Kündigung in der Ausbildung erhalten? Hilfe für Azubis! | cleverklagen
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Kündigung Ausbildung

Kündigung in der Ausbildung erhalten? Hilfe für Azubis!

Du hast eine Kündigung während der Ausbildung bekommen? Dein Chef darf das wahrscheinlich gar nicht! Erstmal tief durchatmen, in diesem Artikel zeigen wir Dir Deine Möglichkeiten. Denn: Du kannst Dich gut wehren! Dein Chef kann Dich nur unter sehr strengen Bedingungen kündigen.

1.

Darf mein Ausbilder mich während der Probezeit kündigen?

Weil Du Dich in einer “Testphase” befindest, kann Dein Ausbilder Dir ohne Angabe von Gründen sofort die Ausbildung kündigen. Das bedeutet, dass am nächsten Tag schon Schluss ist. Die Probezeit ist während der Ausbildung zwischen einem und vier Monaten lang.


Dagegen wehren kannst Du Dich nur, wenn Du besonderen Kündigungsschutz hast. Den hast Du zum Beispiel, wenn Du schwanger, schwerbehindert oder Azubi in der Jugend- bzw. Auszubildendenvertretung bist.

2.

Probezeit abgeschlossen: Darf mein Ausbilder mir kündigen?

Nach der Probezeit sieht das Ganze ganz anders aus: Dein Ausbilder kann Dir nur noch in extremen Ausnahmefällen und mit wichtigem Grund kündigen!


Dein Chef darf Dich rausschmeissen, wenn :

  • Du mehrmals unentschuldigt fehlst
  • Du häufig die Berufsschule schwänzt
  • Du im Betrieb stiehlst
  • Du Nebenberufe hast, die nicht abgesprochen wurden
  • Du unter Einfluss von Drogen oder Alkohol zur Ausbildung erscheinst
  • Du für die gesamte Dauer Deiner Ausbildungszeit krank wirst, oder ins Gefängnis musst
  • Du handgreiflich wirst


Dein Chef darf Dir nicht kündigen, weil…

  • Du schlechte Noten in der Berufsschule bekommst oder durch die Zwischenprüfung fällst
  • Du mal zwei Wochen krankgeschrieben bist
  • Er mit Deiner Arbeit nicht zufrieden ist, obwohl Du Dich bemühst


Wenn Dein Ausbilder Dir gekündigt hat, solltest Du Dir Hilfe suchen. Du kannst Dich wehren! Unsere Mission ist es, die Arbeitswelt zu einem gerechteren Ort zu machen. Unsere Partneranwälte haben schon unzähligen Leuten bei Kündigungen geholfen. Sie beraten Dich gerne. In einem kostenfreies Erstgespräch kannst Du alle Fragen stellen, die Dir auf der Seele brennen. Sie beraten Dich über Deine Chancen. Und wenn Du willst, vertreten sie Dich auch rechtlich!

Hinweis

Dein Chef muss Dich in manchen Fällen vorher abmahnen, zum Beispiel bei unentschuldigtem Fehlen.

3.

Wenn Dein Ausbilder diese Fehler gemacht hat, ist seine Kündigung ungültig!

Dein Chef muss Dir die Kündigung ausgedruckt und unterschrieben übergeben, sonst ist sie ungültig! Mündlich oder per SMS darf man nicht kündigen.


Dein Ausbilder muss den Kündigungsgrund in der Kündigung angeben, sonst ist diese nicht gültig. Man muss ganz genau erkennen können, warum Dir gekündigt werden soll. Dafür muss der Ort, die Zeit und die “Tat” aufgezählt werden. Allgemeine Formulierungen wie zum Beispiel “häufiges Zuspätkommen” reichen nicht aus.

Wichtig!

Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Kündigungsgrund passiert ist, ausgesprochen werden. Danach darf Dein Chef Dich nicht mehr aus demselben Grund kündigen.


Beispiel: Du schlägst einen Kollegen ins Gesicht. Dein Chef grübelt drei Wochen lang und entscheidet dann, Dich zu entlassen. Das darf er nicht! Wenn er zwei Wochen verstreichen lässt, ist die Kündigung ungültig. Glück gehabt!

4.

Kündigung erhalten - Wie kann ich mich wehren?

Wenn Du nicht mehr in der Probezeit bist, dann wehr Dich! Und zwar schnell - denn Du hast dafür nur drei Wochen Zeit, sobald Du die Kündigung erhalten hast. Nach diesen drei Wochen kannst Du nichts mehr gegen die Kündigung machen. So gehst Du vor:

  • Ruf den zuständigen Schlichtungsausschuss Deiner Kammer oder Innung an. Das kann zum Beispiel Dein Berufsverband oder die IHK sein. Die sind die erste Anlaufstelle, wenn es um Schwierigkeiten während der Ausbildung geht.
  • Reiche eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht ein! Dafür hast Du drei Wochen nach der Kündigung Zeit. Diese Frist darfst Du nicht verpassen.
  • Ruf bei Deiner Krankenkasse und Berufsschule an und sag Bescheid, dass Du gekündigt wurdest. Berufsschulen lassen Dich meistens den Unterricht weiter besuchen, während Du nach einem neuen Ausbildungsplatz suchst.
  • Ruf bei Deiner Ausbildungskammer und bei der Agentur für Arbeit an. Die unterstützen Dich, damit Du schnell einen neuen Ausbildungsplatz findest.


Melde Dich bei cleverklagen für ein kostenfreies Beratungsgespräch! Unsere erfahrenen Anwälte stehen auf Deiner Seite und helfen Dir, Dich zu wehren.

Der Schlichtungsausschuss

Der Schlichtungsausschuss vermittelt kostenlos zwischen Dir und Deinem Ausbilder. Dort versucht man, euren Streit zu beseitigen. Das ist etwas Besonderes bei Ausbildungen. Du und Dein Ausbilder diskutiert dort persönlich oder mit einem Anwalt als Vertretung. Wenn ihr euch nicht einig werdet, kann der Ausschuss für eine Entscheidung für euch fällen. Wenn Du nicht mit der Entscheidung einverstanden bist, kannst Du vor Gericht mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung klagen.

Die Kündigungsschutzklage

Mit der [Kündigungsschutzklage](Mit der Kündigungsschutzklage kannst Du durch das ) kannst Du durch das Arbeitsgericht überprüfen lassen, ob Deine Kündigung wirksam ist. Du musst die Klage innerhalb von drei Wochen einreichen, nachdem Du die Kündigung erhalten hast! Gewinnst Du vor dem Arbeitsgericht, muss Dein Ausbilder Dich weiter beschäftigen. Wenn Du verlierst, ist Dein Ausbildungsverhältnis beendet.

Achtung!

Wenn Du Dich gegen die Kündigung wehren willst, solltest Du auf jeden Fall erstmal eine Klage beim Gericht einreichen. Damit bist Du auf der sicheren Seite und verpasst nicht die Frist für die Klage. Falls davor der Schlichtungsausschuss angehört werden muss, wird der Gerichtsprozess pausiert.

5.

Nach der Kündigung die Ausbildung woanders abschließen - geht das?

Ja, das geht. Die verrichtete Zeit wird Dir angerechnet und bei Deiner neuen Stelle abgezogen. Wenn Du im dritten Lehrjahr die Kündigung bekommst, kannst Du auch schon nach einem richtigen Job suchen. Schreib in Deine Bewerbung, dass Du im letzten Jahr der Ausbildung bist. Dann kannst Du die letzten Monate noch ausgebildet werden und wirst danach direkt fest übernommen.

6.

Im letzten Jahr gekündigt - Was ist mit der Abschlussprüfung?

Du kannst die Prüfung auch ohne Ausbildungsplatz ablegen. Dafür musst Du nachweisen können, dass Du bereits alles Wissenswertes gelernt hast. Melde Dich dafür bei Deiner zuständigen Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer.

Fazit

Als Azubi bist Du sehr gut vor Kündigungen geschützt - sobald Du nicht mehr in der Probezeit bist. Und selbst wenn, ist mit der Kündigung der Drops noch nicht gelutscht. Du kannst Deine Ausbildung in einem anderen Betrieb weitermachen oder Dich gegen die Kündigung wehren. Wir sind nur einen Anruf entfernt. Die Erstberatung ist immer kostenfrei!

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