Einfach erklärt: Der Aufhebungsvertrag

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Aufhebungsvertrag beendet Dein Arbeitsverhältnis ohne Kündigung.
- Dein Chef und Du einigt euch gemeinsam auf die Bedingungen. Ihr müsst beide zustimmen und unterschreiben, damit der Vertrag wirksam wird.
- Oft geht es auch um eine Vereinbarung einer Abfindung.
- Achtung: Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen!
In diesem Ratgeber
1
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
2
Welche Vor- und Nachteile hast Du beim Aufhebungsvertrag?
3
Kriege ich beim Aufhebungsvertrag eine Abfindung?
4
Worauf muss ich beim Aufhebungsvertrag achten?
5
Ich habe einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Wie komme ich da wieder raus?
6
Brauche ich einen Anwalt für eine erfolgreiche Verhandlung?
Es ist Dienstag 15:47. Dein Chef bittet Dich in sein Büro. Nach einem zögerlichen Klopfen betrittst Du den Raum. Du lehnst den lauwarmen Kaffee ab, der Dir zusammen mit einem Aufhebungsvertrag angeboten wird. Was nun?
1.
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Bei einem Aufhebungsvertrag (auch “Aufhebungsvereinbarung” oder “Auflösungsvertrag” genannt) einigst Du Dich mit Deinem Arbeitgeber auf die Beendigung Deines Arbeitsverhältnisses. Ihr müsst beide einverstanden sein und unterschreiben, damit der Vertrag wirksam wird. Die Bedingungen, zu denen Du das Unternehmen verlässt, legt ihr gemeinsam fest.
Zentrale Punkte eines Aufhebungsvertrags sind: Wann Du aufhörst zu arbeiten, und ob Du eine Abfindung bekommst.
In der Regel wird der Aufhebungsvertrag von Deinem Arbeitgeber vorgeschlagen, weil er Dich loswerden will. Der Aufhebungsvertrag hat für ihn nämlich einige Vorteile gegenüber einer Kündigung.
Wichtig: Niemand kann Dich zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags zwingen. Es ist Deine freie Entscheidung, ob Du unterzeichnen möchtest.
Aufgepasst!
Wenn bei Dir ein Aufhebungsvertrag im Raum steht, solltest Du Dir Unterstützung von einem Anwalt holen. Es gibt viele Tricks und Kniffe, die es zu beachten gilt. Nicht zuletzt hängt die Höhe einer potentiellen Abfindung vom Verhandlungsgeschick ab! Meld Dich gerne bei uns. Unsere Partneranwälte geben Dir eine kostenfreie Erstberatung - unverbindlich und ganz einfach am Telefon.
Aufhebungsvertrag vs. Kündigung
Bei einem Aufhebungsvertrag wird ein Vertrag geschlossen. Das bedeutet: Beide Seiten müssen mit allen Bedingungen einverstanden sein. Also Du und Dein Chef.
Das Gegenstück zum Aufhebungsvertrag ist die Kündigung. Durch die Kündigung wird das Arbeitsverhältnis einseitig beendet. Das heißt: Das Arbeitsverhältnis endet, auch wenn Du nicht damit einverstanden bist.
- Das geht aber nur, wenn Dein Arbeitgeber einen Kündigungsgrund hat. Das deutsche Arbeitsrecht ist hier ziemlich streng. Es ist für Arbeitgeber sehr schwer, einem Arbeitnehmer wirksam zu kündigen.
- Außerdem muss Dein Chef die Kündigungsfrist einhalten!
Das macht den Aufhebungsvertrag für Deinen Arbeitgeber attraktiv. Denn so kann er das Arbeitsverhältnis beenden, ohne die strengen Regeln zum Kündigungsschutz einhalten zu müssen. Dabei können Du und Dein Chef weitgehend frei entscheiden, wann und zu welchen Bedingungen das Arbeitsverhältnis beendet werden soll.
2.
Welche Vor- und Nachteile hast Du beim Aufhebungsvertrag?
Wie Du Dir sicherlich schon denken kannst, wird Dir Dein Chef den Aufhebungsvertrag nicht vorschlagen, um Dir den bestmöglichen Deal zu verschaffen. Er will Dich (meistens) loswerden und verfolgt dabei hauptsächlich seine eigenen Interessen. Das sind die Vor- und Nachteile, die ein Aufhebungsvertrag birgt:
Die Vorteile:
- Mögliche Abfindung
- Hervorragendes Arbeitszeugnis
- Die Kündigungsfrist kann umgangen werden
Wenn Dir ein Aufhebungsvertrag vorgeschlagen wird, kann das ein Indiz dafür sein, dass eine normale Kündigung nicht möglich wäre. Das ist gut für Dich, da es Dir Verhandlungsspielraum gibt. Denn Du musst den Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnen! Das solltest Du zu Deinem Vorteil nutzen.
Möglicherweise kannst Du Deinen Arbeitgeber dazu bewegen, eine schöne Abfindung zu zahlen und Dir ein super Arbeitszeugnis auszustellen.
Mit dem Aufhebungsvertrag könnt ihr Deine Kündigungsfrist umgehen. Das kann von Vorteil sein, wenn Du früher aus dem Arbeitsverhältnis raus möchtest, weil schon der nächste Traumjob auf Dich wartet.
Ein Aufhebungsvertrag sieht im Lebenslauf besser aus als eine Kündigung. Denn bei der Kündigung könnte ein neuer Arbeitgeber auf den Gedanken kommen, dass es dafür einen unschönen Grund gab.
Die Nachteile:
- Kein Kündigungsschutz
- Sperrzeit beim ALG
Durch einen Aufhebungsvertrag verzichtest Du auf Deinen Kündigungsschutz. Das ist für Deinen Arbeitgeber viel wert. Denn der Kündigungsschutz ist in Deutschland stark und bietet Dir eine hohe Sicherheit. Eine Kündigung ist laut Kündigungsschutzgesetz nur unter besonderen Bedingungen möglich. Deswegen solltest Du auch nur auf diesen Schutz verzichten, wenn Dir im Aufhebungsvertrag eine hohe Abfindung angeboten wird.
Außerdem kannst Du eine Sperrfrist für ALG I vom Arbeitsamt erhalten. Dann bekommst Du bis zu 12 Wochen lang kein Geld.
3.
Kriege ich beim Aufhebungsvertrag eine Abfindung?
In Aufhebungsverträgen wird häufig eine Abfindung vereinbart. Eine Abfindung ist eine Zahlung Deines Arbeitgebers an Dich. Sie wird meist dafür bezahlt, dass Du auf Deinen Kündigungsschutz verzichtest und in der Folge Deinen Arbeitsplatz verlierst. Wir haben einen ausführlichen Artikel zu dem Thema geschrieben: hier findest Du alle Infos.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es meistens nicht. Aber Arbeitgeber sind häufig zur Zahlung bereit, weil sie dadurch ein Arbeitsverhältnis möglichst geräuschlos beenden können. Wenn der Aufhebungsvertrag eine Abfindung enthält, erhöht das die Wahrscheinlichkeit, dass der Arbeitnehmer zustimmt. Und dies ist vorteilhaft für den Arbeitgeber: So kann er das Arbeitsverhältnis beenden, ohne sich an die strengen Vorschriften zum Kündigungsschutz halten zu müssen.
Du solltest die Höhe der Abfindung auf jeden Fall verhandeln. So kannst Du das bestmögliche Ergebnis raushauen! Mit unserem kostenfreien Abfindungsrechner kannst Du herausfinden, ob Du eine Abfindung bekommen kannst und wie hoch diese vermutlich wäre.
Wer verhandelt am Besten? Natürlich Anwälte! Unsere Partneranwälte helfen Dir gerne dabei, die höchstmögliche Abfindung zu verhandeln. Hier kannst Du einen kostenfreien Rückruf vereinbaren. Wir gehen Deine individuelle Situation Schritt-für-Schritt durch.
4.
Worauf muss ich beim Aufhebungsvertrag achten?
Es gibt eine Menge Punkte, auf die man bei einem Aufhebungsvertrag achten sollte. Diese solltest Du berücksichtigen, bevor Du den Aufhebungsvertrag unterschreibst:
Wichtigster Tipp: Nimm Dir Bedenkzeit!
Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag ist bindend. Du kannst ihn (normalerweise) nicht rückgängig machen.
Lass Dich daher auf keinen Fall von Deinem Arbeitgeber unter Druck setzen. Wenn Dein Chef auf Dich zukommt und Dir einen Aufhebungsvertrag in die Hand drückt: Lass Dich davon nicht beeindrucken! Du bist nicht verpflichtet, sofort zu unterschreiben. Du kannst Dir so lange Bedenkzeit nehmen, wie Du willst. Und diese Zeit solltest Du Dir auch nehmen.
- Lies Dir den Vertrag zu Hause in Ruhe durch und überlege Dir, welche Vor- und Nachteile er für Dich haben könnte. Unser Ratgeber sollte Dir hierfür gute Anhaltspunkte bieten. Wenn Du noch mehr Zeit brauchst, scheue Dich nicht, das Deinem Chef zu sagen. Er kann (und muss) warten!
- Wir raten Dir dringend, einen Profi mit ins Boot zu holen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kennt alle Fallstricke beim Aufhebungsvertrag und weiss genau worauf es ankommt. Am Ende erzielst Du damit meistens bessere Ergebnisse und eine weitaus höhere Abfindung.
Beide Seiten müssen unterschreiben
Der Aufhebungsvertrag muss schriftlich geschlossen werden. Du und Dein Arbeitgeber können das Thema nicht einfach kurz zwischen Tür und Angel besprechen. Ihr müsst die Bedingungen schriftlich festlegen und den Vertrag auch per Hand unterzeichnen.
Überstunden und Resturlaub
Achte darauf, dass Deine Überstunden und der Resturlaub berücksichtigt werden. Sonst kann es passieren, dass diese “verfallen”.
Wenn Du offenen Urlaub oder Überstunden hast, solltest Du um eine entsprechend höhere Abfindungssumme bitten. Häufig werden bestehender Resturlaub und offene Überstunden auch über den Weg der bezahlten Freistellung beglichen. Das bedeutet, dass Du nicht mehr zur Arbeit kommen musst, aber weiterhin Dein Gehalt erhältst.
Die Freistellung - Lohn ohne Arbeit
Eine Freistellung kannst Du auch unabhängig von Urlaub oder Überstunden verhandeln. Im Aufhebungsvertrag wird dann aufgenommen, dass Du ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr zur Arbeit kommen musst, aber trotzdem weiter bezahlt wirst.
5.
Ich habe einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Wie komme ich da wieder raus?
Hast Du einen Aufhebungsvertrag einmal unterschrieben, kommst Du da normalerweise nicht wieder raus. Es gibt nur selten Sonderfälle, in denen ein unterschriebener Aufhebungsvertrag rückgängig gemacht werden kann. Ein Aufhebungsvertrag kann ungültig sein, wenn Dein Arbeitgeber unfair handelt. Dabei kommt es immer auf den Einzelfall an. Hier ein paar Beispiele:
- Dein Chef hat Dich bedroht und zur Unterschrift gezwungen.
- Dein Chef hat Dich getäuscht – er hat Dir z.B. ein weißes Blatt Papier zum Signieren vorgelegt, das er später als Aufhebungsvertrag bedruckt hat.
- Die Sprachkenntnisse reichen nicht aus, um sich komplett zu verständigen.
- Die Verhandlung an ungewöhnlichen Orten oder Zeiten stattfinden zu lassen ist nicht rechtens, genauso wie wenn Du in einem Schwächezustand bist. Beispiel: Dein Chef kommt abends während Deines Krankenhausaufenthalts an Dein Krankenbett und überrumpelt Dich mit einem Aufhebungsvertrag.
- Dein Arbeitgeber nutzt eine** krankheitsbedingte Schwäche** von Dir aus, von der er wusste.
Liegt eine solche Situation vor, kannst du den Aufhebungsvertrag anfechten. Mit der “Anfechtung” wird der bereits abgeschlossene Vertrag rückgängig gemacht.
Wichtig!
Wenn Du das Gefühl hast, dass Du getäuscht oder bedroht wurdest, solltest Du das auf jeden Fall von einem Anwalt prüfen lassen. Lass dazu bitte nicht unnötig Zeit verstreichen. Denn eine Anfechtung ist immer zeitlich begrenzt. Du musst also schnell handeln.
6.
Brauche ich einen Anwalt für eine erfolgreiche Verhandlung?
Einen Anwalt brauchst Du nicht zwingend. Wenn Du nach dem Lesen unseres Ratgebers fit genug bist, die Sache selbst zu regeln, ist das ein riesen Erfolg für uns!
Meistens lohnt es sich aber, einen Anwalt um Rat zu fragen. Dieser weiß genau, welche Regelungen im Aufhebungsvertrag üblich sind. Er weiß auch genau, was beachtet werden muss, damit Du das Beste für Dich rausholst und keine Probleme bekommst.
Wir stellen Dir gerne einen Rechtsanwalt an die Seite! Dieser begleitet Dich bei den Verhandlungen und ist Dein Ansprechpartner bei allen Fragen rund um den Aufhebungsvertrag. Vereinbare am besten gleich hier ein kostenfreies Erstgespräch.
Weitere Fragen
Bei cleverklagen helfen wir Dir! Solltest Du Dich in die Ecke gedrängt fühlen, oder glauben, dass nicht alles mit rechten Dingen vorgeht, dann melde Dich bei uns! Die erste Beratung ist immer kostenfrei.
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