlaub?

Dein Chef muss Dir nach Deiner Kündigung den Resturlaub auszahlen oder Dir Freizeit geben. Das ist die “Urlaubsabgeltung”. Der Resturlaub, den Du vor der Elternzeit gesammelt hast, verfällt nicht. Lies hier mehr zum Thema Resturlaub.

4.

Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich in der Elternzeit selber kündige?

Ja, Du kannst Arbeitslosengeld bekommen, wenn Du in der Elternzeit kündigst. Normalerweise geht das Amt bei Eigenkündigungen davon aus, dass Du selber Schuld an Deiner Arbeitslosigkeit bist. Dann verhängt das Arbeitsamt eine Sperre und Du bekommst für 12 Wochen kein Arbeitslosengeld. Das Elterngeld bekommst Du aber weiterhin.


Wenn Du aber einen wichtigen Grund angeben kannst, wieso Du kündigen musst, sieht die Agentur für Arbeit von einer Sperre ab. Dann bekommst Du ganz normal Dein Arbeitslosengeld.


In Deinem Fall wird vielleicht Dein Kind der wichtige Grund sein. Wenn Du kündigen musst, weil Du sonst keine Betreuung für Dein aufsichtspflichtiges Kind hättest, ist das ein wichtiger Grund! Aber auch ein Umzug zum Lebenspartner in eine andere Stadt kann ein wichtiger Grund sein. Zu den wichtigen Gründen zählen natürlich auch, wenn Du am Arbeitsplatz Mobbing erfährst oder Deine Gesundheit gefährdet wird.


Du musst diesen wichtigen Grund nachweisen können. Melde Dich am Besten vor Deiner Kündigung bei der Agentur für Arbeit und sprich mit der zuständigen Person. Sie kann Dir bestätigen, ob “Dein Grund” akzeptiert wird. So musst Du keine Angst davor haben, ohne Job und ohne Geld dazustehen.

Gut zu wissen

Das Arbeitslosengeld lässt sich auch mit dem Elterngeld kombinieren. Das Arbeitslosengeld wird dann auf das Elterngeld als Einkommen angerechnet. Mit dem Elterngeldrechner kannst Du herausfinden, wie viel Elterngeld Du bekommst.

5.

Was passiert mit meiner Elternzeit, wenn ich einen neuen Job anfange?

Wenn Du noch offenen Anspruch auf Elternzeit hast, kannst Du die Elternzeit bei Deinem neuen Arbeitgeber wieder beantragen. Denn Dein Anspruch auf Elternzeit bleibt erhalten. Auch bei einem Arbeitgeberwechsel!


Du kannst allerdings nicht während der Elternzeit den Job wechseln und nahtlos in Elternzeit bleiben. Mit der Kündigung endet die aktuelle Elternzeit. Jeder neue Elternzeitantrag muss immer sieben Wochen vor Beginn gestellt werden! Überlege Dir also gut, ob das für Dich machbar ist.

Achtung

Es gilt nicht als Arbeitgeberwechsel, wenn ein Betrieb umgewandelt, also fusioniert, aufgespalten oder teilweise verkauft wird. Wenn zum Beispiel die Arztpraxis, in der Du arbeitest, von einer neuen Ärztin übernommen wird, muss diese Dich zu den alten Konditionen übernehmen. Wenn Du in Elternzeit bist, darfst Du das auch bei einem sogenannten “Betriebsübergang” bleiben.

6.

Welche Nachteile habe ich, wenn ich in der Elternzeit kündige?

Es gibt nur wenige Nachteile. Ganz ohne Nachteile ist eine Kündigung in der Elternzeit aber nicht: Du könntest eine Sperre vom Arbeitsamt bekommen und somit erstmal kein Arbeitslosengeld.


Es kann sich für Dich lohnen, erst zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Denn in der Elternzeit hast Du folgende Vorteile:

  • Du genießt besonderen Kündigungsschutz (Dir kann kaum gekündigt werden)
  • Du musst nicht zur Arbeit gehen
  • Du bekommst Geld (Elterngeld)
  • Du Du versichert

7.

So kündigst Du während Deiner Elternzeit

Wenn Du während der Elternzeit selbst kündigen willst, gelten die Regeln, die bei jeder anderen Kündigung auch zu beachten sind.


Zum Beispiel muss die Kündigung auf Papier und unterschrieben bei Deinem Arbeitgeber eingehen. Außerdem musst Du die Frist einhalten.


In unserem Artikel “selber kündigen” findest Du eine Schritt-für-Schritt Anleitung! Auch die Kündigungsfristen findest Du dort.

Spezialfall: Kündigung zum Ende der Elternzeit

Wenn Du willst, dass Dein Arbeitsverhältnis genau zum Ende der Elternzeit endet, musst Du immer eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten! Auch, wenn Deine “normale” Kündigungsfrist kürzer oder länger ist.

Beispiel

Momo ist seit dem 23. März in Elternzeit. Geplant hat er, ein Jahr in Elternzeit zu bleiben, also bis zum 23. März des nächsten Jahres. Er müsste also am 24. März wieder zur Arbeit. Momo ist als Busfahrer in Berlin angestellt und hat einen Tarifvertrag. Darin steht, dass seine Kündigungsfrist 6 Monate beträgt. Gegen Ende der Elternzeit merkt Momo, dass er eigentlich gar nicht in seinen Job zurückkehren möchte: Zu oft muss er am Wochenende Touren fahren und kann so weniger Zeit mit der Familie verbringen. Er beschließt, seinen Job genau mit dem Ende der Elternzeit zu beenden. Seine Kündigung muss also am 22. Dezember bei seinem Arbeitgeber vorliegen. Wenn er sich an die Frist aus seinem Tarifvertrag halten müsste, hätte er die Kündigung schon im September abgeben müssen.

8.

Mein Chef hat meine Stelle schon neu besetzt! Was nun?

Dein Chef hat Deine Stelle neu besetzt, während Du in der Elternzeit warst. Und nun?

Achtung! Kündige nicht einfach so. Hier kannst Du eine dicke Abfindung kassieren. Statt einer Kündigung solltest Du versuchen, einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln. Am besten geht das mit professioneller Hilfe. Wir bei cleverklagen haben die besten Arbeitsrechtsanwälte zusammengesucht, die Dir in allen Belangen helfen können. Und besser noch: Die telefonische Erstberatung ist kostenfrei!

Fazit

Wie Du siehst, kannst Du auch in der Elternzeit einfach kündigen. Eine Kündigung aus der Elternzeit heraus ist eine ganz normale Kündigung. Nur, wenn sie zum Ende der Elternzeit erfolgen soll, muss sie spätestens 3 Monate vor dem Ende der Elternzeit beim Arbeitgeber ankommen. Wir wünschen Dir viel Erfolg auf Deinem weiteren Weg!

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