Was ist das Kündigungsschutzgesetz? | cleverklagen
Ratgeber

Kündigung - Kündigungsschutzgesetz

Was ist das Kündigungsschutzgesetz?

Das Kündigungsschutzgesetz wurde für Dich und alle anderen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gemacht. Es existiert seit 1951 und schützt euch vor ungerechtfertigten Kündigungen.


Leider sind Gesetze in einer komplizierten Sprache geschrieben. In unserem Artikel erklären wir Dir ganz einfach, was alles im Gesetzestext steht und welche Konsequenzen das für Dich hat.


Denn das Gesetz ist vor allem eines: für Dich und Deine Rechte da!

1.

Warum gibt es das Kündigungsschutzgesetz?

Das Kündigungsschutzgesetz wurde gemacht, um Dich vor willkürlichen und ungerechtfertigten Kündigungen zu schützen.


In dem Gesetz steht, was Dein Chef alles beachten muss, wenn er Dich kündigen will. Die Regeln sind streng, und Dein Chef kann Dich nicht “einfach so” kündigen. Außerdem steht in dem Gesetz, wie Du Dich wehren kannst, wenn Du gekündigt wurdest.


Du kannst das ganze Gesetz unter gesetze-im-internet.de nachlesen. Weil der juristische Sprech aber nicht ganz so einfach zu verstehen ist, brechen wir es Dir ganz einfach runter. So musst Du Dich nicht durch den Jura-Dschungel kämpfen.

Info

Bevor es das Kündigungsschutzgesetz gab, war es jahrhundertelang normal, nur eine befristete Anstellung zu haben. Aber Ende des 19. Jahrhunderts hatten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen genug von willkürlichen Kündigungen und der ungerechtfertigten Macht von Arbeitgebern. Das Kündigungsschutzgesetz wurde in seiner jetzigen Version (mit zwei größeren Nachbesserungen) 1951 in Deutschland festgesetzt.


Und das ist gut so: Heute darf Dir Dein Chef nämlich nicht mehr aus heiterem Himmel kündigen – wegen dem Kündigungsschutzgesetz!

2.

Das Kündigungsschutzgesetz – Was steht drin und für wen gilt es?

Das Kündigungsschutzgesetz ist für jeden Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) geschrieben, der in Deutschland arbeitet. Dabei ist die Nationalität egal. Nur freie Mitarbeiter und Personen, die selbständig für eine Firma arbeiten, erhalten keinen Schutz.


Damit das Kündigungsschutzgesetz in einem Betrieb greift, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Größe des Unternehmens

    Die Größe des Unternehmens ist wichtig. "Größe" bedeutet die Anzahl an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Es müssen zehn Personen in Vollzeit angestellt sein. Teilzeitkräfte werden dabei etwas anders gezählt:

    Eine Teilzeitkraft zählt als 0,5 Person bei einer Arbeitszeit von 20 Stunden und 0,75 Person bei einer Arbeitszeit von 30 Stunden.

    Wenn der Betrieb weniger Angestellte hat, dann gilt er als Kleinbetrieb. In einem Kleinbetrieb gelten andere Regeln! Alles dazu liest Du in unserem Artikel zum Kleinbetrieb nach.

  2. Die Dauer Deiner Anstellung

    Damit Du von dem Gesetz voll und ganz profitieren kannst, musst Du schon seit sechs Monaten ohne Unterbrechung bei Deinem Betrieb angestellt sein. Dann hast du die Probezeit überstanden.

3.

Wie wirst Du geschützt?

Das Kündigungsschutzgesetz beinhaltet mehrere Regeln, an die Dein Chef sich halten muss, wenn er Dir kündigen will.


Da können ihm schnell Fehler passieren. Dann ist die Kündigung nicht wirksam, und Du kannst Dich dagegen wehren. Hier erklären wir Dir, wie.

Kündigungsgründe: Ohne guten Grund darf Dein Chef Dir nicht kündigen!

Dein Chef darf Dir nur kündigen, wenn er einen Grund dafür hat. Ohne einen Grund, der im Kündigungsschutzgesetz festgehalten ist, darf Dein Chef Dir nicht kündigen!

Im Gesetz sind sie unterteilt, und zwar in:

  • Kündigungen, bei denen der Grund “bei Dir” liegt. Das sind zum Beispiel Kündigungen bei sehr langer Krankheit. Diese nennt man auch die “personenbedingte Kündigung”.

  • Kündigungen, die in Deinem Verhalten begründet sind. Zum Beispiel, wenn man Diebstahl am Arbeitsplatz begeht. Das nennt man die “verhaltensbedingte Kündigung”.

  • Kündigungen, weil das Unternehmen finanzielle Schwierigkeiten hat oder Standorte schließt. Das nennt man die “betriebsbedingte Kündigung”.

Die Kündigungsfrist: Dein Chef kann Dich nicht sofort kündigen!

Das Gesetz legt fest, dass Dein Chef die Kündigungsfrist einhalten muss. Wenn Dein Chef Dir kündigt, heißt das nicht, dass Du am nächsten Tag vor der Tür stehst und kein Einkommen mehr hast. Du hast zwischen 2 Wochen (während der Probezeit) und mehreren Monaten Zeit, Dich nach einem neuen Job umzusehen.


Es gibt nur eine Ausnahme: Bei der fristlosen Kündigung gibt es keine Kündigungsfrist. Aber da muss etwas sehr außergewöhnliches passiert sein. Nur dann darf Dein Chef Dir fristlos kündigen.

Übrigens!

Der “besondere Kündigungsschutz” geht über diesen allgemeinen Kündigungsschutz hinaus. Für einige Arbeitnehmergruppen gibt es besonders starken Schutz vor Kündigungen. Das sind beispielsweise Schwangere, Schwerbehinderte, Arbeitnehmer in Elternzeit, Auszubildende und Betriebsratsmitglieder. Du kannst alles darüber in unserem Artikel zum besonderen Kündigungsschutz lesen!

4.

Wie wende ich den Schutz an? Das Kündigungsschutzgesetz nutzen!

Was bedeutet das Kündigungsschutzgesetz jetzt also genau für Dich? Was passiert, wenn Dein Chef sich nicht an die Regeln hält, die Du jetzt gelesen hast?


Interessant wird das Kündigungsschutzgesetz in der Anwendung: mit der Kündigungsschutzklage. Damit machst Du Deine Rechte geltend. Mit der Klage kannst Du Dich gegen unfaire und ungerechtfertigte Kündigungen wehren.


Du reichst Deine Klage beim Arbeitsgericht ein, und die Richter schauen sich alles ganz genau an. Wenn Du Recht hast, und Dein Chef einen Fehler gemacht hat, dann bekommst Du Deinen Job zurück!


Oft ist es aber so, dass man nach seiner Kündigung seinen Job gar nicht mehr wiederhaben will. Das Vertrauen zwischen Dir und Deinem Chef ist vielleicht zerstört. Deswegen gibt es die Möglichkeit, sich ein schönes Sümmchen Geld (“Abfindung”) abzuholen. Das ist natürlich super für Dich, denn so eine Kündigung ist ja oft ein finanzieller Schock.

Wichtig!

Du musst die Klage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht abgeben. Sonst ist es zu spät!

Mit einem Anwalt das Kündigungsschutzgesetz durchsetzen!

Dank Kündigungsschutzgesetz kannst Du Dich gegen eine Kündigung kannst Du Dich wehren! Das ist gar nicht so einfach, und Anwälte sind teuer. Bei cleverklagen bekommst Du eine kostenfreie Beratung von unseren Experten, damit Du Deine Situation besser einschätzen kannst.


Außerdem haben wir noch sehr viele andere Spezialartikel, die das Kündigungsschutzgesetz in Aktion und in allen möglichen Situationen erklärt! Schau doch mal rein!

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